Am vergangenen Donnerstag hat auch der nordrhein-westfälische Besoldungsgesetzgeber in der 77. Plenarsitzung der aktuellen Legislaturperiode mit der Einführung von § 71b in das Besoldungsgesetz des Landes eine Regelung vollzogen, mit der er offen verfassungswidrig auf das Familieneinkommen seiner Beamten zurückgreift, um damit neben dem Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG ebenso die auch ihnen und ihrer Familie gegebene Eigentumsgarantie unserer Verfassung aus Art. 14 Abs. 1 GG nicht mehr hinreichend zu gewährleisten, den besonderen Schutz von Ehe und Familie aus Art. 6 Abs. 1 GG zu missachten und das Gleichheitsgrundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht mehr als automatisch für den Dienstherrn bindend zu betrachten. [1] Dieser gezielte Anschlag auf unsere Rechtsordnung spitzt sich in einem Satz des Ministers der Finanzen zu, den er am Tag zuvor in einer aktuellen Stunde der 76. Plenarsitzung hinsichtlich der Leistungsberechtigung nach § 71b wie folgt formuliert hat:
„Wir gehen davon aus, dass wir in einem niedrigen vierstelligen Bereich Fälle haben könnten, in denen überhaupt es in Frage kommt, dass ein Antrag erfolgreich ist aufgrund dieser Regelung.“ [2]
Mit dieser Ausführung hat er klargestellt, dass die Landesregierung in der Begründung des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen von mindestens deutlich mehr als 1.000 Fällen ausgeht, denen nun nach § 71b des Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ein sogenannter Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag zu gewähren sein wird, obgleich auch ihm nicht verborgen geblieben sein konnte, dass eine solche Regelung nicht mit der Verfassung in Einklang zu bringen ist. Denn am 30. September ist den Fraktionsvorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführern der im Landtag vertretenen Parteien (jeweils ohne jenen der Partei Alternative für Deutschland) die folgende Mail mitsamt dem unten verlinkten Anhang gemeinsam zugesandt worden. Ihre Veröffentlichung an dieser Stelle ist ihnen an deren Ende angekündigt worden. Mit Ausnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben die anderen Fraktionen ihren Eingang am 1. und 2. Oktober wie erbeten bestätigt.
„Betreff: LT-Drs. 18/9514 Neudruck v. 06.06.2024
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,
in den abschließenden gemeinsamen Beratungen der letzten Woche haben die maßgeblichen Ausschüsse ihre Voten für die Annahme des oben genannten Gesetzentwurfs abgegeben. Dabei nahmen insbesondere Abgeordnete der Regierungskoalition Bezug auf die im Anhörungsverfahren erfolgte Stellungnahme des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht, Herrn Prof. Dr. Huber. Sie wiesen berechtigt auf seine herausgehobene sachliche Expertise hin, missverstanden aber seine Stellungnahme nicht nur hinsichtlich des geplanten Ergänzungszuschlags zum Familienzuschlag gründlich. Seine Argumentation lässt sich hier in zwei Schritten zusammenfassen:
– Der geplante Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag sei zunächst einmal entweder als eine salvatorische Klausel zu verstehen, die als solche verfassungsrechtlich nur in atypischen Sonderfällen zur Anwendung gebracht werden könne, welche zwangsläufig nicht über eine Anzahl an Einzelfällen hinausreichen dürften; oder er sei eine Art Rechentrick, der als solcher verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen sei (vgl. APr 18/653 v. 05.09.2024, S. 6).
– Er sei darüber hinaus ein ‚Bürokratiemonster‘, das zu einer Einzelfallbetrachtung von Tausenden von Fällen führen müsse (APr 18/653 v. 05.09.2024, S. 17).
Fügt man beide Aussagen zusammen, gehen Herr Prof. Huber genauso wie Abgeordnete und Sachverständige zunächst einmal von einem ‚Bürokratiemonster‘ aus. Da weiterhin knapp 30 % aller in Deutschland lebenden Familien Alleinverdienerhaushalte sind, muss eine Einzelfallbetrachtung von Tausenden von Fällen zwangsläufig deutlich mehr als nur wenigen Einzelfällen einen Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag bewilligen. Damit aber sind nicht atypische Sonderfälle, sondern zu typisierende Regelfälle zu betrachten. Sie dürfen verfassungsrechtlich nicht mit einer salvatorischen Klausel geregelt werden.
Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung zur Parteienfinanzierung – absolute Obergrenze noch unter Mitwirkung von Herrn Prof. Huber die Begründungspflichten des Gesetzgebers in jenen Fällen präzisiert, in denen ein fester und exakt bezifferbarer Betrag der Verfassung nicht unmittelbar zu entnehmen ist (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 24. Januar 2023 – 2 BvF 2/18 –, Rn. 1-165, https://www.bverfg.de/e/fs20230124_2bvf000218.html). In diesen Fällen bedarf es nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats der prozeduralen Sicherungen, damit die verfassungsrechtliche Gestaltungsdirektive tatsächlich auch eingehalten wird; deshalb treffen ebenso den Besoldungsgesetzgeber besondere Begründungspflichten (vgl. nachfolgend Kluth, NVwZ 2023, 648 <649 f.>, und Schwan S. 3 ff. unter: https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2023/03/Weitere-Normenkontrollantraege-vor-der-Entscheidung-5.pdf). Die Präzisierung der Rechtsprechung betrifft nicht den geklärten Sachverhalt, dass neben der Anhörung und der Beratung in den Ausschüssen ebenso die Plenardebatte eine begründende Funktion hat. Sie findet sich vielmehr in der Aufklärung, wie mit nachträglichen Begründungen zu verfahren ist, die weder im Gesetzentwurf noch im weiteren Gesetzgebungsverfahren zur Begründung herangezogen wurden. Ihre Geltendmachung stellt angesichts der Begründungspflicht des Gesetzgebers ein unzulässiges Nachschieben von Gründen dar (Rn. 149 i.V.m. Rn. 131 m.w.N.) Als Folgen können sie nicht zur gerichtlichen Kontrolle herangezogen werden und sind hier entsprechend gegenstandslos (Rn. 160 i.V.m. Rn. 131 m.w.N.).
Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht betrachtet nun in der Anhörung genauso wie weitere Sachverständige den geplante § 71b als einen Rechentrick, wie er das in der Darstellung der beiden prinzipiell möglichen Alternativen auf der Seite 6 auslegt:
‚Diesen Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag hat Frau Weber als Rechentrick stigmatisiert. Es ist in gewisser Weise ein Rechentrick. Man kann ihn aber auch als salvatorische Klausel für Einzelfälle verstehen, die nicht den typischen Fall ausmachen, in dem das Abstandsgebot zur sozialen Grundsicherung gewährleistet werden muss. Solange sich das auf Einzelfälle beschränkt, sehe ich da keine Einwände und Bedenken.‘
Denn da eine sich auf Tausende von Fällen erstreckende Einzelfallbetrachtung in der sozialen Gefasstheit der nordrhein-westfälischen Gesellschaft mit knapp 30 % Alleinverdienerhaushalten und im Angesicht eines weiterhin eklatant verletzten Mindestabstandsgebots zwangsläufig nicht zu dem Ergebnis von nur wenigen leistungsberechtigten Einzelfälle gelangen kann, sieht Herr Prof. Huber hier entsprechend formulierte Einwände: Ein Rechentrick lässt sich verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen, was auch dann nicht der Fall ist, sofern im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sachlich geäußerte Kritik ggf. nicht als solche erkannt wird. Für die den Besoldungsgesetzgeber treffenden prozeduralen Anforderungen hat ein solches Missverständnis keine Relevanz, und zwar das offensichtlich hier nur umso mehr, als dass die Einzelfallthese im Gesetzgebungsverfahren bislang von keiner Tatsachenbetrachtung gestützt wird (vgl. nur LT-Drs. 18/9514 Neudruck v. 06.06.2024, S. 84, 104 f.).
Darüber hinaus weist Herr Prof. Huber in der Vorbemerkung zu seiner schriftlichen Stellungnahme auf die seit mindestens 25 Jahren zu betrachtende Abkopplung der Beamtenbesoldung von der allgemeinen Lohnentwicklung hin, was ebenfalls mit den Darlegungen in seiner mündlichen Stellungnahme verbunden werden muss, nämlich dass wir in Deutschland im europäischen Vergleich eine vergleichsweise sehr niedrige Richterbesoldung vorfinden (APr 18/653 v. 05.09.2024, S. 18). Dieses Problem offenbart sich weiterhin im sachlich sehr deutlich die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation indizierenden zweiten Parameter des bundesverfassungsgerichtlichen ‚Pflichtenhefts‘ und in der nach wie vor eklatant verletzten Besoldungssystematik. Diese weiteren Kontexte führe ich neben anderen in einer umfassenden Betrachtung der Stellungnahme von Herrn Prof. Huber aus, die ich Ihnen im Anhang beifüge.
Am Ende darf man davon ausgehen, dass Herrn Prof. Hubers begründete Darlegung einer seit spätestens 25 Jahren währenden und seitdem nach seiner Darstellung wiederkehrend noch verschärften Abkopplung der Richter- und Beamtenbesoldung von der allgemeinen Lohnentwicklung ebenfalls die vom Bundesverwaltungsgericht nun eingeleitete fundamentale Neubewertung mit im Blick hat, dass angesichts erfolgreicher Klagen von Beamten auf Feststellung mangelnder Amtsangemessenheit ihrer Alimentation nicht mehr selbstverständlich davon ausgegangen werden könne, dass die Alimentation regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau übersteige. Damit schließt das Bundesverwaltungsgericht eine übergreifende Verletzung des Alimentationsprinzips in Deutschland nicht mehr regelmäßig aus, was nicht folgenlos für die kommende verwaltungsgerichtliche Besoldungsrechtsprechung bleiben kann (vgl. meine Urteilsanmerkung im jetzt erscheinenden Oktoberheft der Zeitschrift für Beamtenrecht ab der Seite 349).
Im Ergebnis dürften Sie sich als Gesetzgeber nun sachlich mindestens drei ungelösten Problemen gegenübersehen:
1. Der eingeleitete Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts wird den prozeduralen Sicherungen als ‚zweite Säule‘ des Alimentationsprinzips zukünftig eine nur umso größere Bedeutung zukommen lassen.
2. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber findet im Gesetzgebungsverfahren bislang vielfach nicht sachgerecht entkräftete Kritik vor, die unmissverständlich auch von Herrn Prof. Huber erhoben wird.
3. Es ist unerheblich, ob sich ein Gesetzgeber in der Lage sieht, sachliche Kritik sachgerecht zu durchdringen oder sie entsprechend zur Kenntnis zu nehmen oder ob das jeweils nicht der Fall wäre. Er ist veranlasst, sie noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren sachgerecht zu entkräften. Denn nachträglich dürfte ihm das nicht mehr ohne Weiteres möglich sein.
Da sich der nordrhein-westfälische Gesetzgeber offensichtlich als Ganzer sachlich veranlasst sieht, sich mit den dargelegten Problemstrukturen auseinanderzusetzen, sende ich Ihnen diese Mail gemeinsam zu. Dabei wäre ich Ihnen für eine kurze Eingangsbestätigung verbunden. Aus dokumentarischen Gründen nehme ich die Landtagsverwaltung in den Verteiler mit auf. Aus denselben Gründen wird diese Mail in den nächsten Tage auf der Seite der Berliner-Besoldung veröffentlicht werden.
Mit freundlichen Grüßen“ [3]
Im gerade zitierten Schreiben sind die Fraktionsvorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführer unter anderem auf das Problem hingewiesen worden, dass die Einzelfallthese im Gesetzgebungsverfahren bis dahin von keiner Tatsachenbetrachtung gestützt worden war. Damit hat die Mail hervorgehoben, dass die Einzelfallthese auch noch am 30. September ausschließlich als ein Postulat zu betrachten gewesen war, das als solches in Anbetracht des Gewichts der zu jenem Zeitpunkt noch nur geplanten Maßnahme des Ergänzungszuschlags zum Familienzuschlag sicherlich kaum eine hinreichende begründende Qualität entfalten konnte, ohne dass es dem Besoldungsgesetzgeber möglich sein dürfte, eine sachgerechte Begründung nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahren noch hinreichend nachzuholen. Denn eine solche Geltendmachung stellt angesichts der Begründungspflichten des Gesetzgebers ein unzulässiges Nachschieben von Gründen dar, sodass sie nicht zur gerichtlichen Kontrolle herangezogen werden kann und dort gegenstandslos bleiben muss.
Man darf davon ausgehen, dass auch diese Kritik von den Adressaten sachlich verstanden worden ist. Sie bedurfte zwar keiner Entgegnung, da die gerade zitierte Mail kein Teil des Gesetzgebungsverfahrens gewesen ist und ihre geäußerte Kritik deshalb als solche keine sachlichen Entkräftung verlangte. Ohne Tatsachenbetrachtung und also ohne Nennung konkreter Fallzahlen drohte jedoch wie in der Mail gezeigt, die Begründungspflicht nicht hinreichend sachgerecht vollzogen zu werden. Eine unzureichende Begründung kann allerdings allein schon zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes führen. [4] Es sollte also angezeigt gewesen sein, eine entsprechende Fallzahl noch im Gesetzgebungsverfahren zu nennen, um sich als Gesetzgeber nicht dem möglichen Vorwurf auszusetzen, an dieser empfindlichen Stelle des Gesetzgebungsverfahrens keine sachgerechte Begründung vollzogen zu haben. Denn Postulate weisen keine begründende Qualität auf.
Mit seiner eingangs zitierten Aussage bestätigt nun der Minister der Finanzen die begründete Vermutung sowohl von weiteren Sachverständigen, wie sie in der Anhörung ausgeführt worden ist, als auch von Prof. Huber, nämlich dass mit der nun in das Besoldungsrecht eingeführten Regelung des § 71b eine Einzelfallbetrachtung von Tausenden von Fällen notwendig werden wird, um darüber hinaus nun auch das von der Landesregierung prognostizierte Ergebnis gleich mit zu nennen, nämlich dass man ihrerseits davon ausgehe, dass der Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag in einem niedrigen vierstelligen Bereich zu gewähren sei.
Weit mehr als 1.000 Leistungsberechtigte können nun allerdings nicht als Einzelfälle und damit als atypische Sonderfälle, sondern müssen als zu typisierende Regelfälle betrachtet werden, womit hier sachlich kein Raum für eine salvatorische Klausel gegeben ist. Der Minister der Finanzen hatte also am vergangenen Mittwoch den Abgeordneten des Landtags zunächst einmal die Falsifikation der These weniger betroffener Einzelfälle mitgeteilt, damit den nordrhein-westfälischen Besoldungsgesetzgeber von seiner Möglichkeit enthoben, hier eine salvatorische Klausel für atypische Sonderfälle zu betrachten und so unumwunden die Zielsetzung der Landesregierung im zu jener Zeit noch laufenden Gesetzgebungsverfahren präzisiert: nämlich durch eine Art Rechentrick maßgebliche Schutzrechte der Landesbeamten und ihrer Familien missachten, sich über das Grundgesetz erheben und sich hinsichtlich des Besoldungsrechts der Landes Nordrhein-Westfalen ins verfassungsrechtliche Niemandsland absentieren zu wollen. Denn da Herr Prof. Huber die Regelungsmöglichkeit des § 71b als eine salvatorische Klausel verfassungsrechtlich auf wenige atypische Sonderfälle beschränkt sieht, jedoch mindestens über 1.000 zu erwartende Leistungsberechtigte zu prognostizieren sind, die sich in der Summe also nicht als atypische Einzel-, sondern als zu typisierende Regelfälle darstellen, hat der Minister der Finanzen am vergangenen Mittwoch im Ergebnis den offenen Verfassungsbruch eingestanden und eine Art Rechentrick zur Grundlage seiner hier sachlich nicht zu rechtfertigenden Politik erklärt.
Dabei hilft es zugleich sachlich wenig, wenn er Minuten später auf eine weitere Rückfrage hin zu der evident sachwidrigen Vermutung gelangte, dass mindestens über 1.000 zu erwartende Leistungsberechtigte bezogen auf die Gesamtzahl von nordrhein-westfälischen Landesbeamten „ganz, ganz wenige Ausnahmefälle“ darstellen würden. [5] Denn hinsichtlich atypischer Sonderfälle kann als Vergleichsgegenstand nicht ohne Weiteres allein die Gruppe von entsprechenden Eigentümern herangezogen werden, da dann in Anbetracht von vielen Millionen Bürgern in Deutschland, die über Eigentum verfügen, das Schutzrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vergleichsweise immer leerlaufen könnte. Vielmehr sieht sich der Gesetzgeber gezwungen, sofern er Einzelfälle als atypische Sonderfälle betrachten will, den atypischen Charakter als solchen nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG hinreichend sachgerecht zu bestimmen. Dabei ist es ihm zunächst grundsätzlich nicht verwehrt, eigentumsbeschränkende Maßnahmen, die er im öffentlichen Interesse für geboten hält, auch in Härtefällen durchzusetzen, wenn er durch kompensatorische Vorkehrungen unverhältnismäßige oder gleichheitswidrige Belastungen des Eigentümers vermeidet und schutzwürdigem Vertrauen angemessen Rechnung trägt. [6] Zugleich können allerdings nur dort, wo ausnahmsweise die Anwendung des Gesetzes zu einer unzumutbaren Belastung des Eigentümers führt, Ausgleichsregelungen zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit und zum Ausgleich gleichheitswidriger Sonderopfer in Betracht kommen. [7] Eine Fallgruppe von im Durchschnitt knapp 30 % der Gesamtbevölkerung, die Alleinverdienerhaushalte als Anteil aller in Deutschland lebenden Familien darstellen, kann aber nicht als Ausnahme und damit als atypisch betrachtet werden. [8] Eine solche Betrachtung ist entsprechend abwegig.
Darüber hinaus muss die vom Minister der Finanzen prognostizierte Fallzahl von deutlich über 1.000 Leistungsberechtigten als signifikant zu gering betrachtet werden. Denn nicht umsonst weist die von der Gesetzesbegründung vollzogene Bemessung der Mindest- und gewährten Nettoalimentation evident unzureichende Beträgen aus. Dahingegen muss wegen der materiell-rechtlich bis mindestens in die Besoldungsgruppe A 9 hineinreichenden Verletzung des Mindestabstandsgebots, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich bis in die Besoldungsgruppe A 11 und gegebenenfalls noch darüber hinaus erstreckt, die Zahl von an sich tatsächlich Leistungsberechtigten deutlich über die Prognose der Landesregierung hinausreichen. [9] Als Folge wird so durch die evident sachwidrige Bemessungsmethodik eine hohe Zahl an tatsächlich von der Verletzung des Mindestabstandsgebots Betroffenen von einer Leistungsbewilligung ausgeschlossen, was im Ergebnis ebenfalls den Gleichheitsgrundsatz verletzt. [10]
Zugleich zeichnet sich die Regelung des § 71b durch eine signifikante Ungleichbehandlung der Allein- und Doppelverdienerehe aus, die darin liegt, dass einem alleinverdienden Beamten mit Anspruch auf einen Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag ein materielles Gut gewährt wird, das einem in einer Doppelverdienehe lebenden Beamten ggf. nicht gewährt wird, obgleich beide im selben Amt bestallt sein könnten, worin sich eine nicht zu rechtfertigende Benachteilgung der Doppelverdienerehe offenbart, die durch keinen sachlichen Grund zu rechtfertigen wäre. [11] Die Regelung ist darüber hinaus geeignet, in der gesellschaftlichen Wirklichkeit die Hausfrauenehe zu begünstigen. Dem steht allerdings Art. 3 Abs. 2 GG entgegen, der eine Festschreibung überkommener Rollenverteilungen zum Nachteil von Frauen verbietet. [12] Da die mit entsprechenden Zuschlägen verbundene mittelbare Geschlechterdiskriminierung bereits an anderer Stelle umfassend nachgewiesen worden ist, muss sie hier nicht noch einmal betrachtet werden [13].
Das Gesetz ist am vergangenen Donnerstag in der 77. Plenarsitzung vom Landtag mit den Stimmen der beiden Regierungsfraktionen bei Enthaltung der SPD-Fraktion und gegen die Stimmen der FDP- und AfD-Fraktion weitgehend unverändert angenommen worden. [14] In der Plenardebatte war dabei vonseiten der SPD-Fraktion sachlich schlüssig auf eine unlängst erfolgte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz verwiesen worden. [15] Dort hat Ende September der Zweite Senat das Berufungsverfahren eines Vermessungshauptsekretärs ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Besoldung von Beamten in Rheinland-Pfalz in der Besoldungsgruppe A 8 in den Jahren 2012 bis 2014 verfassungsgemäß gewesen sei, da sich das Mindestabstandsgebot nach seiner Überzeugung als unmittelbar verletzt zeige, die dem Beamten gewährte Nettoalimentation die Mindestalimentation in den streitgegenständlichen Jahren zwischen rund fünf und rund 6,9 % unterschritten habe. [16]
Der Minister der Finanzen hatte dahingegen in der 76. Plenarsitzung Rheinland-Pfalz als wegweisendes Vorbild hervorgehoben, dem man vonseiten der Landesregierung ohne Umschweife sachlich gefolgt sei: „Wir folgen mit der Abwägung, die wir hier vorschlagen, exakt dem, was die Ampelregierung in Rheinland-Pfalz bereits umgesetzt hat. Ihre Kollegen in Rheinland-Pfalz haben bereits dieses umgesetzt und das ist schon Gesetzeskraft in Rheinland-Pfalz und wir folgen quasi dem Vorbild ihrer eigenen Parteifreundinnen und Parteifreunden und kommen dazu, dass wir die geringste Annahme eines fiktiven Ehegatteneinkommens unterstellen.“ [17]
Auch damit klammerte er allerdings das gerade festgehaltene Ergebnis des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz aus. Dessen Zweiter Senat hat darüber hinaus festgestellt, dass der Ausgangspunkt zur Bestimmung des als Vergleichsgegenstand zur Mindestalimentation maßgeblichen Nettoalimentationsniveaus weiterhin die aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße der Alleinverdienerfamilie mit zwei minderjährigen Kindern sei und nicht – wie vom beklagten Land argumentiert – eine Hinzuverdienerfamilie, bei der zu den Besoldungsbezügen noch ein Partnereinkommen im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung hinzugerechnet werde. [18] Es liegt entsprechend auf der Hand, dass der Minister der Finanzen mit seinen Vorstellungen, wie er es selbst ausführte, dem rheinland-pfälzischen Gesetzgeber exakt auf dessen Weg folgt, der nun zunächst einmal direkt nach Karlsruhe führt.
An der selben Stelle verwies der Senat darüber hinaus zustimmend auf zwei weitere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz, das hinsichtlich der streitgegenständlichen Jahre 2012 bis 2021 aktuell gleichfalls jeweils Richtervorlagen erstellt hat. [19] Die Kammer hat dabei zunächst klargestellt, dass das Verwaltungsgericht bereits in einem Vorlagebeschluss vom 12. September 2013 nach der vom rheinland-pfälzischen Besoldungsgesetzgeber 2012 vollzogenen Abkehr von der Alleinverdienerfamilie als maßgebliches gesellschaftliches Familienmodell hinsichtlich der Jahre 2012 und 2013 entschieden habe, dass die maßgebliche besoldungsrechtliche Bezugsgröße weiterhin die vierköpfige Alleinverdienerfamilie sei, was auch der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in seiner auf den vorgenannten Vorlagebeschluss hin ergangenen Entscheidung vom 5. Mai 2015 nicht in Frage gestellt habe. [20] Entsprechend hat die Kammer aktuell ebenfalls die Alleinverdienerannahme als weiterhin heranzuziehenden sachgerechten Kontrollmaßstab in der Betrachtung der Jahresnettoalimentation fortgeführt. Dabei hat sie dem Besoldungsgesetzgeber zunächst die sich aus dem Alimentationsprinzip ergebende Verpflichtung vor Augen geführt, nämlich dass die dem Beamten gewährte Besoldung als Ganzes nach Abzug der Steuern den amtsangemessenen Unterhalt für die Beamtenfamilie als Einheit gewährleisten müsse:
„Das Alimentationsprinzip fordert also, dass die amtsangemessene Alimentierung mit dem Beamtengehalt selbst gewahrt wird. Dies schon und vor allem deshalb, weil die Alimentation die Voraussetzung dafür bildet, dass sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und in rechtlicher wie wirtschaftlicher Sicherheit und Unabhängigkeit zur Erfüllung der dem Berufsbeamtentum vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern, beitragen kann. Insoweit entfaltet das Alimentationsprinzip eine Schutzfunktion für den Beamten (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. Mai 2015, a. a. O., Rn. 119 m. w. N., und Beschluss vom 17. November 2015, a. a. O, Rn. 104). Des Weiteren kann das Berufsbeamtentum seine Aufgabe nur erfüllen, wenn es rechtlich und wirtschaftlich gesichert ist. Nur wenn die innere und äußere Unabhängigkeit des Beamten gewährleistet ist und Widerspruch nicht das Risiko einer Bedrohung der Lebensgrundlagen des Amtsträgers und seiner Familie in sich birgt, kann realistischerweise erwartet werden, dass ein Beamter auch dann auf rechtsstaatlicher Amtsführung beharrt, wenn sie (partei-)politisch unerwünscht sein sollte. Das Berufsbeamtentum wird so zur tragenden Stütze des Rechtsstaates (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. November 2015, a. a. O., Rn. 103). Eingedenk dessen ist für die verfahrensgegenständlichen Jahre von der besoldungsrechtlichen Bezugsgröße der Alleinverdienerfamilie auszugehen.“ [21]
Als Folge der referierten bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist die Kammer am Ende zu dem Schluss gelangt, dass ausgehend von der besoldungsrechtlichen Bezugsgröße der Alleinverdienerfamilie ein Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung (sog. Minijob) bei der Bestimmung der Jahresnettoalimentation der Jahre 2012 bis 2021 nicht hinzuzusetzen gewesen sei. Nicht umsonst könne es für die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung durch den Ehepartner des Besoldungsempfängers vielfältige Gründe geben, die einer Berücksichtigung als weiteres Einkommen bei der Ermittlung der Mindestalimentation entgegenstehen würden. So könne es im vorliegenden Fall etwa so sein, wofür vieles sprechen würde, dass durch das Beamtengehalt allein kein angemessener Lebensunterhalt mehr gewährt worden sei. Ferner könne ein sog. Minijob aufgenommen werden, um sich bzw. der Familie einen höheren Lebensstandard (z. B. ein zweiter oder teurerer Urlaub) zu ermöglichen. [22]
Hinsichtlich eines sachgerechten Kontrollmaßstabs bleibt zugleich nicht erst auf Grundlage der gerade referierten Rechtsprechung und also darüber hinaus sowie als Folge ebenso für das nordrhein-westfälische Besoldungsrecht sachlich hervorzuheben, dass er als Bezugsgröße unabhängig von einem politischen oder gesellschaftlichen Familienleitbild zu betrachten ist, welches als Folge des weiten Entscheidungsspielraums, über den der Gesetzgeber verfügt, auch im Besoldungsrecht der sozialen Wirklichkeit angepasst werden darf. [23] Mit einer solchen Anpassung eines Leitbildes an die soziale Wirklichkeit wird aber nicht das Mindestabstandsgebot als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums aufgehoben und enthebt sich der Besoldungsgesetzgeber also nicht der Pflicht, zur Sicherstellung jenes Mindestabstandsgebots entweder einen neuen sachgerechten Kontrollmaßstab zu entwickeln oder ihr weiterhin die Alleinverdienerannahme zugrundezulegen, worauf der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den nordrhein-westfälischen Besoldungsgesetzgeber im Mai 2024 in seiner Entscheidung zur Alimentation kinderreicher Beamter unmissverständlich hingewiesen hat, dabei über den unmittelbaren Verweis auf die Entscheidung Richterbesoldung II ebenso den über den alimentationsrechtlichen Mehrbedarf hinausweisenden sachlichen Zusammenhang herstellend. [24]
Die nun vollzogene gezielte Missachtung einer den nordrhein-westfälischen Besoldungsgesetzgeber unlängst mit Gesetzeskraft treffenden bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung – der alimentationsrechtliche Mehrbedarf kinderreicher Beamtenfamilien wird jetzt als Folge des beschlossenen § 91b in Verbindung mit der Regionalisierung des Familienzuschlags auch für kinderreiche Beamtenfamilien [25] in weiten Teilen nicht mehr amtsangemessen beachtet und also in diesen Fällen evident unzureichend abgedeckt – wird zukünftig weitreichende Folgen für den Dienstherrn nach sich ziehen, da mit einer offensichtlich nicht allzu geringen Wahrscheinlichkeit erwartbar ist, dass der Zweite Senat, sofern er entsprechend angerufen werden wird, auf diese gesetzgeberischen Entscheidungen auch des nordrhein-westfälischen Besoldungsgesetzgebers reagieren wird. Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass seine betreffenden Entscheidungen so offensichtlich hinter den sich aus der Sachentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04. Mai 2020 zur Alimentation kinderreicher Beamter ergebenden Anforderungen zurückbleiben, dass dies materiell einer Untätigkeit gleichkommen dürfte.
Wohin die nun vollzogene besoldungsrechtliche Flucht ins verfassungsrechtliche Niemandsland die betreffenden Abgeordneten treibt, bleibt so betrachtet zunächst einmal dahingestellt. Was der mittlerweile zunehmend extreme Vertrauensverlust in die politische Klasse in Deutschland anrichtet, den sie auch mit der Einführung solcher ohne viel Mühe erkennbar evident sachwidrigen Regelungen verstärkt, wie sie das spätestens in den letzten Tagen mindestens in Gestalt der Regierungsfraktionen vorangetrieben hat, zeigen die Wahlen der letzten Jahre in einem immer erschreckenderen Maße. Wer sich in Regierungsverantwortung und als die die jeweilige Landesregierung stützenden Regierungsfraktionen nicht in atypischen Sonderfällen, sondern im betrachteten Fall des Besoldungsrechts regelmäßig als Teil eines offensichtlich bundesweit konzertiert betriebenen Verfassungsbruchs zeigt – der Minister der Finanzen hat das wiederkehrend metaphorisch als „Geleitzug von 13 Bundesländern und des Bunds“ bezeichnet [26] –, der sollte sich nicht wundern, wenn ihm die Bevölkerung als Wahlvolk abhanden kommt, da er mit solchen Entscheidungen das Vertrauen missbraucht, auf dem politische Legitimität gründet. [27] Dass überall in Deutschland das Besoldungsrecht mittlerweile regelmäßig und zunehmend immer hemmungsloser verfassungswidrig gestaltet worden ist und wird, sollte bislang sicherlich großen Teilen der Bevölkerung nicht bewusst sein; das dürfte sich allerdings in Anbetracht der hohen Zahl an Richtervorlagen, über die nach dem Vollzug der angekündigten Leitentscheidungen zügiger entschieden werden wird, mit einiger Wahrscheinlichkeit alsbald ändern. [28] Deshalb muss man hier wohl von einer mittlerweile schwärenden Wunde des Verfassungsrechts sprechen.
Dabei ist die martialische Metaphorik des „Geleitzugs“ offensichtlich durchaus das, was Sprache gerne ist: nämlich verräterisch. Nicht umsonst versteht der Duden unter einem Geleitzug einen „Konvoi aus Handelsschiffen und zur Sicherung mitfahrenden Kriegsschiffen“ [29]. Unabhängig von der Frage, wer hier nun eigentlich im vorliegenden Thema Handels- und wer Kriegsschiff und wie ihr Verhältnis zueinander sei, bringt der Minister der Finanzen mit der von ihm verwendeten Metapher offensichtlich zum Ausdruck, dass es in der gemeinsamen Fahrt als „Geleitzug“ wohl um Schutzinteressen gehen dürfte, womit sich die Frage stellt, was hier nun eigentlich zu schützen wäre, welches Handelsgut – metaphorisch – so wertvoll ist, dass es besser nicht von einem ungeschützten Einzelfahrer transportiert werden sollte.
Die Antwort auf diese Frage liegt dabei auf der Hand, da der Minister der Finanzen zuvor sowohl das Fahrwasser als auch die Route – also das Thema und seine Bewältigung – vorgegeben hat, nämlich die Ablösung des Kontrollmaßstabs der Alleinverdienerannahme durch gesellschaftliche und politische Doppel- und Hinzuverdienermodelle, obgleich beides wie oben dargestellt sachlich nichts miteinander zu tun hat. Entsprechend beschwören derzeit alle betroffenen Dienstherrn, die der Minister der Finanzen mit seiner Geleitzug-These im Blick hat, Einzel- und atypische Sonderfälle, wo zu typisierende Regelfälle zu betrachten wären. [30] Von Zeit zu Zeit werden die Postulate durch reale Zahlen flankiert wie jetzt hier in Nordrhein-Westfalen. Sie offenbaren dabei regelmäßig, dass es in Anbetracht von knapp 30 % Alleinverdienerhaushalten in Deutschland auch hier um nichts anderes geht und gehen kann als um zu typisierende Regelfälle. So ist beispielsweise Hamburg mit der Einführung eines sogenannten Besoldungsergänzungszuschusses im Herbst 2023 von bis zu 1.650 möglichen Anspruchsberechtigten ausgegangen, was bei einer Zahl von 48.270 Beamten und Richtern rund 3,4 % ausmacht. [31] Auch darin offenbart sich mindestens zweierlei, nämlich dass sich das Postulat einiger weniger atypischer Sonder- und Einzelfälle im Sinne einer salavatorischen Klausel in der sozialen Wirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland sachlich nicht begründen lässt und dass darüber hinaus die vom Minister der Finanzen genannte Anzahl an Fällen wie oben bereits ausgeführt deutlich zu gering ausfallen dürfte. Dabei ist darüber hinaus in Rechnung zu stellen, dass auch im genannten hamburgischen Gesetzgebungsverfahren die Bemessung der Mindest- und gewährten Nettoalimentation seitens des Gesetzgebers ebenfalls recht freihändig erfolgt ist. [32]
Wer sich also regelmäßig nicht in der Lage sieht, Probleme sachlich zu lösen, sondern eine sachliche Problemlösung nur simuliert, indem er sich wie in diesem Fall nur noch in der Lage sieht, offensichtlich zutage tretende Probleme mittels verfassungswidriger Rechentricks zu kaschieren, der kann kaum auf Vertrauen in seine Politikfähigkeit rechnen, da er trotz anderweitiger Bekundungen in der Sache so nur eines offenbart: seine Unfähigkeit, Probleme zunächst einmal sachlich als solche überhaupt zur Kenntnis zu nehmen und sie als Teil der Realität zu akzeptieren, um sich dieser im Anschluss sachlich anzunehmen und also das zu tun, wofür die politische Klasse in einer Demokratie gewählt wird. Dass sich immer größer werdende Teile der Wähler von den demokratischen Parteien in der Bundesrepublik abwenden, sollte auch in solchem Handeln wie dem hier betrachteten eine der maßgeblichen Ursachen finden. Die Krise der Demokratie ist so verstanden zuvörderst erst einmal eine Krise politischer Verantwortung und so auch ihrer Träger und erst in zweiter Linie eine der politischen Wähler, deren Vertrauen in den Staat auf einer funktionierenden Gesetzgebung, Regierung, öffentlichen Verwaltung und Justiz basiert, die durch eine Simulation politischen Handelns nicht auf Dauer in ihrem Bestand zu garantieren sind.
Wer sich als politische Klasse wiederkehrend unfähig zeigt, mit der Bevölkerung sachlich in einen Dialog zu treten, um so auf zweifellos gegebene Probleme im Sinne des Gemeinwesens zu reagieren und diese Probleme einer Bewältigung zuzuführen, der hat – so sollte man vermuten – Lehren aus der deutschen Zeitgeschichte gründlich missverstanden. Wenn es sich dabei bei jenen Verantwortungsträgern gar noch um promovierte Historiker handelt, ist das für mich kollegial nur umso unverständlicher und inakzeptabler. Simulatoren gibt es im Flugbetrieb und sie sollen dort Abstürze verhindern helfen. Politik als ihre eigene Simulation trägt den Absturz bereits in sich. Die Wahlergebnisse der letzten Zeit dürften dieses Urteil bestätigen: Denn das Volk ist nicht tümlich. [33] Es als solches betrachten zu wollen, um so als politische Klassen von eigener Überforderung abzulenken, bietet keine Lösungsmöglichkeit, sondern ist Teil des Problems.
Anmerkungen:
[1] Vgl. zum vorläufigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens die bislang nur als Tondokument vorliegende Aussprache der 77. Plenarsitzung ab Std. 8:53:40 unter https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=21cd3859-11ff-418a-8276-08e6e39d21df <11.10.2024>.
[2] Vgl. die bislang nur als Tondokument vorliegende Aussage in der 76. Plenarsitzung ab Std. 7:07:49 unter https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=3dc81ea1-ee9d-4d2e-a9cf-ee33a4d9c543 <13.10.2024>.
[3] Der in der Mail genannte Gesetzentwurf sowie das genannte Ausschussprotokoll APr 18/653 v. 05.09.2024 finden sich unter https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-9514.pdf und https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/ausschusse-und-gremien-1/fachausschusse-1/a071-unterausschuss-personal/tagesordnungen-und-protokolle-so.html?page=3 <11.10.2024>.
[4] BVerfGE 155, 1 (47 f. Rn. 96).
[5] Vgl. unter [2] ab Std. 7:15:40.
[6] BVerfGE 100, 226 (244), auch unter: https://www.bverfg.de/e/ls19990302_1bvl000791.html <11.10.2024>.
[7] BVerfGE 100, 226 (244).
[8] Vgl. zum Anteil von Alleinverdienerfamilien in Deutschland Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Familienreport 2024, S. 99 ff. unter: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/239468/de423b579e88c8cceb55eda13f6e0124/familienreport-2024-data.pdf <11.10.2024>, vgl. auch die im Anhang vollzogene Betrachtung der Ausführungen Prof. Hubers im genannten Anhörungsverfahren ab der Seite 22 ff.
[9] vgl. die im Anhang vollzogene Betrachtung zur Problematik des weiterhin verletzten Mindestabstandsgebots ab der Seite 48 ff., insbesondere ab der Seite 55 ff.
[10] Vgl. im Anhang ab der Seite 68 ff.
[11] BVerfGE 87, 234 (258) unter: https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv087234.html <11.10.2024>.
[12] BVerfGE 87, 234 (258 f.) m.w.N.
[13] Torsten Schwan, Stellungnahme zum Entwurf eines Hamburgischen Besoldungsstrukturgesetzes (HH-Drs. 22/12727) v. 09.10.2023, S. 85 ff. unter: https://bdr-hamburg.de/wp-content/uploads/Gutachterliche-Stellungnahme-Besoldungsstrukturgesetz-Drs.-22-1272.pdf <11.10.2024>.
[14] Beschlussdrucksache 18/10987 v. 09.10.2024 unter: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-10987.pdf <11.10.2024>. Vgl. zur Verabschiedung des Gesetzes unter [1] ab Std. 9:15:20. Der kurzfristig von der SPD- und FDP-Fraktion eingebrachte Entschließungsantrag 18/10994 (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-10994.pdf <11.10.2024>) wurde im Nachklang mit den Stimmen der Regierungsfraktionen abgelehnt.
[15] Vgl. unter [1] ab Std. 8:58:01.
[16] OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.09.2024 – 2 A 11745.17 –; die schriftliche Begründung liegt bislang noch nicht vor, vgl. entsprechend die Pressemitteilung 16/2024 unter: https://ovg.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/besoldung-von-beamten-in-rheinland-pfalz-in-der-besoldungsgruppe-a-8-in-den-jahren-2012-bis-2014-wegen-verletzung-des-mindestabstandsgebots-verfassungswidrig <11.10.2024>.
[17] Vgl. unter [2] ab Std. 7:10:50.
[18] OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.09.2024 – 2 A 11745.17 u. a. –; vgl. die unter [16] genannte Pressemitteilung 16/2024.
[19] VG Koblenz, Beschl. v. 29.04.2024 – 5 K 686.22 u. a. –, unter: https://vgko.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/Koblenz/Entscheidungen/Nr_13-2024_VOE_5_K_686-22_KO_Beschluss_-Vorlage_an_BVerfG-_vom_29-04-2024.pdf <11.10.2024>.
[20] VG Koblenz, Beschl. v. 29.04.2024 – 5 K 686.22 u. a. –, S. 20 ff. Vgl. VG Koblenz, Beschl. v. 12.09.2013 – 6 K 445/13.KO –, https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/NJRE001167973 <11.10.24>, Rn. 48 f. und BVerfGE 139, 64. Der rheinland-pfälzische Besoldungsgesetzgeber hat mit der Einführung der §§ 41 ff. in der Landesbesoldungsgesetz zum 01.01.2012 (Art. 1 Abs. 1 Anl. III DienstRÄndG RP 2011 v. 20.12.2011 <GVBl. 2011 430>) das Überwiegen von Doppelverdienerehen in der gesellschaftlichen Realität des Landes festgestellt und das zum Anlass genommen, diesbezüglich offensichtlich weitgehend kostenneutrale Umschichtungen im Besoldungsniveau vorzunehmen, vgl. RP-Drs. 16/281 v. 31.08.2011 S. 52 unter: https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/281-16.pdf <11.10.2024>.
[21] VG Koblenz, Beschl. v. 29.04.2024 – 5 K 686.22 u. a. –, S. 23. Die Kammer verweist dabei eingangs auf BVerfGE 44, 249 (Ls. 1, 266 f.) unter: https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv044249.html <11.10.2024>.
[22] VG Koblenz, Beschl. v. 29.04.2024 – 5 K 686.22 u. a. –, S. 41.
[23] Vgl. im Folgenden umfassend bei Torsten Schwan, ZBR 2025, Heft 1 (demn.)
[24] BVerfGE 155, 77 (95 Rn. 37). Vgl. zur Alleinverdienerannahme als sachgerechten Kontrollmaßstab darüber hinaus ebenso in der im Anhang vollzogenen Betrachtung der Ausführungen Prof. Hubers im genannten Anhörungsverfahren Seite 34 f., 39, 48 f., 53 f. u. 56 ff.
[25] Art. 1 Nr. 5 § 91b i.V.m. Anhang 8 zu Art. 1 Nr. 8 NW-Drs. 18/9514 v. 06.06.2024, S. 11 f. u. 48.
[26] Vgl. bspw. nur seine betreffenden Ausführungen in der 76. Plenarsitzung unter [2] ab Std. 7:36:38 und 8:12:02.
[27] Vgl. zur Betrachtung eines entsprechenden Handelns als „konzertierten Verfassungsbruch“ mit bedenkenswerten Argumenten die Gutachterliche Stellungnahme von Prof. Battis im sächsischen Gesetzgebungsverfahren 2022 v. 07.10.2022, S. 13 f. unter: https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/GK_und_FK/Stellungnahmen/StN_Battis_4_Gesetz_dienstr_Vorschriften_10_2022.pdf <11.10.2024>; vgl. zur Problematik des Besoldungsrechts in der Bundesrepublik insgesamt Torsten Schwan, ZBR 2025, Heft 1 (demn.).
[28] Vgl. zur geplanten Beschleunigung im Anschluss an die aktuellen Leitentscheidungen nur BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 21. Dezember 2023 – Vz 3/23 –, https://www.bverfg.de/e/vb20231221_vz000323.html, Rn. 8.
[29] https://www.duden.de/rechtschreibung/Geleitzug <11.10.2024>.
[30] Vgl. insbesondere BW-Drs. 17/7519 v. 25.09.2025 [recte: 2024], S. 77 ff., insbesondere S. 81 und 89, sowie S. 123 unter: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17%5F7519.pdf <11.10.2024>; Senat von Berlin, o.D., Art. 3 Nr. 4, § 40a S. 20 f. sowie S. 4 f., 35 f., 39 ff., insbesondere S. 40, und S. 58 ff. unter: https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/be/berlbvanpg-2024-2026-referentenentwurf.pdf <11.10.2024>; BB-Drs. 7/6095 2. Neudruck v. 05.09.2022, S. 10 ff., insbesondere S. 12, S. 44 und 48; unter: https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/br/br-d-7-6095.pdf <11.10.2024>; HB-Vorlage vom 10.06.2022, S. 16 ff. unter: https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/hb/hb-brembbvanpg-2022-senatsvorlage.pdf <11.10.2024>; HH-Drs. 22/12727 v. 22.08.2023, S. 2 f., 25 ff., insbesondere S. 30, 43 f. unter: https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/hh/hh-d-22-12727.pdf <11.10.2024>; MV-Drs. 8/3455 v. 27.02.2024, S. 121 ff., insbesondere S. 124 unter: https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/59983/gesetz_ueber_die_anpassung_der_besoldungsstrukturen_und_zur_aenderung_weiterer_dienstrechtlicher_vorschriften_des_landes_mecklenburg_vorpommern.pdf <11.10.2024>; Nds-Drs. 18/11498 v. 12.07.2022, S. 12 f. unter: https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_12500/11001-11500/18-11498.pdf <11.10.2024>; RP-Drs. 18/2300 v. 08.02.2022, S. 23 f. unter: https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/rp/rp-d-18-2300.pdf <11.10.2024>; ST-Drs. 8/4249 v. 04.06.2024, S. 13 ff., insbesondere S. 15 f., 87 ff., insbesondere S. 90 f., 97, 100, 139 ff., S. 166 und 174 unter: https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/st/st-d-8-4249.pdf <11.10.2024>; SH-Drs. 19/3428 v. 01.12.2021, S. 43 ff, insbesondere S. 53 und 57 unter: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/03400/drucksache-19-03428.pdf <11.10.2024>; TH-Drs. 7/9853 v. 16.04.2024, S. 80 ff. unter: https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/th/th-d-7-9853.pdf <11.10.2024>.
[31] Protokoll 22/8 des Unterausschusses Personalwirtschaft und Öffentlicher Dienst v. 14.09.2023, Anlage 2 S. 5 unter: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/85116/protokoll_der_oeffentlichen_sitzung_des_unterausschusses_personalwirtschaft_und_oeffentlicher_dienst <11.10.2024>. Vgl. auch im Folgenden Torsten Schwan, Stellungnahme zum Entwurf eines Hamburgischen Besoldungsstrukturgesetzes (HH-Drs. 22/12727) v. 09.10.2023, S. 70 ff.
[32] Ebd., S. 19 ff.
[33] Bertolt Brecht, Da das Instrument verstimmt ist, Gesammelte Werke IX, 1967, S. 624 f.
Betrachtungen zur Stellungnahme des ehemaligen BVR Huber, 23.09.24
https://m.bild.de/politik/inland/steuer-einbruch-bundesland-verschiebt-gehalts-erhoehung-fuer-beamte-67330a0a3535194c82cb6108
Na hoffentlich kommt Berlin nicht auf falsche Ideen 😂
Ach du scheiße, das wird ja immer extremer alles. Wird wohl dringend Zeit für eine gemeinsame Krankheits(Streik)woche im gesamten Landes-Beamtenbereich.
Hallo @ Fragender, tut mir leid, ich kann mit deinen Angaben nichts anfangen. Lebst du eigentlich stets nach dem Prinzip „Hoffnung“ ? Schau dich doch bitte um in unserem Land, eine Gewaltenteilung im eigentlich Sinn, auf die wir damals unseren Eid geschworen haben, gibt es wahrlich nicht mehr, es regiert die Korruption, Postenschieberei etc. und wenn die nicht regiert dann regieren Unausgebildete, Ahnungslose…. es herrschen Gesetze, da kann man nur mit dem Kopf schütteln, es gibt Richterentscheidungen, da kann man nur mit dem Kopf schütteln…… letztlich geht es nicht mehr nur um unsere Besoldung, es ist das Große Ganze, es stimmt einfach nicht mehr !
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Das bedeutet: Das Volk selbst ist Träger der staatlichen Gewalt; und es geht dabei nicht um ein Volk, das der Führung durch „die da oben“ bedarf. Es handelt sich im Gegenteil um ein Volk von freien Staatsbürgern. Artikel 20 GG ! Da findest du dich wieder ? ich bitte dich…
Will den Text nicht zu lang werden lassen, hier noch schnell ein Ausschnitt einer Meldung des DBB vom März !!! diesen Jahres !!! will sagen, man vergisst so schnell aber ich möchte deiner Hoffnung keinen Abbruch leisten, im Gegenteil, ich würde mich freuen, wenn du letztlich Recht behältst….
13. März 2024
dbb berlin:
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Berliner Besoldung für 2024 angekündigt
In seiner Übersicht für das Jahr 2024 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) u. a. veröffentlicht, dass sich der Zweite Senat des BVerfG mit der Frage beschäftigen wird, ob die A-Besoldung gem. Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz verfassungswidrig war. Den genauen Termin hat das BVerfG nicht mitgeteilt.
In der Veröffentlichung des BVerfG heißt es wörtlich:
„Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des Berliner Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2010 bis 2015 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.“
Sobald wir weiteres aus dem BVerfG erfahren, werden wir umgehend informieren.
@Fragender
ich verstehe Deine Aussage nicht so ganz. Warum sollte man als Beamter, der sich an alle rechtsstaatlichen und demokratischen Anforderungen hält, seinen Dienstausweis abgeben, wenn man die Legislative und Judikative für ihr Verhalten kritisiert und hinterfragt? Und das auch noch vollkommen berechtigt. Oder hältst Du eine Verschleppung von Urteilen, bzw. Ansprüchen über Jahre für hinnehmbar? Davon abgesehen, kann man sich als Beamter mit 20 -30 Dienstjahren einen Wechsel in die private Wirtschaft nicht mehr leisten, denn es gibt einfach keinen vergleichbaren Job und der Verlust der Pensionsansprüche wäre natürlich fatal. Und was ist mit den Versorgungsempfängern ? Diese haben teilweise 40 Dienstjahre geleistet und ihren Dienstausweis bereits abgegeben, warten aber noch immer auf ihre rechtmäßigen Ansprüche und kritisieren die Verschleppung dieser Ansprüche zurecht, aber vergeblich.
Und woher nimmst Du denn die Zuversicht, dass im 1. Quartal 2025 ein zufriedenstellendes Urteil gefällt wird ? Hast Du da mehr Informationen, oder ist es bloße Hoffnung ? Außerdem ist dann noch lange nicht gesagt, dass der Senat dann auch diese Urteil so umsetzt. Denn das ist dann wieder Interpretationssache und wird sicher wieder zum eigenen Vorteil ausgelegt. Im Endeffekt weiß der Senat ganz genau um die Abhängigkeit seiner treuen Bediensteten und nutzt das auch schamlos aus. Ein Zukunftsmodell ist das sicher nicht, aber das interessiert dort oben niemanden.
Trotz allem würde ich mich freuen, wenn Du recht behältst mit Deiner Einschätzung, mir fehlt dazu jedoch jeder Glaube.
Hallo Mike64 und Thomas,
meine Frage war natürlich überspitzt. Thomas hat mich aber schon verstanden, wie ich meine. Zumindest hat er recht adäquat auf meine Zeilen reagiert.
Er schrieb unter anderem:
„Schau dich doch bitte um in unserem Land, eine Gewaltenteilung im eigentlich Sinn, auf die wir damals unseren Eid geschworen haben, gibt es wahrlich nicht mehr, es regiert die Korruption, Postenschieberei etc. und wenn die nicht regiert dann regieren Unausgebildete, Ahnungslose…. es herrschen Gesetze, da kann man nur mit dem Kopf schütteln, es gibt Richterentscheidungen, da kann man nur mit dem Kopf schütteln…… letztlich geht es nicht mehr nur um unsere Besoldung, es ist das Große Ganze, es stimmt einfach nicht mehr !“
Und angenommen, es stimmt, was Thomas inhaltlich zum Ausdruck bringen möchte. Die Gewaltenteilung ist Korruption und Postenschieberei gewichen. Das, auf was wir den Amtseid abgelegt haben, existiert nicht mehr. Müssten wir dann nicht so ehrlich und konsequent sein, den Dienstausweis auf den Tisch legen und sagen: da möchte ich kein Rädchen im System mehr sein?
Oder sollte man, da man natürlich abhängig ist, eine Familie ernähren muss und daher nicht einfach mal kündigen kann, endlich aktiv werden und versuchen, Dinge zu verbessern, die eigenen Grundrechte wahrnehmen und beispielsweise demonstrieren gehen?
Wir können uns hier alle echauffieren und der Meinung sein, dass unser Land den Bach runter geht. Wir können sogar meinen, dass das BVerfG mit der Politik unter einer Decke steckt und niemals in unserem Sinne entscheiden wird. Das dürfen wir hier in einem gewissen Rahmen so artikulieren, ohne das uns Ungemach droht. In einer Diktatur leben wir schließlich glücklicherweise nicht.
Aber wenn dem so ist: wäre nicht der Zeitpunkt gekommen, dieses „abgekaterte“ Spiel nicht mehr mitzumachen? Müsste man nicht, um in den Spiegel schauen zu können, endlich sein Leben umstrukturieren, sich vielleicht bewegen und neu orientieren?
Wenn man aber nur meckert und andere machen lässt, nicht mal im Stande ist, aus Bequemlichkeit oder was auch immer, Dinge für sich selbst positiv zu verändern, im Trott lieber weiter mitläuft, der wird niemals Zufriedenheit finden.
Was ich sagen will: hört auf, andere für euren Frust, den ich natürlich nachvollziehen kann, verantwortlich zu machen. Kein Verfassungsrichter und auch kein Gewerkschafter kann was dafür, dass die Politik sich uns gegenüber so verhält. Wer nicht mehr darauf vertraut, dass Karlsruhe im Sinne des geltenden Rechts entscheidet, sollte in sich gehen und überlegen, was zu tun ist. Unser Grundgesetz bietet uns zahlreiche Rechte, die man aktiv wahrnehmen kann. Schließt euch meinetwegen einer Gewerkschaft an, werdet aktiv, organisiert euch und entfacht im Rahmen einer Versammlung wieder die Feuertonne. Oder wechselt den Dienstherrn. Beim Bund sind Raubernennungen, was man so hört, an der Tagesordnung.
ES HILFT ABER NIEMANDEN, permanent schwarz zu sehen. Resignation ist verständlich, bringt uns aber in der Sache nicht weiter. Ich glaube auch nicht, dass ihr damit André gerecht werdet. Wenn überhaupt hätte er Grund dafür, sich so dermaßen auszukotzen. Er war es, der das hier auf die Beine gestellt hat, der gekämpft und über seine Grenzen gegangen ist. Dass wir da stehen, wo wir stehen, ist zu einem großen Teil sein Verdienst. Und kurz vor dem Ziel sollten wir nicht missmutig werden und die Flinte buchstäblich ins Korn werfen.
Ergänzend sei vielleicht noch erwähnt, dass das BVerfG durchaus wegweisende und für die Politik sehr unbequeme Beschlüsse und Urteile gefällt hat. Es sei an das vor einem Jahr veröffentlichte Urteil zum „Schattenhaushalt“ erinnert. Im Endeffekt war dieses Urteil der Anfang vom Ende der Ampel-Koalition.
Mit abgesenkten Einstellungskriterien will Berlins Justizsenatorin mehr Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Landesdienst holen…
Wurde nicht auch bei der Polizei die Einstellungsktiterien herabgesetzt ?
Nachfolgender Link ist lesenswert.. samt den Lesermeinungen..
2012 haben wir von der Dienststelle noch per FAX Widerspruch gegen die unrechtmässige Besoldung eingereicht.
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/11/berlin-justiz-nachwuchs-staatsanwalt-politik-noten-kriterien-bewerber.html
Alles „Taschenspielertricks“ um Kohle einzusparen, damit die eigenen Diäten nicht in Gefahr geraten…. man kann es drehen wie man will, am Ende des gesamten leidigen Themas muss jemand kommen, der sagt Schluss mit lustig : Berlin ist Bundeshauptstadt, wir nehmen jetzt mal 10 Milliarden in die Hand, wir befriedigen endlich per Zahlung die gesamte unzufriedenen Belegschaft, und zwar alle die sich noch im Dienst befinden oder diejenigen, die jahrelang dafür gesorgt haben, dass unsere Stadt noch halbwegs funktioniert hat…. Und dann wird zukünftig deutschlandweit die beste Besoldung gewährleistet, Punkt ! Sollst mal sehen, wie sich das ganz schnell im Gefüge bemerkbar macht… wie formulierte in dem Text jemand so vorbildlich : wir stellen nicht mehr „Mittelmaß“ sondern nur noch „Drittelmaß“ ein !!! Das heißt, dass unterste Drittel und ja, beim Berliner Senat ist dies bereits seit mehr als 20 Jahren der Fall ! denn mehr als Drittelmaß stellen die Herrschaften für mich nicht dar…..
Die Einstellungskriterien wurden und werden weiterhin nahezu überall herabgesetzt und das merkt man auch.
Die Politik macht es ja gut vor, wie Thomas Stein schon angemerkt hat. Ungebildete und Ahnungslose regieren das Land und die Folgen sind drastisch.
Ich fand den Film „Idiocracy“ aus 2006 zwar nicht wirklich gut, aber mittlerweile betrachte ich ihn als Prophezeiung.
Guten Morgen
Das war übrigens 2013….
https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/feuerwehr-aufruf-zum-blaumachen
Sorry Kameraden. Bin seit Jahren auf dieser Seite dabei, hab mich aber zurück gehalten. Zu allererst ein Riesen DANKE an die engagierten Kollegen, die hier alles versuchen.
Leider muss ich feststellen, dass wir in unserer Angelegenheit keinen Erfolg haben werden, da können wir machen was wir wollen. Habe selbst
vor 7 Jahren Klage eingereicht, nie wieder was von gehòrt……
Alle Statements, alle Kommentare sind umsonst, wir diskutieren hier über kriminelle Handlungen. Strafanzeige zwecklos, ihr wisst ja wie das läuft..
Berlin und Deutschland geht den Bach runter, seht ihr selbst.
Ich bin mir sicher, dass Niemand, mich eingeschlossen, jemals LEBEND, Gerechtigkeit erfahren wird.
Deshalb, achtet auf euch und Familie, Gesundheit geht vor!!!!!!
Liebe Grüße, bleibt gesund
Rummmmms der hat gesessen ! Und ja, man sieht an den Beiträgen von Frank und Marko, wie tief die Enttäuschung bei Vielen sitzt. Weiß nicht, in wie weit hier, Senat, Personalräte, Gewerkschaften mitlesen….. Falls ja, nehmt endlich den Frust der Menschen wahr, sorgt endlich für Gerechtigkeit, ansonsten geht die Executive vor die Hunde ! Und was das letztlich bedeutet, jeder kann es sich ausmalen. Die Zeit der Brotkrumen für „Mägde und Knechte“ muss vorbei sein, Danke und dem letzten Satz von Frank möchte ich mich gerne anschließen
Danke Thomas. Du hast genau registriert was ich meine. Ich kann hier leider nicht alles wiedergeben was ich möchte, würde mir nur Ärger bringen.
Bin einfach nur stinksauer, dass sich einige Kollegen derart den Hintern aufreissen, Herzblut investieren und einfach nur ignoriert werden.
Eines ist sicher: Der Hilferuf von ganz oben wird irgendwann kommen, und dann wird mann sich wundern…
In diesem Sinne, bleibt stark
Lieber Frank, wenn Du wirklich glaubst, dass da irgendwann ein Hilferuf von oben kommt…..nun ja, das wird wahrscheinlich ein (schöner) Traum bleiben. Aber Deine Verärgerung und Dein Frust ist vollkommen nachvollziehbar und Du stehst damit wirklich nicht alleine da. Leider wird das alles nichts ändern, denn vom Berliner Senat (egal welcher Partei) werden wir seit ca. 20 Jahren nur verarscht und hingehalten. Und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, getreu dem Motto: „Die Herde wird schon weiter traben“. Und leider hat der Senat damit vollkommen recht, es wird niemand wirklich aufbegehren. Einzig und allein als die Feuerwehrkollegen die „Tonne“ zum brennen brachten und dann alle gemeinsam dort durchgehalten haben, hat sich das Rad ein wenig gedreht. Allerdings nur soweit, bis unsere Personalvertreter mit einem kleinem „Zuckerstückl“ wieder eingebrochen sind und zugestimmt haben. Warum zündet man nicht wieder mal eine „Warnfackel“ als Tonne an und macht auf die Missstände aufmerksam? Und vor allem, zieht es dann mal durch bis zur Durchsetzung unserer Interessen ! Vielleicht sollten unsere Personalvertreter dem Senat mal damit drohen, anstatt sich selbst nur feiern zu lassen.
@Mario: Du hast vollkommen recht, wir hatten mal ein 13.Monatsgehalt (für unsere jüngeren Kollegen = volles zusätzliches Monatsgehalt) und Urlaubsgeld. Beides ist mehr oder weniger neben den vielen Nullrunden weggefallen (bis auf die großzügige Sonderzahlung). Dazu habe ich auch niemals je wieder etwas von unserer Personalvertretung oder den Gewerkschaften gehört. Mich würde dazu vor allem mal der Standpunkt des Arbeitsrechtes hierzu interessieren, denn diese Zahlung war rechtlich jahrzehntelang Teil unseres Gehaltes. Vielleicht können sich ja mal unsere Personalvertreter, Gewerkschaften oder andere wirklich versierte Leute (Dr. Schwan ?) dazu äußern.
Es ist wie es ist und auch zukünftig wird sich daran nicht wirklich viel verändern. Und wer auf ein tolles Urteil des BVerfG hofft …..naja, hatten wir ja schon oben…..es wird ein (schöner) Traum bleiben. Denn auch nach 8 (in Worten „ACHT“) Jahren hat es das BVerfG nicht geschafft ein Urteil zu fällen. Passt wohl zu unserer allgemeinen Entwicklung in diesem Land. Jeder sollte seine eigenen Schlüsse und Konsequenzen dazu ziehen.
Euch allen noch eine ruhige Woche.
Vielleicht fehlt denen auch langsam das Kopierpapier und darum können sie kein Urteil niederschreiben.
Denke, auch da könnte Polen ein nettes Angebot machen.
Übrigens sind das die, über die sich einige Deutsche aufgeregt haben weil ja dort die Demokratie nicht so richtig gelaufen ist.
Das ich nicht lache.
Immer schön mit dem Finger auf andere zeigen…die Nebelkerzen werfen….selber aber die Verfassung mit Füßen treten.
So, genug aufgeregt
Übrigens….auch ich kenne noch Urlaubsgeld und 13. Zahlung
Also ich mein 25. Dienstjubiläum hatte, gab es keine Sonderzahlung
Selbst eine Urkunde sollte uns anfangs verwehrt werden.
Ich denke, in etwa 4 Jahren, zum 40. Dienstjubiläum, wird es dann wieder nichts geben.
Viel besser ist ja auch….wer in Pension geht bekommt weniger „Abschiedszahlung“ weil man ja 1 Jahr länger gearbeitet hat
Welch ein Witz….die Arbeitszeit wurde seitens des Arbeitgebers verlängert.
Die Kollegen hatten alle bis 60 unterschrieben.
Ich gehe mal davon aus, wenn jetzt die Arbeitszeiten verlängert werden, wird auch dieses „Abschiedsgeld“ dann prozentual angepasst werden und gegen Null gehen
Stimme dir zu 200 Prozent zu!!!!!, ist echt alles unfassbar…….
Der Frust ist durchaus berechtigt. Und auch stimme ich den Ausführungen betreffs der Feuertonne zu.
Dennoch möchte ich eine, wenn auch recht vereinfachte Frage stellen.
Müsste man nicht den Dienstausweis auf den Tisch legen und darum bitten, aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu werden, wenn man der Meinung ist, dass Gerichte, also in unserem Fall das BVerfG, nicht unabhängig sind und mit der Politik klüngeln, trotz vieler Klagen nicht abschließend urteilen wollen?
Ganz plakativ formuliert, würde dann eins der grundlegenden Aspekte unseres Grundgesetzes, auf welches wir einen Eid geleistet haben, nämlich die Gewaltenteilung, nicht mehr existieren.
Man hat natürlich Verpflichtungen und muss eine Familie ernähren. Aber seid ihr, die davon ausgehen, dass es keine Beschlüsse des BVerfG geben wird, bereit, so einem System zu dienen?
Warum engagiert ihr euch nicht und versucht selbst aktiv zu werden, um Dinge zu verbessern? Bei aller Resignation und dem aufgestautem Frust bringt es doch aber nichts, missmutig zu sein.
Die Hoffnung stirbt zuletzt und ich bin fest überzeugt, dass im 1. Quartal 2025 Karlsruhe in unserem Sinne urteilen wird.
https://www.bz-berlin.de/berlin/alle-parteien-lehnen-afd-antrag-ab
Ursprünglich waren die Abgeordnetendiäten an die Berliner Besoldung gekoppelt. Seit 2012 wurden diese Diäten abgekoppelt, mit folgender Begründung:
„Seit dem Jahr 2012 wurden die Diätenerhöhungen von den Besoldungsanpassungen der Berliner Landesbeamten abgekoppelt. Aus der Begründung zum Gesetzesentwurf: „Es erscheint angemessen, … eine Fortschreibung anhand der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vorzunehmen.“ (Quelle Wikipedia, Abgeordnetenentschädigung)
Was soll man dazu noch sagen?!
kann ich dir sagen….. 10000 Euro für dumme Menschen, unfassbar
https://www.rbb-online.de/imparlament/berlin/2024/7–november-2024/7-november-2024—55–Sitzung-des-Berliner-Abgeordnetenhauses11/top16-komplett.html
Einfach mal wirken lassen……………..
Natürlich sind Grüne, Linke und AfD in der Oppositionsrolle…….
Die SPD bleibt damit für mich UNWÄHLBAR und die CDU scheint sich nicht durchsetzen zu können, was einfach nur zeigt:
NICHTS dazu gelernt!!!!!!!!!!!!!
Ich würde mal unterstellen wollen, dass die Grünen, die Linke und die AfD nichts gegen die extra 0,76 Prozent gehabt hätten.
Schönes Wochenende
Gruselig.
Schon die karge Resonanz aus dem Plenum lässt erahnen, wie viele Stühle im Abgeordnetenhaus unbesetzt geblieben sein müssen.
Alleine dies ist unwürdig und zeigt, welche Priorität die Beamtenschaft in diesem Land „genießt“.
Inhaltlich erschienen mir die Debattenbeiträge als wohlfeil. Substanzielles wurde kaum vorgetragen. Aus meiner Sicht war die Rede des Abgeordneten der SPD mit Abstand die Schlechteste. Ich hatte den Eindruck, der fängt gleich an zu heulen. Selbstsicher war dessen Auftreten jedenfalls nicht. Und solche Volksvertreter entscheiden darüber, wie wir besoldet werden. Es ist zum fremdschämen.
Hier nochmal der Link zur Sitzung.
https://www.rbb-online.de/imparlament/berlin/2024/7–november-2024/7-november-2024—55–Sitzung-des-Berliner-Abgeordnetenhauses11.html
Kleiner Schmankerl noch… in den Redebeiträgen wurde immer wieder auf die klamme Haushaltslage verwiesen. Komischerweise steht die finanzielle Lage der geplanten Diätenerhöhung nicht im Wege. Über einen Verzicht auf die Diätenerhöhung wurde augenscheinlich unmittelbar zuvor diskutiert. Auch hierzu gibt es unter dem Link ein Video.
Also ich möchte mal auf den Punkt bringen, dass nach all den Jahren (Jahrzehnt+) der Verschleppung einer Angleichung ans Bundesniveau -wie oben dargestellt bei Abkopplung der Gehälter der Entscheider selbst-, samt Verschleppung einer halbwegs heilenden Nachzahlung, die Nichtzahlung dieser lächerlichen 0,76 Prozent „Angleichung“ an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten ist.
Man gefährdet ja wohl die innere Sicherheit, wenn man hier nicht langsam mal zu Potte kommt, wenn immer mehr Kollegen (krank) ausscheiden und die Übriggebliebenen immer mehr Schultern müssen!
Was für ein Affentheater!
Bin ursprünglich mit einem 13. Monatsgehalts und Urlaubsgeld verbeamtet worden. Das erste wurde vor Jahrzehnten erst ganz gestrichen und nun seit ca 9 Jahren(!) als Sonderzahlung bei (brutto!) 900 EUR eingefroren , das letztere viel dem Sparen gänzlich zum Opfer.
Ist das beim Bemessen des Abstandes zum Bundesniveau eigentlich mit eingerechnet, dass man beim Bund 5 Prozent seines Jahresgehaltes als Weihnachtsgeld erhält (wären dann wohl um die 3000Eur) und zudem Empfänger Freier Heilfürsorge ist.
Hab ich was vergessen oder falsch betrachtet, bitte mich zu berichtigen.
Ah ja…. man brauchte in Berlin ja als einziges Bundesland ein 29 EUR Ticket, obwohl es ein Deutschlandticket und 9 EUR Sozialticket bereits gab. Es gab da vor kurzem mal einen angeblichen Überschuss im Haushalt von 2,5 Milliarden EUR, den man nicht besser einsetzten konnte, richtig?
Was meinst du denn mit dem Satz : „Oh gut, dass wir darüber geredet haben ? Und…. 1. Du hast Widerspruch eingelegt ! Glückwunsch, interessiert nur Niemanden ! und 2. was du jetzt tun musst, ganz einfach, WARTEN, 10 Jahre, 20 Jahre, keine Ahnung, frag den Berliner Senat, frag die Finanzverwaltung, frag deine Gewerkschaft oder deinen Personalrat, die wissen immer um Antwort….
Vielen Dank für den Link des neuen Entwurfs.
Es bleibt erschreckend, wie wenig der Dienstherr seiner FürsorgePFLICHT nachkommt.
Von Beamten wird erwartet, dass sie ihre Kinder spätestens zum 1. Geburtstag in eine Kita abschieben, obwohl es zahlreiche Studien gibt, die belegen, dass eine Fremdbetreuung unter 3 Jahren für das Kind schädlich ist. Ferner hat der betreuende Elternteil nach §1615 L BGB 3 Jahre Anrecht auf Betreuungsunterhalt, im Übrigen kann man auch 3 Jahre Elterngeld beziehen, wenn sie es denn schon am Elterngeld festmachen wollen.
Weshalb wird hier der Ehepartner eines Beamten schlechter gestellt? Die Erziehung obliegt nach dem Grundgesetz zuerst den Eltern, dass wird hier auch konterkariert… Bürgergeldempfänger werden nicht zum 1. Geburtstag des Kindes verpflichtet, ihre Arbeitskraft einzusetzen.
Ferner wurde von Dienstherrn auch noch gar nicht verkündet, dass der Verheiratetenzuschlag im Prinzip entfällt. Der Gesetzesbeschluss wird rückwirkend erfolgen. Welcher Ehegatte kann den rückwirkend arbeiten gehen? Würde man der Argumentation des Deinstehrren folgen , so hätte dieser mindestens vor 3 Monaten alle verheirateten Beamten anschreiben müssen und darauf hinweisen, dass sich der Ehegatte bis zum 1.11. einen Job zu suchen habe.
Plötzlich fällt in den Haushalten die Care-Arbeit für mindestens 25 Stunden weg (20 Stunden Arbeitszeit zuzügl. Wegezeiten), die dann der Beamte auffangen muss. Somit ist da nichts mehr mit „voller Hingabe“ für den Beruf möglich. Bei der Alleinverdienerfamilie waren kranke Kinder oider Schulschließungen kein Problem, nun wird das anders werden und massiv Fehlzeiten bei den Beamten entstehen.
In der Argumentation wird aufgeführt, dass für den Eheagatten keine Krankenversicherung anzusetzen sei, da er ja beihilfeberechtigt sei… ja aber nur zu 70%, er muss sehr wohl für eine ergänzende private KV bezahlen.
Die Alleinverdienerfamilie sei nicht mehr zeitgemäß… nun ja die 40 Stunden Woche ist auch nicht mehr zeitgemäß… kein Streikrecht zu haben, ist auch nicht mehr zeitgemäß…
Dass nur diejenigen Familien eine Nachzahlung erhalten, die regelmäßig in Widerspruch gegangen sind, widerspricht einem Treueverhältnis. Dass man prinzipiell das schlechteste vom Dienstherrn erwarten muss, nämlich, dass er nicht verfassungsgemäß alimentiert, rechtfertigt keinerlei Wegfall von Grundrechten wie z.B. das Streikrecht oder sein Kind unter 3 Jahren durch einen Elternteil zu betreuen.
Werde ich bei fehlerhaften Entscheidungen auch erst in Regress genommen, wenn man zuvor sicherheitshalber einen Widerspruch oder ähnliches verfasst hat?
Die Berechnung des Schulbedarfs ist auch völlig weltfremd: Jedes Schulkind einer Bürgergeldfamilie erhält jährlich 180,- für Schulmaterial, dazu kommen noch 100,-€ die erwerbstätige Eltern für Schulbücher im Jahr bereitstellen müssen, also 280 € im Jahr. 23,33 im Monat.
Eine Aufrechnung für 18 JAhre ist murks, dann kann ich meine zu leistende Arbeitszeit (ca. 45 Jahre) auch mal eben auf 90 Jahre Lebenserwartung rechnen und leiste derzeit dann weniger…
Wo werden eigenttlich die Ausbildungskosten nach der Schule berücksichtigt, z.B. in Form von Studiengebühren, Lernmaterial etc.?
Insgesamt wird alles schön geredet und hingeborgen, wie man es braucht.
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Beamten eine ähnliche Arbeitsmoral an den Tag legen, es wird ihnen zu lange schon so vorgelebt.
„Werde ich bei fehlerhaften Entscheidungen auch erst in Regress genommen, wenn man zuvor sicherheitshalber einen Widerspruch oder ähnliches verfasst hat?“
Eine sehr gute Frage, wo man sich von den Verantwortlichen eine Antwort wünschen würde! Wie antwortet der Senat darauf, das Bundesverfassungsgericht? Ich glaube ja, da kommt nichts gescheites…🤷♂️
bezügl. Verheiratetenzuschlag:
Wenn die Alleinverdiener-Familie nicht mehr zeitgemäß sein soll, dann müsste konsequent auch mit der 4er Steuerklasse bei beiden Ehegatten gerechnet werden. 100,- Einkommenssteuer sind bei über 1000,- nämlich deutlich zuwenig, da das Einkommen des Beamten nämlich dazugerechnet / zusammengerechnet wird. Ferner sind Werbungskosten und der Freibetrag für Erwerbseinkommen gem SGB II abzusetzen, was bei jedem ca. 150,.-€ bis 378,-€ wären.
Der Entwurf sieht vor bei Ehegatten ggf. 912,-€ Familienzuschlag zu zahlen, wenn die Ehegatten nicht arbeiten können. Mit diesem Betrag kommt man in der Beispielrechnung auf 0,-€ Differenz zum Sozialhilfeniveau (inkl. 15%), somit wären diese Familien definitiv unter dem Sozialhilfeniveau für den Zeitraum vor 1.11.2024, wo sie nur 150,- Verheiratetenzuschlag erhielten.
Der Entwurf wird voraussichtlich am 21.11. verabscheidet, wird dann veröffentlicht, hoffentlich per Rundmail auch an die Beamten… also wahrscheinlich irgendwas um den 25.11.
Lt. Entwurf wird der Zuschlag ab dem Monat gezahlt, in dem er beantrafgt wurde…. fragt sich nur, wer Ende November überhaupt Kenntnis davon hat und schnell genug den Antrag einreichen kann…. Man hätte es auch ab 2/25 machen kömnnen und den Familien etwas Vorlauf geben können. Wer bekommt schon einen Kitaplatz und einen Job rückwirkend zum 1.11.24? Vorher gab es ja null offizielle Info, dass Ehegatten nun halbtags arbeiten müssen. Wäre dieses Forum nicht, wüsste ich davon nichts.
Was ist eigentlich mit Ehegatten, die halbtags arbeiten aber nicht das fiktive Einkommen erzielen, z.B. Selbstständige, Ehrenamtliche, in Ausbildung /Studium, als Pflegeeltern tätige?
Konsequent müssten die verheirateten Beamten nun Teilzeit beantragen, um die ausfallende Care-Arbeit zu kompensieren, natürlich rückwirkend ab 1.11., das Zeitguthaben in 12/24 nehmen und somit komplett frei haben und dann mal schauen, wer die Arbeit macht…. Sich beschwerende Bürger direkt zum Senat schicken… Aber unsereins hat ja noch Anstand und ein Gewissen gegenüber Kollegen und Bürgern. Warum eigentlich noch?
dem Referenten (ca. A16) des Gesetzesentwurfs scheint auch entgangen zu sein, dass Halbtagstätigkeiten grundsätzlich sozialversicherungspflichtig (gaaaanz was Neues…) sind und neben der Lohnsteuer eben auch diese abzusetzen wären, ebenso die Aufwendungen für die Erwerbstätigkeit (Fahrgeld etc.). Somit trifft man eben nicht zufällig genau die Summe, die es benötigt, um die 15% Abstand zur Grundsicherung zu haben.
So sieht es beim Bund aus .
Was zum lesen 😉
https://www.hna.de/wirtschaft/beamte-bekommen-2025-eine-gehaltserhoehung-das-ist-die-reform-der-ampel-93352044.html
welche Ampel?*lach*
Ich bin davon ausgegangen, dass man konkret gegen die Höhe des Familienzuschlages Widerspruch eingelegt haben muss.
Wenn nach dem Gesetzentwurf ein Widerspruch gegen die Besoldung ausreicht, habe ich den seit 2015 regelmäßig eingelegt.
Somit hätte ich Anspruch auf die Nachzahlung?
Was muss ich tun, um sie zu erhalten. Das die Personalstelle von alleine auf mich zukommt, glaube ich nicht.
Hallo Thomas S, bei mir sieht es ähnlich aus. Mein konkreter Widerspruch datiert aus dem Jahr 2017. Mit dem neuen Wortlaut hätte ich Anspruch ab 2015. Ich werde wie folgt verfahren. Abwarten bis und ob der Gesetzestext auch so am 21.11 vom AGH abgesegnet wird. Dann warte ich noch die Veröffentlichung im Gesetzblatt ab. Ich habe mit dem Personalservice immer gute Erfahrungen gemacht, telefonisch und persönlich waren die Jungs und Mädels immer nett und zuvorkommend und konnten immer schnell behilflich sein. (um mal eine Lanze für sie zu brechen). Dennoch kann dort auch mal etwas untergehen. Ich werde dann also mit einem kleinen Schreiben darauf hinweisen ab wann ich meine Ansprüche geltend mache und bitte um Bestätigung/ Antwort. Dann mal sehen. Hoffe das hilft dir weiter.
Hi!
Wann ist mit der Veröffentlichung zu rechnen?
Grüße
https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-2002.pdf
https://www.parlament-berlin.de/dokumente/drucksachen
Was zum lesen
Schönes Wochenende
Gruß Hans
Guten Tag in die Runde, nun gab es ja die Information (auch über die Gewerkschaften) dass kinderreiche Familien rückwirkend von 2008 – 2020 eine Reparatur des Familienzuschlag erhalten sollen. Natürlich nur diejenigen die zu dieser Zeit schon wussten dass der Dienstherr seine Pflicht nicht nachkommt und diese Benachteiligung angezeigt bzw. gerügt haben.
Nun bin ich zu dieser Zeit leider nicht davon ausgegangen dass der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht dermaßen ausweicht und habe natürlich nichts beanstandet.
Nichtsdestotrotz stünden mir dennoch einige viele Taler an Familienzuschlag zu, welche nun vermutlich nicht bezahlt werden.
Denkt ihr eine Klage wäre dennoch der richtige Weg?
Ich betone es mal so. Es sticht schon sehr wenn man im Rahmen von Fürsorge und Treue wiederholt betrogen wird, Für mich und meine Familie ist hier aber eine Menge Geld verloren gegangen welches man nun scheinbar schulterzuckend ignoriert.
Danke und Gruß.
Wieviele Familien werden denn tatsächlich davon profitieren? Wieviele Beamte haben drei oder mehr Kinder und haben jährlich Einspruch eingelegt?!
Würde mich wundern, wenn das mehr als eine Hand voll sind!
Wer konnte den 2008 ahnen, dass es verfassungswidrig zu wenig ist und der Rechtsstaat einen dann später versucht zu verarxxxxx
Das sind echte Peanuts für das Land Berlin
Viele werden das nicht sein. Ich habe einen allgemeinen Einspruch eingelegt. Erst als das Urteil aus Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz da war, (als Richter gegen ihr Land geklagt hatten bzgl 3 oder mehr Kinder) habe ich meinen Einspruch entsprechend angepasst. Aber wie du sagst, woher soll man wissen, dass die Alimentierung eben dieser Familien (deren Häufigkeit sicherlich begrenzt ist) zu niedrig war. D
Daher finde es es persönlich (da es mich betrifft) ziemlich gut, dass der Passas in der Gesetzesvorlage so geändert wurde, dass ein Widerspruch gegen die Besoldung ausreicht und nicht wie im ersten Entwurf ein konkreter Widerspruch gegen den Familienzuschlag gefordert ist. Was meiner Meinung nach zumindest fragwürdig wäre, da alles Teil der Besolung ist.
Vielleicht auch daher die Änderung, da die Nachzahlungskosten für diese Familien wohl sehr überschaubar sind. Von der Berechung der Nachzahlung mal abgesehen, diese ist, ohne dass ich sie komplett analysiert habe, wohl auch viel Zahlentrickserei.
Oh! Gut, dass wir darüber geredet haben. Gegen die Besoldung habe ich Widerspruch eingelegt.
Was muss ich jetzt tun, um meinen Anspruch auf Nachzahlung durchzusetzen?
Darüber schweigt sich der Entwurf aus, wenn ich nichts überlesen habe. Genausowenig wie zum Zeitpunkt oder anderes konkretes.
Geht man von den offiziellen Zahlen des BMFSJ aus, haben in Deutschland 11% der Familien mehr als drei Kinder. Dürfte im Bereich der Berliner Beamten ähnlich sein. Wegen fehlender Widersprüche werden wohl 95 % hinten runter fallen und nur die Blickigen davon profitieren. Was mich wieder zu der Feststellung bringt, dass man bei diesem Dienstherrn nicht falsch liegt, wenn generell jedes Jahr ein Widerspruch pro forma eingelegt wird.
Der Gesetzgeber rechnet mit Nachzahlungen von 9 Mio. für die Jahre von 2008 – 2020. (Seite 8 Gesetzesentwurf) Unterm Strich hat er in den 12 Jahren gut gespart. Was den aktuellen Entwurf betrifft, wäre auf den oben stehenden Beitrag zu verweisen und erneut Widerspruch zu erheben. Vielleicht wird es ja noch im Agh. thematisiert.
Swen hat dazu im anderen Forum erschöpfend Antwort erteilt:
Zitat:
Ich habe mir den neuen Entwurf noch nicht angeschaut, xxxxx, sodass ich zu ihm nichts Genaueres sagen kann. Allerdings finden sich in den Gesetzentwürfen seit 2021, nachdem das Land zuvor eher sparsam mit Berechnungen gewesen ist, viele unerhebliche Berechnungen, die also keinen begründenden Wert haben, was vermutlich auch dieses Mal der Fall sein wird.
Hinsichtlich des Mindestabstandsgebots sind ausschließlich die sachgerechte Bemessung des realitätsgerechten Grundsicherungsbedarfs der vierköpfige Bedarfsgemeinschaft und die dem verheirateten Musterbeamten mit zwei Kindern tatsächlich gewährte Nettoalimentation als Vergleichsgegenstand von Belang.
*WICHTIG!!!!!! (*Anmerkung des Posters: DAS ist der wichtige Satz!)
Andere Bemessungen sind hier nicht von Belang, da der verheiratete alleinverdienende Musterbeamte mit zwei Kindern hinsichtlich des Mindestabstandsgebots der anzuwendende Kontrollmaßstab ist, was man vonseiten des SenFin aber bislang noch nicht verstanden hat, was daran liegen könnte, dass man in der kurzen viereinhalb jährigen Zeit seit der letzten bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen noch nicht dazu gekommen sein könnte, dessen Begründungen zu lesen, was man sich dort aber bestimmt fest bis zum Ende der übernächsten Legislaturperiode vorgenommen hat,
*WICHTIG!!!!!
wobei im Moment der Drucker im SenFin kaputt sein sollte, an dem das Faxgerät hängt und man sich dort ohne Faxgerät nicht in der Lage sieht, einen Auftrag an einen Elektrobetrieb zu verschicken, um Papier in den Drucker einzulegen, da das in der Vergangenheit regelmäßig das Problem des entsprechend kaputten Druckers war. Darüber hinaus schaltet der Elektriker, wenn er regelmäßig ins SenFin nach seiner Beauftragung kommt (das letzte Mal war er, was man hört, 2014 da), dort auch den PC ein, der laut Anweisung an das Personals am Abend regelmäßig auszuschalten ist, ohne dass man bis heute eine entsprechende Anweisung hat geben können, ihn genauso regelmäßig morgens wieder anzuschalten (um diese Anweisung zu geben und im Haus zu verbreiten, müssten der PC angeschaltet sein). Es ist also zum Glück im SenFin wie immer, es geht alles seinen ordnungsgemäßen Gang.
Im Entwurf wird es an der geannten Stelle wie gehabt von irgendwelchen Schätzungen ins Blaue hinein wimmeln, sodass der Entwurf zu dem Schluss kommen wird, dass das herbeifantasierte Grundsicherungsniveau zufälligerweise genau in der Höhe aufschlägt, dass es um ein paar Cent unterhalb der nicht gewährten Nettoalimentation liegen solle, die man mit ebensolchen Schätzungen ins Blaue hinein ermittelt haben wird, um sie dann als amtsangemessen und gewährt betrachten zu wollen.
So jedenfalls geht man vonseiten des SenFin seit Jahr und Tag vor, sodass es erstaunlich und also nicht zu erwarten wäre, dass sich das derzeit änderte. Es wird an Karlsruhe liegen, ihm noch einmal bis ins letze die entsprechenden Bemessungen zu erklären, wovon wir ausgehen dürfen, denke ich, dass das geschieht. Im SenFin wird man dann, wenn der PC endlich wieder eingeschaltet sein wird, mit dem entsprechenden Lesen zum Glück zeitnah beginnen und hat sich dafür bereits einen Termin im Kalender der überüberübernächsten Legislaturperiode angekreuzt, wobei man sich dort nicht sicher ist – die batteriebetriebenen Uhren im SenFin funktionieren seit kurzer Zeit nicht mehr, da die seit 1912 nicht mehr hergestellte Batterien, obgleich sie gerade erst 1908 ausgetauscht worden sind, nicht mehr aufzufinden sind, weil sie von einem Sachbearbeiter 1967 in den Taschenrechner des SenFin eingelegt worden sind und man seitdem nicht mehr weiß, wo sie eigentlich abgeblieben sind, nachdem der Taschenrechner 2021 durch einen PC ersetzt worden ist) -, ob die überüberübernächste Legislaturperiode tatsächlich schon 1987 berginnen wird, was aber nach der begründeten Vermutung der Hausleitung so der Fall sein wird. Im Zweifel würde man dort auch die Zeitansage anrufen, aber dazu müsste das Haustelefon an das allgemeine Telefonnetz angeschlossen werden, was aber erst möglich sein sollte, wenn das Faxgerät wieder funktioniert, um sichzustellen, dass man weiterhin den bekannten Kontakt zur Außenswelt gewährleisten kann.
Es ist also zum Glück wie beim SenFin immer alles in bester Ordnung.
Berlin dreht an die Parameter um beim BVerfG zu punkten .Mir war so ,wie 2 oder 3 von 5 müssen korrekt sein um Amtsangemessen zu alimentieren .
So wird Berlin argumentieren 😉.
So wird gespart 🤓
Ich vermute, eine Klage wäre nicht vielversprechend. Der Entwurf , und dann auch die gesetzliche Änderung, sieht ja als einzige Voraussetzung, neben dem Bestehen der 3 oder mehr Kinder – Familien, die Abgabe eines Widerspruchs gegen die Besoldung des jeweiligen Jahres vor.
Ist diese nicht vorhanden, gibt es auch keine Nachzahlung (moralisch durchaus zu beanstanden, aber vermutlich rechtlich standhaft).
Des Weiteren wird auch explizit gesagt, dass diese Nachzahlung keine nachträgliche Anpassung des Familienzuschlags ist. Damit hat sich faktisch auch nichts an der Besoldung geändert. Man trägt nur dem Urteil Rechnung. Zusätzlich ist der Vorlage ja auch die angeführte Begründung zu entnehmen. Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin oder so bezüglich möglicher Forderung aus der Vergangenheit.
Welchen Inhalt soll die Klage haben, wenn keine Rüge erfolgt ist und dem Dienstherrn damit rechtlich keine Möglichkeit gegeben wurde, die darin gerügte Besoldung zu verbessern bzw. zu bezahlen?
Ohne Widerspruch oder Rüge: Keine Chance -> aber: von mir auch keine Rechtsberatung. Lass dich beim Anwalt beraten.
Das Gesetz wird aber eh in sich zusammenfallen, da das Bundesverwaltungsgericht und das BVerfG ganz klar gesagt und in verschiedensten Urteilen bzw. Prüfungen mitgeteilt haben, dass die ALLEINVERDIENER-Familie die Berechnungsgrundlage darstellt. Alle anderen Grundlagen sind sachwidrig in der Ansicht bzw. lösen das strukturelle Problem nicht, da immer der Prüfparameter Abstandsgebot gerissen wird.
Also ich habe mir den Gesetzesentwurf mal durchgelesen und verstehe es so:
Die zusätzlichen 2x 0,76 % sind weg. Dafür wurde das Grundgehalt auch bei nichtverheirateten um zusätzliche 75,05 € erhöht. Dadurch steigt der Sockelbetrag ab 01.11.2024 also nicht mehr nur um 200 €, sondern für alle um 275,05 €.
Unverheitratete profitieren dadurch mehr, weil sie nun den halben Verheiratetenzuschlag erhalten.
Verheiratete erhalten zusätzlich zum erhöhten Sockelbetrag noch den halben Verheiratetenzuschlag, bis der auch mit dem Grundgehalt irgendwann verschmilzt.
Die nächste Erhöhung im Februar 2025 erhöht dann die jetzige Gesamtzahlung noch einmal um 5,5 %.
Unterm Strich habe ich als Unverheirateter durch diesen Schachzug des Senats nach meinen Berechnungen ein wenig mehr in der Tasche, als wenn es im ersten Schritt nur den Sockelbetrag i.H.v. 200 € und im zweiten Schritt im Februar 6,26 % Erhöhung gegeben hätte.
Ob das alles so rechtens ist, wird vielleicht ein Gericht in 50 Jahren oder so feststellen.
Es ist und bleibt eine Mogelpackung.
Wer morgen heiratet oder ein Kind bekommt, erhält den Familienzuschlag Stufe 1 nicht mehr.
Der Bund zahlt hingegen einen Verheiratetenzuschlag in Höhe von ca 170 EUR.
Berlin schichtet lediglich um. Im Gesamtvolumen ändert sich gar nichts, wenn nicht die Anpassung aufgrund der Übernahme des Tarifergebnisses wäre.
Im Gegenzug haben nahezu alle Krankenversicherung ihre Beiträge zum Teil drastisch erhöht.
Da verstehe ich den Senat nicht 60/40 oder 70/30 Beihilfe für alle wäre doch eine Lohnenswerte Angelegenheit..für alle .Oder ?
Die letzten Seiten, Frage Antwort Katalog zwischen Senat und Gewerkschaften bzw. Verbünden, war z.T.. amüsant, wenn das Thema nicht unsere Besoldung betreffen würde.
In 40a (Ergänzender Familienzuschlag) ist davon die Rede, dass Beamte mit Dienstbezügen diesen Zuschlag erhalten. Ich finde jedoch keinen Passus, dass Pensionäre mit Versorgungsbezügen diesen Zuschlag bekommen. Das erschließt sich mir nicht.
Warum bekommen Pensionäre den Familienzuschlag für Verheiratet nach ehemals Stufe 1 aber nicht den Zuschlag nach 40a?
Da mein Ehepartner schwerbehindert und nicht berufsfähig ist, kann doch hier von einem fiktiven Partnereinkommen keine Rede sein. Ich selbst bekomme die Mindestversorgung. Durch das Nichterhalteb des ergänzenden Familienzuschlags nach 40a, wäre das „Mehrverdienermodell“ doch wieder ad absurdum geführt.
Hab gerade selbst die passende Antwort gefunden😇
Mein Vermieter würde sich mit Sicherheit freuen, wenn ich ihm die Miete 2 Wochen früher überweisen würde.
Tatsächlich könnte ich das auch! Mache es aber nicht, weil ich schlicht keinen Bock darauf habe!
Der Senat könnte auch so vieles mehr und zügiger machen, wie wir ja aktuell sehen! Er könnte es!!!! macht es aber nicht!
Da geht es ihm wohl wie mir bei der Miete…….. 😉
Habt ne entspannte Woche!
Hallo Onkel Fester,
es geht nicht darum, dass zu einem früheren Zeitpunkt mehr Geld fließt – wobei, doch auch.
Schließlich ist der Besoldungsgesetzgeber in der Pflicht, die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung regelmäßig zu prüfen und muss
ggf. nachjustieren.
Dennoch braucht es für jedes vertragliche Handeln eine Grundlage. Also quasi die Willenserklärung. Im Tarifbereich ist es der Tarifabschluss. Im Besoldungsrecht ist es das entsprechende Gesetz, was zu verabschieden ist, bevor eine vorgesehene Besoldungsanpassung umgesetzt bzw. ausgezahlt wird. Im konkreten Beispiel der geplanten Übernahme des Tarifabschlusses auf die Beamten verhält es sich so,
dass die Besoldungserhöhung lediglich unter Vorbehalt überwiesen wird. Die Beamten haben zum jetzigen Zeitpunkt de facto keinen Rechtsanspruch auf die erhöhte Besoldung. Es fehlt nämlich die Rechtsgrundlage, also das angepasste Besoldungsgesetz.
In deinem Beispiel benötigen du und dein Vermieter doch auch einen Mietvertrag, der allgemein im Vorfeld der ersten Mietzahlung und Überlassung der Wohnung verschriftlicht wurde. Oder meinst du, dass der Vermieter dir seine Wohnung überlässt, bevor du den Mietvertrag unterschrieben und dich zur Zahlung einer Miete verpflichtet hast? Genauso wenig wärst du bereit, Miete zu zahlen, wenn kein Mietvertrag vorliegt, du also keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Überlassung der Wohnung hast.
Ich empfinde, dass Wertschätzung auch dadurch gezeigt wird, welche Prioritäten der Gesetzgeber setzt. Und wenn man ehrlich ist, scheint die Verabschiedung des Besoldungsgesetzes in Berlin keine besondere Wichtigkeit zu haben, sonst hätte man sich schon längst thematisch damit befasst und eine Einigung erzielt.
Ahoi in die Runde…. kann man so stehen lassen ! Danke für eure Beiträge und da sind wir wieder beim Punkt : „unsere Wertschätzung“ !!! Werde das jetzt mal etwas überspitzt darstellen….. Geschichte wiederholt sich : ca 95 Jahre ist es her, der erlebte Deutschland die „Goldenen 20er“ alle feierten und tanzten Charleston und niemand merkte das wir in eine Weltwirtschaftskrise schlitterten…. kann man alles nachlesen wenn man möchte ! Diese Zeit aktuell erinnert mich etwas daran. Lasst mal die Arbeitslosenzahlen massiv ansteigen, lasst mal die Armen immer ärmer und die Reichen immer reicher werden…. es wird zu Unruhen kommen und dann genau dann werden unsere lieben Politiker Schiss bekommen und geschützt werden wollen ( werden sie ja heute schon, würde ich aber verbieten, die haben so viel Kohle und könnten sich private Sicherheitsdienste leisten…. ) und genau dann hoffe ich, dass ihnen ihre „Mägde und Knechte“ diese Wertschätzung zurückgeben…. wäre ich noch im Dienst, wüsste ich jedenfalls was zu tun wäre, armes Deutschland in Zeiten von Migration und Bürgergeldzahlungen….
Bezüglich der Dauer der Besoldungsgesetzfindung hatte ich schon einmal angefragt, ob jemand Licht ins Dunkle bringen kann?!
Was genau da wohl vorgeht, ob sich das Abgeordnetenhaus dahingehend nur 1 x im Quartal zusammenfindet!? Man weiß es einfach nicht…..
Interessant allemal jedoch ist, dass man die höhere Besoldung nun unter Vorbehalt anweist, obwohl ein neues Besoldungsgesetz noch nicht vorhanden ist!! Geht doch!!
Warum dann nicht zeitgleich mit den Angestellten (unter Vorbehalt)?? 🤔
Fragen über Fragen…..
https://www.gdp.de/Berlin/Stories/2024/OffenerBriefGdPEvers.pdf
Dieser Brief des Herrn Weh ist mittlerweile fast 4 Wochen her ! Antworten ? Anscheinend keine ?! Oder publiziert man die Antworten lieber nicht ?! Denn sollte dieser Brief unbeantwortet geblieben sein, so ist das eine Schmach für Herrn Weh, für seine Gewerkschaft, ja für alle Gewerkschaften ! Denn die tollen Bilder aus den sozialen Medien, wo man zusammen lächelnder Weise an einem Tisch saß, die sollte man sich zukünftig sparen, liebe verschenkte Zeit und Müh…. Noch viel mehr, Herr Weh würde endlich mal erfahren was Wertschätzung bedeutet… Wie gesagt dem Ressort Verkehr werden 300.000 Euro für eine Keksmonster-Werbung, welche kein Schwein interessiert, zur Verfügung gestellt aber die eigentlichen Probleme werden weiterhin vernachlässigt ! Und den RgB sehe ich nur medienwirksam von einem Termin zum Nächsten hetzen….. Wo sind denn die Slowik’s und Spranger’s und vor allem : in welchem Topf verschwindet eigentlich die Kohle, die das Land Berlin jährlich vom Bund für hauptstadtbedingte Aufgaben einkassiert ???
Ich habe soeben mal hier nachgeschaut:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/.
Nach rund 11 Monaten haben es vier Bundesländer noch immer nicht geschafft oder vielleicht es auch nicht für nötig gehalten, ein Gesetz für die Besoldungsanpassung zu verabschieden. Berlin ist (natürlich) eins dieser vier Bundesländer. Wie schnell hingegen Abgeordnete sich über ihre Diätenerhöhungen verständigen können, war in der Vergangenheit mehrmals zu beobachten. Mittlerweile läuft das sogar fast schon automatisch.
Alleine dies ist schon eine Farce und macht sämtliche Beteuerungen, man schätze die Beamten wert, unglaubwürdig.
Wenn – wie im Internet bereits kursiert – Berlin nun auch den Familienzuschlag Stufe 1 für verheiratete abschafft und einigen Beamten dann die Hälfte davon als Zulage gewährt, muss man dann gegen diese Änderung am Familienzuschlag Stufe 1 Widerspruch einlegen, weil davon auszugehen ist, dass das ganze verfassungswidrig ist und nach einer Prüfzeit von drölfzig Jahren einkassiert wird?
Frage aus der Generation Y, die das Zeitspiel durchaus aushalten kann……
Hallo BehördenPingPong,
ich denke man ist bei mittlerweile jedem Dienstherrn gut beraten, jährlich einen Widerspruch zu schreiben, damit man irgendwann in regelmäßigen Abständen nach ein bis zwei Jahrzehnten ein Ergebnis hat. Geschieht dies kontinuierlich , kann man auch durchgehend davon profitieren. Und die Generation Y hat auch die Chance was vor den Erben von den Nachzahlungen zu haben. Eigentlich eine Marktlücke: Eine Service der für jeden Beamten in Berlin gegen Erfolgsprovision jährlich einen Widerspruch schreibt. Weiß gar nicht, warum das nicht wie beim Finanzamt läuft. Da sind die Bescheide ja auch vorbehaltlich der anstehenden Entscheidungen. Wäre vielleicht auch für unsere Besoldungsbögen angebracht. BG
Mirko, Hallo, schön mal wieder von dir zu lesen….. Gibt es denn aus deinen / euren Regionen irgendwelche Neuigkeiten, die ein klein wenig Hoffnung aufkommen lassen ? Oder gibt es da einen „Maulkorb“ ?
Frage an die Gewerkschafter hier an Bord : gibt es bereits einen Aufschrei oder jegliche Äußerung dahingehend, dass die neuen Tarife der PKV grundsätzlich jede Besoldungserhöhung quasi zu Nichte machen…. ???
Ich habe gestern meine Personalstelle, meinen Abgeordneten und den Finanzsenator angeschrieben und unter Maßgabe des Art. 33 GG und der allgemeinen Preissteigerung eine Erhöhung der Beihilfe auf 75% gefordert. Wenn man etwas will, muss man aktiv werden.
100% Beihilfe wäre unschicklich, weil dann die Verträge mit ihren Rückstellungen obsolet werden würden; und viele haben GUTE PKV Verträge mit vielen Jahren der Rückstellungen.
Man kann natürlich darüber diskutieren, ob 70%, 80% oder sogar 90% gefordert werden sollten.
Ab und zu gibt es ein Statement von den Spitzenverbänden, die aber anscheinend angesichts der drohenden Haushaltsschieflage – mal wieder – machtlos erscheinen. Die Erhöhung der PKV Tarife ist dabei mE noch kein Thema gewesen. Derweilen probieren sich die Besoldungsgesetzgeber in neuen Variationen aus, um weitere Personalkosteneinsparungen vorzubereiten. Bei uns nun auch die Abkehr von der Alleinverdiener-Familie auch „Herdprämie“ genannt. Da der Sold eines einzelnen Beamten nicht mehr für den Unterhalt der Familie ausreicht, geht man davon aus, dass mittlerweile beide arbeiten. Die Personalstellen und Beamten freut es angesichts des Verwaltungsaufwandes. Dürfte eindeutig dem Bürokratieabbau dienlich sein. (Ironie off)
Frage in die Runde: Ist zur Berliner Besoldung schon ein neuer Gesetzentwurf bekannt? Oder wird im alten Referentenentwurf nur der Passus der Annäherung an die Bundesgrundbesoldung gestrichen?
Wie kann das sein, dass das BVferG schon wieder kein Urteil in 2024 spricht und somit wiederholt seit mehreren Jahren unsere Angelegenheit missachtet. Sind die Richter am BVferG doch politisch gesteuert oder werden sie durch unsere Politikern beeinflusst? Kann man dagegen vorgehen?
Was sagen unsere Experten dazu!
Nun ja, wenn man mal googelt, wer die Richter am BVerfG auswählt, dann kann man auf der Seite des BVerfG lesen, dass die eine Hälfte vom Bundestag und die andere vom Bundesrat gewählt wird….Es sind also alles von der Politik auserwählte Richter, ich glaube das sagt doch einfach alles. Und ja, Klageverfahren von Tausenden von Klägern einfach zu ignorieren, ist an sich schon ein Verfassungsbruch einer Demokratie. Kein Mensch kann mir erzählen, dass es nicht möglich ist, innerhalb von nun 8 Jahren kein Urteil fällen zu können. Ich schließe mich der Meinung von Thomas Stein an…wir werden auch nächstes Jahr kein Urteil sehen. Die Verfassungsmäßigkeit dieser „Demokratie“ kann sich jeder selbst ausrechnen. Und ach ja, ich bin kein blauer Alternativer oder Reichsbürger, sondern ein langgedienter, rechtstreuer Beamter, der aber jeden Glauben an die Gerechtigkeit in dieser Sache begraben hat !!!
Mike, was heißt das jetzt? Du beschreibst eine Situation wo man vor nicht allzu langer Zeit gesagt hätte, so etwas passiert vielleicht in Mittelamerika, aber in Deutschland ist das völlig undenkbar. Und wie sieht es heute aus? Ein wahr gewordener Albtraum? Reaktion? Immer schön weiter die Altparteien wählen, niemals die Opposition, weil eigentlich sind die ja Schuld???
Hi aus Niedersachsen,
vielleicht schon bekannt- ansonsten DBB- SH und schöne Grüße
Du meinst bestimmt diesen Link
https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/bundesverfassungsgericht-antwortet-auf-sachstandsanfrage-des-dbb-sh/
Klingt für mich ja erstmal plausibel und stimmt mich zuversichtlich. Aber den Zeitfaktor zur Rechtssicherheit kann man halt einfach nicht außer Acht lassen.
Vorsätzlicher Verfassungsbruch ist strafbare Rechtsbeugung. Da werden sich einige Entscheidungsträger noch wundern, wenn sie in einigen Jahren verurteilt werden.
Nun gut…… erstattest du dann Anzeige ??? Oder meinst du das wird dann „von Amts wegen“ erledigt ?
https://m.bild.de/politik/inland/mehr-geld-fuer-alle-beamten-laut-neuem-gesetz-bis-zu-88-000-euro-nachzahlung-670fd17eb4a54676760f3024
Ob das so richtig ist ?
Für mein Verständnis kann das nicht richtig sein, da ja rein rechnerisch die Abstandsgebote nach oben dann nicht mehr gegeben sind.
Der 1. Fehler war es, den früheren “ Ortzuschlag“
abzuschaffen und stattdessen einen “ sogenannten
Familien- Zuschlag“ im öffentlichen Dienst einzuführen. Ledige Beamte gehen seitdem ungerechtfertigt leer aus und/ oder können sich eine Familien- Gründung und Kinder gar nicht mehr
leisten.! Ganz abgesehen davon, dass das Ganze
überhaupt mit Gleichbehandlung nichts mehr zu tun hat.
2. Kein anderer Arbeitgeber versorgt die Familien
seiner Arbeitnehmer in einem vollkommenen Absolutismusverfahren automatisch mit Sozialhilfeleistungen, ausser der ö.D. eben.
Das ist vollkommen unnormal.!
3. Sozialhilfeempfänger haben die Anträge auf entsprechende Leistungen gefälligst in ihrer Freizeit
bei der dafür zuständigen Behörde zu stellen, auszufüllen und mit der dazugehörigen Wartezeit zur Abgabe zu bringen, so wie alle anderen Bürger.
Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass Beamte im
ö.D. hierbei irgendwie, irgendwo, irgendwelche Privilegien gemäß frei erfundenen, umgeschrieben Gesetzen genießen und zugeschanzt bekommen.
Der Familien- Zuschlag hat mit dem Dienst und / oder der Tätigkeit des Beamten im ö.D. Nichts zu tun und es gehört verboten, dieses miteinander zu vermengen.
Die Verwaltung des Dienstherrn ist nicht dafür da und nicht zu missbrauchen, irgendwelche tätigkeitsfremden Sozialhilfeleistungen für Beamte mit Familie/ Kinder zu bearbeiten, zu berechnen, auszuzahlen und zu begleichen.
Für ledige Beamte regelt der Dienstherr ja auch
nicht irgendwelche nebensächlichen Privatangelegenheiten.
4. Die Auszahlung des sogenannten “ Familien- Zuschlags erfolgt derzeit immer noch auf dem
Lohnzettel des Beamten. Ich halte das für unzulässig.
Dieses Sozialhilfeleistung des Staates hat das
Sozialamt zu bearbeiten, zu genehmigen und
bei Bedarf auszuzahlen.
5. Der Beamte mit Familie und/ oder Kinder sollte
sich also wie jeder andere Bürger beim Sozialamt
in der Warteschlange anstellen, seinen Antrag dort und nirgendwo anders ausfüllen und dann, wenn er dran ist und aufgerufen wird, am Schalter im Gebäude des Sozialamtes persönlich abgeben.
Null Unrechtsbewusstsein, nicht einmal ein Mindestmaß an Fehlerkultur, dafür aber ein ausgeprägter Sinn der Selbstversorgung… das ist der Charakter der heutigen Politelite.
Jeder Mensch, der auch nur einen Hauch Gerechtigkeitsempfinden in sich trägt, kann angesichts dessen nur noch Verachtung für die Politik empfinden.
Nahezu sämtliche weitreichenden Entscheidungen der letzten Dekade waren dadurch geprägt, dass sich die politischen Entscheidungsträger erhaben fühlen – ganz nach der Devise Eigen- vor Fremdnutzen. Moral spielte lediglich eine untergeordnete Rolle.
Die Verdrossenheit der Bürger, insbesondere der Beamtenschaft ist schon groß, jedoch noch nicht groß genug.
Ich prognostiziere, dass ohne ein zeitnahes und klares Urteil des BVerfG ein Erodieren unserer Demokratie unaufhaltsam einsetzen wird. Es fehlt jetzt schon am benötigten guten Nachwuchs. Welcher Schulabgänger soll sich auch für den öD entscheiden, wenn er vor Augen hat, wie die Mitarbeitenden im öD verarscht werden?
Und immer mehr derer, die diesen Saftladen am laufen halten, kündigen innerlich.
Es wird Deutschland hoffentlich nicht so ergehen, wie der EU in Sachen Energie- und Migrationspolitik, wo mehr und mehr Mitgliedsstaaten eigene Wege gehen und Kompromisse auf europäischer Ebene nicht mehr mittragen.
Super vielen Dank für diese herausragende Darstellung. Es ist aus meiner Sicht absolut unverständlich, dass in einem Rechtsstaat kaum noch Politiker daran interessiert sind, sich an unsere Verfassung zu halten und Rechtstreue zu zeigen. Wie soll eine Demokratie funktionieren, wenn wir solche Vorbilder haben, die unter Ausnutzung ihrer Machtpositionen daran arbeiten, diese immer weiter auszuhöhlen? Welche Zeichen werden mit diesem verabscheuungswürdigen Verhalten gesetzt? Einfach nur unglaublich…. Man kann nur hoffen, dass auch die Bundesverfassungsrichter/innen diese Entwicklung erkennen und entsprechend deutlich darauf reagieren.
Uns allen alles Gute, André Grashof
Eine absolut hervorragende Kommentierung. Es ist verwunderlich, wie man die Stellungnahme von BVR Huber missverständlich deuten konnte. Haben sie die Verfassung nun vorsätzlich gebrochen, oder die Aussagen von BVR Huber fehlinterpretiert, oder war der Wunsch (nach Haushaltseinsparungen) der Vater des Gedanken? Wir werden es wahrscheinlich nie erfahren, denn das BVerfG unterscheidet nicht nach Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Um es mit Bismarck zu sagen: Das Volk soll besser nicht dabei sein, wenn Gesetze oder Würste gemacht würden, sonst werde ihm schlecht. Und noch ein Sprichwort, leicht abgewandelt: Und ist der Ruf erst ruiniert, regiert es sich ganz ungeniert.