Nachdem von allen Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses das Besoldungsanpassungsgesetz 2021 einstimmig verabschiedet wurde, obwohl dieses nachweislich verfassungswidrig ist, wird zur Mitte des Jahres die Verabschiedung das Reparaturgesetz für die R-Besoldung erwartet.
Auf dieses Nachzahlungsgesetz wartet auch unser Rechtsanwalt, der auf Basis der Geschehnisse in Berlin und den Umgang mit dem BVerfG-Beschlusses aus dem Mai 2020 eine weitere Stellungnahme fertigen wird. Eingang in diese Stellungnahme wird auch das herausragende Gutachten von Dr. Schwan haben.
Die noch zu fertigende Arbeit wird dann dem BVerfG übersandt, zu der noch nicht entschiedenen Klage des Feuerwehrmannes (A-Besoldung), die dort vorliegt.
Die Finanzierung der Stellungnahme ist mittlerweile gesichert. Allerdings entstehen absehbar weitere Kosten für die Fortführung der Klageverfahren der Mitglieder des Aktionsbündnisses sowie für weitere zweckgebundene Aktionen.
Für Überweisungen nutzt bitte das Konto des Berufsverbandes,
Unabhängige in der Polizei e.V.
Institut: Sparkasse Märkisch Oderland
IBAN: DE88 1705 4040 0020 0599 81
BIC: WELADED1MOL,
Verwendungszweck: Aktionsbündnis Berliner-Besoldung.de
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