Auf Anfrage des Aktionsbündnisses beim Bundesverfassungsgericht zu den bestehenden Verfahren/Vorlagebeschlüssen zum Thema amtsangemessene Besoldung erhielten wir folgende Antwort:
Demnach sind Entscheidungen für sieben Bundesländer noch offen. Der Vorlagebeschluss zur Brandenburger Richterbesoldung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 2. Juni 2016 – OVG 4 B 1.09 findet jedoch keine Erwähnung.
Das klingt nach einem schlechten Zeichen, oder?
Aus meiner Sicht ist das kein schlechtes Zeichen. Tatsächlich sind alle Bundesländer, die zur Mitte des Jahres die Besoldung erhöhen beim BVerfG vorgelegt worden. Zusätzlich noch weitere Bundesländer. Das wissen wir nun. Das BVerwG hat sensationell zu unseren Gunsten entschieden. In dem Streik-Urteil des BVerfG wurde an diversen Stellen darauf hingewiesen, dass Beamte zwar nicht streiken dürfen, ABER der Gesetzgeber dafür sehr genau beachten muss, dass die Besoldung amtsangemessen ist, denn das ist ein WESENTLICHER Aspekt des Berufsbeamtentums. Das ist ein gutes Zeichen…würde ich sagen.
Was bedeutet das, dass der Vorlagebeschluss zur Brandenburger Richterbesoldung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 2. Juni 2016 – OVG 4 B 1.09 jedoch keine Erwähnung findet?
Hallo Felix,
das Aktenzeichen des Vorlageverfahrens aus Brandenburg ist u.M. nach nicht in der tabellarischen Aufstellung dabei. Entweder ist das Verfahren vergessen worden aufzulisten oder noch nicht anhängig entgegen anders lautender Pressemeldungen.
mfG Mirko Prinz