Auf Bitten eines Lesers wird hier auf die Entscheidung zur Besoldung kinderreicher Familien hingewiesen. Der Beschluss (BVerfG, Beschl. v. 04.05.2020, Az. 2 BvL 6/17), der sich mit der Besoldung in Nordrhein-Westfalen befasst, ist inhaltlich auf das Land Berlin übertragbar.
Der Deutsche Richterbund Berlin hat sich in seiner aktuellen Mitgliederzeitschrift VOTUM auch diesem Thema gewidmet und anhand von Bespielberechnungen für die R-Besoldung die Fehlbeträge benannt. Betroffene Familien sollten – sofern noch nicht geschehen – in ihren Besoldungswidersprüchen auf das o.g. BVerfG-Urteil hinweisen und die Fehlbeträge einfordern.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Land Berlin auf Grund der Beschlusslage des BVerfG die Zulagen für kinderreiche Familien neu berechnen und zügig anpassen wird.
Hallo S. Rau gem dem Rundschreiben SenFin 1 aus 2021 (Auszug)
„Nach der derzeitigen Planung soll eine entsprechende gesetzliche Regelung im Verbund mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für das Jahr 2022 umgesetzt werden“.
https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/?fulltext=&category=SenFin&issue_no=1&issue_year=2021&send=1
Interessant ist der Wortlaut im Besoldungsgesetz 2021 (…..über dem der Stufe 3..) und der tatsächliche Tabellenbetrag.
Guten Morgen! Danke für den Link. Und ja, das ist in der Tat spannend.
Hallo zusammen. Mit der kürzlich eingstellten Info des Personalservice wird eine Anpassung der FZ (besonders spürbar ab 3 Kindern) im Hinblick auf das Urteil angekündigt und eine Auszahlung für den Mai in Aussicht gestellt. Rückwirkend zum 01.01.2021. Wie verhält es sich nun mit den Ansprüchen vorher? Sind diese gesondert einzufordern? Sind diese mit meinem Widerspruch für letztes Jahr mit Verweis auf dieses Urteil abzuhandeln? Habt ihr hier schon Erkenntnisse?
Also, ich denke das beide Besoldungssachverhalte in einem Abwasch mit einem Rückzahlungsgesetz geregelt werden.
Leider mit einer Frist bis 07/2021.
Hallo, gilt das auch für sogenannte Zählkinder? Ich habe 2 eigene Kinder und meine Frau hat eines, das auf meinen Familienzuschlag angerechnet wird. Ich bekomme also Zuschlag verheiratet und 3 Kinder.
Bin ich überfragt, gehe aber davon aus, wenn für drei Kinder der kinderbezogene Familienzuschlag gezahlt wird.
Am besten bei der Personalstelle nachfragen.
Ja, ist bei mir die gleiche Situation. Allein entscheidend ist, ob Du den Familienzuschlag für ein Kind bekommst oder nicht. Wenn ja, dann muss dieser erhöht und ggf. der Fehlbetrag nachgezahlt werden.
Ich habe allerdings auch irgendwann angefangen, dazu einen extra Widerspruch einzulegen.
Ich mach das dann dieses Jahr das erste Mal. Naja, besser als nix
Hallo Mirko,
Prima Sache. Meine Widersprüche diesbezüglich laufen schon seit Jahren. Nach den Tabellen der Richter bin ich jetzt schon bei einem fünfstelligen Betrag. Wichtig ist für mich auch folgende Aussage in der Votum:
„Das Land Berlin muss nun die Zulagen für kinder-reiche Familien neu berechnen und zügig anpassen. Diese Anpassung ist unabhängig von der Neujustierung der amtsangemessenen Grundbesoldung nach Maßgabe der Berliner Besoldungsentscheidung, für die das Bundesverfassungsge-richt eine Frist bis zum 31.07.2021 eingeräumt hat.“
Heißt aber auch, dass alle Betroffenen sowohl bei der eigentlichen Besoldung als auch bei den Familienzuschlägen quasi doppelt vom Senat benachteiligt wurden.
Kannst du deine Aussage bezüglich der zügigen Anpassung etwas konkretisieren? Gibt es Infos aus dem zuständigen Senatsbereich?
Immerhin hat ja MV schon die ersten Tabellen erstellt.
Gruß Mario
Hallo Mario,
ich gehe immer noch davon aus, dass mit dem Besoldungsanpassungsgesetz 2021 (BerlBVAnpG 2021) die wichtigsten Kritikpunkte des BVerfG abgearbeitet werden. Für zurückliegende Ansprüche mit einem entsprechenden „Reparaturgesetz“.
Dazu die Drucksache 18/25099 https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2020/10/Besoldung-S18-25099.pdf
9. Werden in dem neu zu überarbeitenden Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung 2021 die Vorgaben des BVerfG zur Berliner R-Besoldung auch für die Berechnung der anderen Besoldungsgruppen herangezogen?
Zu 4. und 9.:
Die Vorgaben des BVerfG werden beim Entwurf des BerlBVAnpG 2021 vollumfänglich und hinsichtlich aller Besoldungsgruppen berücksichtigt.
Gruß Mirko
https://www.berliner-besoldung.de/rechtliches/geltendmachung-von-verfassungsmaessiger-alimentation-zum-jahresende-droht-verlust-von-anspruechen/
Vielen Dank für diesen kurzen Input und den link zum VOTUM-Artikel!
Gibt es denn eine Formulierungshilfe/-vorschlag für die Erweiterung des Widerspruchs? Macht es Sinn diesen Widerspruch rückwirkend zu formulieren?
Sonnige Grüße