mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Merkle & Rühmkorf,
im Original erschienen unter: http://www.merkle-ruehmkorf.de/die-kanzlei-merkle-ruehmkorf-erreicht-vor-dem-bverwg-die-angestrebte-vorlage-nach-art-100-gg/
Die Kanzlei Merkle & Rühmkorf hat im Streit über die amtsangemessene Höhe der Beamtenbesoldung im Land Berlin vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die insoweit angestrebte Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG erreicht. Das BVerwG hat mit Beschluss vom 22. September 2017 diverse Revisionsverfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen war. Die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie hier.
Rechtsanwalt Patrick Merkle vertritt in diesem Zusammenhang seit dem letzten Jahr diverse Beamte der Besoldungsgruppen A 4 bis A 12 vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Darüber hinaus wurde er Ende 2016 kurzfristig auch mit der Einlegung der Revision gegen ein Urteil des Obververwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg beauftragt. Das OVG hatte eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht noch abgelehnt. Nicht zuletzt aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten in den Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin ist es gelungen, alle revisionsrechtlich relevanten Gesichtspunkte in das Verfahren vor dem BVerwG einzubringen.
Wir wollen uns diesen (Etappen-)Erfolg nicht alleine auf die Fahne schreiben: Die verwaltungsgerichtlichen Klagen werden finanziell maßgeblich vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und im Rahmen einer von den Klägern initiierten Unterstüzungskampagne (https://www.berliner-besoldung.de/spenden) auch von etlichen Beamten, deren Angehörigen und anderen Bürgern unterstützt. Ohne die insoweit bereit gestellten Mittel wäre eine so detaillierte inhaltliche Auseinandersetzung in den zahlreichen Verfahren nicht möglich gewesen. Darüber hinaus hat einer der Kläger das umfangreiche Zahlenmaterial grundlegend (mit-)aufgearbeitet. Neben diesen Beteiligten bedanken wir uns schließlich auch bei Dr. Patrick Bömeke und Dr. Stefan Schifferdecker vom Deutschen Richterbund (Landesverband Berlin) für wertvolle Anregungen und Hinweise.
Nach Rücksprache mit den Klägern veröffentlichen wir nachfolgend exemplarisch einen der Schriftsätze aus einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Hinblick auf die Besoldungsgruppe A 12 und die Revisionsbegründung (Besoldungsgruppen A 10 bis A 12), die Gegenstand des Vorlagebeschlusses des Bundesverwaltungsgerichts ist:
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