Seit über 15 Jahren ist die A-Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten Gegenstand zahlreicher verwaltungsgerichtlicher Verfahren. Eine mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) soll in diesem Jahr folgen – allerdings mit einem begrenzten Fokus auf die Jahre 2010 bis 2015. Die grundsätzliche Frage bleibt jedoch: Wie kann ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden, insbesondere in laufenden Haushaltsjahren?
Kritiker bemängeln, dass das Land Berlin als Dienstherr seit Jahrzehnten finanzielle Sonderopfer von seinen verbeamteten Landesbediensteten verlangt – in der Hoffnung, dass viele Betroffene keinen Widerspruch einlegen oder klagen. Umso wichtiger ist es, Transparenz zu schaffen.
Auf Anregung und mit Hilfe des saarländischen Kollegen Jürgen Schmitt, dessen Besoldungsverfahren ebenfalls beim BVerfG anhängig ist, wurde ein Antrag formuliert, der die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen zur Offenlegung der verfassungsrechtlich erforderlichen Tatsachengrundlagen für das Haushaltsjahr 2025 auffordert. Begehrt werden eine Prognose der wirtschaftlichen Entwicklungen sowie nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen für eine amtsangemessene Alimentation.
Ein wesentlicher Punkt ist die Frage, ob der Berliner Gesetzgeber seiner Dokumentationspflicht nachkommt. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung muss eine angemessene Besoldung nicht nur materiell gesichert, sondern auch prozedural überprüfbar sein. Das umfasst unter anderem den systeminternen und systemexternen Besoldungsvergleich sowie eine realistische Einschätzung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Falls diese Anforderungen nicht erfüllt werden, stellt sich die Frage nach dem verfassungsrechtlichen Schutz der Betroffenen. Daher wird auch Auskunft über geplante Rückstellungen für mögliche Besoldungsnachzahlungen gefordert. Sollte keine fundierte Prognose vorliegen, wird eine tragfähige Begründung von Verfassungsrang verlangt.
Wir werden über den Fortgang berichten.
So heute die Eingangsbestätigung für das Schreiben von SenFin Abt. IV – Landespersonal erhalten.
Am 17.03. per E-Mail verschickt, eine Antwort wird zugesichert …
Guten Morgen ! Nur mal so, ich weiß nicht ob es noch jemand verfolgt hat ? Gestern gab es live im TV die Verkündung des Urteils vom BVerfG zum „Soli“ ! In ihrer Ansprache erwähnte die vorsitzende Richterin gleich am Anfang das der ehrenwerte Richter Herr Maidowski erkrankt sei. Also ich weiß auch das nicht, aber langsam hab ich das Gefühl, das zu erwartende wichtige Alimentationsurteile, entweder kranken oder kurz vor der Pension stehenden Richtern zugeteilt werden….. Wer hier auf irgendein Urteil in diesem Jahr hofft, sollte sich mal schön mit Plan B beschäftigen. Ach ja und übrigens, wie die Zeit vergeht….. nächstes Jahr im Herbst wird Herr Wegner wieder abgewählt, nicht wundern wenn die „Linken“ dann mit über 30 % den reg. Bürgermeister stellen !?!? Es ist so eine Dr….Stadt geworden, meine Geburtsstadt, es stimmt mich nur noch traurig…..
Hallo Mirko,
prima Aktion! Insbesondere die Überschrift gefällt mir: „Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?“. In der Vergangenheit haben sich die Beamt*innen wenn überhaupt frühestens nach Ablauf eines Jahres um ihre zu niedrigen Alimentationsansprüche des verstrichenen Jahres gekümmert. Mit Deiner Aktion wird Zeit gewonnen. Natürlich führen „viele Wege nach Rom“. Immer nur abwartend auf das BVerfG zu verweisen ist wenig zielführend. Hilf Dir selbst dann hilft Dir Gott. Nach meinem Kenntnisstand kann man zumindest nach fruchtlos verstrichenen 3 Monaten eine Untätigkeitsklage in Form einer Leistungsklage einreichen. Ein Verweis auf die unmittelbar / jeweils gegenwärtig / sofort zu erfüllende Gewährleistungspflicht des Besoldungsgesetzgebers und auf die Schutzverpflichtung der Judikative wird sicherlich nicht schädlich sein. Lassen wir uns überraschen wie viele das Heft des Handelns in die Hand nehmen!
Hallo! Vielen Dank für die Anregung. Leider wird das aus meiner Sicht nichts:
Die Besoldungsgesetzgeber spielen ein uneheliches Spiel. Die Pflicht zur Prozeduralisierung besteht schon lange. Wenn es denn (je nach Land) überhaupt gemacht wird, dann mit frisierten Zahlen.
Musterprozesse oder Verzicht auf jährliche Widersprüche etc. ? Alles Fehlanzeige.
Die spielen auf Zeit und wir sollen und zwischenzeitlich gehackt legen oder das Zeitliche segnen.
Und ihr glaubt in diesem Kontext, dass ihr darauf eine Antwort mit Anspruchsgrundlage erhalten werdet?
Wenn überhaupt gibt es eine Eingangsbestätigung mit ausgestrecktem Mittelfinger.
Nur Karlsruhe kann es richten und das hoffentlich bald!
Hi Mirko,
kurze Frage:
Empfiehlst du, dass jetzt Jeder an den Senat (ggf. mit dem Musterschreiben) schreibt, der eventuell aktuell klagt?
Die Antwort dürfte ja bei Jeden gleich ausfallen.
Danke und beste Grüße
Hallo Interessierter,
sehe es als Information, welche Möglichkeiten es gibt sein Recht einzufordern. Die Personalstellen sollte man damit nicht belasten und SenFin soll sich ruhig mal Gedanken machen, wie mit unseren Rechten angesichts eines Streikverbotes umgegangen wird. Letztendlich bedeutet die zwingende Prognoseerstellung durch den Gesetzgeber, dass die Besoldung auch unabhängig von Tarifergebnissen betrachtet und nachjustiert werden muss. Dies auch retrograd für vergangene Jahre. Dies wurde in Vergangenheit anders gehandhabt, wo Besoldung immer nach Tarif kam.
Kurzum, wer das Schreiben nutzt, muss auch darüber nachdenken, wie er weiter seine Rechte einfordern will.
Der Werdegang wird auf alle Fälle hier dokumentiert.
BG Mirko
Vielen lieben Dank