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- just me zu Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalenstimme dir zu. Mittlerweile kommt in mir (A10 Stufe8) der Gedanke hoch " wer nur A5 bezahlt, bekommt auch A5 geliefert". Stellt man eine korrekte Bedarfsberechnung nach SGB II (Bürgergeld) auf, die auch berücksichtigt, dass der halbtags tätige Ehegatte sozialversicherungspflichtig ist, Freibetrag wg. Erwerbstätigkeit / Werbungskosten etc. abzusetzen sind, wenn man schon vom Alleinverdiener weg will, konsequent dann auch mit 2x Steuerklasse 4 zu rechnen hat, die Kinder in Berlin Sofortzuschläge erhalten, Schulbücher zu bezahlen sind etc, dann erreicht man das nicht mit dem Netto von A5, aber auch nicht mit dem Netto A10-8. Und das schon seit Jahren.... ohne Aussicht auf Heilung / Nachzahlung. Also solange man diesen Bedarf nicht mit Vollzeit Netto bekommt, wird man nicht mal nach A5 bezahlt, insofern arbeitet man eben bezahlungsangemessen. Eine andere Variante wäre, es prozentual auf die Arbeitszeit zu rechnen, ca 65% der amtsangemessenen Bezahlung... ergo 65% der Arbeitszeit ist Dienstpflicht. Wie man das dann realisiert, muss man sehen. Man muss dann seinen Kräftehaushalt ebenso konsolidieren. Wir haben auf die Verfassung geschworen und müssen nun für einen Verfassungsbrecher arbeiten... mehr Sarkasmus geht nicht. Ich merke, wie mich das auch psychisch belastet, so verar.... zu werden, jegliche Motivation ist am sterben. So wie sich unser Dienstherr seit Jahren verhält, müssten Depressionen als Berufskrankheit anerkannt werden.
- André Grashof zu Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-WestfalenHallo Fragender, vielen Dank für die Blumen. Nach wie vor habe ich die Hoffnung, dass das BVerfG eine richtungsweisende Entscheidung trifft, die unseren Politikern aufzeigt, wie schlimm sie für den öffentlichen Dienst, unser Land und die Demokratie agieren. Dass dies so dermaßen lange dauert, befremdet aber auch mich und zermürbt wohl jede/n, die/der seit so vielen Jahren für Gerechtigkeit kämpft. Das dürfte in einem Rechtsstaat nicht geschehen. Ja, wir sind abhängig von unserem Dienstherrn, insbesondere - wie auch andere geschrieben haben - nach einer laaaaangen Dienstzeit, die es nicht mehr möglich macht, den Dienstherrn zu wechseln oder gar dem Beamtentum den Rücken zu kehren. Dessen sind sich unsere Politiker auch bewusst, wie sie sich auch bewusst sind, dass sie keinerlei Sanktionen zu befürchten haben für ihre vorsätzlichen verfassungswidrigen Besoldungsentscheidungen. Die große Frage ist es, wie man damit umgeht. Und das muss einjede/r für sich selbst entscheiden. Bitte vergesst nicht, dass das BVerfG bereits entschieden hat, dass das Land Berlin verfassungswidrig agiert hat - und zwar für die R-Besoldung. Dass dies nicht automatisch auch für die anderen Besoldungen korrigiert wird, ist unseren Entscheidungsträgern zu verdanken, die offensichtlich die Erforderlichkeit von Rechtstreue in einem demokratischen System verloren haben. Insofern scheint die Frage mancher hier, inwiefern die beamteten Mitarbeitenden noch einem Treueverhältnis unterliegen, legitim. Schauen wir mal, wie das BVerfG gedenkt, die durchaus dramatische Lage (in ganz Deutschland) zu entspannen und den Politikern aufzuzeigen, wie sie in einem Rechtsstaat agieren müssen. Meine Hoffnung ist es, dass endlich im Frühling 2025 diese so dringend notwendige Entscheidung vom BVerfG bekannt gegeben wird. Und danach muss man schauen, wie sich unsere Politiker verhalten... Insofern ist weiter durchhalten erforderlich, auch wenn es ungemein schwer fällt. Alles Gute, André Grashof
- Martin zu Fehler, vorsätzliche Falschberechnungen und Lügen im verfassungsbrechenden ReferentenentwurfMal ganz davon abgesehen wie man den Wechsel vom Einverdienermodell zum Mehrverdienermodell rechtlich bewerten kann. Die Polizei Berlin möchte modern werden. Bei der Besoldung versucht man jetzt als erste Maßnahme „modern“ zu werden, in dem das Doppelverdienermodell eingeführt wird. Produktivität Im letzten Nachtdienst auf meiner Dienststelle habe ich mich wieder zur Vorgangsbearbeitung an einen dieser super schnellen PCs gesetzt. Ich führte einen Benutzerwechsel durch. Da die Anmeldung mehrere Minuten dauerte und die Tastatur von den unzähligen Vorbenutzern klebte, schweifte mein Blick leicht genervt nach links ab. Ein Faxgerät. Innerlich fragte ich mich wie das Gerät funktioniert. Die erfahreneren Kollegen benutzten es manchmal. Rechts neben mir ein Strichcodescanner. Warum gibt man für soetwas Geld aus? Die Asservatennummer kann ich auch händisch eintragen. Es ist nicht der Teil der Vorgangsbearbeitung der am meisten Zeit beansprucht. Es sind eher die veralteten Arbeitsmittel. Nach der Anmeldung öffnete ich diverse Programme, klickte mich durch unzählige Reiter, übertrug handschriftliche Daten von meinem Merkbuch in den PC, verdokumentierte Formulare und richtete mehrere Minuten meinen Drucker ein. Ich verschickte Vorgänge digital und druckte diese komischerweise immer noch aus. Das dauerte alles unnötig lang. Wenn man schon Personalnot hat, könnte man doch die Produktivität durch modernere Technik kompensieren, dachte ich mir. Auch soll Ende nächsten Jahres die Lizenz eines Programms auslaufen und aus Gründen von Kosten nicht erneuert werden. Da fällt ein Aufgabenbereich bei mir weg. Somit spart diese Maßnahme wenigstens ein Teil meiner Zeit. Die Autos die wir im Fuhrpark haben sind auch fast alle 200.000 Kilometer in der Stadt gefahren. Dementsprechend sieht auch der Innenraum aus und es gibt ab und zu mal „Liegenbleiber“. Steht dann wieder der Tag der offenen Tür an, bekommen wir natürlich als Ausstellungsstück von einer anderen Dienststelle ein neues Fahrzeug. Ok ich schweife ab… Familienfreundlich Neben dem „modernen“ und neu eingeführten Doppelverdienermodel müssten aber in meinem Fall auch die Arbeitszeiten „moderner“ werden. Meine Frau ist auch berufstätig. Einerseits weil sie gerne in ihrem Beruf arbeitet und sie sich verwirklicht und andererseits weil wir auf ihr Gehalt benötigt wird. Ohne Partnereinkommen wäre es auf Grund der zu geringen Besoldungsanpassungen der letzten Jahre zu Engpässen gekommen. Meine Familie bestätigt also den Grund für die Einführung des Doppelverdienermodells. Wegen unserer Tochter, die die Kita besucht, kann meine Frau allerdings nur in Teilzeit arbeiten. Sie hat ihre Dienstzeiten (Privatwirtschaft) an meinen Dienstplan angepasst, damit wir abwechselnd die Abgabe in die Kita (Abholung klappt Dienstzeitlich nie bei mir) und die Kinderbetreuung übernehmen. Allerdings ist mein Dienstplan immer öfter nur noch Theorie. Wegen der vielen und kurzfristigen Dienstzeitverschiebungen und Alarmierungen, auch mal am eigentlich seltenen freien Wochenende, springen Oma und Opa ein. Aber wenn wir diese Vertretung nicht hätten, könnte meine Frau wegen der Kinderbetreung nicht arbeiten gehen. Es wird immer unplanbarer. Und dann denkt sich der Senat wir müssen zum Doppelverdienermodell wechseln? Auf Grund der Dienstzeiten kann ja meine Frau nicht so arbeiten wie sie möchte und ohne Unterstützung der Großeltern nur auf Minijobbasis oder garnicht. Eigentlich ist das fiktive Partnereinkommen eine Lohnkürzung, weil wir wegen der Kinderbetreung keinen Anspruch auf den alimentativen Ergänzungszuschlag hätten bei den seit Jahren zu geringen Besoldungsanpassungen
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- just me bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
- André Grashof bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
- Martin bei Fehler, vorsätzliche Falschberechnungen und Lügen im verfassungsbrechenden Referentenentwurf
- Väterchen Frost bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Lutz bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Väterchen Frost bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Andreas bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Andreas Damm bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Schönefelder bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
- Thomas S bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
Geht man davon aus, dass die Erhöhung der Besoldung zeit- und wirkungsgleich erfolgt, und nimmt man zur Vereinfachung 100 € monatliches Einkommen an, kommt man bei einer Gehaltssteigerung von 3,01% im gesamten Jahr 2019 auf eine Erhöhung um 36,12 €:
100 × 1,0301 x 12 = 1236,12 €, abzüglich der 1200 € (die man ohne Besoldungserhöhung bekommen hätte) ergibt absolut eine Erhöhung um 36,12€.
Erfolgt die Erhöhung aber erst zum 01.04.2019, sieht das schon ganz anders aus:
Dann ergibt sich nämlich folgende Rechnung: 100 × 3 + 9 × 100 × 1,0301 = 1227,09 € Dies entspricht nur noch einer tatsächlichen Erhöhung um 2,25% im Jahr 2019. Durch diesen Trick spart der Senat, (wieder auf 100 € bezogen) genau 9,03 € ein, was 25 % der Besoldungserhöhung entspricht, und natürlich eine weitere Abkopplung der Beamtengehälter in Berlin mit den bereits bekannten Konsequenzen zur Folge hat. Wieviel jeder dabei persönlich einbüßt, lässt sich sehr leicht selbst ausrechnen.
Dass der Senat mit diesem Taschenspielertrick schnell und gerne bei uns mal ein paar Millionen einspart, die er dann gerne für seine Klientelpolitik verwendet, liegt auf der Hand. Denn in dem Moment, in dem die Erhöhung nicht mehr zeitgleich erfolgt, ist sie auch nicht mehr wirkungsgleich. Und so kommt es, dass wir mit der verzögerten Besoldungserhöhung schnell mal kräftig die Wohltaten für die Wähler des Senats finanzieren.
Wenn man sich diese Zahlen anschaut, spielt es auch kaum noch eine Rolle, ob der Senat dann noch etwas oben drauf packt. Denn der Anschluss an die anderen Bundesländer kann so nicht in dem vom Senat behaupteten zeitlichen Rahmen geschafft werden. Das dürfte wohl auch nicht beabsichtigt sein, denn sonst könnte man den Anschluss ja sofort herstellen und stünde bei Gericht besser da.
Der Senat hat mit Sicherheit schon längst die möglichen Szenarien bewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass sich sein Verhalten für ihn rechnet, wobei ihm offensichtlich die Mitarbeiter herzlich egal sind. Hauptsache der Mindestlohn in Berlin wird angehoben.
Also bleibt tatsächlich nur zu hoffen, dass die Richter gerade an dem aktuellen Verhalten die Tendenz des Senates erkennen, weiterhin die Verfassung zu brechen, als wäre nichts geschehen.
Sollte es dann endlich dazu kommen, dass die Verfassungswidrigkeit der Besoldung in Berlin festgestellt wird, hoffe ich inständig, dass das Gericht den Senat verpflichtet, den gesamten rechtswidrig vorenthaltenen Sold nachzuzahlen. Denn in dem Moment, indem nur ein kleiner Teil der Kollegen signifikante Wiedergutmachung erfährt, der größere Teil, aber nicht, stellt sich die Frage, ob dann nicht der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird. Denn alle haben dasselbe Recht auf eine verfassungsgemäße Alimentation, und darum geht es ja. Ein Urteil, dass große Teile der Kollegen ausschließt, und damit den Verfassungsbruch des Senats belohnt, dürfte mit Sicherheit eine Spaltung der Behörde nach sich ziehen und die Zusammenarbeit erschweren.
Auch ein guter Artikel, der die Tariferhöhung aufschlüsselt. Es gibt unterschiedliche prozentuale Erhöhungen der einzelnen EG und würde man das auf die Besoldung übertragen, wäre da für manch einen noch mehr dabei. Falls es denn übertragen wird:S
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/tarifeinigung-oeffentlicher-dienst-109.html
Wieder ein eindrucksvoller Beitrag von den Kollegen der Polizei.
https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_DGB-Besoldungsreport-2019-Berlin-holt-auf-bleibt-aber-in-der-Abstiegszone?open&ccm=000
Der unglaubliche Abstand von 7.000 € im Jahr eines A 13 gegenüber dem Bund spricht Bände.
Was hier passiert ist meiner Meinung nach Demokratie schädigend. Und Rechtsbruch!
Mich wundert, dass der höhere Dienst und auch die „Richterschaft“ in der Stadt dies so mitmachen.
Wenn ich im höheren Dienst Mitarbeiter von Herrn Müller in der Senatskanzlei wäre, würde ich Ihn täglich daran erinnern.
Gut wahrscheinlich würde ich mich dann auch rausschmeißen.
Aber dieser Wahnsinn muss doch mal ein Ende haben.
Dazu habe ich ein interessanten Artikel entdeckt :
https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/201903/04/318377.html
Ich frage mich wie die das nachverhandeln wollen. Es wird Zeit für ein deutliches Machtwort durch das BVerwG. Weiter so André……!
Gruß Hanzenbanzen
In Berlin wird sowieso nur getrickst und getäuscht in Sachen Beamtenbesoldung. Brandenburg zahlt 2% über dem Abschluss, Rheinland Pfalz 4% über den Abschluss. Der Durchschnitt des Besoldungsrückstandes von angeblichen 4,3% von Herrn Kollatz ist somit wieder obsolet.
Die ziehen Ihr Ding durch, dass heißt die Erhöhung gibt es erst zum 01.04. Kann mir vorstellen, dass Herr Kollatz wieder von der Pensionsrücklage spricht und 0,5% abzieht.
8% hört sich aber viel dramatischer an.
Die Art der Frage an den Twitter-Kanal der Senatsverwaltung für Finanzen gefällt mir.
Das wird sicherlich eine Weile dauern. Dass es einen neuen Tarifvertrag und die Notwendigkeit der Übertragung des Ergebnisses auf die Landesbeamten geben wird, kam völlig überraschend. Da ist bestimt dem ein oder anderen vor Schreck der Kaffee übergelaufen.
Auch wenn es überall in der Presse hervorgehoben wird, dass der öffentliche Dienst PLUS 8 % bekommt, ist das nur Augenwischerei. Bei objektiver Berichterstattung hätte man mitteilen müssen, dass eine Steigerung um 3,2 % im Jahr nur eine geringfügige Anhebung im Verhältnis zu den stark gestiegenen Verbraucherpreisen in Berlin in Höhe von 2 % im Jahr 2018 bedeutet (s.a.: https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/01/berlin-brandenburg-verbraucherpreise-hoher-anstieg.html). Dabei sind die horrenden Preissteigerungen für Miete in Berlin nicht adäquat in der Statistik abgebildet, denn in keiner Stadt der Welt steigen die Immobilienpreise stärker als in Berlin! (s. dazu: Seite 3 von https://content.knightfrank.com/research/1026/documents/en/global-residential-cities-index-q4-2017-5413.pdf)
Schön wäre es also, wenn die Presse wieder zu einer objektiveren Berichterstattung zurückfinden könnte… wir kämpfen unbeirrt weiter und hoffen noch in diesem Jahr auf einen Verhandlungstermin beim BVerfG. Uns ALLEN alles Gute, André