Die Aussagen der Pressemeldung Nr. 65/2017 des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.09.2017 sind eindeutig.
Schon aus der Überschrift „Berliner Besoldung nicht amtsangemessen“ wird klar, dass das Land Berlin als Dienstherr dem Alimentationsprinzip als eines der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) nicht gerecht geworden ist.
Die inhaltlichen Ausführungen der Pressemeldung – hier auszugsweise wiedergegeben – sollten den letzten Zweifler verstummen lassen, der bis dato immer behauptet hat, dass in Sachen Berliner Besoldung alles in Ordnung sei.
„Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen …“
„Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts erweist sich die Besoldung schon bei Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen relativen Vergleichsmethode als nicht angemessen.“
„Die danach anzustellende Gesamtbetrachtung ergibt ein einheitliches Bild und lässt vernünftige Zweifel am Vorliegen einer verfassungswidrigen Unteralimentation nicht zu.“
„Bei der Besoldung der Beamten hat der Berliner Gesetzgeber schließlich auch die absolute Untergrenze einer verfassungsgemäßen Alimentation unterschritten.“
Den Darlegungen des höchsten Verwaltungsgerichtes unserer Republik kann oder will anscheinend das promovierte und für das Finanzressort zuständige Mitglied des Senats Herr Dr. Kollatz-Ahnen nicht folgen.
Auf die Anfrage eines CDU-Abgeordneten in der 15. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 28.09.2017, welche finanzielle Vorsorge im Berliner Haushalt getroffen werde, entgegnete er kurzerhand „Keine, weil es nicht erforderlich ist.“ Kurzum, Herr Dr. Kollatz-Ahnen sieht es als nicht notwendig an, im Berliner Haushalt Rücklagen zu bilden, um die mit Sicherheit prognostizierten Nachzahlungen zu befriedigen.
Er führt weiter aus: „Das Bundesverwaltungsgericht ist der Auffassung, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassung falsch interpretiert hat.“
Was Herr Doktor damit meint, bleibt dem geneigten Zuhörer verborgen. Der finanzpolitische Vertreter der Legislative orakelt weiter über den möglichen Ausgang des Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: “ – Sie erkennen aus meiner Antwort, was meine Vermutung ist, wie ich glaube, dass das Bundesverfassungsgericht urteilen wird .“ und bringt damit zum Ausdruck, dass man so weiter „wurschtelt“ wie bisher.
Ein deutliches Nachbessern, der als verfassungswidrig klassifizierten Berliner Besoldung, wird als nicht notwendig erachtet und bis zum „Showdown“ vor dem Bundesverfassungsgericht ausgesessen.
Selbiges Aussitzen war im Übrigen auch bei den Gerichtsverfahren in Sachen Altersdiskriminierung der Berliner Beamtenbesoldung zu beobachten. Das Kalkül dabei dürfte die Hoffnung sein, nicht die Masse der verbeamteten Landesbediensteten, sondern nur die Anspruchsteller mit Nachzahlungen bedienen zu müssen. Denn sollte im Nachgang eines höchstrichterlichen Urteils keine rückwirkende Anpassung der Besoldung per Gesetz (siehe Sachsen) erfolgen, können sich nur diejenigen über mehr Geld im Portemonnaie freuen, die Ansprüche in Form von Widersprüchen und Klagen geltend gemacht haben.
An dieser Stelle sei nochmal auf die Spendensammlung für die Klageverfahren zur „Verfassungsgemäßen Alimentation für alle Berliner Beamte“ hingewiesen. Nur mit diesem Geld ist es möglich fundierte Unterlagen für den Gang vor das BVerfG zu erstellen und ein Einlenken des Senates zu erreichen.
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