Vorab erst einmal vielen Dank für die weitere Unterstützung des Kampfes für eine amtsangemessene Alimentation in Berlin!
Aufgrund einiger Nachfragen zu dem Inhalt der GdP-Pressemeldung „Klageverfahren verfassungswidrige Besoldung“ möchten wir hier nur ergänzend ein wenig Erläuterung bieten:
Nur zwischen den Zeilen der Pressemeldung ist zu lesen, dass der Dank selbstverständlich einer Vielzahl von Unterstützern gilt. Der Erfolg des Verfahrens des Kollegen HSU resultiert aus einer wundervollen Zusammenarbeit diverser Organisationen, wie z.B. der GdP, dem BDK, dem Deutschen Richterbund in Berlin, der DKV, der BVG, einer Mitarbeiterin, die sich um sämtliche steuerlichen Berechnungen kümmerte (die erforderlich waren für die Vergleiche mit den Hartz-IV-Empfängern) und natürlich den zig hundert Unterstützern, die uns nicht nur finanziell, sondern auch mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben!
Dank der finanziellen Unterstützung ALLER Beteiligten konnten wir über den gesamten Zeitraum unseren Rechtsanwalt bezahlen, der sich auch weiterhin mit großem Engagement dem Erfolg unserer Klagen verschrieben hat. Da der Kollege HSU mit seiner Klage bislang am weitesten gekommen war, konzentrierten wie unsere umfangreiche Arbeit vorrangig auf die Fertigstellung seiner Revisionsbegründung und der Erweiterung für sein Verfahren. Wie wir alle wissen, war diese akribische Arbeit letztlich von Erfolg gekrönt und gipfelte in den für alle Beamten dieser Stadt überaus vorteilhaften Vorlagebeschlüssen des BVerwG.
Gemeinsam arbeiten wir jetzt weiter daran, dem BVerfG die verfassungswidrige Besoldungssituation im Land Berlin umfassend vor Augen zu führen. Dabei wollen wir aber keinen Druck auf das BVerfG ausüben, sondern die gesamte Situation mit den für das Land Berlin absolut spezifischen Eigenheiten im Detail darstellen. Auch hier sind erneut erhebliche Arbeiten seitens des Rechtsanwalts und uns Klägern erforderlich, die erneut ERST EINMAL dem Verfahren des Kollegen HSU zugute kommen werden. Denn nur wenn das BVerfG das gesamte Ausmaß der verfassungswidrigen Unteralimentation in Berlin erläutert bekommt, kann es auch eine gerechte Entscheidung treffen. Das wiederum kommt dann allen Beamten Berlins zugute.
In diesem Sinne sollte immer wieder betont werden:
Nur GEMEINSAM sind wir stark! Vielen Dank allen Beteiligten!!!
André Grashof
Einfach nur;
DANKE ☺
Immer weiter so! Irgendwann wird sich immer mehr Wirkung entfalten….
Gibt es denn schon irgendeine Ahnung, in welchem Zeitrahmen das BVerfG anfangen wird sich konkret damit zu beschäftigen?
Hallo Kollegin Berger,
vielen Dank für Deine Mitteilung. Wir hatten bereits beim BVerfG angefragt, erhielten aber nur die Mitteilung, dass noch kein Termin festgelegt wurde. Wir hoffen, dass bis spätestens Herbst 2019 ein Termin angesetzt wird. Wir werden auf unserer Seite berichten, sobald wir mehr dazu erfahren. Alles Gute,
André Grashof