Senat beschließt Anpassung der Besoldung an den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes: Beamtete Dienstkräfte bekommen ab dem 1. Dezember mehr Geld
Pressemitteilung vom 06.09.2022
Aus der Sitzung des Senats am 6. September 2022:
Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der beamteten Dienstkräfte, Richterinnen und Richter sowie der versorgungsberechtigten Personen des Landes Berlin werden zum
1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht. Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten der Länder vom 29. November 2021 systemgerecht auf die beamteten Dienstkräfte sowie die versorgungsberechtigten Personen übertragen. Die Ausbildungsentgelte sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten erhöhen sich zum 1. Dezember 2022 um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro. Der Senat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung an diesem Dienstag auf Vorlage von Finanzsenator Daniel Wesener zur Kenntnis genommen. Dieser Gesetzentwurf wird nun dem Rat der Bürgemreister zur Stellungnahme zugeleitet und anschließend im Senat beschlossen.
Auch weitere Entgeltbestandteile wie die Zuschläge für den Dienst an Sonn- und Feiertagen und die Vergütung für Mehrarbeit werden erhöht. Mit dem Gesetz schafft der Senat zudem eine vereinfachte Möglichkeit, Personal mit einer Gewinnungs- bzw. Bindungsprämie zu gewinnen und zu halten. Die bisherige Regelung für entsprechende Sonderzuschläge wurde neu gefasst und erweitert. Damit verfügt das Land Berlin – insbesondere in Anbetracht der Konkurrenz durch den Bund – über eine finanziell attraktive Möglichkeit, beamtete Dienstkräfte sowie Richterinnen und Richter mit Hilfe einer Prämienzahlung zu halten sowie fachlich qualifiziertes Personal zu gewinnen.
Für den Landeshaushalt ergeben sich aus der Anpassung der Besoldung für das Jahr 2023 Mehrkosten von rund 150 Millionen Euro. Diese wurden bei der Aufstellung des Haushalts bereits berücksichtigt.
Neben der Besoldung hat der Senat auch weitere beamtenrechtliche Regelungen angepasst, so zum Beispiel die Verpflichtung, innerdeutsche Dienstreisen mit der Bahn vorzunehmen.
Hallo Miteinander,
wacht doch bitte endlich auf und traut euch mal richtige und wahrhaftige Konsequenzen zu. Hier wird nichts geändert, solange der tägliche Dienst rollt. Auch eine neue und echte Interessenvertretung muss her. Solange die Politik im allgemeinen und im speziellen in Berlin, ungehemmt weiter richtig Scheiße bauen kann, dürfen wir diese aufwischen….wenn das so weiter geht bis zum III. Weltkrieg. Da muss man kein Sterndeuter sein!
Ich bin Pensionär und habe Jahrzehnte Dienst geschoben. Ich wollte jetzt mit meiner Frau das Wenige vom Altenteil genießen. Was ist davon übrig geblieben bei ca. 48 % Energiekostenerhöhung und weitere in Aussicht. Und wie man hört und ließt, habe ich bisher noch „Glück“ gehabt. Bei anderen „Abhängigen“ ist es wesentlich schlimmer, um nicht zu sagen, furchtbar….Auch ihr Kollegen seid schon langte mittendrin, systemrelevant eben. Und wen es noch nicht erwischt hat mit den Folgen die der Segen dieser Politik verursacht hat, auch den wird es treffen, ganz sicher…..Ich war und gehe demonstrieren (friedlich und ohne Waffen) wacht bitte endlich auf!!!!
Bereits ausgeschiedene Volksvertreter haben aber nichts von diesem extremen Sprung. Irana Rusta (von 1991 bis 2001 im Parlament) und Jürgen Adler (1979 bis 1999) sehen darin einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungs-Grundsatz.
Wo waren denn unsere Volksvertreter..die ganzen Jahre ?
Ich warte seit 2010 auf meine Kohle
https://www.bz-berlin.de/berlin/berlins-ex-abgeordnete-wollen-hoehere-pensionen
Da fehlen mir echt die Worte
Schönes Wochenende
Gruß Hans
Besteht denn überhaupt noch die Möglichkeit, dass diese Klage behandelt wird?
Zumindest hat das Bundesverfassungsgericht für seine „Kolleg*innen* entschieden, der Rest scheint nicht so wichtig…
Wenn ein Gericht es seit 2008 nicht geschafft hat, sich in der Sache eine Meinung zu bilden, dann kann man wohl mutmaßen, dass auch in den nächsten 2 bis 3 Jahren hier keine Entscheidung getroffen wird. Und selbst wenn doch. Muss dann wieder geklagt werden, um die Zahlung zu erhalten? Was passiert denn, wenn das Land Berlin auf das Urteil pfeift?
Hallo Alleinerziehende, selbstverständlich wird die Klage noch behandelt. Die Frage ist nur … wann…
In diesem Jahr soll Bremen behandelt werden, die wohl ein Jahr länger noch als wir warten. Schauen wir mal, was dort kundgetan wird.
Das Land Berlin hat den Richtern – nach dem zugestandenen Zeitraum vom BVerfG – deren Richterbesoldung nachgezahlt. Aber leider auch nur in dem entschiedenen Klagezeitraum. Ab dem Jahr 2016 tut das Land Berlin so, als ob alles in Ordnung wäre, was natürlich vollkommener Blödsinn ist. Die vorgegebenen Berechnungen werden falsch ausgeführt, Zahlenwerte wieder manipuliert und Vorgaben missachtet. Das ist auch für den Deutschen Richterbund Berlin ein Affront und beispiellos in der Geschichte Deutschlands. Man kann nur hoffen, dass das BVerfG darauf in geeigneter Weise reagieren wird. Wenn nicht, dann müssten wir tatsächlich erneut klagen von 2016 bis heute… Zu verdanken ist das den verantwortlichen Politikern, die erneut und bewusst verfassungswidrig agieren!!!
Der Ex-Präsident des BVerfG Herr Voßkuhle ist am 26.09.22 bei Youtube zu Gast bei „Jung & Naiv“ vom bekannten Journalisten Thilo Jung. Vorab können Fragen eingereicht werden, die dann in der Sendung besprochen werden.
🙂
Hey Manfred,
kurz nach seinem Abgang beim BVerfG hatte ich Kontakt zu ihm. Auch wenn er es gerne täte, so darf er keinerlei Stellungnahmen zu Themenbereichen abgeben, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit beim BVerfG standen. Dafür hatte er wohl eine Art Verschwiegenheitserklärung abgegeben. Demzufolge durfte er auf keinerlei meiner Fragen antworten, die ich ihm im Zusammenhang mit der – wohl eindeutig ebenfalls – verfassungswidrigen A-Besoldung stellte. Nichtsdestotrotz kannst Du es gerne selbst versuchen, vielleicht findest Du Bereiche, die das Thema nicht direkt aufgreifen… kannst ja danach mal Bescheid geben.
Beste Grüße, André
Ich finde das natürlich nicht in Ordnung, dass es nur 2,8 Prozent mehr Geld gibt und das auch erst im Dezember. Natürlich steht uns eine gerechte Erhöhung und eine Nachzahlung zu.
Ich konnte mir aber beim besten Willen nicht vorstellen das der Senat auf einmal doch mehr zahlen würde. Das war ja nicht zu erwarten. So hoffe ich halt auf das nächste Jahr. Wenn die Tarifparteien für den Angestelltenbereich nächstes Jahr ein gutes Ergebnis erzielen, dann wird es ja zumindest 1:1 auf die Berliner Beamten übertragen (war ja früher auch nicht wirklich üblich….).
Wenn der Abstand zu Hartz 4 bisher schon zu gering war, dürfte dieser ja mit dem neuen Bürgergeld und den massiv gestiegenen Energiekosten (die ja auch alle vom Amt bezahlt werden) völlig abgeschmolzen sein. Ich meine wtf die Berechnung in dem Artikel:
https://www.bz-berlin.de/deutschland/wer-arbeitet-ist-kuenftig-der-dumme
…das sehe ich genauso! Sämtliche Hilfszahlungen müssten berücksichtigt werden, die nicht allen in gleichem Maße zugute gekommen sind. Eigentlich wurde vom BVerfG auch eine Spitzberechnung gefordert, so dass beispielsweise die 2,8 % Besoldungserhöhung, die erst ab Dezember 2022 bewilligt wurden, auf das Jahr umzurechnen wären und damit absolut lächerlich sind.
Leider sind nach wie vor die Berechnungen des Senats (sofern sie überhaupt erfolgen) erneut falsch und manipulativ. Die vom BVerfG in dem Beschluss zur R-Besoldung vorgegebenen Regeln zur Berechnung werden absichtlich falsch interpretiert, umgangen bzw. missachtet. Hauptsache die Diäten stimmen und werden immer ab Januar erhöht.
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-buergergeld.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Referentenentwurf Bürgergeld
https://www.rundblick-niedersachsen.de/landtagsjuristen-warnen-gesetzesvorschlag-zur-besoldung-widerspricht-der-verfassung/
Auch in Niedersachsen erkennt man die Verfassungswidrigkeit der Besoldung und möchte dem abhelfen, wobei jedoch nur alleinverdienenden Beamten in Partnerschaft und mit zwei Kindern eine Familienergänzungsbetrag gezahlt werden soll. Sofern der Partner / die Partner selbst verdient, wird der Ergänzungsbetrag wohl nicht gezahlt.
Es wird immer absurder. Überall Flickschusterei und Besoldungssysteme, welche völlig intransparent sind. Das Leistungsprinzip wird ad absurdum geführt. Es zahlt sich augenscheinlich nur aus, eine(n) nicht arbeitenden Partner(in) und möglichst viele Kinder zu haben.
Man kann nur hoffen, dass Karlsruhe endlich ein Machtwort spricht.
Widerspruch einlegen und klagen…
Der Beschluss des BVerfG wird spätestens mit Erhöhung des Bürgergeldes ab Januar 2023 missachtet, da die 15% Mindestabstand nicht mehr eingehalten werden dürften.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article240984719/Gesetzentwurf-Neues-Buergergeld-soll-502-Euro-pro-Monat-betragen.html
Man muss nur die neuen Zahlbeträge sowie Miete und die sonstigen Zuschläge addieren.
Wertschätzung können wir nicht erwarten. Dafür dürfen wir aber in einem sicherlich unruhigen Herbst und Winter unter erschwerten Bedingungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgen.
Demnach waren die Verhandlungen der Besoldungsallianz „erfolgreich“. Ganze 2,8 % als Inflationsausgleich. Hut ab!
Naja, die 2,8 Prozent wurden ja schon lange bevor diese hohe Inflation abzusehen war „ausgehandelt“. Ich hoffe auf eine adäquate Angleichung im nächsten Jahr…
2,8 % ab Dezember müssen durch 12 Monate geteilt werden, um festzustellen, was ab Januar tatsächlich dazukam (anteilig). Zu keinem Zeitpunkt der letzten Jahre war die Inflationsrate bei 2,8 %. Nach wie vor wird keine „Spitzberechnung“ seitens des Senats durchgeführt … eigentlich erfolgt überhaupt keine Berechnung im Sinne des BVerfG. Die Zahlentricksereien mit bewusst falschem Zahlenmaterial ist unfassbar. Als Richter am Bundesverfassungsgericht würde ich mir verar…. vorkommen. Hoffentlich sehen die das dort auch so. Und wenn man jetzt kommt mit der Info, dass wir Corona-Prämie bekommen haben, dann sage ich dazu nur: eine erneute Trickserei, denn diese ist – wie alle Einmal- und Sonderzahlungen – nicht pensionswirksam. Unsere Pensionäre wurden offensichtlich vollkommen von den Gewerkschaften vergessen. Wie immer: Danke für Nichts werter Senat.
Beste Grüße, André Grashof
Bei Beamten wird nichts ausgehandelt! Es besteht jederzeit im Gesetzgebungsverfahren die Chance noch nachzulegen und eine Verfassungsmäßigkeit herzustellen. Da muss man nicht bis nächstes Jahr warten.
Gibt es denn die Besoldungsallianz überhaupt noch?
Man hört und liest nix.