Der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses hat die Eingabe – „Petition für Wertschätzung und Rechtschaffenheit“ vom 28.04.2018 beraten. Zur Petition sind zahlreiche Zuschriften weiterer Petenten eingegangen.
Die Senatsverwaltung für Finanzen wurde um Stellungnahme gebeten und bekräftigt erneut, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abgewartet werden soll, da das OVG Berlin-Brandenburg und das BVerwG „möglicherweise“ nicht dem Prüfschemata des BVerfG aus dem Jahr 2015 gefolgt sind. SenFin legt weiterhin dar, dass „hinreichende Maßnahmen ergriffen wurden, um den Besoldungsabstand zu den anderen Bundesländern zu verringern“. Unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 15. Mai 2018 wird kein Erfordernis für weitere Besoldungsanpassungen mehr gesehen.
Der Petitionsausschuss hält jedoch die Argumente der Petenten (Gewinnung von Bewerbern, Motivation des Bestandspersonals, Verhinderung einer Abwanderung) für nachvollziehbar und überweist die Eingabe an die Fraktionen des Abgeordnetenhauses, um dort prüfen zu lassen, ob diese Grundlage eine Gesetzesinitiative werden kann.
Dies werten wir als Erfolg und hoffen, dass die Fraktionen des Abgeordnetenhauses der Bitte des Petitionsausschusses nachkommen. Angesichts der Milliardenüberschüsse im Berliner Haushalt ist es Zeit, dass auch die verbeamteten Beschäftigten der Berliner Verwaltung nach Jahren des Spardiktats finanziell besser gestellt werden.
Hi, kennt ihr schon den neuen Widerspruch, der seit kurzem in der Behörde herum geht??? Denke mal das ist für das zweite Halbjahr! Oder??
Gruß
Hey Bj,
es gibt viele Muster von Widersprüchen. Welchen Du jetzt meinst, wissen wir nicht. Wichtig ist weniger die Form des Widerspruchs, als das ein jeder Beamter in Berlin tatsächlich den Schritt macht und widerspricht!!! Das tun noch viel zu wenig. Leider…
Demnächst wird auf unserer Homepage der Widerspruch eingefügt, den wir im Dezember 2018 absenden sollten. Schönes Wochenende,
André