Sehr geehrte Politikerinnen und Politiker des Landes Berlin und des Bundes, sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Presse,
seit dem Jahr 2008 wird die Beamtenschaft von der Politik fortwährend belogen (s.a. 4. Offener Brief an die Abgeordneten des Landes Berlin vom 07. Juni 2017 unter www.Berliner-Besoldung.de). Die Abgeordneten des Landes Berlin, welche seit dem Jahr 2003 durchweg mehrheitlich von der SPD gestellt werden, gönnten sich selbst hohe Diätensteigerungen, verweigerten der Beamtenschaft aber die adäquate Anpassung der Besoldung u.a. an das Wirtschaftswachstum.
Bereits im Jahr 2015 wurde durch unsere Volksinitiative mittels nachvollziehbaren Zahlenmaterials nachgewiesen, dass verfassungswidrig gehandelt wird. Nachfolgend bestätigte im Jahr 2017 das Bundesverwaltungsgericht diese Aussage. Es erfolgten aber keinerlei adäquate Handlungen seitens der Politik, bzw. neue mutmaßlich ebenfalls verfassungswidrige Schritte, wie die willkürliche Sonderzahlung je nach Besoldungsgruppe zu Dezember, die die Abstände innerhalb der Besoldungsgruppen verfassungswidrig abschmelzen.
Diese rechtsverneinenden Handlungen sind unfassbar und einem Rechtsstaat absolut unwürdig. Das dreiste Handeln der Verantwortlichen dürfte in der Geschichte des Landes Berlin und sicherlich auch der gesamten Bundesrepublik einmalig sein.
Dass auch die Besoldungsgesetze im Land Berlin seit etlichen Jahren nicht den prozeduralen Anforderungen entsprechen, wurde ebenfalls von verschiedenen Gerichten in frühen Jahren festgestellt (OVG Bln-Brdbg, BVerwG). Doch interessierte das die regierenden Politiker ebenfalls in keiner Weise. Auch der Entwurf des Berliner Besoldungsgesetzes für das Jahr 2021 weist z.B. nicht eine einzige Berechnung auf, um diese genannten prozeduralen Anforderungen im Mindesten zu erfüllen. Ohnehin dürfte dieser Entwurf vollkommen neu zu überarbeiten sein, um die Vorgaben des BVerfG, die nun präzise benannt wurden, zu erfüllen.
Auch wird dieses Urteil (und die in Kürze folgenden weiteren Urteile des BVerfG) Auswirkungen auf andere Bundesländer haben. Denn derzeit liegen mehrere Verfahren wegen Unteralimentation aus verschiedenen Bundesländern dem BVerfG zur Entscheidung vor. So wird zwangsläufig der derzeit bestehende Besoldungsdurchschnitt aller Bundesländer ERHEBLICH nach oben zu korrigieren sein!
Das BVerfG belegt mit überdeutlichen Worten diesen einmaligen und unglaublichen Rechtsbruch in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (Pressemitteilung BVerfG Nr. 63/2020 vom 28. Juli 2020). Das dürfte sich äußerst negativ auf das Ansehen des deutschen Rechtsstaates über die Grenzen Deutschlands hinweg auswirken. Denn unsere Politiker haben bewiesen, dass es möglich ist, ähnlich einer Bananenrepublik über ein Jahrzehnt hinweg die Verfassung mit Füßen zu treten, in dem Wissen, dass der Beamtenschaft ein kürzerer Rechtsweg nicht gegeben ist, um diesen Nachweis führen zu können. Die Offensichtlichkeit des Verfassungsbruchs wurde bereits 2017 durch das BVerwG festgestellt. Nun wird dies auch durch das BVerfG untermauert.
In der Begründung zu 2 BvL 4/18 weist das BVerfG u.a. daraufhin: „… dass das Land Berlin die Besoldung sehenden Auges hinter die von ihm ausgehandelten Tariflöhne hat zurückfallen lassen.“
Doch was sagt dieses rechtswidrige Handeln über einen Rechtsstaat aus, wenn die Politik – die Legislative – (bislang) sanktionslos die Verfassung bricht, zu Lasten der gesamten Exekutive und Judikative im Land?
Korruption wird Tür und Tor geöffnet, denn der Werteverfall wird durch die Politiker vorgelebt. Resignation der Mitarbeitenden ist die logische Folge, die aber für die öffentliche Sicherheit Sorge tragen sollen. Der Rechtsstaat wird dem Verfall durch die Politiker preisgegeben, die sich im Land Berlin vor kurzem die Diäten um etwa 50 % erhöht haben…
Die gesamte Exekutive und Judikative wurde über einen Zeitraum von etwa 12 Jahren hinweg in verächtlicher Vorgehensweise finanziell geschädigt. Gerade in den unteren Besoldungsgruppen waren etliche Staatsdiener nur mittels Zweitjobs und Krediten in der Lage, die steigenden Kosten zu kompensieren. Auch wenn einige Kritiker es bezweifeln, so ist es leider Fakt und auch durch das BVerfG bestätigt, dass die von der Verfassung vorgegebenen Abstände von Besoldungsempfängern zu Sozialleistung empfangenden Menschen über Jahre hinweg nicht eingehalten wurden.
Auch dieser Umstand wurde durch unsere Volksinitiative damals bereits vorgetragen, durch die verantwortlichen Politiker jedoch belächelt, obwohl dies im Jahr 2017 durch das BVerwG erneut bestätigt wurde.
Das BVerfG (2 BvL 4/18, Rn. 152) stellt fest: „In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstandsgebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.“
Dieser grundlegende Verstoß wirkt sich auf das gesamte Besoldungsgefüge aus, dass in wechselseitiger Beziehung aufeinander aufgebaut ist und die jeweiligen Pflichten und Verantwortungsbereiche der einzelnen Besoldungsgruppen untereinander regelt. So wird vom BVerfG festgestellt: „Ein Verstoß hiergegen betrifft insofern das gesamte Besoldungsgefüge…“
Es liegt jetzt wieder in den Händen der Politiker SOFORT für ein verfassungskonformes System der Besoldungsleistungen Sorge zu tragen und nicht weiterhin als Rechtsbrecher aufzutreten und dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland zu schaden.
Insbesondere die (mit Vorsatz?) betriebene Hinterziehung der rechtmäßig den betroffenen Staatsdienern zustehenden Besoldung – auch aus der Vergangenheit – sollte anstandslos nachgezahlt werden. Und zwar an ALLE Betroffenen!!!
Sicherlich hatten dies die Politiker in Berlin aber bereits im Sinn, denn für sich selbst hatten sie die rückwirkende Diätenerhöhung über Jahre hinweg in einem Gesetz verabschiedet!!!
Nachdem das Vertrauen der gesamten Exekutive und Judikative in die Legislative dieses Landes zerstört wurde, dürfen wir sehr gespannt sein, mit welchen Maßnahmen und in welcher Geschwindigkeit versucht wird, dieses Vertrauen zurück zu gewinnen. Das ist nämlich ein Grundpfeiler der Funktionalität in einem Rechtsstaat!
Es ist der Öffentlichkeit in Corona-Zeiten schwer zu vermitteln, dass die Beamten mehr Geld erhalten müssen. Denn einige Medien hatten in der Vergangenheit wesentlich dazu beigetragen, dass ein falscher Eindruck entsteht. Für eine objektive Darstellung wäre es notwendig aufzuzeigen, dass über einen Zeitraum von gut 17 Jahren (!) die Beamten zur Haushaltskonsolidierung herangezogen wurden. Und seit etwa 12 Jahren auch noch verfassungswidrig unterbezahlt sind. Das haben einzig und allein die regierenden Politiker dieses Landes zu verantworten!
Sehr zu begrüßen ist die deutliche Klarstellung seitens des BVerfG, dass entgegen der Auffassung einiger Politiker des Landes Berlin nicht nur Kläger, sondern auch die Widerspruchsführer einen Anspruch auf rückwirkende Behebung haben. Es wird festgestellt: „Dabei ist es unerheblich, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt.“
Auch wenn das Urteil des BVerfG erst einmal nur für die Richterbesoldung gesprochen wurde, so ist zu erwarten, dass es – wie auch damals im Land Sachsen – fast wortgleich auf die A-Besoldung übertragen wird. Es gibt demzufolge keinen Grund, eine verfassungsgemäße Anpassung der gesamten Besoldung weiter zu verzögern. Bedenken Sie bitte, dass manche von Ihnen einen Amtseid abgelegt haben, die Verfassung zu achten und schützen!!!
Hoffen wir das Beste.
In diesem Sinne: uns ALLEN alles Gute,
André Grashof – Berlin, 28.07.2020
www.Berliner-Besoldung.de
P.S.: Vielen Dank für die vielen Glückwünsche und Danksagungen, die ich auch an den DRB Berlin weitergeleitet habe. Es war eine Gemeinschaftsarbeit von vielen Beteiligten!
In Bayern wurde die Überarbeitung des Besoldungsgesetzes und etwaige rückwirkende Nachzahlung für ALLE Beamten/Richter für 2020 schon zugesagt..
Bereits Mitte September will man dort seitens des Finanzministeriums genaue Berechnungen vorlegen können.
Quelle: Bayrischer Beamtenbund
Also, liebe politisch Verantwortliche in Berlin! : Auf Auf!
Hey Ihr,
vielen Dank auch an dieser Stelle für die vielen Danksagungen und Glückwünsche. Hoffen wir mal, dass demnächst das Urteil für die A-Besoldung folgt. Nun gesammelt an dieser Stelle zu einigen Fragen von Euch: Also – erst einmal handelt es sich bei uns nicht um Rechtsanwälte. Ich bin auch kein Jurist und Rechtsberatungen dürfen wir nicht durchführen. Was ich hier kundtun darf sind meine persönlichen Ansichten. Da mutmaße ich, dass dieser Berliner Senat sehr genau darauf achten wird, wer wann Widerspruch eingelegt hat. Zeitnah ist leider in der 47-seitigen Urteilsbegründung nicht näher definiert. Ich gehe davon aus, dass damit der jährliche Widerspruch gemeint ist, der auch nur in diesem einen Jahr gilt. Daher forderten wir auch jeden auf, immer wieder Widerspruch einzulegen. Sollten wir die Berechnungen des BVerfG zu dem Urteil bekommen, können wir auch selbst errechnen, ob es in den Folgejahren (also nach 2015) weiterhin eine verfassungswidrige Unteralimentation gab. Aufgrund der festgestellten 24 % zum Mindestlohn gehe ich erst einmal davon aus. Bis zu welchem Jahr das reicht sehen wir erst, wenn die Berechnungen vorliegen. Da wird der Senat sehr spitz rechnen…denke ich. Der klagende Feuerwehrmann, den wir unterstützen und dessen Klage auch dem BVerfG vorliegt, klagt bereits seit 2008. Da hatte auch ich noch nicht daran gedacht in Widerspruch zu gehen…auch weil ich damals noch meinem Dienstherren vertraut hatte. Das das falsch war, hat sich nun sehr deutlich gezeigt…leider. Die Beschwerden zur Altersdiskriminierung haben auch nichts zu tun mit der Unteralimentation. Solltet Ihr aber noch Fragen haben, die ins Detail gehen, müsstet Ihr Euch bei einer Gewerkschaft, Personalvertretung oder einem Rechtsanwalt erkundigen. Hoffen wir mal das Beste für uns alle. Beste Grüße, André
Danke für deinen Einsatz, André!
Ich hoffe, dass ein Urteil zur A-Besoldung nicht noch einmal so ewig weit weg ist, wie das Urteil zur R-Besoldung es war.
Aber eine Frage stellt sich mir bei der ganzen Sache, wenn ich die Formulierung über „schwebende“ Klage- oder Widerspruchsverfahren lese.
Ich lege erst seit 2015 jedes Jahr wegen nicht amtsangemessener Alimentation Widerspruch ein und über diese Widersprüche ist ja bisher nicht entschieden worden.
Von 2011 bis 2015 habe ich Widersprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung eingelegt und dazu gab es ja dann irgendwann einen ablehnenden Bescheid und entsprechend keine Nachzahlung.
Für welchen Zeitraum wird das BVerfG bei der A-Besoldung ein Urteil sprechen?
Wenn es analog zur R-Besoldung ist, dann käme in meinem Fall ja höchstens eine Nachzahlung für das Jahr 2015 in Frage.
Oder könnten meine Widersprüche für die Jahre 2011-2014 so gedeutet werden, dass ich ja prinzipiell der Höhe der Besoldung widersprochen hatte, wenn auch aus anderem Grund?
Vielleicht wäre es schlauer gewesen, gar keine nähere Begründung dafür anzugeben, warum man der Höhe der Besoldung widerspricht.
Wie haben das die anderen hier gemacht?
Gleichzeitig je einen Widerspruch wegen Altersdiskriminierung und verfassungswidriger Unteralimentation eingelegt?
Hallo Aalfalfa,
die Altersdiskriminierung hat m.E.n. nichts mit der verfassungswidrigen Besoldung zu tun. Der Klagegrund war auch ein anderer.
Da wirst du, genau wie ich auch etwas Pech haben.
Noch ein Hinweis in anderer Sache an alle Beamten die mehr als zwei Kinder haben. Heutige Entscheidung des BVerfG:
Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen zur Alimentation von kinderreichen Richtern und Staatsanwälten teilweise verfassungswidrig
hier der Link:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-064.html
Das kann sich auch auf die Höhe der Besoldung auswirken.
Gruß Mario
Hallo Mario,
also wäre es besser gewesen, damals einfach nur zu schreiben „ich widerspreche der Höhe meiner Besoldung, weil sie zu niedrig ist“?
Wer hatte denn in den verhandelten Jahren 2009-2015 überhaupt auf dem Schirm, „verfassungswidrige Unteralimentation“ als Grund für den Widerspruch anzugeben?
Beziehen sich die Klagen für die A-Besoldung auch nur auf diesen Zeitraum?
Und was ist eigentlich mit den Jahren 2016-2020?
In diesem Zeitraum habe ich immer Widerspruch eingelegt.
Wäre die logische Konsequenz nicht, dass auch für diese Jahre eine Nachzahlung erfolgen müsste, wenn dem Land Berlin zeitgleich auferlegt wird, ab dem 01.07.2021 verfassungsgemäß zu besolden?
Hallo Alfalfa,
ohne Verwaltungsrechtler zu sein, du darfst die Altersdiskriminirung und die verfassungswidrige Besoldung nicht in einen Topf werfen.
Wenn ich mich recht Entsinne ging es bei der Altersdiskriminierung um Urlaubsansprüche und die in der Besoldungstabelle benannte Altersstufe als TEIL der Besoldung. Der EuGH entschied damals das dir bei Widerspruch eine ENTSCHÄDIGUNG zusteht. Ich glaub das waren Pauschal 100 Euro je Monat. Was keiner ahnen konnte und was sich auch erst nach erneuter Prüfung durch ein deutsches Gericht herausstellte war, dass sich die Widerspruchsfrist nach dem Gleichstellungsgesetz (man möge mich korrigieren wenn es ein anderes war) richtete. Demnach war die Widerspruchsfrist ein Monat. Ich persönlich war genau einen Monat zuspät dran. Pech gehabt, in den Kies gepupt.
Bei der verfassungswidrigen Besoldung möchtest du ja sowas wie eine rückwirkende Berechnung deiner Besoldung nach den Maßstäben des BVerfG und ab dem Haushaltsjahr in dem du mindestens Widerspruch eingelegt hast. Du möchtest also keine Entschädigung, sondern eine NACHZAHLUNG dir zustehender Bsoldungsbestandteile.
Ja, wenn du damals “ich widerspreche der Höhe meiner Besoldung, weil sie zu niedrig ist” geschrieben hättest, könnte das Ausreichend gewesen sein.
Soweit ich weis, liegen dem BVerfG drei Klagen zur A-Besoldung vor.Alle drei zu unterschiedlichen Zeiträumen und Besoldungsgruppen aber bis 2015. Genaueres kannst du auf diesen Seiten nachlesen und sollte ich Blödsinn geschrieben haben 🙂 berichtige mich bitte.
Erst mit dem unermüdliche und nicht hoch genug zu schätzenden Engagement von Andre Grashof und Mirko Prinz (und unbekannte Unterstützer) kamen die meisten darauf Widerspruch einzulegen (meine Erfahrung).
Ohne Verwaltungsrechtler zu sein beantworte ich den zweiten Tei deiner Frage mal so:
In den Verfahren, egal ob A- oder R-Besoldung, geht es erstmal um einen streitigen Zeitraum. Für diesen Zeitraum wird ein höchstrichterlichs Urteil gesprochen.
Im Fall der R-Besoldung ist dies ergangen. Demnach müssten alle Berliner Beamte der R-Besoldung, die in diesem Zeitraum mindestens Widerspruch im Haushaltsjahr eingelegt haben eine rückwirkende Besoldungsberechnung anhand der Vorgaben des BVerfG bekommen.
Jetzt meine Sicht der Dinge ab 2015.
Das BVerfG hat in seinen Urteilen 2015 und Gestern, das BVerwG 2017, klare Maßstäbe gesetzt wie eine amtsangemessene Besoldung für alle Beamten auszusehen hat. Damit hat das Urteil auch bundesweite Bedeutung. Wenn du ab/inklusive 2015 jedes Haushaltsjahr Widerspruch eingelegt hast, sollte dieser Ruhend gestellt sein. Theoretisch müsste jetzt n.m.M. deine Behörde für jedes Jahr in dem du Widerspruch eingelegt hast dein Gehalt anhand der Kriterien des BVerfG neu berechnen und die die Differnz nachzahlen. Also bitte weiterhin Widerspruch einlegen und das Urteil zur A-Besoldung abwarten.
Wie sich die Behörde jetzt aufstellt bleibt abzuwarten. Ich hoffe, dass es nicht so wird wie damals in Brandenburg.
Mit der Föderalismusreform 2003 lag die Besoldung in der Hand der Länder. Berlin hat, wie im Urteil festgestellt, die Besoldungshoheit genutzt um nach Gutsherrenart und Willkürlich den Haushalt zu Lasten der Beamtenschaft zu konsolidieren. Trotz sachbegründeter Hinweise durch Andre, die Gewerkschaften, andere Berufsverbände, Richterbund, BVerwG, BVerfG ist die Besoldung bis heute nicht Verfassungskonform. Spätestens seit dem Urteil des BVerfG 2015 und allerspätestens mit dem Urteil des BVerwG 2017 hätten im Senat alle Alarmglocken klingeln müssen. (oder auch nicht wenn man bei der Bestenauslese der Volljuristen geschlampt hat). Berlin hat über 17 Jahre lang Verfassungsbruch an seiner Beamtenschaft begangen, das ist der eigentliche Skandal.
Im privaten Bereich, als Arbeitnehmer, würde ich hier von vorsätzlichen Lohnbetrug ausgehen.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und das das aktuelle Urteil in das Besoldungsgestz 2021 einfließt
Gruß Mario
Hallo André Grashof,
auf diesem Wege vielen Dank für deine – und der aller Beteiligten – unermüdliche Arbeit, um für uns endlich eine amtsangemessene Besoldung durchzusetzen. Das Urteil des BVerfG ist vernichtend für den Berliner Senat. Ferner zeigt es auf, mit welch perfiden Ausflüchten der Senat versuchte, sich seiner verpflichtenden Verantwortung zu entziehen (Nur bei sich selbst natürlich nicht.). Nochmals besten Dank André für deine/eure Bemühungen. Nur dieses Engagement beschert uns jetzt, nach so vielen Jahren, etwas Gerechtigkeit. PS: Ich freue mich schon auf die anstehenden Rückzahlungen😉😊…
In diesem Sinne
André Jarchow