Auf der heutigen HPR-Konferenz in der Urania äußerten sich der Regierende Bürgermeister Michael Müller als auch der Senator für Finanzen und Personal Dr. Kollatz-Ahnen zum Thema Berliner Besoldung.
Neu war die Forderung des Regierenden, dass der Maßstab für die Berliner Besoldung zukünftig nicht der Durchschnitt der Länderbesoldungen, sondern das Bundesniveau sein soll. Demnach soll in die Durchschnittsberechnungen auch die Bundesbesoldung mit einbezogen werden.
Bezüglich der Zeitpunkte der zukünftigen Besoldungsanpassungen (1.06.18, 01.04.19, 01.02.20, 01.01.21) stellte der Senator Dr. Kollatz-Ahnen die kühne These auf: „Kann dann gut sein, wenn die anderen Bundesländer bei dem Datum bleiben, bei dem sie jetzt sind, was wir nicht wissen, dass wir dann überdurchschnittlich bezahlen, weil die Bundesländer liegen zur Zeit bei MÄRZ.“
Über diese Aussage lässt sich trefflich streiten, aber da sie ja eh im Konjunktiv geäußert wurde, erübrigt sich das. Fraglich bleibt aber, wie der März als Durchschnitt „berechnet“ wurde.
Wenn jetzt noch die Bundesbesoldung einbezogen werden soll und auch noch ein Vorziehen einer eventuellen Besoldungsanpassung als super Bevorteilung ins Spiel gebracht wird, dann sollte auch die freie Heilfürsorge mit ins Boot geholt werden.
Brandenburg macht es ab 2019 vor und für Altbestands Kollegen gab es sie schon immer.
Fraglich ist für mich nicht nur, wie Herr Dr. Kollatz-Ahnen seine These stützt, sondern was die Gewerkschaften zu tun gedenken, um den Senat dazu zu bringen, die Besoldung ab dem kommenden Jahr bereits ab Januar anzupassen und das verfassungsgemäße Abstandsgebot dabei einzuhalten.
Der jetzige Plan des Senats ist aus meiner Sicht weiterhin das Bewegen in Tip-Top-Schritten bei Missachtung verfassungsrechtlicher Grundsätze.