Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist veröffentlicht. Seitens der Senatsverwaltung für Finanzen blieb jedoch die bereits letztes Jahr angekündigte Reaktion aus. Das leichte zeitliche Vorziehen der Besoldungsanpassung und der Wegfall der Kostendämpfungspauschale – vorgesehen im Haushaltsumsetzungsgesetz – dürften wohl kaum dem entsprechen, was die Betroffenen derzeit erwarten. Der große Wurf bleibt aus und eine verfassungskonforme Anpassung der Berliner Besoldung wird wahrscheinlich bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ausgesessen.
Schon jetzt ist absehbar, dass das Land Berlin nach einer Entscheidung des BVerfG – sofern dieses der Auffassung des BVerwG folgt – erhebliche Nachzahlungen zu leisten hat. Dies wahrscheinlich mit der Folge, dass lediglich die Anspruchssteller, d.h. diejenigen die Widerspruch eingelegt oder Feststellungsklage erhoben hatten (so die Verfahrensweise in Brandenburg), von einer Nachzahlung profitieren werden.
Dass – wie z.B. in Sachsen – alle verbeamteten Landesbediensteten per Gesetz rückwirkend bedacht werden, ist eher unwahrscheinlich, da sich das Sonderopfer der Berliner Beamten anhand des BVerwG-Urteils für die betreffenden Jahre 2008 – 2015 auf rund 1,5 Mrd. € (ca. 10% über 10 Jahre zu wenig Sold) beziffern lässt. Hinzu kommen dann noch die Nachzahlungen aus den Folgejahren 2016, 2017 und 2018 in denen die Anzahl der Widersprüche um ein Vielfaches höher ist.
Die Hemmschwelle der Berliner Beamtinnen und Beamten ihren Dienstherrn zu verklagen dürfte angesichts des in puncto Besoldung einseitig aufgekündigten Dienst- und Treueverhältnis massiv sinken, da die Alimentation derzeit immer noch der haushaltspolitischen Beliebigkeit unterliegt.
So wird sich der nun schon halbjährliche Besoldungswiderspruch zu einem immer wiederkehrenden Ritual entwickeln und notfalls wird auch in eine Klage investiert. Dies mit der Gewissheit, dass eine Refinanzierung durch Gerichtsurteil erfolgt und dann das ganze Spiel wieder von vorne beginnen kann.
Dies wäre vermeidbar, wenn der Dienstherr verfassungsgemäß alimentieren würde. Bis dahin wäre es sinnig den Verwaltungsaufwand zu minimieren und die Personalstellen als auch die Gerichte durch Musterstreitvereinbarungen zu entlasten.
Es böte sich an, Musterverfahren zu führen und die Widersprüche in selber Angelegenheit bis zur Entscheidung ruhend zu stellen. So geschehen im Land Brandenburg in Bezug auf die Sonderzahlung 2008. Hier trafen die Dachverbände, die auch in Berlin wirken, eine Vereinbarung, die den Verwaltungs- und Kostenaufwand erheblich minimierte.
Warum dies in Berlin für die laufenden Verfahren in Sachen amtangemessener Alimentation nicht möglich sein sollte, erschließt sich nicht. Aber vielleicht ergreifen wider Erwarten die Dachverbände oder Herr Dr. Kollatz-Ahnen doch noch die Initiative.
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