Das Widerspruchsschreiben für das akutelle Jahr wurde online gestellt und steht als Download zur Verfügung.
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Hallo,
muss ich jetzt nochmal an die Personalstelle dieses Schreiben schicken, obwohl das Klage Verfahren erstmal ruhend gestellt ist?
Hallo Welli,
entweder fragst Du bei einem/Deinem RA und erkundigst Dich, wie es in Deinem speziellen Fall ist, oder machst es so, wie wir, die wir halbjährlich einen neuen Widerspruch einlegen…Juni und Dezember – auch wenn wir unsere Klage bereits vor Jahren eingereicht hatten.
Nach wie vor hoffe ich das Beste für uns alle.
Alles Gute, André
Vielen Dank für die Veröffentlichung des Widerspruchs und die Erläuterungen zur Materie. Im Hinblick auf den baldigen Abschluss der Verfahren rechne ich nicht damit, dieses Jahr erneut wiederholen zu müssen.
Für Niedersachsen haben die Bezügestellen folgenden Passus entwickelt:
„… Gleichzeitig erkläre ich meinen Verzicht auf die Einrede der Verjährung. Das bedeutet, dass durch das Ruhen des Verfahrens ggf. entstehende rückwirkende Ansprüche auf höhere Bezüge ab dem Begin des Jahres, in de, ihr Antrag bei mir eingegangen ist, für dieses Kalenderjahr und die folgenden Jahre nicht verjähren und Ihnen eventuelle Nachzahlungsansprüche insoweit nicht verloren gehen. Eine jährliche Wiederholung ihres Antrages ist – abweichend von §4 Abs. 7 NBesG nicht erforderlich. Zu gegebener Zeit komme ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück…“
Ist man mit diesem Schreiben dann tatsächlich auf der sicheren Seite oder sollte man dennoch jährlich wiederholen?
Schönen guten Tag,
ob man damit auf der sicheren Seite ist, kann wohl niemand zu 100% sicher beantworten. In den älteren Urteilen des BVerwG gab es in den unterschiedlichen Kammern auch unterschiedliche Auffassungen zur Wiederholung der Widersprüche seitens der beamteten Mitarbeiterschaft. Da auch leider allein im Land Berlin unterschiedliche Verfahrensweise im Umgang mit Widersprüchen in den jeweiligen Behörden festzustellen war/ist, gehe ich persönlich davon aus, dass es zur Wahrung der Rechtssicherheit geboten ist, weiterhin Widerspruch einzureichen. Das werde ich nach wie vor halbjährlich tun. Das nächste Mal also kurz nach dem 01.06.2020.
Bei all den unglaublichen Fehlentscheidungen des Senats und der (meiner Meinung nach) absolut vorsätzlichen Missachtung der Verfassung (man betrachte sich nur die Besoldungsgesetze im Land Berlin 2019/2020, die nicht eine einzige Berechnung aufweisen und damit die prozeduralen Anforderungen nicht im Mindesten erfüllen), bleibt uns nur die Hoffnung auf Gerechtigkeit durch das BVerfG und der regelmäßigen Wiederholung der Widersprüche. Uns ALLEN alles Gute, André