Aus der Anfrage des fraktionslosen Abgeordenten Marcel Luthe zum Thema „Rechtswidrige und womöglich rechtswidrige Besoldung und deren Auswirkungen auf den Landeshaushalt – Mindestabstandsgebot und dessen Auswirkungen“ geht hervor, dass die Senatsverwaltung für Finanzen entgegen den Ausführungen des BVerfG nicht vorsieht, „… die Alimentation in allen Besoldungsgruppen der A-Besoldung und R-Besoldung um 24 % anzuheben, da dies nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im gegenständlichen Beschluss entspricht.“, anzupassen.
Das Bundesverfassungsgericht führte dagegen in seinem Beschluss aus: „Ein Verstoß hiergegen betrifft insofern das gesamte Besoldungsgefüge…“.
Gemäß den Ausführungen der Senatsverwaltung werden lediglich diejenigen, die geklagt haben bzw. deren Widerspruchsverfahren noch schwebend sind, ggf. eine Nachzahlung erhalten. (Antwort zur Frage 3)
Dies mag juristisch zwar korrekt sein, jedoch hat in diesem Punkt der Landesgesetzgeber das letzte Wort, der diese offenkundige Ungerechtigkeit durch ein rückwirkendes Gesetz beseitigen könnte. Wendet euch diesbezüglich an den oder die Abgeordnete eures Vertrauens.
Ist es möglich, dass Gericht zu bitten, im kommenden Urteil zur A-Besoldung, seine Ausführungen zu den 24% und deren Auswirkungen zu konkretisieren?
Das ist möglich. Unter Beifügung der Senatsäußerung bat ich das BVerfG in einem kurzen Anschreiben bei unserem A-Besoldungs-Urteil darauf zu reagieren. Zeitgleich bat ich die großen Gewerkschaften (dbb, DGB, GEW, Verdi) und den DRB Berlin um entsprechende Reaktionen, da es natürlich wesentlich besser wirken würde, wenn eine solche Mitteilung von deren Seite käme. Aber wie so oft, erhielten wir bislang keinen Rücklauf. Es spielen vermutlich andere Interessen eine größere Rolle… ABER: Jede/r Einzelne von Euch könnte versuchen, auch über seine/ihre z.B. bezirkseigene Politiker Einfluss zu nehmen. Sucht die Sprechstunden auf, ruft oder schreibt sie an und drückt Euren Missmut aus.Das könnte etwas bewirken, wenn es genug täten. UND: 2021 sind Wahlen. Vergesst nicht, welche angeblich sozialen Parteien für diese Situation verantwortlich sind!
@Mario die richtigen Fragen einfach hier einstellen, ein Abgeordneter wird sich sicher finden, der sie einreicht.
Darauf komme ich gern zurück.
Meine Frage wäre .;Wird in der nächsten Besoldungsverhandlung in Berlin auf den Beschluss vom obersten Gericht eingegangen um nicht gegen das Grundgesetz zu verstoßen ?Und wenn ja ,wie ?
Ja, man hätte die Anfrage auch anders formulieren können, bzw. konkretere Fragen stellen. Trotzdem empfinde ich die Antworten als sagenhafte Frechheit. Im Laufe der Jahre ab etwa 2016 müssen die 24 % relativiert werden, da eine prozentuale Verbesserung der Berliner Besoldung stattgefunden hat. Aber auch die Hartz-IV-Sätze wurden und werden weiter angehoben. Da ist eine immense Rechenarbeit erforderlich. Zu behaupten, dass eine allgemeine Erhöhung bis in die R-Besoldung nicht verlangt wäre (und nicht vorgesehen ist) ist jedoch falsch, denn die R-Besoldung ist als verfassungswidrig zu niedrig deklariert worden. Ebenso falsch ist die Darstellung mit dem vorbereiteten Gesetzesentwurf würde man die Vorgaben umsetzen. Verschiedene Gewerkschaften und der HPR haben diesen Gesetzesentwurf in etlichen Punkten kritisiert und dem Senat aufgezeigt, dass dieser kaum das Papier wert ist, auf dem er verfasst wurde. Insofern ist diese Stellungnahme ein unfassbarer Akt des Systems! Und jeder sollte sich vor Augen führen, WER für diesen Rechtsbruch durchgängig verantwortlich ist! Fortwährende Widersprüche und neue Klagen werden wohl erforderlich werden… MEIN Vertrauen in diese Regierung ist vollends zerstört!
Ich stimme dir voll zu. Mit den richtigen Fragen könnte man den Senat in die Enge treiben.
Das was so vielen, die schon Jahre warten müssen, auf der Seele brennt ist die Frage nach konkreten Nachberechnung en ab 2015. Der größte Teil hat nämlich ab 2015 Widerspruch eingelegt und einige nähern sich der Pension.. Ich glaub, ihnen ist es erstmal von zweitrangig Interesse was 2030 ist.
Die Besoldung entwicklung in den nächsten Jahren von so vielen Faktoren abhängig. Da ist fraglich ob da 24% der richtige Ansatz sind.
Ja, könnte man. Aber die Fragen sind natürlich eine Steilvorlage für den Antwortenden. Er bezieht sich nämlich nur auf das angefragt Urteil. Trotzdem scheint Herr Luthe der einzige in der Opposition zu sein der das Thema im AA aufgreift. Schade. Er hätte andere Fragen stellen sollen.
Ich glaub der gute Herr Luthe hat sich da etwas verrechnet. Das BVerfG verlangt tatsächlich keine Anhebung aller Besoldungsgruppen um 24 %.
Ist ihm der Aufsatz von Richter Stuttmann zur Berliner Besoldung nicht bekannt?
Es ging ihm wohl um die „probatorische“ (versuchsweise) Anhebung aller Besoldungsgruppen um 24% in den Jahren 2020 – 2030. Andererseits muss zwischen den Besoldungsgruppen ja auch ein Abstandsgebot eingehalten und nach BVerfG-Rechtsprechung muss dabei ein dauerhaftes Einebnen des Besoldungsabstandes zwischen den Besoldungsgruppen vermieden werden. Insofern könnte man zu dem Schluss kommen, dass die 24 % nach oben durchgereicht werden.
….lediglich diejenigen, die geklagt haben bzw. deren Widerspruchsverfahren noch schwebend sind, ggf. eine Nachzahlung erhalten. ….
Interessant. Zumindest im Richter-Urteil las ich, daß Kläger und Widerspruchsführer bei Nachzahlungen gemeint sind-somit betrifft dieser Satz diejenigen, die weder geklagt noch Widerspruch eingelegt haben. Sehe ich das halbwegs richtig? Ansonsten habe ich keinerlei(!!) Vertrauen in irgendwas, was dieser Senat so tut, und es wird sehr sehr lange dauern, bis der Senat wieder in den Kreis halbwegs vertrauenswürdiger Organisationen zurückkehrt.
Siehst du richtig.
Da fehlen einem echt die Worte…. dass diese „Menschen“ überhaupt noch in den Spiegel schauen können….