Hauptstadtzulage für Berliner Beamte verfassungswidrig (Nr. 49/2023)
Pressemitteilung des VG Berlin vom 04.12.2023
Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte so genannte Hauptstadtzulage in Höhe von 150,00 Euro monatlich (§ 74a des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin) ist verfassungswidrig. Sie verstößt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot.
Der Kläger des Verfahrens war Beamter in einem Berliner Bezirksamt. Er war zunächst Obermagistratsrat (Besoldungsgruppe A 14), sodann wurde er Magistratsdirektor (Besoldungsgruppe A 15); inzwischen befindet er sich im Ruhestand. Mit seiner Klage macht er geltend, der Ausschluss höherer Besoldungsgruppen als A 13 verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das besoldungsrechtliche Abstandsgebot.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt das besoldungsrechtliche Abstandsgebot einen eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums und damit ein verfassungsrechtliches Gebot dar. Die Beamtenbesoldung ist notwendigerweise eine abgestufte Besoldung, wonach beispielsweise Beamte der Besoldungsgruppe A 13 weniger verdienen als Beamte der Besoldungsgruppe A 14. Bestehende Besoldungsabstände zwischen den Besoldungsgruppen sind Ausdruck der den Ämtern durch den Gesetzgeber zugeschriebenen Wertigkeiten. Das besoldungsrechtliche Abstandsgebot untersagt dem Gesetzgeber, ungeachtet seines weiten Gestaltungsspielraums bei der Ausgestaltung des Besoldungsrechts, diesen Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen infolge von Einzelmaßnahmen einzuebnen oder (signifikant) abzuschmelzen.
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts ist der Überzeugung, dass der Berliner Gesetzgeber mit der Einführung der Hauptstadtzulage zum 1. November 2020 gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot verstoßen hat. Der Ausschluss der Beamten der Besoldungsgruppe A 14 von dem Bezug der Hauptstadtzulage führe dazu, dass der Besoldungsabstand zwischen den Besoldungsgruppen A 13 und A 14 in der Erfahrungsstufe 1 vollkommen eingeebnet worden und in den übrigen Erfahrungsstufen signifikant abgeschmolzen sei. Auch der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen A 15 und A 13 (mit Amtszulage) werde zu stark verringert. Die Einführung der Hauptstadtzulage sei auch nicht das Ergebnis einer (grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässigen) Neuordnung des Besoldungsgefüges für alle Beamten in Berlin. Vielmehr werde mit der Hauptstadtzulage nach der Gesetzesbegründung das Ziel verfolgt, Personal für das Land Berlin zu gewinnen bzw. zu halten; die Beschränkung des Empfängerkreises auf Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 diene der „sozialen Kappung“.
Da nur das Bundesverfassungsgericht verbindlich die Verfassungswidrigkeit der Regelung zur Hauptstadtzulage feststellen kann, hat das Gericht das Verfahren ausgesetzt und diese Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
In den Beamtenrechtskammern des Verwaltungsgerichts Berlin sind mehrere die Hauptstadtzulage betreffende Klagen anhängig. Eine Vielzahl entsprechender Widerspruchsverfahren ist bei den Dienstbehörden noch offen und derzeit ruhend gestellt. Die Hauptstadtzulage wird in Berlin auch Tarifbeschäftigten gewährt, auch dort nur bis zur Entgeltgruppe 13. Mehrere dagegen erhobene Klagen hat das Landesarbeitsgericht im April 2023 abgewiesen, dabei aber die Frage einer Verletzung des Abstandsgebotes offengelassen, weil sich diese bei Tarifbeschäftigten nicht stelle. Eine dieser Klagen ist im Revisionsverfahren noch beim Bundesarbeitsgericht anhängig.
Beschluss der 5. Kammer vom 4. Dezember 2023 (VG 5 K 77/21)
Guten Tag, wenn die Hauptstadtzulage verfassungswidrig ist, weil der Abstand zwischen einzelnen Besoldungsgruppen signifikant verschwindet – wie steht es dann im gleiche Zuge mit der unterschiedlichen Höhe des Weihnachtsgeldes?
Derzeitige Regelung:
Berlin: A 4 – A 9: 1.550 €, übrige: 900 €, im Vorbereitungsdienst: 500 €, Versorgungsempfänger: A 1 – A 9 775 €, übrige: 450 €, Sonderbetrag für Kinder: 50 €
Müsste dieser Unterschied von A9 zu A10 iHv 650€ nicht ebenso unter die gleiche Begründung fallen?
Gibt’s dazu Widerspruchsschreiben oder gar Klagen? Mir ist dazu nichts bekannt..
Gruß
Zum Thema Nominallohnindex aus der BZ vom 28.12.23:
https://www.bz-berlin.de/berlin/mehr-geld-fur-berliner-bezirkspolitiker
Bei den Politikern wird der Nominallohnindex berücksichtigt. Und bei uns?
So ist das, wenn selber bestimmen darf, wie viel Geld man wann bekommt. Augen auf bei der Berufswahl…
https://www.bz-berlin.de/berlin/polizei-fleht-silvester-randalierer-an-greift-uns-nicht-an
Vielleicht sollten wir mal „Bitte“ sagen und die Politik anflehen, äh anbetteln, uns verfassungsgemäß zu alimentieren. Könnte ja analog zum Video auf Youtube helfen und zur Einsicht führen.
https://www.news.de/politik/857477434/buergergeld-erhoehung-laesst-beamtensold-steigen-diese-bundeslaender-erhoehen-die-besoldung-von-beamten/1/
Ich zitiere:
„Da in Berlin die Besoldung schon seit mehreren Jahren nicht mehr an das Lohnabstandsgebot angepasst wurde, dürfen sich Beamte in der Hauptstadt auf massive Erhöhungen freuen. Hinzu kommen weitreichende Nachzahlungen, schreibt die „Bild“.“
Habe ich was verpasst?
Ich glaube das erst, wenn die „dicke Marie“ bei mir auf dem Konto angekommen ist!😁
Leider hinter einer PayWall aber eventuell hat ja jemand ein BildPlus – Abo ? Oder aber eine unserer wichtigen Gewerkschaften klärt dazu endlich mal konkret auf….. ???
https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/lohnanstieg-wegen-buergergeld-erhoehung-in-diesen-bundeslaendern-winkt-beamten-m-86499572.bild.html
https://archive.ph/20231222071900/https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/lohnanstieg-wegen-buergergeld-erhoehung-in-diesen-bundeslaendern-winkt-beamten-m-86499572.bild.html
Hier kann man den BILD-Artikel lesen…..
Danke Markus ! Ich bin gewiss aufgrund meines Alters zu ungeduldig, deswegen empfinde ich die Informationspolitik seitens unserer Politiker und Gewerkschaften in Berlin, wenig konkret, ja eher schleppend. Wer mehr als 20 Jahre seinen Kopf für Schulden, politische Misswirtschaft, Sparmaßnahmen hingehalten hat, der erwartet einfach mehr…. hinsichtlich dieses Artikels wäre es doch gerade jetzt einmal an der Zeit, seitens der Politik, Nägel mit Köpfen zu machen, einen konkreten Fahrplan hinsichtlich dieser ( angeblichen ) Nachzahlungen und einen konkreten Fahrplan hinsichtlich der Besoldungs- und Lohnerhöhungen herauszugeben, nein , ich vernehme ein „laues Lüftchen“ !
Ich habe mal mit einem Markus F. zusammen Dienst versehen in der Kruppstr., bist du eigentlich derjenige welcher ?
Allen die hier mitlesen oder schreiben, möchte ich ein frohes. gesundes und friedliches Weihnachtsfest im Kreise ihrer Liebsten wünschen. Einige werden, gerade zum Jahreswechsel, Dienst versehen…. Also habt ein hoffentlich gutes und gesundes 2024 ! Achtet auf Euch und eure Kollegen, frische Info’s besagen, dass gerade Gottesdienste in Kirchen massiv durch Terroristen gefährdet sind…. und über den „Religionskrieg“ auf Berlin’s Straßen brauchen wir wohl nicht mehr diskutieren….
@Thomas:
Nein, bin ein Dir 2 (alt) Kind 😉
Wünsche ebenfalls ein frohes Fest und einen guten Rutsch.
Wer hier noch etwas gutes erwartet…..
Ich denke, das Klagen wird nie ein Ende finden.
https://www.merkur.de/wirtschaft/haushalt-2024-ampel-will-offenbar-bei-beamten-gehaeltern-sparen-zr-92739208.html
Dabei geht es meiner Meinung nach um die Beamtenbesoldung Bund. Ich vermute, dass man im Gegensatz zu den Landesbeamten bei den Bundesbeamten weniger nach oben anpassen wird sondern eher auf Stand jetzt bleibt und lediglich die Landesbeamten anpassen wird. Zumindest meine Hoffnung dahingehend.
Bin gespannt ob wir in Berlin Ende Januar 2024 den Inflationsausgleich bekommen??
Im Endeffekt zeigt das Ansinnen der Bundesampel, dass in Bezug auf die Beamtenbesoldung rein gar nichts verstanden wurde.
Die Politik baut Mist, versenkt Mrd EUR, leistet sich trotz Arbeitskräftemangel einen aus dem Ufel laufenden Sozialstaat und agiert nicht mal ansatzweise gegen die illegale Migration.
Und was fällt diesen Dilettanten in der Politik ein…? Belastung der arbeitenden Bevölkerung und Knappsen bei denjenigen, die den Staat am laufen halten. Trotz der eindeutigen Rechtssprechung des BVerfG erwägt die Politik, bei der Beamtenbesoldung zu sparen. Noch dreister geht es nicht.
Karlsruhe wird sicherlich kopfschüttelnd das Ganze zur Kenntnis nehmen und hoffentlich zeitnah auf den Tisch hauen. So geht es nicht weiter. So wird dieses Land gegen den Baum gefahren.
Das schreit förmlich nach „Freizeitausgleich“ 😉
Wenn man denkt, es geht nicht schlimmer, setzt die Politik noch einen drauf.
Selbst die BZ nimmt sich der Sache inzwischen an!
Siehe hier auch BZ vom 20.12.2023 https://www.bz-berlin.de/berlin/viele-berliner-beamte-bekamen-zu-wenig-geld
https://www.bz-berlin.de/berlin/viele-berliner-beamte-bekamen-zu-wenig-geld
Endlich kommt Bewegung in die Sache! Gruß H
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-vg26k25116-beamte-besoldung-zu-niedrig-vorlage-bverfg/
Der Artikel erklärt das Urteil und die Hintergründe etwas besser.
In dem genannten Fall geht es jetzt ja um andere Jahre als in den Klagen, die dem BVerfG bereits (seit Jahren) zur Prüfung vorliegen.
Wenn jetzt die weiteren Jahre (2016 ff.) dazukommen, ist dann eine Stellungnahme seitens des Gerichtes dazu ebenfalls zeitnsh/zusammen mit den Jahren 2009-2015 zu erwarten oder stellen die sich wieder ganz hinten an?
Welche Bewegung ?
Jetzt wird das ans Bundesverfassungsgericht gereicht und wird dann mindestens 6 Jahre liegen.
Kennen wir doch schon alles.
Vielleicht wird man die abhängigen Verfahren auch bündeln. Dann könnte es fix gehen.
anhängigen Verfahren
Hallo,
ich habe da mal eine Frage, vielleicht kann mir von Euch jemand helfen…?
Sollte das Bundesverfassungsgericht demnächst entscheiden, dass die Besoldung in Berlin zu gering war, wie kommt man dann darauf, das eine Nachzahlung nur den Beamten zusteht, die das Zeitnah in Form eines Widerspruchs bemängelt haben oder persönlich sich bis zum Bundesverfassungsgericht durch geklagt haben?
Wird die Beamtenbesoldung nicht per Gesetz geregelt? Wieso darf ich als Beamter nicht auf eine Rechtmäßige Besoldung vertrauen, die alle gleich behandelt?
Vielen Dank…
Das BVerG hat in seiner Urteilsverkündung festgelegt das die Besoldung für jedes Haushaltsjahr bemängelt werden muss. Daraus ergibt sich erst der Nachzahlungsanspruch.
Im letzten Urteil zu A4/5 des VG Berlin war der Richter sogar der Meinung dass auch bei einer Klageerhebung dies notwendig ist. Also Widerspruch vorsichtshalber ob Klage oder nicht.
Das habe ich jetzt so bei der Begründung zur Kollegin auch so verstanden.
Empfinde ich für mich persönlich allerdings als falsch vom Richter.
Ich bin auch einer der Kollegen die Klage eingereicht haben.
Und damit habe ich ja im Grunde mein Anliegen verdeutlicht und müsste nach meiner Laienannahme keine weiteren Einsprüche einlegen.
Die Klageeinreichung müsste ja eigentlich, bei gesundem Menschenverstand ausreichen.
Sonst hätte ich mir die Klage auch sparen können.
Bzw ist eine Klage etwa nicht höherwertiger als ein Einspruch ?
Gesunden Menschenverstand wirst du vergeblich suchen. Das Verwaltungsrecht ist voller Tücken……
Nun ja, man könnte jetzt auch sagen: „war ja nur eine Bemerkung in der Urteilsbegründung des VG“ und die Rechtsmeinung eines einzelnen Richters, beim OVG könnte das ganz anders gesehen werden. Gerade unter dem Gesichtspunkt das es ja den sogenannten in die Zukunft gerichteten Widerspruch gibt (glaube da gibt es sogar ein Rundschreiben von SenFin).
Mir sind das zu viele Widersprüchlichkeiten. Ich richte mich nach dem BVerfG als höchste Instanz und mülle die Behörde jetzt jedes Jahr mit Widersprüchen zur Besoldung, Besoldungsbestandteile, Sonderzahlung und Familienzuschlag zu. Meine Klage läuft auch.
Dürfen wir davon ausgehen, dass die 1800€ von den 3000€ Inflationsausgleichzahlung schon im Februar kommen in Form einer Abschlagszahlung vorbehaltlich der noch zu gestaltenden gesetzlichen Regelung, die ja erst fürs dritte Quartal 2024 angekündigt ist?
Nee, kommuniziert wurde vom Senat die Auszahlung im November ‚ 24. Die Gewerkschaft hofft dann zumindest auf eine Rückwirkende Auszahlung!
Ich würde zwei Dinge auseinanderhalten.
1. Inflationsausgleich: zahlbar für Dez. 2023,1800 Euro auch für Beamte, danach ab Januar 120 Euro monatlich Steuerfrei. Dafür ist kein Besoldungsgesetz notwendig. Kann sofort zur Auszahlung kommen. Maßgeblich ist hier die technische Umsetzung und die Anweisung SenFin als Startschuss für die Verwaltung. In der Regel ist der 15. des Monats Abrechnungsstichtag für den Folgemonat.
2. Umsetzung des Tarifabschluss: hierzu muss ein neues Besoldungsgesetz beschlossen werden. Im parlamentarischen Verfahren kann das bis November dauern. Hier werden der Sockelbetrag von 200 Euro, die Steigerung um 5,5 Prozent sowie die Nachzahlungsansprüche von Kollegen mit mehr als zwei Kindern (Familienzuschlag gem. BVerfG Mai 2020) geregelt.
Danke Mario für die Zusammenfassung.
Danke für die Klarstellung Mario. Aber mal ne andere Frage: Woher kommt Dein Wissensstand zur Nachzahlung des Familienzuschlags für 3. Kinder ? Mein letzter Stand war, dass es beabsichtigt war gem.SenFin Rdschr. vom 07.01.2021 Nr. 1/2021 mit der Eröhung 2022 zu zahlen, was aber nicht passierte! Und seit dem hat man nichts mehr davon gehört, jedenfalls ich nicht. Danke Dir.
Zitat GdP vom heutigen Tag
„Ihr werdet sie nicht mehr im Dezember 2023 auf dem Konto haben, aber das gilt für Tarifbeschäftigte genauso. Wir stehen mit den Senatoren und Fraktionen im engen Austausch, um hier eine zeitnahe Umsetzung zu erzielen, damit Ihr nicht bis tief ins Jahr 2024 warten müsst, denn die Inflation trifft uns jetzt. In jedem Fall wird sie dann rückwirkend auch für Dezember 2023 gezahlt.“
Hallo Thomas ,
mein Link führte auf die Seite der Gewerkschaft der Polizei Berlin auf dem am meisten genutzten soziale Netzwerk der Welt . Da ich mir nicht sicher war , ob ein solcher Link den Regeln dieses Forums entspricht , bat ich den Administrator ggf. meinen Link wieder zu entfernen , was dann auch umgehend geschehen ist . Auf der der Seite ist Herr Evers mit vermutlich zwei Gewerkschaftern abgebildet mit der Überschrift : “ Deine GdP für Dich erfolgreich – SenFin Evers sichert zu: Tarifabschluss wird 1:1 für Beamte und Pensionäre übernommen .“
Da die Inflationsprämie ebenfalls Bestandteil des Tarifabschlusses ist , gehe ich fest von einer vollständigen Übernahme des Abschlusses auch für Versorgungsempfänger aus .
Hoffentlich ist dem so ….
Nach nun getroffener Rechtsprechung i.S. Hauptstadtzulage, unter Beachtung des Abstandsgebots als einen eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, wäre doch ebenfalls das derzeitige Procedere rundum die unterschiedliche Höhe der Sonderzahlungen (bis A9 und ab A10) als verfassungswidrig anzusehen. Ist jemand bekannt ob es diesbezüglich derzeitig auch anhängige Verfahren gibt?
Falls Linkangaben , die auf eine Facebookseite führen , nicht erlaubt sind , bitte ich diesen von Seiten der Administratoren wieder zu entfernen !!!
Hallo Thomas ,
hier nochmal ein Link zur Darstellung der Besoldungserhöhung und der Inflationssonderzahlung beim Bund ( https://www.dbb.de/artikel/bundestag-beschliesst-anpassung-der-besoldung-und-versorgung.html ) .
Wegen der 200 Euro Erhöhung zum 01.11.24 hatte ich unter Beamtentalk.de nach der Umsetung für Versorgungsempfänger beim Bund nachgefragt und bekam folgende Antwort : „Da es die 200€ tabellenwirksam gibt, heißt das, dass die Besoldungstabellen um diesen Betrag erhöht werden. Versorgungsbezüge gibt es prozentual dieser Tabelle. Also auch x% von 200€.“
Hört sich für mich auch schlüssig an .
Danke für die Info. Wir dürfen gespannt sein was in Berlin passiert bzw was wieder NICHT passiert.
Heute mein jährlichen Bescheid bekommen für den Widerspruch Allimentation Berliner Besoldung.
Guten Morgen @ Pensionär und Danke nochmals für den Link….. es ist natürlich nicht alles Gold was glänzt und die Gewerkschaften hätten durchaus mit einem anderen Verhandlungsansatz in Bezug auf Laufzeit des Vertrages und in Bezug auf viel früherer Aktualisierung der Lohn- und Besoldungstabellen ansetzen können, allerdings waren ja durch die TVÖD – Abschlüsse eigentlich bereits die Kriterien vorgegeben…. @ Hanzen : du Glücklicher, ich habe mich für eine Klage ( ohne Rechtschutz ) entschieden ! 1000 Euro für Anwalts- und Gerichtskosten investiert und was soll ich sagen….. Griff ins Klo ! @ Fragender : die stecken in Verhandlungen zum Doppelhaushalt, der soll wohl morgen im Abgeordnetenhaus besprochen und verabschiedet werden und „Nachtigall ick hör dir trappsen“ ! Warum meldet sich denn Herr Evers nicht ? Obwohl ja bereits 10 andere Bundesländer „grünes Licht“ gegeben haben !? Eigentlich gibt es da nur zwei Möglichkeiten : entweder er versucht im Haushalt noch ein paar Prozentpunkte mehr für uns rauszuholen, ich persönlich aber gehe eher von der 2. Alternative aus : es wird getrickst und mal wieder bei uns gespart, lassen wir uns überraschen…..
Guten Morgen Thomas,
ich pflichte dir bei, was die Laufzeit des Tarifabschlusses sowie die recht späte, für mich zu späte, lineare Entgelterhöhungen betreffen. Da hätte, gerade mit Blick zur Gehaltsstruktur beim Bund, ein besseres Ergebnis erzielt werden müssen.
Das wird auch deutlich kritisiert, wenn man sich so manche Foren etc durchliest. Dazu gehört aber auch, dass zu wenige Beschäftigte gewerkschaftlich organisiert sind. Das ist für die Arbeitgeberseite doch der Punkt, an dem sie ansetzt. Man kann montieren, dass es an den Gewerkschaften liegt, weil sie eben solche Tarifergebnisse einfährt. Letztlich ist es ein Teufelskreis, der durchbrochen werden muss, sonst ändert sich nichts. Je mehr sich organisieren und für ihre Rechte AKTIV kämpfen, umso besser ist doch die Verhandlungsposition.
Was die Übernahme des Abschlusses auf die Berliner Beamten betrifft, bin ich recht optimistisch. Der Senat weiß um die Problematik Abwanderung zum Bund und fehlenden Nachwuchs. Ein abermaliges Abhängen der Besoldungsentwicklung führt doch nur noch tiefer in die Verfassungswidrigkeit. Das kann man sich gar nicht mehr erlauben, da die nächsten Beschlüsse des BVerfG anstehen. Und ich denke, so habe ich jedenfalls Dr. Schwan verstanden, dass Karlsruhe sich genau ansieht, wie die Besoldungsgesetzgeber agieren. Der Bogen ist doch schon überspannt.
Auch wenn die Verfahrensdauer nicht mehr zu rechtfertigen ist und ein effektiver Rechtsschutz nicht mehr besteht… Die Besoldungsgesetzgeber haben ihre Möglichkeiten ausgereizt. Ein weiteres Sparen bei den Beamten, gerade in Hinblick auf die kräftige Erhöhung des Bürgergeldes, ist rechtlich nicht mehr zu begründen.
Hat man alles schon seit 10 Jahren genau so gedacht und gesagt
Wer Lust und Laune hat, der kann sich hier nochmal die niedergeschriebenen Texte zum PEP 2030 anschauen…. Speziell Punkt III. B) ist hier für uns maßgeblich und wird doch dann wohl auch so gehandhabt…. Wenn ich es richtig verstehe wird nach dem jetzt erfolgtem Tarifabschluss ein Stufenplan zur Anpassung der Besoldung an das Bundesniveau erarbeitet… Ich könnte mir vorstellen das Herr Evers zunächst die heutigen Ergebnisse zum Bundeshaushalt abgewartet hat ! Sollte es bei diesem Ergebnis zu Beeinträchtigungen für unser Landesniveau kommen, so wird er dies gewiss noch für morgen bei der Sitzung zum Berliner Doppelhaushalt 2024/25 mit einfließen lassen und anschließend einen Plan veröffentlichen, ich bin mal gespannt !
https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/Haupt/vorgang/h19-1368-v.pdf
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
Es kam auch im Radio. Herr Evers hat mitgeteilt, dass Berlin das Ergebnis 1:1 auf die Beamten überträgt.
Hoffentlich auch den Inflationsausgleich bzw dann auch für Pensionäre und Versorgungsempfänger.
@ Pensionär : also ich kann deine Nachricht nicht öffnen, was wolltest du uns mitteilen ?
@ Hanzen : also 1 : 1 für Beamte und Pensionäre bedeutet für mich, das Niedergeschriebene ist für Pensionäre und Versorgungsempfänger 100 % gültig…. natürlich immer nur anteilmäßig zum Grundgehaltssatz ! Also ich schätze mal, wo die im Dienst befindlichen Kollegen 1800 Euro netto erhalten, werden es ca 1300 Euro netto bei den Pensionären und Versorgungsempfängern sein. Von Januar bis Oktober dann 120 Euro für im Dienst befindliche Kollegen und ca 85-90 Euro für Pensionäre und Versorgungsempfänger. Wie zeitnah die Beträge fließen werden ? Keine Ahnung, ich tippe auf März / April 2024….. natürlich hätte er noch zwei Prozent draufpacken können, das wäre sehr cool gewesen, aber bitte, zunächst einmal zählt ja auch :“Spatz in der Hand, Taube auf dem Dach“ ! Es hätte auch viel viel schlimmer kommen können…..
„Der dbb beamtenbund und tarifunion berlin ist hierüber erfreut und wird sich den notwendigen Gesetzentwurf, der dann noch vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden muss, auch dahingehend anschauen, ob die Ruhestandsbeamten und -beamtinnen entsprechend Berücksichtigung finden.“, kommentierte dbb Landeschef Frank Becker die Zusage des Finanzsenators.
https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/finanzsenator-erklaert-die-uebertragung-des-tarifergebnisses-auf-die-beamtinnen-und-beamten/
Na dann lassen wir uns mal überraschen was in der Folgezeit hinsichtlich der „Ruheständler“ bekannt wird, ich hoffe doch nur Positives….
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
Für mehrere Bundesländer ist bereits angekündigt worden, dass das Tarifergebnis auf die Landesbeamten übertragen wird. So auch in Brandenburg.
Der Berliner Senat wird dem sicherlich folgen und sogar eine kleine Schippe, zwischen 1 und 2 %, rauflegen, um sukzessive das Bundesniveau zu erreichen.
Soweit ich vernehmen konnte, haben sowohl der dbb Berlin als auch die GdP Kontakt mit dem Regierenden, dem Finanzsenator und der Innensenatorin aufgenommen. Da wird was zeitnah bekannt gegeben werden.
Das wirklich Gute ist, dass Berlin nicht aus der TdL geworfen wird, da die Hauptstadtzulage nunmehr legitimiert wurde. Alsbald wird man die auch nicht wieder abschaffen, da bekanntlich sogar Hamburg und Bremen so eine Zulage einführen werden.
Die erfolgreiche Klage des Kollegen mit A14 wird vermutlich dazu führen, dass die Zulage zukünftig, sofern das Urteil letztinstanzlich bestätigt wird, für alle Besoldungsgeuppen gezahlt wird.
Ich denke nicht, dass der Berliner Senat auch nur ansatzweise gewillt ist, hier auch nur ein halbes Prozent mehr als den Tarifabschluss zu gewähren. Das PEP hat nicht umsonst 2030 als Zeitschiene. Ich würde sogar soweit gehen, dass im Zuge der Problematiken um das Sondervermögen Klimaschutz, ein Sonderopfer von den Beamten abgefordert wird und eine Übertragung des Ergebnisses erst zum 01.01.2026, dafür aber dann mit Rückwirkung, erfolgt.
Sorry, sehe ich gänzlich anders. Unter dem ehemaligen Partybürgermeister wäre das von dir skizzierte Szenario vielleicht wirklich so gekommen.
Der jetzige Senat hat bisher gänzlich andere Signale gesendet und weiß auch, dass er die Beamtenschaft nicht völlig vor den Kopf stoßen kann. Wegner will wiedergewählt werden. Und angesichts der Sicherheitslage in Berlin bedarf es einer motivierten Polizei mehr denn je.
Im Übrigen darf man davon ausgehen, dass in den Haushaltsplanungen evtl Mehrkosten für die Bezahlung der Beschäftigten des öD bereits eingeplant sind.
Naja Hier klingt es noch nicht so gut für Pensionäre
https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/de_uebernahme-tarifabschluss-tv-l-fuer-berliner-beamte-und-pensionaere
Inwiefern ? Hanzen, woran erkennst du das ? Dies sind doch nur die Forderungen der GdP an den Senat, wie er nach Meinung der GdP mit dem Tarifergebnis, im Interesse der Angestellten, Beamten und Pensionäre umzugehen hat….. Von den Entscheidungsträgern in Berlin erwarte ich ganz einfach noch vor Weihnachten klare Aussagen hinsichtlich der Verfahrens- und Vorgehensweise, anschließend sollten wir urteilen oder verurteilen….
Was mir allerdings richtig auf den Keks geht, ist mal wieder diese Art von „Wertschätzung“, in Berlin ! Verdammt wir sind Bundeshauptstadt und verdammt, dann müssen hier die Landespolitiker auch mal vorangehen, und verdammt, dann muss ein Herr Evers unverzüglich nach dem Übereinkommen letzten Samstag, sich zu Wort melden und ein Signal aus der Hauptstadt senden…. Andere Bundesländer sind da wohl schneller, siehe Brandenburg ! Die Zeit der schönen Worte und der China-Kekse zu Weihnachten aus den letzten zwei Jahrzehnten ist vorbei, es zählen nur noch die Fakten…. ist leider so ! Frau Polizeipräsidentin bekommt ja noch nicht mal die seit ca, 5 Monaten feststehende Nachzahlung für die ZOS-Mitarbeiter in Bezug auf die höheren Entgeltgruppen „gebacken“ , wird Zeit für einen Tapetenwechsel ! Also außer bla bla weiß ich nicht welchen Nährwert die Dame der Berliner Polizei gebracht haben soll ? Aber gut sie hat die Chance sich bei ihrer Freundin Frau Schlesinger zu erkundigen, wie es funktioniert….
Bis jetzt hat man die Pensionäre und Versorgungsempfänger von jeglichen Inflationsausgleichszahlungen ausgeschlossen. Mal schauen wie es diesmal ist?
Vielleicht könnte „Der Pensionär“ dazu noch ein mal etwas ausführen, wie es hinsichtlich der Inflationszahlung beim Bund abgelaufen ist…. ? Danke
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
Nun sind es bereits 10 Bundesländer, welche angekündigt haben, das Tarifergebnis 1:1 auf die Beamtenschaft zu übertragen.
Alles klar Hanzen…. Danke
https://twitter.com/GdPHauptstadt/status/1734568222861521219
Dass es bis jetzt keine klare Äußerung des Senats gibt, obwohl im Koalitionsvertrag eine zusätzliche Anhebung vereinbart wurde, ist eine negative Wertschätzung. Eigentlich sollte man angesichts des Koalitonsvertrags erwarten können, dass der Senat vorbereitet ist. Derzeit sieht es eher so aus,als wird von Seiten des Senats nach Wegen der Kostenminimierung gesucht.
Inzwischen wird der ungeschminkte Verfassungsbruch, der seit etlichen Jahren unsere faktische Wehrlosigkeit schamlos ausnutzt, munter weiter voran getrieben und ein effektiver Rechtsschutz, wie ihn das BeVerfG selbst anmahnt, wird uns weiter nicht gewährt.
Ich wünsche mir auch eine zeitnahe Reaktion von Herrn Evers, dem Herr über die Finanzen Berlins. Zumindest vor Weihnachten darf man eine Reaktion erwarten. Und ich prognostiziere mal, dass wir auch eine Aussage bekommen werden.
Laut einer fortlaufend aktualisierten Übersicht haben bereits 8 von 15 Bundesländern, die der TdL angehören, verlauten lassen, dass sie das Tarifergebnis 1zu1 auf die Beamten übertragen werden. Da der Bund eh voraus ist und Brandenburg zu den 8 Bundesländern zählt, kann Berlin gar nicht anders, als mitzuziehen. Und will man dem Vorsatz gerecht werden, wird es auch ein paar Extraprozente für den Besoldungsbereich geben.
Ich bin dahingehend recht entspannt.
Ich wünsche mir eine Erhöhung des Familienzuschlags, der mindestens die Erhöhung des Kindesunterhaltes kompensiert. Das wäre nur Fair und das Mindeste!
„Der Pensionär“ herrlicher Name ! Smile… Danke für deine Ausführungen. Das wäre dann das was ich erhofft habe und ich hoffe das es auch so in Berlin umgesetzt wird. Nun gut der zeitliche Faktor wäre ja erstmal nicht ganz so entscheidend, Hauptsache es bewegt sich etwas. Bin gespannt wie sich der Finanzsenator dazu äußern wird. Wünsche einen gesunden und friedlichen 2. Advent !
https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-tarifeinigung-im-offentlichen-dienst-berlin-kehrt-in-lander-tarifgemeinschaft-zuruck–finanzsenator-spricht-von-erfolg-10905115.html
Zum Thema Hauptstadtzulage steht im Artikel des Tagesspiegel etwas.
Meine Vermutung ist, dass die Hauptstadtzulage nun fester Bestandteil der Bezahlung/Besoldung sein wird.
Im Übrigen soll solch eine Zulage auch in Bremen und Hamburg kommen. Allerdings hat man die Verhandlungen darüber in das Jahr 2025 vertagt. 🙁
Darüber hinaus habe ich auf der Seite des dbb gelesen, dass der Tarifabschluss inhalts- und wirkungsgleich auf sie Beamten und Pensionäre übertragen werden soll.
D.h. wenn die Angestellten die vereinbarten 1.800 EUR wie vorgesehen bereits Ende Dezember mit dem Dezembergehalt erhalten, müssten die Beamten bereits 1.920 EUR mit der Ende Dezember gezahlten Januarbesoldung erhalten. Fortführen dann monatlich 120 EUR bis Oktober 2024.
Ob man so schnell das Vorhaben realisieren kann, wird sich zeigen.
Die gesetzlichen Regelungen für die Besoldung können auch später verabschiedet werden. Ich denke, wir Beamte werden nicht warten müssen, bis das Besoldungsänderungsgesetz veröffentlicht wurde, um die Inflationsausgleichzahlungen zu erhalten.
Der Sockelbetrag und die lineare Erhöhung werden ja erst deutlich zeitversetzt gewährt. Bis dahin ist dann das Gesetz für die Besoldung verabschiedet. Darin möchte der BerlinernSenat ja auch dir Anpassungsschritte zum Bundesniveau regeln.
Bleiben wir mal gespannt. Auch wenn der Abschluss kein Grund zum Feiern ist. Er ist solide, mehr aber auch nicht. Schaut man sich in den sozialen Netzwerken um, wird man feststellen, dass die Kritik an diesem Ergebnis nicht abzureißen scheint.
Müssen dem die Gewerkschaftsmittlieder wortlos „zustimmen“ ?
Also ist das unverrückbar in Stein gemeißelt ?
Oder bedarf erst noch einer Zustimmung durch Abstimmung der Gewerkschaftsmitglieder ?
Soweit mir bekannt, ist das Ergebnis fix.
Hier findet ihr die schriftlich fixierte Einigung:
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-l-tarifeinigung-2023.pdf
Hallo nochmals…. und vielen Dank euch Allen für eure Beiträge ! Also ich persönlich muss sagen, dass ich – obwohl ich immer viel geschimpft habe – zufrieden bin. Zusätzlich bleibt ja noch die Hoffnung, dass Herr Evers sogar noch etwas drauf packt….
Also ich weiß nicht…. und bin mir doch etwas unsicher ! Diese insgesamt 3000 Euro Ratenzahlung ( 1800 und 10 x 120 ) gilt das anteilmäßig wirklich auch für Pensionäre ? kann das irgendwie jemand bestätigen und hier dazu eine klare Aussage tätigen ? Danke
So steht das bei Verdi auf der aktuellen Seite
„Die Vereinbarung sieht zudem vor, dass das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfänger übertragen wird.“
https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++3fe2fbb8-9689-11ee-af8f-d1f22e36377d
Von dem Herrn Evers erwarte ich nichts! Was allerdings schon klar ist, ist das der Kindesunterhalt 2024 mal wieder kräftig steigt. Für mich ein Nullsummen-Spiel. Vielen Dank für nichts.
OK
Dann braucht es auch keine Gewerkschaften mehr, die die Angestellten vertreten.
Denn auch ohne Gewerkschaften könnte man Druck auf den Arbeitgeber machen.
Den noch Mitgliedern kann nur empfohlen werden „Hände hoch, Kündigung geschrieben. Nur so kann den Verantwortlichen die Meinung gezeigt werden.“
https://www.berliner-zeitung.de/news/durchbruch-im-tarifstreit-des-oeffentlichen-dienstes-der-laender-li.2166867
https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++3fe2fbb8-9689-11ee-af8f-d1f22e36377d
Klingt zunächst gut. Ist aber bei näherer Betrachtung ein absoluter Witz.
1.800 EUR Inflationsprämie mit dem Dezember Gehalt
Von Januar bis Oktober mtl 120 EUR
Sind insgesamt 3.000 EUR.
Ab November 2024 dann 200 EUR Sockelbetrag
Ab Februar 2025!!! zusätzlich 5,5 % Entgelterhöhung.
Laufzeit 25! Monate
Die zeitliche Verzögerung der Entgelterhöhungen geht gar nicht.
Ob Pensionäre das auch bekommen?? 🤔
Das Ergebnis ist mal wieder Augenwischerei….
Habe aber auch nichts anderes erwartet.
Die Hoffnung, die man durch die große Streikbeteiligung hatte wurde mega enttäuscht.
Die krasse zeitliche Verzögerung kommt abgesehen von der Inflationsausgleichsprämie einer Nullrunde gleich. Der TVöD läuft im Dezember 2024 schon wieder aus und wird neu verhandelt, da haben wir gerade mal die erste Teilerhöhung erhalten. Das ist doch kein gleichziehen…
Wie können die Gewerkschaften das auch noch als Erfolg verkaufen, wenn ausgehend von der 10,5%-Forderung mit 12 Monaten Laufzeit tatsächlich die doppelte Laufzeit herausgesprungen ist und die Erhöhung auch erst nach mehr als der Hälfte der Laufzeit wirkt. Somit hat man mehr als die Hälfte der Forderung aufgegeben…
Mitleser, du hast einfach nur Recht, das ist die Wahrheit.
Wenn wir in den Genuss der Erhöhung kommen, streiken die von Bund und Kommunen schon wieder und so zieht sich das endlos fort und immer mehr Mitarbeiter bewerben sich zu einer Bundesbehörde weg.
Der Bürger versteht nicht, warum er keinen Termin im Amt bekommt und fragt sich, warum da so wenige arbeiten, obwohl es doch ständig Geld geschenkt gibt, wie diese 3000 €, die in der BZ standen.
Ich bin gespannt, ob Berlin die Hauptstadtzulage zeitgleich mit der Inflationsausgleichszahlung wieder abschafft.
„Ist ja verfassungswidrig, ihr wolltet das ja nicht und euer A15er hat ja geklagt.“
Die Hauptstadtzulage wird tarifiert. Damit kann sie weiter gezahlt werden. Das ist ein guter Punkt beim erzielten Tarifabschluss.
Es ist noch nüchterner als du beschreibst.
Die lineare Erhöhung beim Bund wird ab März 2024 gezahlt… 200 EUR Sockelbetrag plus 5,5 %.
Die Laufzeit des jetzt erzielten Tarifabschlusses beträgt sogar 25 Monate. Beim Bund sind es 24 Monate.
Und von einem Gleichziehen kann eben nicht die Rede sein. Denn die 200 EUR Sockelbetrag werden erst ab November 2024 gezahlt. Ein Monat bevor der Tarifabschluss des Bundes ausläuft. Und die 5,5 % werden erst ab Februar 2025 wirksam. Der verhandeln die Gewerkschaften schon für den nächsten Tarifabschluss für Bund und Kommunen.
Da der Bund eh schon besser bezahlt, holen wir mit dem Ergebnis nicht auf. Egal wie man es wendet… Die Länder bleiben immer im Rückstand zum Bund.
Und ich frage mich wirklich, wie man so ein Ergebnis als Erfolg präsentieren kann. Es wurden nicht einmal die Mindesterwartungen erfüllt.
Guten Morgen in die Runde,
es tut mir leid, ich kann dieses ganze „Wirrwarr“ wirklich schwer deuten und verstehe einige Punkte gar nicht. 1800 Euro Einmalzahlung im Dezember 2023 korrekt ? Wenn ja, wie soll das rein technisch funktionieren ? Okay die Angestellten bekommen ihr Gehalt zum Monatsende, das könnte noch klappen ?! Und ist es bei den Beamten nicht so, dass zuerst das Abgeordnetenhaus alles „absegnen“ muss und dieser Prozess Monate dauern wird ?! Auf der Verdi-Seite habe ich mit einem Sternchen-Vermerk gelesen, dass die 1800 Euro Einmalzahlung nur für „Vollzeitbeschäftigte“ gilt !? Nirgends eine Aussage wie sich die gesamte Sachlage für die Pensionäre darstellt !? @ Mirko : du hattest letztens etwas von positiv für die Pensionäre geschrieben, dazu hatte ich dir eine Antwort hier gestellt, könntest du das bitte nochmal checken ?
und @ Fragender : woher hast du denn deine Erkenntnisse ? und was bedeutet „tarifiert“ ? „Die Hauptstadtzulage wird tarifiert. Damit kann sie weiter gezahlt werden. Das ist ein guter Punkt beim erzielten Tarifabschluss“. Danke in die Runde…..
Hallo Thomas
Hier die Regelung beim Bund . .
In den Ländern wird das bestimmt analog dazu durchgeführt . 1800 Euro und 120 Euro in prozentualer Abhängigkeit von deinem Ruhegehaltssatz .Ebenfalls die 200 Euro Grunderhöhung zum 01.11.2024 . Das die Stadtstaatenzulage jetzt legitimierter Bestandteil des Tarifsrechtes geworden ist ( zumindest für die Länder / wie das die Gerichte später sehen bleibt abzuwarten ) , ist für uns Pensionäre leider ohne Auswirkung .
Guten Morgen, ist hier jemand an Bord, der mir den elementaren Unterschied zwischen „Hauptstadtzulage“ und „Stadtstaatenzulage“ kurz erläutern kann ? Danke im vorab….
Na ja, die Hauptstadtzulage ist eine Berliner Spezialität, die offensichtlich verfassungswidrig ist. Sie dient zur Personalgewinnung , jedoch nicht für Beamte ab A14. Da gibt es ja keinen Notstand ;). Weil Personalgewinnung, darum auch nicht für Pensionäre. Dir Stadtstaatenzulage soll dann wohl die rechtswidrige Hauptstadtzulage ersetzen, damit Berlin wieder in der TdL mitspielen darf. Sinn wird wohl die Kompensation der höheren Lebenshaltungskosten in Ballungszentren sein. Da wiederum müssten die Pensionäre von profitieren. Ich mag jedoch nicht so richtig dran glauben. Ich tippe auf 150 Euro für alle aktiven Beschäftigten, da man ja bekanntermaßen das Grundgehalt ungern anhebt. Also nicht so wie bei den Diäten 😉
Hallo Mirko, Danke für deine Antwort ! Ich sehe das so ähnlich. Wie soll ich deine Aussage „davon müssten dann auch die Pensionäre profitieren“ ? Meinst du das die SSZ ebenfalls für die Pensionäre gezahlt werden soll ? Das kann ich nicht glauben, bitte kläre mich/uns auf…. lieben Dank
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/justiz-besoldung-brandenburg-verfassungswidrig-nachwuchs-pensionierungswelle-bverfg/
Der Arikel ist äußerst lesenswert… und stellt diesem Land ein Armutszeugnis aus.
Bin gespannt wann das erste mal rauskommt, dass ein Richter vom Clan bezahlt wird 😀 bei den Zuständen hier könnte ich mir das gut vorstellen 😉
Der Bericht ist erschreckend und wird auf Berlin genauso zutreffen.
„Witzig“ ist es ja immer, wenn die Länder auf die Verfassungswidrigtkeit angesprochen werden, immer der Hinweos erfolgt, dass eine bereits getroffene Entscheidung ein anderes Bundesland betreffe und gar nicht vorhersehen kann, wie das eigene Urteil ausfällt.
Da kann man sich nur an den Kopf fassen. Hauptsache das Thema bis in die Ewigkeit nach hinten schieben….
Ich empfinde es als einfach nur noch traurig, in welche Richtung dieses Land geführt wird.
Der öD erodiert seit Jahren. Besserung ist nicht in Sicht.
Das Bildungsniveau ist in Deutschland allenfalls nur noch Durchschnitt. Tendenz stetig fallend.
Trotz Rekordsteuereinnahmen vermag es die Politik nicht, das Geld sinnvoll zu investieren. Politiker, die dieses Land führen und mitunter nicht einmal über einen nennenswerten Bildungsabschluss, geschweige denn Berufserfahrung verfügen, negieren die vehement die Wirklichkeit. Da wird fabuliert und sich die Welt schöngeredet.
Erst gestern Abend konnte man diesem Trauerspiel in der Sendung Markus Lanz beiwohnen. Frau Esken (SPD) verteidigte die offenen Grenzen mit dem Argument des dringend benötigten Fachkräftezuzugs. Plakativ präsentierte sie zwei Beispiele (zwei aus Syrien stammende Flüchtlinge… eine ehemalige Leiterin einer Grundschule und ein ehemaliger Richter), die man beliebig mit zwei Gegenbeispielen hätte relativieren können.
Und gerade im öD, in Schulen oder Gerichten bzw. bei der Polizei, helfen Fachkräfte aus dem Ausland wenig bis gar nicht. Diese sind in keinster Weise mit dem hiesigen Bildungs- und Rechtssystem vertraut.
Es ist nur noch zum Haare raufen.
Müsste das nicht gleichermaßen für das Weihnachtsgeld gelten?!
Btw. hat sich der Senat einfach mal eine Erhöhung gegönnt, die gleich zum 1.1. wirkt….
Hallo Markus, lies dir in Ruhe diesen Artikel vom Tagesspiegel aus dem Januar letzten Jahres durch….. und wenn dir danach nicht übel geworden ist, gib mir Bescheid ! An Dreistigkeit absolut nicht zu übertreffe….
https://www.tagesspiegel.de/berlin/diaten-der-berliner-abgeordneten-sollen-steigen-3380449.html
Hallo Markus,
ja… die Sachlage dürfte im Falle des gestaffelten Weihnachtsgeldes, auch Jahressonderzahlung, ähnlich sein.
Allerdings ist eben die große Frage, ob diese einmalige Zahlung insgesamt betrachtet, also auf das Jahreseinkommen, auch dazu führt, dass das Abstandsgebot signifikant herabgesetzt wird.
Die Hauptstadtzulage wird ja monatlich gewährt. Die Jahres Sonderzahlung eben nur einmalig im Kalenderjahr.
Es ist also weiterhin nötig, jährlich Widerspruch gegen die Besoldung und Pension einzulegen.
Eigentlich eine positive Nachricht oder?! So wird der Druck auf eine amtsangessene Alimentation höher und der Berliner Senat kann uns (vorallem Pensionäre) durch solche Tricks auslassen.
Berichtigt mich falls ich falsch liege. Gruß H
Ich meinte natürlich NICHT austricksen
Hallo Hanzen, sorry ich weiß es nicht…. vielleicht kann ja einer der Fachleute hier dazu etwas loswerden ! Grundsätzlich aber sehe ich es erstmal so wie du. Allerdings wurde die Klage ja an unser ehrenwertes BVerfG weitergeleitet und du kannst dir selber ausmalen wie es nun weitergeht ! Ewiges Warten, ewige Verzögerungen, warten warten und nochmal warten….. bis dahin sind wir dann die nächsten hunderte von Pensionären los, weil sie einfach das Zeitliche gesegnet haben ! Normalerweise muss das bei den Gewerkschaften wie eine Bombe einschlagen, stehen doch DPolG und GdP natürlich Seite an Seite mit ihrer Forderung nach 300 Euro Stadtstaatenzulage…. ich kann hier leider nur meine Meinung wiederholen : liebe Gewerkschaften, hört endlich auf mit dieser „Verarsche“ gegenüber denen, die hier die letzten 25 Jahre die Fahne hochgehalten haben !!! Sorgt für eine vernünftige, gleichberechtigte und faire Alimentation und zwar für im Dienst befindliche Kollegen wie für Pensionäre !!!
Komisch nur, diese Meldung wird bis jetzt weder bei der GdP noch bei der DPolG publiziert !?!? Unfassbar….. nein Herr Jendro hat anscheinend Langeweile und postet auf X lieber Fahndungsaufrufe, nochmal unfassbar…. das ist nicht seine Aufgabe, diese Aufgabe sollte er doch lieber den im Dienst befindlichen Kollegen überlassen ! Danke man liest sich…..