Der Hauptausschuss hat in seiner 13. Sitzung am 20.09.2017 (1. Lesung des Haushaltsgesetzes 2018/2019) Folgendes beschlossen:
„SenFin wird gebeten, rechtzeitig zur 2. Lesung
…
– eine Modellrechnung/Tabelle zur Angleichung der Besoldung bis 2021 an den Bundesdurchschnitt mit a) reiner Tarifanpassung und b) geplanten weiteren Zahlungen/Zuwendungen, aufzuliefern.“
Nach Fristverlängerung soll eine Modellrechnung bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 29.11.2017 vorgelegt werden.
Man kann gespannt sein, wie diese Berechnungen aussehen, zumal die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte auch Beachtung finden müssten.
Leider erwarte ich NICHTS Gerechtes aus einer etwaigen Modellrechnung! Nach wie vor spielt der Senat von Berlin auf Zeit, kalkuliert mit falschen Zahlen und errechnet Fantasiegebilde aufgrund falscher Grundlagen (siehe dazu 5. offener Brief an die Abgeordneten). Auch nachdem der Deutsche Richterbund in Berlin dem Senat seine fehlerhaften Berechnungen aufgelistet hat, auch nachdem er auf verfassungswidrige neue Regelungen hingewiesen hat, erfolgen keinerlei adäquate Reaktionen. Selbst die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird vom Finanzsenator abfällig kommentiert und negiert. Aus meiner Sicht ist es nicht auszuschließen, dass diese verfassungswidrigen Entscheidungen nicht unbeabsichtigt getroffen wurden und werden, denn solange nicht ALLE BEAMTEN Widerspruch einlegen, rechnet sich eine rechtswidrige Vorgehensweise für das Land Berlin. Denn alle unrechtmäßig zurückgehaltenen Besoldungszahlungen an die Beamten bleiben im Landeshaushalt, nachdem die Ansprüche von den NICHT widersprechenden Beamten verjährt sind!!! Das rechnet sich im Laufe der vielen Jahre, in denen verfassungswidrig zu niedrig alimentiert wurde. Zig Millionen € (wenn nicht gar eine wesentlich höhere Summe) wurden auf diese Weise bereits eingespart! Hauptsache, die Diäten werden massiv und zeitgerecht jeweils zum Januar angehoben! JEDE/R BEAMTE/IN UND JEDER PENSIONÄR MUSS IM DEZEMBER WIDERSPRUCH EINLEGEN!!!