Die Oktoberausgabe des Newsletter der Gewerkschaft Verkehr und Verwaltung widmet sich überwiegend dem Thema Besoldung und erklärt wie man rechtssicher Widerspruch einlegen kann.
Interessant sind die Ausführungen auf Seite 5 des Newsletters, auf der eine mögliche Vorgehensweise für eine schnelle und verfassungskonforme Besoldungsanpassung dargestellt wird.
In den letzten Tagen wurde ich vermehrt gefragt, ob es sich jetzt noch lohnt, einen Widerspruch einzulegen, auch wenn man noch nie vorher einen eingelegt hatte. Dazu kann ich ganz klar sagen: JA!!!
Möglicherweise hat man dadurch den Anspruch der Rückberechnung auf frühere Jahre verloren, doch sichert man sich zumindest den Anspruch ab Einlegung des Widerspruchs rückwirkend zumindest ab diesem Kalenderjahr (immer vorausgesetzt, dass dieser höchstrichterlich anerkannt wird, was aber wahrscheinlich ist). Ein Urteil vom BVerfG wird FRÜHESTENS nächstes Jahr erwartet (wahrscheinlich eher später). Dann hat das Land Berlin noch einmal einen vom Richter vorgegebenen Zeitraum zur Änderung des Besoldungsgesetzes. Nutzt man (nur beispielsweise) unseren auf dieser Homepage zur Verfügung gestellten Widerspruch noch im Dezember 2017 so erhält man eine beschlossene höhere Besoldungszahlung auch rückwirkend ab Januar 2017 bis zum Zeitpunkt der Anpassung des Besoldungsgesetzes an die vorgegebenen Verfassungsnormen (natürlich nur dann, wenn das BVerfG die Sichtweise des BVerwG teilt). ALSO: JEDER Beamte Berlins sollte einen Widerspruch einlegen, auch die Pensionäre!!!