Der Deutsche Richterbund stellt fest, dass die Gehaltsschere in der Justiz immer weiter auseinander geht. Unterschiede von mehr als 900 Euro brutto im Monat weist der zum Jahreswechsel 2017/2018 neu erhobene Ländervergleich der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten aus, der auf der Seite www.richterbesoldung.de in allen Einzelheiten zu finden ist. Nach den aktuellen Zahlen des Deutschen Richterbundes (DRB) erhält ein junger Richter oder Staatsanwalt in Bayern monatlich mit rund 4378 Euro brutto genau 927 Euro mehr Gehalt als ein Berufsanfänger im Saarland – das sind rund 27 Prozent mehr.
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Neueste Kommentare
- Thomas Stein zu Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-WestfalenAlles schön, alles gut ! Vielleicht darf ich nochmals folgende Frage in den Raum werfen :"Was bitte unternehmen UNSERE Interessenvertreter, ob Personalräte oder Gewerkschaften, gegen diese Missstände ???" Oder sitzen die alle in einem Boot mit unseren Politikern und versuchen selbst nur ihren eigenen A.... an die Wand zu bekommen ??? Frohe Weihnachten
- alfalfa zu Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-WestfalenGenau so wie Fragender es schreibt, ist es nach meinem Verständnis leider. Unsere Verfahren (auch für mich, damals noch im Bezirk, heute in einem Landesamt) sind abgeschlossen, wir haben mangels Erfolgsaussichten nicht geklagt. Es fällt wieder auf, dass der Bereich Justiz mit seinesgleichen anders umgeht, wenn es um Recht haben und Recht bekommen geht. Das Urteil zur R-Besoldung hat es gezeigt und was jetzt geschehen ist, führt es fort. Man hat gar keine andere Möglichkeit, als auf der Karriereleiter immer weiter nach oben zu kommen, um ein vernünftiges Einkommen zu haben, das dennoch nicht angemessen für die Tätigkeit ist. Mit A9 habe ich die ersten Widersprüche geschrieben, mit A12 mache ich das immer noch Jahr für Jahr und eine Entscheidung steht nach wie vor aus, während es im Bereich Justiz längst Tatsachen gibt. Frustrierend.
- Hanzen zu Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-WestfalenHanstahl@gmx.de Vielleicht kann der Admin ja anschließend meine Email Adresse wieder löschen? Man weiß ja nie 😉Danke
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- Thomas Stein bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
- alfalfa bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
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- Fragender bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
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- Fragender bei Kurze Stellungnahme zum Referentenentwurf zum BerlBVAnpG 2024-2026
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