In einem Netzfundstück, vermutlich aus den Jahren 2014/15 wird durch die Senatsverwaltung für Finanzen dargelegt, dass sich die Besoldung der Berliner Senatorinnen und Senatoren nach Landesrecht richtet. Demnach gäbe es einen Rückstand in der Besoldungsgruppe B 11 von 10,7 Prozent im Vergleich zur Besoldungsgruppe B 11 des Bundes. In der Nachbetrachtung für uns klar verfassungwidrig!

TIPP: Soweit noch nicht Klage erhoben wurde, bestünde für die Betroffenen noch die Möglichkeit, zeitgerecht für das laufende Haushaltsjahr einen Widerspruch einzulegen. 😉

Quelle: https://www.berlin.de/sen/finanzen/personal/nachrichten/artikel.265419.php

Irreführende Behauptungen der Gewerkschaft GVV zur Besoldung der Senatoren/-innen in Berlin

Die Gewerkschaft Verwaltung und Verkehr (GVV) behauptet in einem Newsletter, die Mitglieder des Berliner Senats profitierten von der deutlich höheren Bundesbesoldung, während die Berliner Beamtinnen und Beamten seit der Föderalismusreform 2006 das Schlusslicht bei der Besoldung bildeten.

Diese Ausführungen sind falsch. Richtig ist vielmehr, dass die Berliner Senatorinnen und Senatoren einen ähnlichen Besoldungsabstand auf den entsprechenden Tabellenwert der Bundesbesoldungsordnung haben wie die Berliner Beamtinnen und Beamten.

Die Senatorinnen und Senatoren erhalten zur Zeit die Beträge, die mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 für die Besoldungsgruppe B 11 veröffentlicht wurden; dieser Betrag liegt um rund 10,7 Prozent unterhalb des aktuellen Betrags der Besoldungsgruppe B 11 der Bundesbesoldungsordnung.

Die Gewerkschaft Verwaltung und Verkehr wird aufgefordert, ihre irreführenden Behauptungen richtigzustellen.