Die Senatsverwaltung für Justiz hat am 20. Dezember das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 bis 2026 und zur Einführung und Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2024-2026) veröffentlicht.
Hier ist insbesondere der Artikel 2 Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien interessant. Dort sind die Nachzahlungsbeträge für Beamte und Richter mit mindestens drei familienzuschlagsberechtigten Kindern für die Jahre 2008 bis 2020 festgelegt, die für die jeweiligen Jahre zeitnah Widerspruch gegen die Höhe Ihrer Besoldung eingelegt haben. Das dürfte wahrscheinlich mehrere hundert Berliner Beamte und Richter betreffen.
Insoweit werden auf dieser gesetzlichen Grundlage in den kommenden Wochen etliche Nachzahlungsbescheide ergehen in denen auch die Höhe der Nachzahlungsbeträge benannt wird.
Sofern die Nachzahlungsbeträge nicht korrekt berechnet wurden und eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung erfolgte muss binnen Monatsfrist gegen den Bescheid Klage erhoben werden.
Sofern sich die Nachzahlungsbeträge für mehrere Kalenderjahre aufsummieren, könnte es zu einem Steuerschaden aufgrund der Steuerprogression kommen, der ebenfalls eingeklagt werden könnte.
Dazu könnten die Betroffenen auf die Urteilsbesprechung zum VG Weimar hinweisen: https://www.berliner-besoldung.de/steuerschaden-bei-nachzahlungen-einklagbar/.
Hallo, wir haben soweit ich weiß alle den von den Gewerkschaften vorformulierten Vordruck abgegeben.
Hat die Gewerkschaft das nicht für alle Betroffenen gemacht? Und dann sollte wohl ein Schreiben mit der Aussetzung des Verfahrens reichen…
Irgendwie müssen eigentlich Alle gleich behandelt werden oder nicht?
Na mal abwarten. Antwort der Gehaltsstelle gab es in der Sache noch gar nicht.
Man müsste ja wenigstens eine Eingangsbestätigung haben, die nicht kam.
Moin, für alle die keinen Zugriff auf Interna haben hier ein Auszug aus dem aktuellen Schreiben des Personalservice:
…..Mit vorbereitenden Maßnahmen zur Umsetzung der Vorgaben wurde bereits begonnen.
Aktuell werden im Personalservice die anspruchsberechtigten Personen ermittelt.
Für alle aktiven Dienstkräfte der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr mit drei oder mehr
Kindern in den Jahren 2008 bis 2020 startet durch die Mitarbeitenden der Personalaktenhaltungen
die Prüfung, für welche der relevanten Haushaltsjahre ein statthafter Rechtsbehelf
vorliegt. Auf dieser Basis werden die Kolleginnen des Bereichs Dir ZS Pers B 42 – Familienbezogene
Leistungen – die Zeiträume in den festgestellten Jahren sondieren, in denen bei den
Dienstkräften drei oder mehr Kinder im Familienzuschlag berücksichtigt waren, sich ggf. zur
Vermeidung von Doppelzahlungen mit anderen Behörden im Land Berlin austauschen und die
Höhe der Nachzahlungsbeträge ermitteln. Hierbei sind 1.937 Einzelfälle zu bearbeiten.
Entsprechende Prüfungen für weitere anspruchsberechtigte Personen werden sich anschließen.
Hierzu gehören Dienstkräfte, die zuversetzt, entlassen oder in andere Bundesländer versetzt
wurden. Eine Klärung zur Zuständigkeit für in den Ruhestand eingetretene bzw. versetzte
Dienstkräfte steht noch aus.
Auch wenn die technischen Voraussetzungen für die Auszahlung der Nettonachzahlungen
voraussichtlich bereits zum Abrechnungsmonat März 2025 geschaffen werden, kann aufgrund
der umfangreichen Einzelfallprüfungen und zeitintensiven Berechnungen der Nachzahlungsbeträge
verbunden mit unseren begrenzten personellen Kapazitäten sowie des Abwartens auf
konkrete Verfahrenshinweise der Senatsverwaltung für Finanzen derzeit noch keine Aussage über
den Zeitpunkt einer erforderlichen Bescheidung und die damit verbundene tatsächliche
Zahlbarmachung getroffen werden.
Hierfür bitten wir um Verständnis!
Über aktuelle Sachstände und Aktivitäten werden wir zu gegebener Zeit erneut informieren. Bitte
sehen Sie daher von telefonischen oder schriftlichen Nachfragen ab.
Vielen Dank!
Wenn was Neues kommt, gerne berichten.
Schön, dass es im Gesetz geschrieben steht, dass es rückwirkend für das dritte und vierte Kind Nettonachzahlungen gibt. Doch wird schon daran gespart, dass nur Anspruch besteht, wenn Widerspruch gegen die unzureichenden Zulagen eingereicht wurde. Da bleiben doch Fragen, was ist mit den Widersprüchen, die sich lediglich auf die Besoldung beziehen oder bei den Kollegen, die zudem Zeitpunkt keinen Widerspruch eingereicht haben. Ich dachte, für das Gesetz sind alle Menschen gleich oder gilt das Urteil des BVerfG nicht einheitlich, sondern nur für die Widersprüchler?
Und vor allem, wann kann mit einer Zahlung gerechnet werden. Oder ignoriert der Gesetzgeber nun auch schon seine eigenen Gesetze?
Ich denke mal es liegt an den Vorgaben des BVerfG. Es verlangt einen Widerspruch für das jeweilige Haushaltsjahr. Nach dem Besoldungsgesetz reicht der jährliche Widerspruch gegen die Besoldung oder ein in die Zukunft gerichteten Widerspruch aus um anspruchberechtigt zu sein. Ein expliziten, auf den Familienzuschlag gerichteten Widerspruch ist nicht nötig.
Woher stammt die Information? Ich habe die Auskunft der Personalstelle, dass für den Familienzuschlag der normale Widerspruch gegen die Besoldung ausreichen soll!
Grüße
Das ist Richtig. So hatte ich das geschrieben……….Nach dem Besoldungsgesetz reicht der jährliche Widerspruch gegen die Besoldung oder ein in die Zukunft gerichteter Widerspruch aus um anspruchsberechtigt zu sein. Ein expliziter, auf den Familienzuschlag gerichteten Widerspruch ist nicht nötig.
Hallo,
ich habe eine Frage zum ergänzenden Familienzuschlag.
Das Folgende steht in der alten Version drin (in der neuen sind die Beträge ab 02/2025 verringert)
Ein ergänzender Familienzuschlag in Höhe von
1. 437,46 Euro wird gewährt, wenn kein Familienzuschlag für
ein berücksichtigungsfähiges Kind gewährt wird,
2. 912,64 Euro wird gewährt, wenn ein Familienzuschlag für
ein berücksichtigungsfähiges Kind gewährt wird,
3. 1 005,29 Euro wird gewährt, wenn ein Familienzuschlag für
zwei berücksichtigungsfähige Kinder gewährt wird.
Die Punkte 2 und 3 verstehe ich.
Den Punkt 1 verstehe ich nicht.: Wie kann Kein Familienzuschlag für ein berücksichtigungsfähiges Kind gewährt werden?
Was müsste da vorliegen?
Ich muss das programmieren und finde nirgendwo eine Erläuterung dafür.
Kann mir das jemand erklären?
Wenn man kein Kind hat, aber Anspruch auf den ergänzenden Familienzuschlag.
Wird der ergänzende Familienzuschlag nur für aktive Beamte bezahlt oder auch für Pensionäre ?
Ich bin kein Steuerexperte aber auf Nachfrage ob denn eine eventuelle Klage bezüglich eines Steuerprogressionsschadens in Betracht kommt, bekam ich folgenden Hinweis: Der im Gesetz benannte Betrag ist eine Nettonachzahlung. Der Begriff „Nettonachzahlung“ wurde bewusst gewählt. Durch diesen wird zum Ausdruck gebracht, dass den anspruchsberechtigten Personen eine Brutto-Nachzahlung in einer solchen Höhe zusteht, dass nach Abzug der Steuern netto der für den jeweiligen Zeitraum festgelegte Nettobetrag zur Verfügung stehen wird. (Im genannten Urteil aus Weimar handelte es sich um eine Bruttonachzahlung). Das heißt für mich, dass je nach individuellem Steuerverhältnis die zu zahlenden Steuern ausgehend vom Nettobetrag berechnet werden. Die Steuern werden vom Land Berlin gezahlt, der Nettobetrag bleibt als Auszahlungsbetrag.
Eine eventuelle Klage prüfen zu lassen kann jeder trotzdem selbst entscheiden.
Läuft doch weiterhin hervorragend im Ländle !!! „Mägde und Knechte“ dürfen gemolken werden und hoffentlich werden sich bald alle in Richtung BVG bewerben….. Das sind dann mal Forderungen, „Hut ab“ :
750 Euro mehr pro Monat für alle Beschäftigten
300 Euro Fahrdienst-/Wechselschichtzulage
200 Euro Schichtzulage
ein 13. Monatsgehalt als Weihnachtszuwendung
Müsste denn die pkv nicht eigentlich die monatliche Prämie reduzieren ? Wenn die berliner beihilfe dann bundesbeihilfe Niveau hat? lt rechner würde ich knapp 30 Euro weniger bezahlen, wenn ich Bundesbeamter wäre.
Das Land Berlin spart ja nun ab diesem Jahr weiter, in dem es den 1. von 15 Kind-krank-Tagen (Sonderurlaub) nicht mehr besoldet.
Ist das rechtens ?Lohnt sich dafür ein Widerspruch?
Danke
Ist es nicht der zehnte Tag von zustehenden 10 Tagen, der nicht mehr besoldet werden soll? So meine ich es in einem Schreiben von SenFinn gelesen zu haben. An sich aber wirklich ein Unding, Arbeitnehmern wurde nach Corona dauerhaft auf 15 Tage erhöht und bei uns gekürzt. Sicher, wir zu 100% bisher, Arbeitnehmer nur 65, aber es ist ein weiterer Schritt rückwärts und die Konsequenz für alle Eltern mit kranken Kindern zuhause bei der im Raume stehenden Inanspruchnahme eines unbezahlten 10 SU-Tages kennt ja auch jeder.
Hab das Rundschreiben gerade mal überflogen. Das ist eine absolute Frechheit, was hier mit uns gemacht wird.
Und es gibt keinen Aufschrei der Gewerkschaften, wahnsinn.
Ich muss meinen vorherigen Kommentar zurücknehmen nachdem ich mich kurz bei der GdP informiert habe:
Ja, es ist ärgerlich, wenn einem etwas weggenommen wird. Aber letztendlich ist es eine Angleichung an „normale“ Arbeitnehmer, die Kinderkrankengeld in Höhe von 90% erhalten. Wenn die 10 Tage nicht voll ausgeschöpft werden, sind Beamte dennoch besser gestellt, da erst der 10. Tag nicht vergütet wird, wenn ich das richtig interpretiert habe.
Für 2024 (rückwirkend) und 2025 erhalten Beamte ebenfalls 15 Tage.
Kurze Info zur Beihilfe:
Laut GdP werden die Beihilfesätze demnächst an das Bundesniveau angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte 2021.
Bundesniveau bedeutet was???
Die Beihilfesätze sind dort höher, beispielsweise Physiotherapie. Die private KV orientiert sich an den Beihilfesätzen und zahlt nur bis zur dortigen Grenze. Bei mir kostet Physio beispielsweise immer mehr, so dass ich im Schnitt auf 20-30% der Kosten hängen bleibe, da auch bei mir der Beihilfeergänzungstarif nicht greift (mir wurde damals auf Nachfrage erläutert, dass er nur bei Medikamenten und Zahnbehandlungen greift!?wtf…)
Also im Ergebnis kann es dann zu einem geringeren Defizit kommen, da die Grenzen dann noch oben korrigiert werden könnten, wenn es denn tatsächlich so kommt😅
Sehe ich persönlich anders. Einerseits wird Arbeitnehmer eine bezahlte Freistellung bis 15 Tage gewährt bei 90%. Berechne ich 15 Tage x 90 % komme ich auf eine Leistung von 1350 Prozent auf 15 Tage addiert. Beamte 9 Tage x 100 Prozent (9 bezahlte Tage, 1 unbezahlt und weitere 5 Freistellungstage existieren nicht) Ergebnis 900 %. Da sehe ich einerseits Beamte finanziell benachteiligt, weiterhin ist die Reduzierung des bezahlten Tages ein Schritt in die falsche Richtung. Treibt letztlich die Quote der eigenen Krankheitstage in die Höhe, das wirkt sich entsprechend negativ auf andere Statistiken aus, die gelegentlich auch mal medial genutzt werden, wie zuletzt beim Bundeskanzleramt (meine ich zumindest).
Was die Gewerkschaft da wieder versucht als positiv zu verschleiern, erschließt sich mir nicht.
Aber, immerhin, in der neuen Sonderurlaubsverordnung gibt es für Dienstjubiläen einen Sonderurlaubstag…
Angestellte erhalten auch nur für 2024 und 2025 15 Tage….wurde bei uns jetzt auch auf 15 Tage für 2024 und 2025 erhöht…..
Physio:
Bei meiner Versicherung (ARAG) greift der Beihilfeergänzungstarif auch bei der Physio und nicht nur bei Meikamenten und Zahnbehandlungen. Meine Tochter ist bei der DEBEKA versichert und gleiches gilt dort…..
Ich würde definitiv nochmals nachhaken bzw. die Police durchlesen…
Ich überlege gerade, ob es den Tag Urlaub für das Dienstjubiläum vorher nicht auch schon gab?
Hat man die Pramie in Geld auch belassen, nachdem sie zwischenzeitlich weg und dann wieder da war?
Dieses Jahr mache ich die 25 Jahre voll und würde mich natürlich über beides freuen.
Thema Wertschätzung und so…
Ist trotzdem eine Frechheit. Man setzt mal wieder ein Zeichen, dass man jeden erdenklichen Strohhalm ergreift um zu sparen. Hat jemand sich die Mühe gemacht die Einsparungen den Erfüllungskosten gegenüber zu stellen? Alle reden angesichts des Personalmangels von Aufgabenkritik und auf der anderen Seite werden Regeln unnötig verkompliziert. Wenn man zu der Verordnung eine AV mit zig Berechnungsbeispielen herausgeben muss ist das ein Armutszeugnis. Die 9/10 bei den sog. KindKrank-Tagen ist ja nur einer der Fälle.
Ganz abgesehen von dem Zeichen was davon wieder ausgeht. Ein paar Kröten sparen koste es was es wolle.
Kannst du mir zufällig sagen, woraus sich die 15 Tage für Beamte Berlins 2024/25 ergeben? Gab es da eine Personalinfo? Meines Erachtens gab es nur eine Info, dass die Corona bedingten höheren Tage abgelaufen sind🤷♂️
Die Ausführungsvorschriften über den Urlaub der beamteten Dienstkräfte sowie Richterinnen und Richter aus besonderen Anlässen (AV Sonderurlaubsverordnung – AV SUrlVO) in der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2024 sind am 27. Dezember 2024 im Amtsblatt für
Berlin (ABl. Seite 4360)
https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/_assets/logistikservice/amtsblatt-fuer-berlin/abl_2024_55_4355_4442_online.pdf?ts=1735281290
@Markus F.
Danke, dann müsste mit den ersten 9/10 da sicher auch angewendet werden und man hätte sozusagen 13 Tage bezahtt SU, die anderen beiden Tage dann aber ohne Sold (in der Annahme, man rundet das letzte unbezahlte Zehntel SU mit 1,5 auf 2 auf).
@norris:
Sollte sich deine Antwort auf meine Anfrage beziehen, so erschließen sich hier keine 15 Tage SU Kind für 2024+2025, da hier nur die AV für die Anpassung der allgemeinen Sonderurlaubsverordnung veröffentlicht wurde, auf der 10 Tage SU Kind erfasst sind (und das letzte Zehntel ohne Besoldung)…
Für mich wäre interessant, welches Rundschreiben o.ä. auf 15 Tage für 2024 + 2025 verweist. Im normalen Internet konnte ich da nichts finden, obwohl das dann ja für alle Beamten Berlins theoretisch recherchierbar sein sollte…
@Schoeneberger:
hier: https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4329451
„(4) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 sind in den Urlaubsjahren 2024 und 2025
1. bei den nicht alleinerziehenden beamteten Dienstkräften sowie nicht alleinerziehenden Richterinnen und Richtern für jedes Kind 15 Arbeitstage, für alle Kinder zusammen jedoch höchstens 35 Arbeitstage im Urlaubsjahr“
ja schon, aber z.B. werden A5-A10 nicht ausreichend alimentiert, sind ggf. unter Sozialhilfeniveau.
Nun werden sie ggf. für den 10. Kindkranktag nicht besoldet, müssen aber die Arztrechnung und ggf. Medikamente für diesen Arztbesuch auslegen… wovon eigentlich, wenn sie vorher schon unter Sozialhilfeniveau waren und mit der Kürzung dann noch weiter darunter?
Arbeitnehmer sind pflichtversichert, geben ihre Karte ab und müssen die Arztrechnung nicht begleichen.
Ich finde es ein Unding und es ist nicht mit der Alimentationspflicht zu vereinbaren.
Und wenn wir bei Angleichung an Arbeitnehmer sind, dann bitte auch Weihnachtsgeld und Streikrecht angleichen, das wird vom Besoldungsgesetzgeber leider vergessen, da hört der Gerechtigkeitsgedanke dann auf.
Aber insgesamt Danke für die Klarstellung.
Auskunft der Persolänslstelle. Ab März ist mit der Nachzahlung zu rechnen. Hoffen wir das Beste
Hallo Thomes S., habe ebenfalls gerade bei der Personaldienststelle angerufen. Ab März gibt es die Nachzahlung der Schichtzulagen rückwirkend ab 1/2024. Bzgl. der Nachzahlung 2008-2020 für Familienzuschläge ab dem dritten Kind, kann es sich noch einige Monate hinziehen.
Die Sachbearbeiterin teile mir weiterhin mit, dass die Nachberechnung nicht elektronisch erfolgen kann, sondern dass dies zeitaufwendig manuell erfolgen muss. Hat denn jemand schon Post bzgl. der Nachzahlung erhalten?
Hey! Ich hab per Email die Antwort bezüglich des Familienzuschlages , dass ab März damit zu rechnen ist…….abwarten. Man weiß es erst, wenn es passiert ist..
Grüße
Die Senatsverwaltung für Justiz mal wieder….. Aha ! Und die legen eine Nachzahlung für kinderreiche Familien fest…. Okay so weit so gut oder auch nicht gut ??? War es nicht ebenfalls die Senatsverwaltung für Justiz, die letztlich bei der altersdiskriminierenden Besoldung, für ihre eigenen A-Beamte, Richter, Staatsanwälte, anders entschieden hat, als SenFin bzw. SenInn für A-Besoldete Beamte ? Gibt es hier einen Flickenteppich in Berlin, wo das eine Resort nicht mit dem anderen spricht ? Werden Bedienstete aus dem Bereich Justiz bevorzugt behandelt ? ( wir hatten das Thema ja bereits schon einmal hinsichtlich Karlsruhe und dem Urteil zur R-Besoldung ) Was ist hier los ? Verstehe ich alles falsch und kann mich da einer aufklären ??? Was ist eigentlich mit Menschen / Paaren, die gerne eine Familie gegründet hätten, wo aber ein Teil der Beziehung nicht zeugungsfähig ist ? unglaublich dieses Land ! Zeit das sich was dreht…….
Hallo Thomas Stein. Als Betroffener ist mir nur folgendes Bekannt. Mit dem neuen Berliner Besoldungsgesetz werden auch die Nachzahlungen des Familienzuschlags ab dem 3. Kind, auf Grund des Urteils BVerfG, geregelt. Im Gesetz sind alle Familienzuschlagsempfänger, egal ob Richter, Feuerwehr, Polizei usw., erfasst. Es gibt dort eine Tabelle, in welcher die Beträge für die Haushaltsjahre 2008 bis 2021 festgesetzt sind. Die jeweiligen Personalstellen (bzw. ehemals Familienkasse) müssen jetzt Prüfen in welchen Jahren du gegen die Besoldung Allgemein oder den Familienzuschlag explizit Widerspruch erhoben hast. Je nach Ergebnis bekommst du dann (so jedenfalls bei Pol.) einen Bescheid, der dir Jahr, Monat und Nachzahlungsbetrag auflistet. Grundlage für alle ist wie gesagt das o.a. Besoldungsgesetz das die Höhe der Nachzahlungen für alle Beamten in Berlin regelt. Hast du Erkenntnisse das die eine oder andere Senatsverwaltung das anders berechnet?
Hallo Mario ! Nein, hab ich nicht. Ich war nur erstaunt, dass SenJust diese Anpassung veröffentlicht. Warum dann nicht auch SenInn oder SenFin ? Aber dafür hab ich zu wenig Ahnung, eventuell ist das ja alles so korrekt…..
Guten Morgen ! Wie sieht es aus ? Hat jemand Ahnung ab wann Karlsruhe seinen Jahresterminkalender veröffentlicht ? Ich freue mich schon jetzt auf das Essen und den Austausch mit einem lieb gewonnenen Forumsteilnehmer, smile
Hi Thomas,
bei Voßkuhle war es anfang März, bei Harbarth ist es am Ende des Monats.
Gruß aus Niedersachsen
Wenn etwas eigentlich im Jahre 2024 (na gut…eigentlich anno 20xx) entschieden werden sollte und man (in diesem Fall niemand geringeres als der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts) es im avisierten Jahr nicht schafft, dann könnte man ja meinen, sowas dann zumindest schnellstmöglich Anfang des darauf folgenden Jahres entschieden würde.
Nee. Wir warten also wieder auf die Veröffentlichung eines Entscheidungstermines.
Gelinde gesagt ist das eine Frechheit. Und auch wenn ich immer an die bzw. UNSERE staatlichen Institutionen fest „geglaubt“ habe, hat das Ganze mittlerweile Geschmäckle, zumal in anderen Bundesländern schon längst entsprechende Urteile gefällt wurden. Und die R-Besoldung ja auch.
Schau mal hier: BVR Dr. Maidowski
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html
Hallo Marko,
die Jahresvorschau des BVerfG ist in den vergangenen Jahren stets innerhalb des ersten Quartals veröffentlicht worden.
Und bereits in 2024 war klar, dass die Entscheidung zur A-Besoldung frühestens in 2025 veröffentlicht werden wird. Es gibt Anzeichen, dass es bis Ende des ersten Quartals 2025 einen Beschluss geben wird.
Man hat zwar allen Grund dazu, ungeduldig zu sein. Bei bestem Willen möchte ich dem BVerfG aber ein Kalkül unterstellen.
Der Ärger, meinetwegen auch Zorn, sollte sich an die politisch Verantwortlichen richten, welche weiterhin auf Zeit spielen und mittels eigentümlicher Berechnungen uns weis machen wollen, dass verfassungsgemäß besoldet wird.
Leider muss man aber feststellen, dass der Großteil der Beamtenschaft weiterhin lethargisch jegliche Ungerechtigkeiten hinnimmt oder jener Großteil ist damit zufrieden, was ihm zugestanden wird. Anders kann ich mir jedenfalls nicht erklären, dass man die Füße still hält und nicht aufbegehrt.
Hallo Mario,
der Link führt zur Jahresvorschau für 2024. Also nichts Neues. Wir müssen also noch etwas warten und hoffen, dass das BVerfG endlich abschließend urteilt. Es dürfte schließlich auch im Interesse der Verfassungsrichter sein, wenn das unsägliche Thema Beamtenbesoldung in Karlsruhe kein Dauerthema mehr ist.
sorry, da hab ich gepennt.
https://www.merkur.de/wirtschaft/beamte-verdienen-in-deutschland-nicht-genug-geld-abstand-zum-buergergeld-gering-zr-93517462.html
Wow! Das hört sich ersteinmal gut an. Wird die Personalstelle automatisch erkennen,, dass bei zwischenzeitlich sich geänderter Anspruchsberechtigung ( Trennung und Kindernleben jetzt bei der verbeamteten Mutter) an den zum Zeitpunkt der Nachzahlung Berechtigten ( mich ) nachzuzahlen ist und nicht an den jetzt Berechtigten?!
Die Regelungslage zur kinderreichen Familie und der damit einhergehenden Besoldung dürfte aufgrund der kommenden und bereits vorhandenen Rechtsprechung des BVferG in Hinblick auf die kommenden Urteile keinen (weiteren) Bestand haben,
Ich würde die Zahlungen, welche sich daraus ergeben, zunächst bis zur endgültigen Klärung auf ein Sparkonto packen.
Guten Morgen Tim1,
bitte erkläre deinen Kommentar. Ich verstehe nicht,
weshalb zu der Annahme kommst, dass die von dir thematisierten Regelungen keinen (weiteren) Bestand haben werden.
Viele Grüße
Heute in der BILD
https://www.bild.de/politik/inland/tarifverhandlungen-beamte-wollen-11-prozent-mehr-lohn-677916f99d87ab7cec3f9a52
Schönen Sonntag Euch
Gruß H
Der Bild-Klassiker. Und dann unter dem Artikel schreiben: „Haben Sie Fehler entdeckt?“
Da weiß man gar nicht, wo man anfangen soll.