Die Anfrage des Aktionsbündnisses Berliner-Besoldung.de beim Bundesverfassungsgericht, wann eine Entscheidung in Sachen Berliner Besoldung zu erwarten ist, erbrachte keine neuen Erkenntnisse.
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- ChatGPT zu Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025Was ChatGPT dazu sagt: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 27. Februar 2020 hat insbesondere zwei wichtige Konsequenzen für Anspruchssteller, die bereits einen ablehnenden Bescheid erhalten haben: 1. Mögliche neue Anspruchsgrundlage durch die Besoldungsnachzahlung Das Gericht stellte fest, dass die rückwirkende Besoldungsnachzahlung eine neue Ungleichbehandlung nach dem Lebensalter bewirken kann. Allerdings wurde auch klargestellt, dass eine solche Maßnahme gerechtfertigt sein kann, wenn sie: - notwendig ist, um erworbene Rechte zu schützen, - eine große Anzahl von betroffenen Personen berücksichtigt, - nicht zu einer zeitlich unbegrenzten Altersdiskriminierung führt. ➝ Folge: Personen, die bereits eine Ablehnung erhalten haben, könnten prüfen, ob durch die Besoldungsnachzahlung ein neuer Diskriminierungstatbestand entstanden ist, auf dessen Basis ein neuer Anspruch geltend gemacht werden könnte. 2. Unionsrechtswidrigkeit der starren Ausschlussfrist von zwei Monaten Der EuGH entschied, dass der Effektivitätsgrundsatz einer Regelung entgegensteht, die eine Ausschlussfrist von zwei Monaten auf den Tag der Verkündung eines EuGH-Urteils festlegt, wenn: - es für die Betroffenen nicht klar erkennbar war, dass sie diskriminiert wurden, - Uneinigkeit in der Rechtsprechung über die Übertragbarkeit des Urteils bestand.➝ Folge: Anspruchssteller, deren Anträge mit der Begründung abgelehnt wurden, dass sie die Frist versäumt haben, könnten argumentieren, dass diese Frist unionsrechtswidrig ist und ihre Ansprüche neu prüfen lassen. Was bedeutet das konkret für bereits abgelehnte Fälle? Betroffene sollten überprüfen, ob ihre Ablehnung auf der strikten Anwendung der Zweimonatsfrist basiert. Falls ja, könnten sie eine erneute Überprüfung fordern. Falls durch die Besoldungsnachzahlung eine neue Diskriminierung entstanden ist, könnten sie neue Ansprüche geltend machen. Wer sich aufgrund der unklaren Rechtslage nicht früher gewehrt hat, könnte nun eine bessere Chance haben, eine Entschädigung zu erhalten. Hier sind die konkreten Schritte, die Anspruchsteller unternehmen können, um eine erneute Prüfung oder einen neuen Anspruch geltend zu machen: 1. Ablehnungsbescheid genau prüfen Grund der Ablehnung analysieren: - Wurde der Antrag wegen der Zweimonatsfrist abgelehnt? - Wurde behauptet, es liege keine Diskriminierung vor? - Falls die Ablehnung auf die Frist gestützt wurde, könnte man sich auf das EuGH-Urteil berufen. 2. Neue Sachlage prüfen (Möglichkeit eines neuen Anspruchs) Das EuGH-Urteil erkennt an, dass die nachträgliche Besoldungsnachzahlung eine neue Altersdiskriminierung sein könnte. Falls du von dieser Nachzahlung betroffen bist, könnte sich daraus ein neuer Anspruch auf Entschädigung ergeben. 3. Neuen Antrag stellen oder Widerspruch einlegen Option 1: Neuer Antrag auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Falls durch die Besoldungsnachzahlung eine neue Diskriminierung entstanden ist, kannst du einen neuen Antrag stellen. - Bezug auf das EuGH-Urteil nehmen: Argumentieren, dass durch die Besoldungsnachzahlung die alte Altersdiskriminierung fortgeführt wurde. Option 2: Widerspruch oder Überprüfungsantrag gegen den alten Ablehnungsbescheid Falls dein Antrag nur wegen der Frist abgelehnt wurde: Schreiben an die Behörde aufsetzen, in dem du auf das EuGH-Urteil verweist: Die Zweimonatsfrist ist unionsrechtswidrig, weil die Betroffenen nicht rechtzeitig erkennen konnten, dass sie diskriminiert wurden. Falls das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann eine Überprüfung nach § 44 VwVfG beantragt werden. 4. Gerichtliche Schritte prüfen (falls Widerspruch oder neuer Antrag abgelehnt wird) Falls die Behörde nicht reagiert oder erneut ablehnt, kannst du eine Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Das EuGH-Urteil könnte als starkes Argument dienen, dass die bisherigen Ablehnungen rechtswidrig waren. 5. Beratung durch Fachanwalt oder Gewerkschaft einholen Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder Arbeitsrecht kann helfen, einen rechtssicheren Antrag zu formulieren. Gewerkschaften oder Interessenverbände haben oft eigene Musteranträge oder können Unterstützung leisten.
- Hans zu Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025Hallo Thomas !! Das Urteil vom EuGH war 2020!!Wann habt ihr denn die ablehnende Bescheide mit Enpfangsbekenntnis bekommen ?Finde den Fehler
- Markus F. zu Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 202524/2021 (SenFin): Hinweise zum Umgang anhängiger Verwaltungsstreitverfahren zur Altersdiskriminierung in der Besoldung auf Grund der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 27.02.2020 (Az.: C-773/18 bis C-775/18) Wobei ich nach Durchsicht dieses RS kaum eine Chance sehe, dort steht ganz klar, dass abgeschlossene Verfahren nicht "wiedereröffnet" werden.
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