Die Anfrage des Aktionsbündnisses Berliner-Besoldung.de beim Bundesverfassungsgericht, wann eine Entscheidung in Sachen Berliner Besoldung zu erwarten ist, erbrachte keine neuen Erkenntnisse.
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- Marcel95 zu Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten istMüsste denn die pkv nicht eigentlich die monatliche Prämie reduzieren ? Wenn die berliner beihilfe dann bundesbeihilfe Niveau hat? lt rechner würde ich knapp 30 Euro weniger bezahlen, wenn ich Bundesbeamter wäre.
- Schöneberger zu Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten istDie Beihilfesätze sind dort höher, beispielsweise Physiotherapie. Die private KV orientiert sich an den Beihilfesätzen und zahlt nur bis zur dortigen Grenze. Bei mir kostet Physio beispielsweise immer mehr, so dass ich im Schnitt auf 20-30% der Kosten hängen bleibe, da auch bei mir der Beihilfeergänzungstarif nicht greift (mir wurde damals auf Nachfrage erläutert, dass er nur bei Medikamenten und Zahnbehandlungen greift!?wtf…) Also im Ergebnis kann es dann zu einem geringeren Defizit kommen, da die Grenzen dann noch oben korrigiert werden könnten, wenn es denn tatsächlich so kommt😅
- Schöneberger zu Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten istSehe ich persönlich anders. Einerseits wird Arbeitnehmer eine bezahlte Freistellung bis 15 Tage gewährt bei 90%. Berechne ich 15 Tage x 90 % komme ich auf eine Leistung von 1350 Prozent auf 15 Tage addiert. Beamte 9 Tage x 100 Prozent (9 bezahlte Tage, 1 unbezahlt und weitere 5 Freistellungstage existieren nicht) Ergebnis 900 %. Da sehe ich einerseits Beamte finanziell benachteiligt, weiterhin ist die Reduzierung des bezahlten Tages ein Schritt in die falsche Richtung. Treibt letztlich die Quote der eigenen Krankheitstage in die Höhe, das wirkt sich entsprechend negativ auf andere Statistiken aus, die gelegentlich auch mal medial genutzt werden, wie zuletzt beim Bundeskanzleramt (meine ich zumindest). Was die Gewerkschaft da wieder versucht als positiv zu verschleiern, erschließt sich mir nicht. Aber, immerhin, in der neuen Sonderurlaubsverordnung gibt es für Dienstjubiläen einen Sonderurlaubstag…
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