Sehr geehrte Damen und Herren Fraktionsvorsitzende der Opposition,
wie weit ist denn eigentlich die Idee bei Ihnen gediehen, die Lebensarbeitszeit der Beamtenschaft zu erhöhen?
Zwischenzeitlich erfolgte eine „Vorab-Info“ verschiedener Dienststellen, dass bis in den Geburtenjahrgang 1962 hinein (also bei Mitarbeitenden mit etwa 40 Dienstjahren) eine schrittweise Erhöhung (je Geburtsjahr um 3 Monate) erfolgen soll. Ist das das reale Vorhaben?
Betrifft die Erhöhung die gesamte Beamtenschaft oder wird es (erneut) eine Sonderregelung bei Polizei und Feuerwehr geben?
Mit welcher Zielrichtung erfolgt gerade jetzt die Erhöhung der Lebensarbeitszeit und wie genau sieht Ihr Plan dazu aus?
Durchaus bewusst ist mir die Aussage des Berliner Senats, dass eine Angleichung der Berliner Besoldung an den Bundesdurchschnitt stattgefunden hätte. Diese Aussage ist jedoch falsch, da sie auf fehlerhaften Zahlen und teils erneut verfassungswidrigen Schritten beruht (s.u.a.: https://www.berliner-besoldung.de/stellungnahme-zum-normenkotrhttps://www.berliner-besoldung.de/stellungnahme-zum-normenkotrollverfahren-2-bvl-4-bis-9-18/ollverfahren-2-bvl-4-bis-9-18/ ). Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, werden derzeit Besoldungsklagen in diversen Bundesländern behandelt. Immer weitere dieser Klagen werden als Direktvorlage dem BVerfG zugestellt. Analog zur bereits entschiedenen R-Besoldung werden in der Folgezeit auch die A-Besoldung aller Bundesländer erheblich angehoben werden müssen, um den erforderlichen Abstand zum Grundsicherungsniveau zu schaffen (dass derzeit immer weiter steigt!). So wird demzufolge auch die Durchschnittsbesoldung der Bundesländer ERHEBLICH steigen, um den Vorgaben des BVerfG und der Verfassung zu entsprechen. Damit ist die derzeitige (ohnehin falsche) Berechnung des Berliner Senats obsolet.
Ist zeitgleich geplant, die Abschlagsregelung bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienstleben von derzeit maximal 10,8 % auf 14,4 % zu erhöhen?
Wird es in diesem Zusammenhang dann auch eine Übergangsregelung für die Beamten geben, die eigentlich kurz vor Ihrer Pensionierung stehen und/oder derzeit dienstunfähig erkrankt sind?
Wann wird es im Berliner Abgeordnetenhaus zu all dem eine Debatte bzw. eine Entscheidung geben?
Wie stehen SIE und Ihre Fraktion dem gegenüber?
Aus meiner persönlichen Sicht ist das gesamte Vorhaben nichts anderes, als einerseits für die vollkommen verfehlte Personalpolitik des Berliner Senats herzuhalten und andererseits erneut auf dem Rücken der Beamtenschaft Sparmaßnahmen durchzuführen. Denn es dürfte Ihnen bekannt sein, dass eine nicht geringe Anzahl an Mitarbeitenden – gerade aus den Bereichen der Polizei und Feuerwehr – bereits jetzt vor dem Erreichen der Pensionsgrenze ausgebrannt und dienstunfähig sind.
Nachdem der Berliner Senat vorsätzlich seit dem Jahr 2008 die Verfassung bricht (Beschluss des BVerfG 2 BvL 4/18 zur verfassungswidrigen Unteralimentation) und selbst nach dem eindeutigen Vorwurf des BVerfG mit dem Beschluss zur R-Besoldung auch weiterhin unbekümmert rechtswidrig fortfährt, empfinde ich dieses Verhalten, jetzt auch noch die Lebensarbeitszeit für DIE Kollegenschaft zu erhöhen, die seit weit über einem Jahrzehnt von genau DIESEM Senat finanziell widerrechtlich geschädigt werden, als unglaubliche Fehlleistung, als sagenhafte Frechheit und als Geringschätzung sondergleichen!
Inwiefern auch dieses Verhalten ERNEUT einen Verfassungsbruch darstellt, müsste NACH einer solchen Entscheidung (sollte diese tatsächlich so ergehen) durch Gerichte festgestellt werden.
Die diesjährige Besoldungsanhebung um 2,8 % ERST ab Dezember des Jahres beweist abermals die Missachtung sämtlicher Vorgaben des BVerwG und des BVerfG. Nicht nur der Deutsche Richterbund Berlin erklärte offen, dass er das gesamte Verhalten des Gesetzgebers als Affront ggü. dem BVerfG sieht. Selbst Demokratiegefährdung wird diesem Berliner Senat von dieser angesehenen Institution vorgeworfen. Das ist einmalig in der neueren deutschen Geschichte! (s.a. u.a. https://www.drb-berlin.de/mitgliedschaft/votum/votum/news/besoldung-musterklage )
Die Besoldung hat LEBENSLANG adäquat und verfassungsgemäß zu erfolgen. Das betrifft demzufolge auch sämtliche Pensionäre und Pensionärinnen! Durch die derzeitige Verfahrensweise der bewussten Verschleierung der auch weiterhin verfassungswidrigen Unteralimentation durch NICHT pensionswirksame Sonder-, Einmalzahlungen, Zuschläge und Zulagen wird dieser vorgenannten verfassungsrechtlichen Forderung nicht ansatzweise genüge getan. Derlei Zuschläge können nur eine kleine Stellschraube sein, um eine verfassungsgemäß ausgerichtete Grundbesoldung zu ERGÄNZEN. Demzufolge muss die GRUNDBESOLDUNG in allen Besoldungsgruppen und -stufen erheblich angehoben werden, um dem Anspruch des BVerwG und des BVerfG zu genügen!
Würden Sie einmal Ihre Diätenentwicklung der vergangenen etwa 15 Jahre betrachten (die Diäten werden selbstverständlich immer im Januar eines Jahres erhöht) und diese mit der Besoldungsentwicklung vergleichen (deren Erhöhung meist zum Ende eines Jahres erfolgte), so würden Sie sehr einfach die enorme Diskrepanz sehen, was Sie für sich als wirtschaftlichen Ausgleich beansprucht haben und im Gegenzug der Beamtenschaft gönnten. Zumindest in früheren Jahren orientierten sich die Diätenentwicklungen und die Besoldungserhöhungen an denselben Kriterien. Das wurde jedoch vollkommen missachtet und ist bis heute nicht ansatzweise aufgeholt!
Weiterhin werden derzeit trotz eindeutiger Vorgaben im BVerfG-Beschluss zur R-Besoldung keinerlei Nachzahlungen für die A-Besoldung erwogen. Selbst bei der R-Besoldung erfolgen keinerlei sachgerechte Berechnungen ab dem Jahr 2016 (also im Anschluss an den bereits entschiedenen Klagezeitraum). Diese fehlenden Begründungen und erforderlichen Spitzberechnungen in den Besoldungsgesetzen verstoßen gegen die Vorgaben des BVerwG und des BVerfG und gegen die Verfassung, sind ein Alleinstellungsmerkmal und reichen damit allein für sich gestellt bereits für den Nachweis eines eindeutigen Verfassungsbruchs! Das alles ist einem Rechtsstaat unwürdig und hat mit dem Wort „Wertschätzung“ keinerlei Beziehung mehr. Auch wird die verfassungsgemäß vorgegebene Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn in gröbster Art und Weise vorsätzlich, fortwährend und dauerhaft verletzt.
Es fällt mir immer schwerer, als Mitarbeitender des öffentlichen Dienstes und Vertreter für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, diese bewusst verfassungswidrigen Verhaltensweisen des Berliner Senats zu ertragen.
Bleibt mir nur die Hoffnung, dass SIE in geeigneter Weise gegen diese – den Rechtsfrieden des Landes zerstörerischen – Verhaltensweisen der verantwortlich handelnden Politiker vorgehen und massiven Widerstand gegen die Pläne der rot-grün-roten Koalition leisten. Sollte es tatsächlich zu Neuwahlen in Berlin kommen, dürften Ihre Schritte in diesem Zusammenhang von allen Wählerinnen und Wählern des gesamten öffentlichen Dienstes sehr genau beobachtet werden.
Für eine Antwort auf meine Anfrage bedanke ich mich vorab und bitte gleichzeitig um Genehmigung der Veröffentlichung auf unserer Homepage www.Berliner-Besoldung.de
Mit freundlichen Grüßen
André Grashof
https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/de_deine-gdp-informiert-entscheidung-zur-amtsangemessenen-alimentation-nicht-vor-2023
Hey Hanzen,
ja, wir hatten diese Info vor einiger Zeit bereits auf der Seite. In der Jahresvorschau des BVerfG steht noch die Bremer Besoldung für dieses Jahr als unerledigt. Die Bremer warten wohl sogar noch ein Jahr länger als wir auf die Entscheidung. Ganz schön heftig… und wenig zufriedenstellend, aber hoffen wir mal das Beste…
Beste Grüße, André
Hey André, hey Hanzen, na das ist doch Weltklasse, dass die größte deutsche Polizeigewerkschaft entsetzt ist !?! Und dazu noch dieser ewig wiederkehrende langweilige Text, in einer Zeitung, die von höchstens 0,0001 % der Bevölkerung wahrgenommen wird, vergesst es, Gewerkschaften sind nicht dazu da, um zu helfen, sie labern und labern und labern genau so wie Politiker ! Ach ich vergas : für eine gewerkschaftliche Tätigkeit oder eine Tätigkeit im Personalrat, ist es ja wohl immer noch so, dass man das richtige Parteibuch in der Tasche haben muss und dieses dürfte in Berlin „dunkelrot“ aussehen….
Hallo mal wieder in die Runde ! Kurze Frage : könnte mir mal jemand bitte mitteilen, aus welchem Grund die Besoldungserhöhung erst zum 01.12.2022 stattfindet und für wie lange ist diese dann gültig ? Dank im voraus und Gruß
Spar-Trick nenne ich das.
Alsoooo
Die Tarifverhandlung ist am 25.10.2020 gewesen.
Für den TVöD sind Erhöhungen zum 01.04.21 und 01.04.22 vorgesehen gewesen.
Laufzeit 28 Monate vom 01.09.20 bis 31.12.22
Na, fällt da schon etwas auf ?
Ja, Berlin hat sich zur Umsetzung viiiel Zeit gelassen.
Rühmt sich dafür aber auch mit einem Aufschlag.
Statt 1,8 Prozent ab 01.04.22 gibt es 2,8 Prozent.
Zum Jubelsturm bitte ans Fenster treten und mit der Papierflagge bitte wedeln.
Theoretisch endet die Laufzeit am 31.12.22 wieder 😉
Im Januar wird es auch daher zu neuen Verhandlungen kommen.
Verdi und der dbb wollen am 11.11.22 ihre Vorderungen präsentieren.
Ich lache jetzt schon…..aus Verzweiflung….oder Zynismus???egal
Eines ist klar…..Berlin wird weiterhin die Umsetzungen bis zum bitteren Ende hinauszögern.
Mein Fehler beim Sortieren der Zahlen.
Hab wohl eher den 11.11. feiern wollen
Am 11.10.22, 16 Uhr, wollten die Gewerkschaften ihre Forderungen präsentieren.
https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-tarifverhandlungen-2023/
Sorry, du verwechselt da was.
Die Anfang 2023 beginnenden Tarifverhandlungen betreffen die Mitarbeitenden von Bund und Kommunen.
Der Tarivertrag für die Landesbediensteten wurde Ende 2021 ausgehandelt und hatte folgendes Ergebnis:
Nullrunde von 10/2021 bis 12/2021
1.300 EUR steuerfreie Corona-Prämie im 1. Quartal 2022… Leider blieb diese den Versorgungsempfangenden vorenthalten.
2,8 % mehr Lohn ab 12/2022
Laufzeit bis Ende 09/2023.
Für die Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen wurde heute veröffentlicht, dass die Gewerkschaften 10,5 % mehr fordern.
Das letztlich erzielte Ergebnis wird dann mehr oder weniger auch Ende nächsten Jahres für die Landesbediensteten kommen.
Danke für die Korrektur
Gerne 🙂
Hallo Fragender vielen Dank ! Und natürlich auch an Hightower ! Das ist ja echt mal wieder eine krasse Nummer ! Speziell natürlich für die Versorgungsempfänger, zu denen ich ja auch gehöre ! Hab eben mal meine Unterlagen gewälzt ! Und jetzt kommt’s : die letzte Besoldungserhöhung gab es für mich und natürlich all die anderen Versorgungsempfänger im Februar 2021 !!! Bekomme also seit 18 Monaten das gleiche Grundgehalt und darf mich dann ab 12/22 über 2,8 % freuen ! Hab verstanden lieber Senat : Knecht, du hast gedient, dir geht es doch gut, nun sieh zu das du schnell verstirbst unsere Kohle benötigen wir für unsere Diäten !
Ein anderer Teilnehmer hier, schrieb, dass er friedlich und ohne Waffen demonstrieren geht ! Da kam in mir die Frage auf, sind das Demonstrationen für eine gerechte Besoldungspolitik gewesen oder was waren das für Demo’s ??? Eigentlich auch egal, ich bleibe dabei, es gibt nur zwei Möglichkeiten in diesem „Rechtsstaat“ 1. Hungerstreik oder 2. medial ohne Kompromisse, s. z.B. Feuertonne der Feuerwehr vor Jahren !!! Problem hier war, sie haben zu früh aufgegeben und sich von Politikern zutexten lassen…. Feuertonne geht nur „ohne jegliche Kompromisse“ bis zu dem Zeitpunkt, bis alles auf Papier festgehalten ist !!! Na mal schauen, es wird ja langsam kälter…. Gruß in die Runde
Wie du vielleicht aus der Presse mitbekommen hast, fordern die Gewerkschaften für Bund und Kommunen 10,5 Prozent, bzw 500 Euro.
Mal schauen was da dann ab Januar so besprochen wird.
Leider kommt nur sehr langsam Bewegung in die Problematik Besoldungssituation. Und dies, obwohl der Beschluss des BVerfG Mitte 2020 eine Zäsur darstellt.
Die Besoldungsgesetzgeber stellen sich aber taubstumm. Rechnen alles klein und meinen, verfassungskonform zu handeln.
Was könnte helfen?
Worte reichen nicht aus. Karlsruhe wird hoffentlich erkennen, dass die Gesetzgebung sich nicht an die Vorgaben hält und so entsprechend einen engeren Rahmen vorgeben.
In einigen Bundesländern wie Hessen und Hamburg ist Bewegung drin. Mit einer Klageflut werden die dortigen Besoldungsgesetzgeber zum Handeln gezwungen.
Mediale Aufmerksamkeit ist gut und wäre wünschenswert. Allerdings ist derartig schwierigen Zeiten nicht zu erwarten,,dass wir von der breiten Masse Rückendeckung bekommen. Viele sind ihrer Existenz bedroht und bangen um ihre Arbeitsplätze.
Aber vom Fakt her müsste die Besoldung zum 01.01.2023 zwingend neu bemessen werden. Und zwar überall. Denn mit dem Bürgergeld und den damit deutlich steigenden Grundsicherungssätzen sowie den stastlichen Energiekostenleistungen für Bedürftige benötigt es eine Anhebung der Besoldung, um die 15 % Abstand zum Grundsicherungsniveau einzuhalten. So fordert es das BVerfG.
Deshalb Widerspruch einlegen und klagen. Hier sind die Gewerkschaften gefragt, den Weg zu ebnen bzw vorzugeben, z. B. durch Musterklageverfahren.
Gehaltserhöhung für EU-Beamte: Das verdienen Beamte im Vergleich zur Wirtschaft – FOCUS online
https://www.focus.de/politik/ausland/mehr-als-8-mehrverdienst-eu-beamten-kassieren-gehaltserhoehung-skandal-debatte-unbegruendet_id_119893604.html
https://www.tagesspiegel.de/berlin/vor-allem-bei-niedrigerem-gehalt-tausende-berliner-polizisten-und-feuerwehrleute-arbeiten-nebenbei-8728093.html
Alleine die ersten zwei Leserbriefe beim Tagesspiegel sind eine Frechheit !!!
Die beiden Kommentare sind nicht nur frech. Sie sind anmaßend und verkennen den Unterschied, dass die Kollegen, die eine Nebentätigkeit warum auch immer aufnehmen, nicht den Staat bzw. die Allgemeinheit in die Pflicht nehmen, sondern mit eigener Arbeit ihren Lebensunterhalt erwirtschaften.
Das ist der entscheidende Unterschied zu denjenigen, die sich obwohl gesund und arbeitsfähig sowie trotz zahlreicher offener Stellen staatlich alimentieren lassen und immer mehr fordern, um sich etwas leisten zu können.
In diesem Land läuft etwas gewaltig schief. Und das negative Bild vom öffentlichen Dienst ist das Ergebnis einer völlig verfehlten Politik sowie medialen Berichterstattung, die permanent den öffentlichen Dienst mit Missgunst begegnet.
Jeder Youtube Influencer bekommt heute mit Werbung unausgebildet mehr Geld zum verpassen als manch anderer. Das man uns Polizisten und Feuerwehrleute nicht mal mehr ein ordentlich faires Gehalt gönnt, zeigt den Zustand der Gesellschaft.
So ist es. Die Neiddebatte ist eröffnet. Wobei der Vergleich mit dem Influencer etwas hinkt, da er für sich selbst keine Steuergelder beansprucht. Skandalös ist jedoch, dass sich die Politik selbst Diätenerhöhungen genehmigt und die Chefetagen des steuerfinanzierten Rundfunks sich maßlos aus dem Finanztopf bedient haben, während dem hart arbeitenden Polizisten und Feuerwehrleuten nur das Mindeste gegönnt wird.
Und das, obwohl die Regierenden und die Gesellschaft vermutlich schneller als gewünscht auf die Hilfe der Verwaltung und insbesondere Polizei und Feuerwehr angewiesen sein werden. Denn wenn die explodierenden Kosten nicht schnell abgewehrt werden und es sogar zu Blackouts kommt, wird es mehr als unruhig auf den Straßen. Dann werden Extremisten versuchen, das Ruder zu übernehmen.
Ein weiser Mann hat mal gesagt: ein Staat, der seine Polizei schlecht behandelt, ist dem Untergang geweiht. Denn wer soll dann für Recht und Ordnung sorgen?
Die Frechheit ist doch eher, dass die AfD versucht da wieder ihr Süppchen zu kochen:
„Die AfD kritisierte, die Zahlen würden zeigen, dass besonders die Beschäftigten in den unteren Gehaltsgruppen mit ihrer Besoldung augenscheinlich nicht auskommen würden.“
Es wurde überhaupt nicht erhoben, warum jemand eine Nebentätigkeit anmeldet. Für die AfD ist aber sofort „augenscheinlich“ warum. Ich persönlich habe in meiner Dienstzeit zweimalig eine Nebentätigkeit angemeldet und in beiden Fällen ging es nicht um die Verbesserung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse. Meiner Erinnerung nach gab es mal eine Erhebung bei der festgestellt wurde, dass der Großteil der Genehmigungen für Mitarbeitende des g.D. ausgesprochen wurde. Von unteren Lohngruppen kann da wohl also nicht gesprochen werden.
Hey Kevin,
aus Reportagen, Zeitungsartikeln und einiger selbst geführter Telefonate kann ich mitteilen, dass zumindest einige der Nebendienstler den Zweitjob haben, um ihre Rechnungen, Miete, Lebenshaltung begleichen/bezahlen zu können. Manche haben sogar die Krankenversicherung gekündigt, da das Geld fehlt. Allerdings habe ich keine Zahlen, in welchem Verhältnis diese Leute zum Gesamtaufkommen stehen. Fakt ist aber auch, dass bis in die erste Stufe A 11 hinein, der Mindestabstand bei exakter Berechnung nicht eingehalten ist. Geht also durchaus in den gehobenen Dienst. Aber egal wie, Fakt ist, dass nach wie vor die gesamte Beamtenschaft veralbert wird. Auch das Besoldungsgesetz 2022 enthält diverse Fehler und absichtliche Falschberechnungen. Da kommt aber in Kürze noch etwas zu diesem Thema…
Beste Grüße, André
Lieber André,
minichten möchte ich in Abrede stellen, dass es in Einzelfällen bei der Nebentätigkeit darum geht, seinen Lebensunterhalt zu sichern. Die überwiegende Mehrheit wird das wohl aber nicht sein.
Inwieweit die Besoldung nicht verfassungskonform ist, wird ja wohl spätestens nächstes Jahr final beleuchtet, wir werden sehen, wie detailiert der zu erwartende Vorwurf an den Dienstherrn ausfällt. Ein zugegeben sehr komplexes Thema, dem du dich da angenommen hast. Ich wünsche dir auch weiterhin genug Energie für die Sache, ich befürchte, es handelt sich hier um eine „neverending story“.
Sehr gut geschrieben und vielen Dank für die anhaltende Ausdauer!!!!!!!!
Mal schauen, was der Oposition das Beamtentum in Berlin wert ist……………….
Super auf den Punkt gebracht mit allen Fakten, lieber Andre. Aber unsere Politiker denken nur noch an sich selbst und/oder bedienen ihr Klientel. Da bleibt „zum Wohle des Deutschen Volkes“ nichts mehr übrig!