Die „Potsdamer Neueste Nachrichten“ stellen auf ihrer Webseite die Ergebnisniederschrift der sogenannten Brandenburger Attraktivitätsgespräche zur Verfügung.
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- Maledicti zu Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025Mangels einer Glaskugel habe ich bei "Deepseek" mal nachgefragt, wie das Bundesverfassungsgericht zur Berliner Beamtenbesoldung wohl urteilen wird. Hier die Antwort: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird voraussichtlich die Verfassungswidrigkeit der Berliner Beamtenbesoldung für die Jahre 2016 bis 2019 bestätigen, da das Verwaltungsgericht Berlin (VG) bereits festgestellt hat, dass die Besoldung in den Gruppen A4 und A5 sowie bis hin zur Stufe A10 nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprach. Das VG hat dem BVerfG diese Frage zur abschließenden Entscheidung vorgelegt, da nur das BVerfG über die Verfassungswidrigkeit von Besoldungsregelungen urteilen kann . ### Gründe für die erwartete Entscheidung des BVerfG: 1. **Verletzung des Alimentationsprinzips**: Das BVerfG hat in früheren Urteilen klargestellt, dass die Besoldung von Beamten einen Mindestabstand von 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau für eine vierköpfige Familie gewährleisten muss. Dieses Prinzip wurde in Berlin für die Jahre 2016 bis 2019 nicht eingehalten, da die Nettovergütung in den Besoldungsgruppen A4 und A5 sogar unter dem Grundsicherungsniveau lag . 2. **Systematische Unteralimentation**: Das VG Berlin hat festgestellt, dass nicht nur die Besoldungsgruppen A4 und A5, sondern auch die Stufen bis A10 in diesem Zeitraum den geforderten Abstand zum Grundsicherungsniveau nicht einhielten. Dies deutet auf eine systematische Verfassungswidrigkeit hin, die das BVerfG wahrscheinlich bestätigen wird . 3. **Rückwirkende Korrektur**: Das BVerfG könnte auch eine rückwirkende Anpassung der Besoldung für die betroffenen Jahre anordnen, ähnlich wie in anderen Fällen, in denen verfassungswidrige Besoldungsregelungen korrigiert wurden . 4. **Auswirkungen auf höhere Besoldungsgruppen**: Da das VG Berlin auch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung bis zur Stufe A10 geäußert hat, könnte das BVerfG seine Entscheidung auf diese Gruppen ausweiten und eine umfassende Reform der Besoldungsstrukturen fordern . 5. **Zeitnahe Geltendmachung**: Das BVerfG könnte auch klare Vorgaben dazu machen, wann eine verfassungswidrige Unteralimentation zeitnah geltend gemacht werden muss, da dies im Fall der Klage für die Jahre 2020 bis 2022 ein entscheidender Punkt war . ### Fazit: Das BVerfG wird voraussichtlich die Verfassungswidrigkeit der Berliner Beamtenbesoldung für die Jahre 2016 bis 2019 bestätigen und eine Anpassung der Besoldung anordnen, um den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau sicherzustellen. Dies könnte auch Auswirkungen auf die Besoldungsstrukturen anderer Bundesländer und des Bundes haben, da ähnliche Probleme dort ebenfalls bestehen .
- André Grashof zu Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025Hey Barbara Seidl, das ist ein erschreckendes Ergebnis! Und es macht betroffen. Persönlich denke ich, dass erst zu etwa 2015 ein Umdenken stattgefunden hatte, zumindest beim BVerfG. Man bemerkte, dass die Besoldung aus dem Ruder läuft, nachdem man nicht mehr bundeseinheitlich besoldet. So wurden aber leider auch erst seit 2015 richtungsweisende Beschlüsse gefasst, die - wenn auch rückwirkend bis 2008 - Zeiträume von früher nicht mit einschließen. Da nun bereits die Richterbesoldung zumindest in einem kleinen Teil korrigiert ist (wenn auch nicht im Ansatz so, wie es das BVerfG sicherlich erwartet hatte), kommt es nun darauf an, was die Richterinnen und Richter am BVerfG für ein Zeichen setzen wollen, um unsere Politiker dazu zu bringen, wieder auf einen rechtmäßigen Besoldungsweg zurück zu finden. Herzliche Grüße, André Grashof
- Mario zu Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten istIch denke mal es liegt an den Vorgaben des BVerfG. Es verlangt einen Widerspruch für das jeweilige Haushaltsjahr. Nach dem Besoldungsgesetz reicht der jährliche Widerspruch gegen die Besoldung oder ein in die Zukunft gerichteten Widerspruch aus um anspruchberechtigt zu sein. Ein expliziten, auf den Familienzuschlag gerichteten Widerspruch ist nicht nötig.
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- Maledicti bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
- André Grashof bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
- Mario bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
- Kersten bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
- Mario bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
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