In der neuen Mitgliederzeitschrift „Votum“, Ausgabe 3/20, des Landesverbandes Berlin des Deutschen Richterbundes wird erstmals anhand von konkreten Berechnungen Zahlenmaterial veröffentlicht, welches anhand der Vorgaben des BVerfG darlegt, mit welchen Nachzahlungen im Rahmen eines Reparaturgesetzes zu rechnen ist.
Zugleich wird auch deutlich, welches Sonderopfer die Beamtenschaft des Landes Berlin durch die verfassungswidrige Unteralimentierung in den vergangenen Jahren erbracht hat. Dies nur durch einen höchstrichterlich bescheinigten, nachweislich-vorsätzlich begangenen Verfassungsbruch!
Alles gut aufgeführt !
Deswegen ja auch der Start der Aktion am 09.11.2020 ! Denkt daran, macht Werbung dafür, seid dabei !!! Und notfalls wöchentlich bis hin zu täglich, damit sie in den Mail’s ( siehe Verteiler ) „ersticken“ mögen…..
Sehr interessant, was in der Mitgliederzeitschrift Votum geschrieben wurde. Vielleicht kann man ja Richtern zumuten, sich zeitnah ggf. wegen verfassungswidrig zu niedriger Besoldung effektiv zu wehren. Schließlich verfügen Richter, verglichen mit durchschnittlichen Beamten (ohne Jurastudium), über weitreichende Rechtskenntnisse.
Ein durchschnittlicher Beamter ist in derartigen Fällen ohne jede effektive Rechtsschutzmöglichkeit. Diese wird vom Land Berlin seit vielen Jahren effektiv, systematisch und absichtlich ausgehebelt.
Dabei sehe ich hier den Dienstherren eindeutig in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass ALLE Beamten eine verfassungsgemäße Alimentation bekommen, also auch diejenigen, die keinen oder verspätet Widerspruch eingelegt haben.
Wir haben unter immer schwierigeren Umständen trotz eines unglaublichen Personalabbaus unsere Leistung gebracht. Dafür steht uns ALLEN eine angemessene Besoldung (ohne Taschenspielertricks) zu, die ggf. zu korrigieren ist, falls es zu „Fehlern“ gekommen sein sollte, und erst recht wenn (wie von Berlin beabsichtigt) jahrelang Geld aus der Besoldung für andere, politisch motivierte Zwecke abgezweigt, also veruntreut, wurde.
Ansonsten würde hierdurch m.E. das Gleichheitsprinzip durchbrochen und es dürfte zu enormen Spannungen innerhalb der Beamtenschaft kommen. Weiter ist zu befürchten, dass das Land Berlin dadurch auch nicht seiner Verpflichtung nachkommt, geeignetes Personal zu bekommen, das mit Sicherheit gewarnt sein dürfte, falls Berlin unser Geld behalten darf.
Ich hoffe sehr, dass das Land Berlin, jedenfalls in Bezug auf die A-Besoldung, zur zeitnahen und vollständigen Nachzahlung verurteilt wird. Das ist leider die einzige Möglichkeit, Berlin zur Einhaltung der Verfassung zu „motivieren“.
Da helfen auch keine Tricks wie die Berlinzulage, die zum offensichtlich von Berlin beabsichtigten Ausschluss aus der Tarifgemeinschaft der Länder führen soll und eben nicht Ruhegehaltsfähig ist, also weder Bestandteil einer verfassungkonformen Besoldung sein kann, noch den Anspruch einer angemessenen Alimentation für Pensionäre erfüllt.
Bei diesen Zahlen wird mir ganz schwindelig!
Kann man diese Zahlen hinsichtlich der A Besoldung wo das Urteil noch aussteht ungefähr mit dem vergleichen?
Danke für Infos
Hans
Hey Hanzenbanzen,
eine sehr schwierige Frage. Leider war das BVerfG in vielen Bereich noch zu ungenau. Und der Besoldungsgesetzgeber zieht sich auf überwiegend eine einzige Aussage zurück: Er habe weiterhin große Entscheidungsfreiheit, wie er die Verfassungswidrigkeit behebt. Zum Beispiel mit der Anhebung der Familienzuschläge, etc. Auf diese Weise versucht er, das Grundeinkommen nicht so stark erhöhen zu müssen. Also wieder ein Taschenspielertrick um uns zu veralbern. Richtig ist aber, dass die Besoldungsgruppe A 4 irgendwie mit diesem gigantischen Prozentsatz erhöht werden muss. Es wird interessant, wie der Gesetzgeber das Problem regelt und auch von Besoldungsgruppe zu Besoldungsgruppe weitergibt OHNE die verfassungsgemäß zugesicherten Abstandsgrenzen zwischen den Gruppen aufzuweichen. Dazu hat aber das BVerfG leider auch zu wenig konkretes geliefert. Um diesen werten Abgeordneten zu zeigen, dass wir bereit sind, weiter zu kämpfen, sollte dem Aufruf, Herrn Wieland Post zu schicken, gefolgt werden. In Größtmöglicher Anzahl. Hoffen wir mal das Beste… Alles Gute, André
Hey, André, die hier ausgeschnittene Tabelle gibt ja die errechneten Prozentwerte aus dem Beschluss 2 bvl 4/18, Randnr. 153 wieder, allerdings im Verhältnis zur Mindestalimentation (115%). Wenn ich also die Besoldung der untersten Besoldungsgruppe für 2009 UM „nur“ 23,82% erhöhe, lande ich ja nicht bei der geforderten Mindestalimentation laut Beschluss Rdnr153, sondern einem geringeren Betrag….(erhöht werden müsste um ~31%)
Hoffentlich drückt sich der Richterbund nur ungeschickt aus, und es liegt kein (Anfänger-)Rechenfehler vor 🙂