Auch auf der Webseite des Deutschen Richterbundes – Landesverbandes Berlin wurde jetzt ein Vorschlag für eine Besoldungswiderspruch veröffentlicht. Der relativ kurz gehaltenen Entwurf verweist auf eine Musterstreitvereinbarung, die im Jahre 2012 zwischen dem Landesverband und der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz abgeschlossen wurde und ist damit für Nichtmitglieder des Richterbundes nicht geeignet.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, warum es dem Richterbund bereits im Jahre 2012 möglich war eine Musterstreitvereinbarung abzuschließen. Eine ähnliche Regelung wurde in einem beamtenpolitischen Grundsatzgespräch am 09.11.17 von der Senatsverwaltung für Finanzen abgelehnt. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
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