Der DGB hat den aktuellen Besoldungsreport veröffentlicht. Bayern führt mit großem Abstand, Berlin hat aufgeholt und befindet sich im Mittelfeld und das Saarland hat jetzt die rote Laterne. Letztendlich wird weiter nach Kassenlage bezahlt. Die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hat bisher noch keine Wirkung entfaltet.
Interessant ist das Interview des ehemaligen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Andreas Voßkuhle auf Seite 12 des Reportes. Eine Kernaussage ist:
„Dass Beamten, die nicht streiken dürfen, klagen müssen, ist im System angelegt, die Verfahrensdauer vor Gericht ist aber zu lang.“
„Die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hat bisher noch keine Wirkung entfaltet.“
Knapp ein Jahr nach Veröffentlichung des Beschlusses des BVerfG zur R-Besoldung in Berlin haben es die Parlamente nicht geschafft, besser gesagt für nötig erachtet, verfassungskonforme Regelungen zu treffen. Das ist sehr bezeichnend, wobei die Verwerflichkeit der politischen Ignoranz umso schlimmer ist, da es diejenigen betrifft, welche garantieren sollen, dass die in den Parlamenten verabschiedeten Gesetze auch umgesetzt und deren Einhaltung überwacht werden.
Ein Staat, der seinen eigenen öffentlichen Dienst über Jahre hinweg derart schlecht behandelt, geht zu Grunde.
…dem ist nichts weiteres hinzuzufügen! Unglaubliche Situation in einem „Rechtsstaat“…
Wir klagen weiter – in der Hoffnung, dass das BVerfG im zukünftigen Beschluss zur A-Besoldung noch wesentlich konkreter wird, als im Beschluss zur R-Besoldung im Land Berlin.