Der dbb berlin fordert in der seiner Meldung vom 09.03.2018 die rückwirkende Anpassung der Besoldung jeweils zum 01. Januar 2018 und 2019.
Konkret fordert der dbb berlin:
– Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für die Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten;
– einen zusätzlichen Anpassungszuschlag von einem Prozent zum Abbau des Besoldungsrückstands;
– eine Erhöhung der Sonderzahlung, um die Differenzen zumindest etwas auszugleichen;
– eine Erhöhung des Kinderzuschlags;
– eine Anpassung der in den letzten Jahrzehnten fast unveränderten Zulagen;
– die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit von einzelnen Zulagen wie bei Polizei, Justiz, Verfassungsschutz usw.
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