Die Aussagen der Pressemeldung Nr. 65/2017 des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.09.2017 sind eindeutig. Schon aus der Überschrift „Berliner Besoldung nicht amtsangemessen“ wird klar, dass das Land Berlin als Dienstherr dem Alimentationsprinzip als eines der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) nicht gerecht geworden ist. Die inhaltlichen Ausführungen der Pressemeldung – hier auszugsweise wiedergegeben – […]