Die Senatsentscheidung zur Berliner Richterbesoldung soll am 28.07.2020 veröffentlicht werden. Eine entsprechende Ankündigung wurde auf der Webseite des BVerfG eingestellt.
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- André Grashof zu Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-WestfalenHallo Fragender, vielen Dank für die Blumen. Nach wie vor habe ich die Hoffnung, dass das BVerfG eine richtungsweisende Entscheidung trifft, die unseren Politikern aufzeigt, wie schlimm sie für den öffentlichen Dienst, unser Land und die Demokratie agieren. Dass dies so dermaßen lange dauert, befremdet aber auch mich und zermürbt wohl jede/n, die/der seit so vielen Jahren für Gerechtigkeit kämpft. Das dürfte in einem Rechtsstaat nicht geschehen. Ja, wir sind abhängig von unserem Dienstherrn, insbesondere - wie auch andere geschrieben haben - nach einer laaaaangen Dienstzeit, die es nicht mehr möglich macht, den Dienstherrn zu wechseln oder gar dem Beamtentum den Rücken zu kehren. Dessen sind sich unsere Politiker auch bewusst, wie sie sich auch bewusst sind, dass sie keinerlei Sanktionen zu befürchten haben für ihre vorsätzlichen verfassungswidrigen Besoldungsentscheidungen. Die große Frage ist es, wie man damit umgeht. Und das muss einjede/r für sich selbst entscheiden. Bitte vergesst nicht, dass das BVerfG bereits entschieden hat, dass das Land Berlin verfassungswidrig agiert hat - und zwar für die R-Besoldung. Dass dies nicht automatisch auch für die anderen Besoldungen korrigiert wird, ist unseren Entscheidungsträgern zu verdanken, die offensichtlich die Erforderlichkeit von Rechtstreue in einem demokratischen System verloren haben. Insofern scheint die Frage mancher hier, inwiefern die beamteten Mitarbeitenden noch einem Treueverhältnis unterliegen, legitim. Schauen wir mal, wie das BVerfG gedenkt, die durchaus dramatische Lage (in ganz Deutschland) zu entspannen und den Politikern aufzuzeigen, wie sie in einem Rechtsstaat agieren müssen. Meine Hoffnung ist es, dass endlich im Frühling 2025 diese so dringend notwendige Entscheidung vom BVerfG bekannt gegeben wird. Und danach muss man schauen, wie sich unsere Politiker verhalten... Insofern ist weiter durchhalten erforderlich, auch wenn es ungemein schwer fällt. Alles Gute, André Grashof
- Martin zu Fehler, vorsätzliche Falschberechnungen und Lügen im verfassungsbrechenden ReferentenentwurfMal ganz davon abgesehen wie man den Wechsel vom Einverdienermodell zum Mehrverdienermodell rechtlich bewerten kann. Die Polizei Berlin möchte modern werden. Bei der Besoldung versucht man jetzt als erste Maßnahme „modern“ zu werden, in dem das Doppelverdienermodell eingeführt wird. Produktivität Im letzten Nachtdienst auf meiner Dienststelle habe ich mich wieder zur Vorgangsbearbeitung an einen dieser super schnellen PCs gesetzt. Ich führte einen Benutzerwechsel durch. Da die Anmeldung mehrere Minuten dauerte und die Tastatur von den unzähligen Vorbenutzern klebte, schweifte mein Blick leicht genervt nach links ab. Ein Faxgerät. Innerlich fragte ich mich wie das Gerät funktioniert. Die erfahreneren Kollegen benutzten es manchmal. Rechts neben mir ein Strichcodescanner. Warum gibt man für soetwas Geld aus? Die Asservatennummer kann ich auch händisch eintragen. Es ist nicht der Teil der Vorgangsbearbeitung der am meisten Zeit beansprucht. Es sind eher die veralteten Arbeitsmittel. Nach der Anmeldung öffnete ich diverse Programme, klickte mich durch unzählige Reiter, übertrug handschriftliche Daten von meinem Merkbuch in den PC, verdokumentierte Formulare und richtete mehrere Minuten meinen Drucker ein. Ich verschickte Vorgänge digital und druckte diese komischerweise immer noch aus. Das dauerte alles unnötig lang. Wenn man schon Personalnot hat, könnte man doch die Produktivität durch modernere Technik kompensieren, dachte ich mir. Auch soll Ende nächsten Jahres die Lizenz eines Programms auslaufen und aus Gründen von Kosten nicht erneuert werden. Da fällt ein Aufgabenbereich bei mir weg. Somit spart diese Maßnahme wenigstens ein Teil meiner Zeit. Die Autos die wir im Fuhrpark haben sind auch fast alle 200.000 Kilometer in der Stadt gefahren. Dementsprechend sieht auch der Innenraum aus und es gibt ab und zu mal „Liegenbleiber“. Steht dann wieder der Tag der offenen Tür an, bekommen wir natürlich als Ausstellungsstück von einer anderen Dienststelle ein neues Fahrzeug. Ok ich schweife ab… Familienfreundlich Neben dem „modernen“ und neu eingeführten Doppelverdienermodel müssten aber in meinem Fall auch die Arbeitszeiten „moderner“ werden. Meine Frau ist auch berufstätig. Einerseits weil sie gerne in ihrem Beruf arbeitet und sie sich verwirklicht und andererseits weil wir auf ihr Gehalt benötigt wird. Ohne Partnereinkommen wäre es auf Grund der zu geringen Besoldungsanpassungen der letzten Jahre zu Engpässen gekommen. Meine Familie bestätigt also den Grund für die Einführung des Doppelverdienermodells. Wegen unserer Tochter, die die Kita besucht, kann meine Frau allerdings nur in Teilzeit arbeiten. Sie hat ihre Dienstzeiten (Privatwirtschaft) an meinen Dienstplan angepasst, damit wir abwechselnd die Abgabe in die Kita (Abholung klappt Dienstzeitlich nie bei mir) und die Kinderbetreuung übernehmen. Allerdings ist mein Dienstplan immer öfter nur noch Theorie. Wegen der vielen und kurzfristigen Dienstzeitverschiebungen und Alarmierungen, auch mal am eigentlich seltenen freien Wochenende, springen Oma und Opa ein. Aber wenn wir diese Vertretung nicht hätten, könnte meine Frau wegen der Kinderbetreung nicht arbeiten gehen. Es wird immer unplanbarer. Und dann denkt sich der Senat wir müssen zum Doppelverdienermodell wechseln? Auf Grund der Dienstzeiten kann ja meine Frau nicht so arbeiten wie sie möchte und ohne Unterstützung der Großeltern nur auf Minijobbasis oder garnicht. Eigentlich ist das fiktive Partnereinkommen eine Lohnkürzung, weil wir wegen der Kinderbetreung keinen Anspruch auf den alimentativen Ergänzungszuschlag hätten bei den seit Jahren zu geringen Besoldungsanpassungen
- Väterchen Frost zu Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des BundesverwaltungsgerichtsAnschaulich: https://www.bz-berlin.de/berlin/sparrunde-beamte-betriebe-besucher
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- André Grashof bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
- Martin bei Fehler, vorsätzliche Falschberechnungen und Lügen im verfassungsbrechenden Referentenentwurf
- Väterchen Frost bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Lutz bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Väterchen Frost bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Andreas bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Andreas Damm bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Schönefelder bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
- Thomas S bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
- Markus F bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
Widerlich wie sie sich mit ihrer Pressemitteilung brüsten und abzulenken versuchen…
Wie lange kann daa Urteil zur A-Besoldung denn jetzt noch dauern? Wie wird der Senat reagieren? Es verspricht interessant zu werden!
Das Urteil war in dieser Deutlichkeit kaum zu erwarten. Freut mich sehr. Inwieweit es demnächst tatsächlich bei den Berlinern Beamten
aussehen wird, ist dennoch abzuwarten. Lustig finde ich hingegen, was unmittelbar auf Berlin.de nach dem Urteil veröffentlicht wurde.
Nämlich, dass die Richtergehälter seit 2016 ordentlich erhöht wurden und natürlich der Fingerzeig darauf, wie wertvoll die Richter- Staatsanwaltschaft
dem Geldgeber ist. Das nenne ich „Heuchelei“ und vorsätzliche Vertuschung der Besoldungspolitik in Berlin.
Drücke weiterhin die Daumen. Es hilft leider nur noch das Erstreiten vor Gericht in Berlin…….
Stimmt, ist schon merkwürdig! https://www.berlin.de/sen/justva/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.966257.php
Moin,
Grüße aus Brandenburg und meinen Glückwunsch! Der Beschluss ist wegweisend und auf immerhin 47 Seiten klar formuliert. Dem Urteil des BverwG wurde ebenfalls entsprochen (Anzahl der Parameter). Jetzt noch die Entscheidung zur A Besoldung abwarten! Ich drücke die Daumen
Beste Grüße
Ingo
Rz 152: Mindestalimentation (115% von Grundsicherung) der Besoldungsgruppe A4 (A2) in 2009-2015 jeweils mindestens um 24% unterschritten… Hoppala..
Hallo, m.E. ein voller Erfolg auf gesamter Linie ! Glückwunsch allen Beteiligten !
Widerspruch reicht aus. Steht so drin. Entscheidend ist „zeitnahe Geltendmachung“, das heißt Widerspruch jedes Jahr.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt. Entscheidend ist, dass sie sich gegen die Höhe ihrer Besoldung zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben, so dass der Haushaltsgesetzgeber nicht im Unklaren geblieben ist, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird.
Klingt für mich das wahrscheinlich der regelmässige Widerspruch ausreichend war.
Ja wird so sein, eine Heidenarbeit für die Personalstellen. Die tun mir jetzt schon leid.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html
Sieg!
Herzlichen Glückwunsch den Protagonisten
Den Glückwünschen kann ich mich nur anschließen. Toller Zwischenerfolg!!!
Nur noch ein Mal schlafen…. 😀
Immer mit der Ruhe. Schließlich gibt das Urteil nur erstmal die Richtung, auch zur A- Besoldung vor. Je nach dem geht`s dann erst richtig los.
Trotzdem hoffe ich auf ein für uns positives Urteil.
Ist das das berühmte Licht am Ende des Tunnels?