Die Senatsentscheidung zur Berliner Richterbesoldung soll am 28.07.2020 veröffentlicht werden. Eine entsprechende Ankündigung wurde auf der Webseite des BVerfG eingestellt.
Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.
MehrIn allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.
"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."
Mehr"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."
Mehr"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."
Mehr“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."
Mehr"... im Land Berlin für die Besoldungsgruppen der Kläger verfassungswidrig, weil die Besoldung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes ergebenden Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation nicht vereinbar ist."
MehrMit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.
MehrDer Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.
Mehr"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."
Mehr„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“
Mehr"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."
MehrDie Senatsentscheidung zur Berliner Richterbesoldung soll am 28.07.2020 veröffentlicht werden. Eine entsprechende Ankündigung wurde auf der Webseite des BVerfG eingestellt.
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Widerlich wie sie sich mit ihrer Pressemitteilung brüsten und abzulenken versuchen…
Wie lange kann daa Urteil zur A-Besoldung denn jetzt noch dauern? Wie wird der Senat reagieren? Es verspricht interessant zu werden!
Das Urteil war in dieser Deutlichkeit kaum zu erwarten. Freut mich sehr. Inwieweit es demnächst tatsächlich bei den Berlinern Beamten
aussehen wird, ist dennoch abzuwarten. Lustig finde ich hingegen, was unmittelbar auf Berlin.de nach dem Urteil veröffentlicht wurde.
Nämlich, dass die Richtergehälter seit 2016 ordentlich erhöht wurden und natürlich der Fingerzeig darauf, wie wertvoll die Richter- Staatsanwaltschaft
dem Geldgeber ist. Das nenne ich „Heuchelei“ und vorsätzliche Vertuschung der Besoldungspolitik in Berlin.
Drücke weiterhin die Daumen. Es hilft leider nur noch das Erstreiten vor Gericht in Berlin…….
Stimmt, ist schon merkwürdig! https://www.berlin.de/sen/justva/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.966257.php
Moin,
Grüße aus Brandenburg und meinen Glückwunsch! Der Beschluss ist wegweisend und auf immerhin 47 Seiten klar formuliert. Dem Urteil des BverwG wurde ebenfalls entsprochen (Anzahl der Parameter). Jetzt noch die Entscheidung zur A Besoldung abwarten! Ich drücke die Daumen
Beste Grüße
Ingo
Rz 152: Mindestalimentation (115% von Grundsicherung) der Besoldungsgruppe A4 (A2) in 2009-2015 jeweils mindestens um 24% unterschritten… Hoppala..
Hallo, m.E. ein voller Erfolg auf gesamter Linie ! Glückwunsch allen Beteiligten !
Widerspruch reicht aus. Steht so drin. Entscheidend ist „zeitnahe Geltendmachung“, das heißt Widerspruch jedes Jahr.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt. Entscheidend ist, dass sie sich gegen die Höhe ihrer Besoldung zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben, so dass der Haushaltsgesetzgeber nicht im Unklaren geblieben ist, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird.
Klingt für mich das wahrscheinlich der regelmässige Widerspruch ausreichend war.
Ja wird so sein, eine Heidenarbeit für die Personalstellen. Die tun mir jetzt schon leid.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html
Sieg!
Herzlichen Glückwunsch den Protagonisten
Den Glückwünschen kann ich mich nur anschließen. Toller Zwischenerfolg!!!
Nur noch ein Mal schlafen…. 😀
Immer mit der Ruhe. Schließlich gibt das Urteil nur erstmal die Richtung, auch zur A- Besoldung vor. Je nach dem geht`s dann erst richtig los.
Trotzdem hoffe ich auf ein für uns positives Urteil.
Ist das das berühmte Licht am Ende des Tunnels?