Die Folgen der Föderaliserung der Besoldung machen sich immer mehr bemerkbar. Nachdem über ein Jahrzehnt gerade die Nachzahlungen für die Berliner Besoldung über mehrere Instanzen hinausgezögert wurden, entdecken immer mehr Verwaltungsgerichte bereits in der ersten Instanz die Möglichkeit, im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
Bis zu 100 Verfahren werden so jährlich dem BVerfG zu allen Themenbereichen vorgelegt.
Im Rahmen einer Anfrage unseres Mitstreiters aus dem Saarland, Jürgen Schmitt, stellte sich heraus, dass zu der Thematik Beamtenbesoldung bereits 43 Normenkontrollverfahren aus allen Bundesländern anhängig sind.
Diese Entwicklung war vorhersehbar, da bereits Ende der 60er Jahre die besoldungsrechtliche Kleinstaaterei ebenfalls die Gerichte beschäftigt hatte und letztendlich zu einer bundeseinheitlichen Besoldung führte.
Das BVerfG wird nicht umhin kommen, die Vorgaben für eine amtsangemessene Besoldung so zu konkretisieren, dass es auch zu einer Entlastung der Verwaltungsgerichte kommt.
Das Bundesverfassungsgericht hat für Recht erkannt, daß die Besoldung der Berliner Beamten verfassungswidrig ist. Was ist bisher passiert? Der Aufforderung, den Beamten eine entsprechende Nachzahlung zu gewähren wird von der Berliner Politik „ausgesessen“. Jeder, der der berliner Besoldung wiedersprochen hat, hat Anrecht auf die entsprechende Nachzahlung. Richter und Staatsanwälte bekommen jetzt ihr Geld, die A-Besoldeten „kieken mal wieder in die Röhre.“ Ich habe jetzt die Faxen dicke und habe mich an ein Rechtsanwaltsbüro gewandt. Ich will mein Geld haben, plus Zinsen für die verzögerte Zahlung. Wenn ich mein Konto überziehe, muß ich zwischen 14 und 16% Überziehungszinsen zahlen. Wenn sich meine Sicht auf das Radieschen geändert hat, dann brauche ich kein Geld mehr.
Das BVerfG kann ja gar nicht zu einem Urteil kommen, wenn sich ständig neue Parameter für neue Berechnungen ankündigen, bzw. angekündigt werden.
https://www.bz-berlin.de/deutschland/heil-kuendigt-deutliche-erhoehung-von-hartz-iv-saetzen-an
Das neue Zauberwort heißt dann Bürgergeld.
Anspruch soll wohl jede/jeder haben… unabhängig davon, ob man verheiratet ist oder in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und der Partner/die Partnerin gut verdient.
Wenn dem so wäre, konterkariert man den Beschluss des BVerfG, da die Berechnung der Mindestbesoldung neu ausgestaltet werden müsste.
Schlimmer ist aber, dass das Bürgergeld dann aber so gar keine Anreize schafft, einen Job – insbesondere im Niedriglohnsektor – anzunehmen.
Angesichts des Fachkräftemangels und zahlreicher Branchen, sie händeringend Personal suchen, müsste man eigentlich alle gesunden und arbeitsfähigen Menschen verpflichten, einen Job anzunehmen. Wer nicht willens ist, verliert seinen Anspruch auf staatliche Alimentation.
Ich bin seit einigen Jahren regelmäßiger Leser dieser Seiten. Doch heute möchte ich mich doch mal äußern.
Selbst habe ich viele Jahre in dieser doch lebhaften und sich runter wirtschaftenden Stadt Berlin meinen A…für die Berliner hin gehalten. 6 mal einen DU (der letzte hat mich in die Pensionierung getrieben).
Mit meiner (Zwangs-)Pensionierung habe ich dieser Stadt den Rücken gekehrt.
Seither mußte ich eine grundsätzliche Lebenserfahrung, die eng mit dieser Stadt, mit der Pol und dieser Gesellschaft verbunden ist, verinnerlichen. Martin Luther King hat es in einem Satz zusammen gefaßt: “A right delayed is a right denied.”
Mein Glaube an Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit ist vor vielen Jahren verloren gegangen.
Vor mehr als einem Jahr sollte es eine Entscheidung in der A-Besoldung geben. Wo ist sie? Heiße Luft aus Karlsruhe?
Forderungen an die regierenden Berliner Politiker …die lachen sich scheckig…ich zieh den Hut vor denen die an ein gutes Ende glauben…ich hoffe für diese, dass der oder die Jenige lebt, damit sich seiner/ihrer Wunsch erfüllt….denn nun heißt es erneut mindestens weitere 7 (oder mehr)Monate auf die Entscheidung aus Karlsruhe warten…in diesem Sinne „Ein verzögertes Recht ist ein verweigertes Recht.“….
Lieber Hanzen, von welchem Druck in Berlin schreibst du hier……..ganz sicher meintest du nicht die Berliner Beamtenschaft und auch nicht die Berliner Polizeigewerkschaften, ausgenommen die üblichen Verdächtigen, vor denen ich mich respektvoll verneige….
https://m.faz.net/agenturmeldungen/dpa/gericht-haelt-richterbesoldung-fuer-verfassungswidrig-17993164.html
Und ein weiterer Beschluss bzw. eine weitere Ohrfeige für die Politik
https://twitter.com/nancyfaeser/status/1518916990915821570?s=21&t=AHSpf4GIP06SnbjAbxYEIg
Warum nicht endlich EINE einheitliche Besoldung?😭😭😭😭😭😭😭😭😭😭
Bald werden sie auch in Berlin dem Druck nachgeben müssen. Bin da ganz sicher. Hamburg und Berlin laufen in vielen Dingen syncron.
Wir dürfen gespannt sein…
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/coronavirus/Hamburger-Senat-will-Beamten-230-Millionen-Euro-nachzahlen,beamte208.html
Ich zitiere aus dem Artikel:
„Gegen diese Kürzung laufen noch Musterklagen von Hamburger Beamtinnen und Beamten. Das Bundesverfassungsgericht wird erst in Jahren darüber entschieden, doch es hatte grundsätzlich schon für Berlin und Nordrhein-Westfalen geurteilt: Die allgemeinen Gehälter dürfen nicht stärker steigen als die Beamtinnen- und Beamtenbesoldung.“
In Hamburg erkennt man langsam den Ernst der Lage… nur in Berlin verschließt die Politik weiterhin die Augen.
https://www.presseportal.de/pm/112703/5190344
Und täglich grüßt das Murmeltier. Egal, in welches Bundesland man schaut. Das Kalkül der politisch Verantwortlichen ist stets das Gleiche.
Abwarten und Hinhalten, um so Zeit und Geld zu gewinnen.
Man kann nur hoffen, dass das BVerfG mit seinem nächsten Beschluss ein Machtwort spricht und endlich diesem unwürdigen Treiben ein Ende bereitet.
https://www.dbb-hamburg.de/aktuelles/news/sachstand-zu-den-widerspruchs-und-klageverfahren-zur-amtsangemessenen-alimentation-der-beamtinnen-und-beamten/
Auch in Hamburg lässt sich die Beamtenschaft nicht mehr auf der Nase herum tanzen.
Vielen Dank für euren unermüdlichen Einsatz! Meine Spende ist unterwegs.
Ist das jetzt gut oder schlecht für uns??
Hallo Hanzen, ich sehe dies durchaus positiv. Angesichts der Fülle der Verfahren ist der Regelungsdruck groß. Die aufgelieferten Stellungnahmen gerade zur Berliner Besoldung sind mittlerweile so dezidiert, dass das BVerfG genug Material hat, um konkrete Vorgaben zu machen. Die Spielräume der Gesetzgeber dürften dann massiv eingeschränkt sein. Meines Erachtens kommt man mittelfristig an einer bundeseinheitlichen Besoldung nicht vorbei. BG Mirko