Laut Schreiben des 2. Senats des BVerfG vom 30.04.2020 wird eine Entscheidung in Sachen Vorlageverfahren für die Berliner Richterbesoldung bis Ende Juli angestrebt.
Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.
MehrIn allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.
"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."
Mehr"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."
Mehr"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."
Mehr“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."
Mehr"... im Land Berlin für die Besoldungsgruppen der Kläger verfassungswidrig, weil die Besoldung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes ergebenden Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation nicht vereinbar ist."
MehrMit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.
MehrDer Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.
Mehr"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."
Mehr„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“
Mehr"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."
MehrLaut Schreiben des 2. Senats des BVerfG vom 30.04.2020 wird eine Entscheidung in Sachen Vorlageverfahren für die Berliner Richterbesoldung bis Ende Juli angestrebt.
Melde dich für unseren Newsletter an!
<p id=“copyright“><span class=“credits“><a href=“https://www.berliner-besoldung.de/“>Berliner Besoldung.de</a> unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung <a href=“https://www.berliner-besoldung.de/impressum/“>Impressum / Disclaimer</a> <a href=“https://www.berliner-besoldung.de/datenschutzerklaerung/“>Datenschutz</a></span>
Berliner Besoldung.de unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung Impressum / Disclaimer Datenschutz
André,
Herzlichen Glückwunsch,
Wir sind Dir alle so dankbar!!
Dankeschön, dass Du Dich so für uns alle eingesetzt hast!!
André,
Wir danken Dir alle!!
Du bist großartig!!!
Herzlichen Glückwunsch
Schon Mitte Juli und noch kein Termin…?!
Ich habe letztens meinen Anwalt angeschrieben, da ich nicht sicher war, ob ich noch weiterhin Widerspruch einlegen muss. Er meinte, für dieses Jahr ist meine Erneuerung ausreichend. Bis Ende 2021 sollte ich dann aber erneut Widerspruch einlegen. Er geht zwar nicht davon aus, dass es so lange dauert, aber…
Das sagt ja einiges aus! Schockierend, wie hier offensichtlich weiter auf Zeit gespielt wird. Ist das überhaupt rechtens, Monate bzw. Jahre verstreichen zu lassen? Gibt’s da keine Frist? In der Zwischenzeit sterben wir Alten weg… naja, auch ne Lösung.
Hey Ihr,
ja, auch meine Geduld wird enorm strapaziert. Und ja, es gäbe eine Möglichkeit beim BVerfG zu intervenieren. Aber wollen wir das wirklich? Die Richter unter Druck setzen, die für uns ein Urteil fällen sollen? Gegen die Richter vorzugehen, von denen wir abhängig sind, halte ich für wenig zielführend. Sollte es tatsächlich bis Ende des Monats noch kein Urteil geben, würde ich mir kurze Zeit später erlauben, etwas eindringlicher nachzufragen. Schauen wir mal…
Beste Grüße, André Grashof
Gar nichts passiert.
Aber wenn was passiert, oder ich dadurch etwas beschleunigen kann, dann opfere ich mich und trinke freiwillig nen Kasten Berliner. Dass ich mal so tief sinke…
Über wie viele Jahre sich das jetzt schon zieht!
Sollte man sich daran ein Beispiel nehmen und Anträge so bearbeiten?
Wer wettet mit mir um einen Kasten Bier (aber bitte kein Berliner Pils, da ist nicht nur die Besoldung mies), dass bis zum 31.7.2020 rein gar nichts passiert 😀 ?
So langsam hilft nur noch Galgenhumor.
Ich bin raus, da du wahrscheinlich Recht hast. Die Formel ist einfach „Zeit ist Geld“.
Bin mal gespannt was nach dem positiven urteil für uns passiert:-)
Hallo, glaub du könntest recht haben:-)
Hallo.
Laut Schreiben HPR will der Senat die A4-Besoldung nach A5 überführen. Hat das irgendwelche Auswirkungen bzgl der Berechnung? Der Abstand zu Transferleistungen ist damit ja größer.
Tach auch…..
Nach meiner Denke kann das nur eine Auswirkung für die Zukunft haben.
Das, wenn es wirklich zu einer Abschaffung von A4 kommen sollte, keine Widersprüche mehr Sinn machen könnten.
Für die bisherigen Widersprüche und Klagen kann das eigentlich keine Auswirkung haben, da es ja um die vergangenen Jahre geht.
Für mich fühlt es sich eher so an, dass das Land Berlin seine Schuld eingesteht wenn es wirklich zur Abschaffung von A4 kommt.
Hey Ihr,
diese erst einmal nur geplanten Veränderungen bei A 4 werden sich nur zukünftig auswirken. Ob es ausreicht, die verfassungsrechtlich geforderten Abstände zu Hartz IV damit einzuhalten, bleibt abzuwarten. Meine Hoffnung ist nach wie vor, dass sich Prof. Dr. Dr. Voßkuhle bereits soweit in die Formulierungen zum Urteil der Richterbesoldung eingebracht hat, dass auch der jetzige Wechsel nichts an einem gerechten Urteil ändern wird. Da auch andere Bundesländer ihre Besoldungen erhöht haben und insbesondere die schlechtest bezahlenden Bundesländer ordentlich nachziehen müssen (sofern das Urteil so wird, wie ich es mir erhoffe), ist es möglicherweise auch zukünftig noch erforderlich, Widerspruch einzulegen. Alles steht und fällt mit der (hoffentlich) im Urteil vorgegebenen Art und Weise der Berechnung. Nicht nur im Abstand zu Hartz IV, sondern auch im Abstand innerhalb der Besoldungsgruppen und zu den Besoldungen in anderen Bundesländern. Vielleicht geht der zweite Senat des BVerfG ja auch auf das von uns angeführte Prinzip der Bundestreue ein. Dann könnte der direkte Vergleich mit der Bundesbesoldung eine weitere wichtige Rolle spielen. Hoffen wir mal das Beste für die Beamtenschaft. Nicht nur im Land Berlin, sondern bundesweit! Alles Gute,
André
Auch die 2,5 Monate werden wir noch überstehen.
Hoffentlich wird ein wegweisendes Urteil gefällt!
Tach in die Runde,
schön, dass ihr daran glaubt… es wird geschoben und geschoben – immer weiter nach hinten! Man wartet und hofft – Monate – Jahre… Prof. Dr. Voßkuhle verabschiedet sich inzwischen in den Ruhestand.
Sollte das BVerfG wirklich zu unseren Gunsten entscheiden, zuckt der Senat die Schultern – Berlin hat ja jetzt erst recht kein Geld – leider, leider kam der Virus dazwischen. Dann heißt es wieder warten. Ich bin dann alt und grau…
Wir sollten froh sein, wenn dieses Jahr noch das Weihnachtsgeld bleibt.
Aber gut, ich habe geklagt, mehr kann ich nicht tun.
Sehr schön! Dann dauert es ja nicht mehr lange. Die Terminierung der Folgeverfahren werden dann noch interessant. Ich nehme an, hier sind wenige Richter aktiv 😉