Laut Schreiben des 2. Senats des BVerfG vom 30.04.2020 wird eine Entscheidung in Sachen Vorlageverfahren für die Berliner Richterbesoldung bis Ende Juli angestrebt.
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- ChatGPT zu Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025Was ChatGPT dazu sagt: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 27. Februar 2020 hat insbesondere zwei wichtige Konsequenzen für Anspruchssteller, die bereits einen ablehnenden Bescheid erhalten haben: 1. Mögliche neue Anspruchsgrundlage durch die Besoldungsnachzahlung Das Gericht stellte fest, dass die rückwirkende Besoldungsnachzahlung eine neue Ungleichbehandlung nach dem Lebensalter bewirken kann. Allerdings wurde auch klargestellt, dass eine solche Maßnahme gerechtfertigt sein kann, wenn sie: - notwendig ist, um erworbene Rechte zu schützen, - eine große Anzahl von betroffenen Personen berücksichtigt, - nicht zu einer zeitlich unbegrenzten Altersdiskriminierung führt. ➝ Folge: Personen, die bereits eine Ablehnung erhalten haben, könnten prüfen, ob durch die Besoldungsnachzahlung ein neuer Diskriminierungstatbestand entstanden ist, auf dessen Basis ein neuer Anspruch geltend gemacht werden könnte. 2. Unionsrechtswidrigkeit der starren Ausschlussfrist von zwei Monaten Der EuGH entschied, dass der Effektivitätsgrundsatz einer Regelung entgegensteht, die eine Ausschlussfrist von zwei Monaten auf den Tag der Verkündung eines EuGH-Urteils festlegt, wenn: - es für die Betroffenen nicht klar erkennbar war, dass sie diskriminiert wurden, - Uneinigkeit in der Rechtsprechung über die Übertragbarkeit des Urteils bestand.➝ Folge: Anspruchssteller, deren Anträge mit der Begründung abgelehnt wurden, dass sie die Frist versäumt haben, könnten argumentieren, dass diese Frist unionsrechtswidrig ist und ihre Ansprüche neu prüfen lassen. Was bedeutet das konkret für bereits abgelehnte Fälle? Betroffene sollten überprüfen, ob ihre Ablehnung auf der strikten Anwendung der Zweimonatsfrist basiert. Falls ja, könnten sie eine erneute Überprüfung fordern. Falls durch die Besoldungsnachzahlung eine neue Diskriminierung entstanden ist, könnten sie neue Ansprüche geltend machen. Wer sich aufgrund der unklaren Rechtslage nicht früher gewehrt hat, könnte nun eine bessere Chance haben, eine Entschädigung zu erhalten. Hier sind die konkreten Schritte, die Anspruchsteller unternehmen können, um eine erneute Prüfung oder einen neuen Anspruch geltend zu machen: 1. Ablehnungsbescheid genau prüfen Grund der Ablehnung analysieren: - Wurde der Antrag wegen der Zweimonatsfrist abgelehnt? - Wurde behauptet, es liege keine Diskriminierung vor? - Falls die Ablehnung auf die Frist gestützt wurde, könnte man sich auf das EuGH-Urteil berufen. 2. Neue Sachlage prüfen (Möglichkeit eines neuen Anspruchs) Das EuGH-Urteil erkennt an, dass die nachträgliche Besoldungsnachzahlung eine neue Altersdiskriminierung sein könnte. Falls du von dieser Nachzahlung betroffen bist, könnte sich daraus ein neuer Anspruch auf Entschädigung ergeben. 3. Neuen Antrag stellen oder Widerspruch einlegen Option 1: Neuer Antrag auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Falls durch die Besoldungsnachzahlung eine neue Diskriminierung entstanden ist, kannst du einen neuen Antrag stellen. - Bezug auf das EuGH-Urteil nehmen: Argumentieren, dass durch die Besoldungsnachzahlung die alte Altersdiskriminierung fortgeführt wurde. Option 2: Widerspruch oder Überprüfungsantrag gegen den alten Ablehnungsbescheid Falls dein Antrag nur wegen der Frist abgelehnt wurde: Schreiben an die Behörde aufsetzen, in dem du auf das EuGH-Urteil verweist: Die Zweimonatsfrist ist unionsrechtswidrig, weil die Betroffenen nicht rechtzeitig erkennen konnten, dass sie diskriminiert wurden. Falls das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann eine Überprüfung nach § 44 VwVfG beantragt werden. 4. Gerichtliche Schritte prüfen (falls Widerspruch oder neuer Antrag abgelehnt wird) Falls die Behörde nicht reagiert oder erneut ablehnt, kannst du eine Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Das EuGH-Urteil könnte als starkes Argument dienen, dass die bisherigen Ablehnungen rechtswidrig waren. 5. Beratung durch Fachanwalt oder Gewerkschaft einholen Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder Arbeitsrecht kann helfen, einen rechtssicheren Antrag zu formulieren. Gewerkschaften oder Interessenverbände haben oft eigene Musteranträge oder können Unterstützung leisten.
- Hans zu Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025Hallo Thomas !! Das Urteil vom EuGH war 2020!!Wann habt ihr denn die ablehnende Bescheide mit Enpfangsbekenntnis bekommen ?Finde den Fehler
- Markus F. zu Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 202524/2021 (SenFin): Hinweise zum Umgang anhängiger Verwaltungsstreitverfahren zur Altersdiskriminierung in der Besoldung auf Grund der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 27.02.2020 (Az.: C-773/18 bis C-775/18) Wobei ich nach Durchsicht dieses RS kaum eine Chance sehe, dort steht ganz klar, dass abgeschlossene Verfahren nicht "wiedereröffnet" werden.
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- ChatGPT bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
- Hans bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
- Markus F. bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
- Markus F. bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
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- Thomas bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
- Thomas Stein bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
- Thomas bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
- Thomas Stein bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
- Markus F. bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
André,
Herzlichen Glückwunsch,
Wir sind Dir alle so dankbar!!
Dankeschön, dass Du Dich so für uns alle eingesetzt hast!!
André,
Wir danken Dir alle!!
Du bist großartig!!!
Herzlichen Glückwunsch
Schon Mitte Juli und noch kein Termin…?!
Ich habe letztens meinen Anwalt angeschrieben, da ich nicht sicher war, ob ich noch weiterhin Widerspruch einlegen muss. Er meinte, für dieses Jahr ist meine Erneuerung ausreichend. Bis Ende 2021 sollte ich dann aber erneut Widerspruch einlegen. Er geht zwar nicht davon aus, dass es so lange dauert, aber…
Das sagt ja einiges aus! Schockierend, wie hier offensichtlich weiter auf Zeit gespielt wird. Ist das überhaupt rechtens, Monate bzw. Jahre verstreichen zu lassen? Gibt’s da keine Frist? In der Zwischenzeit sterben wir Alten weg… naja, auch ne Lösung.
Hey Ihr,
ja, auch meine Geduld wird enorm strapaziert. Und ja, es gäbe eine Möglichkeit beim BVerfG zu intervenieren. Aber wollen wir das wirklich? Die Richter unter Druck setzen, die für uns ein Urteil fällen sollen? Gegen die Richter vorzugehen, von denen wir abhängig sind, halte ich für wenig zielführend. Sollte es tatsächlich bis Ende des Monats noch kein Urteil geben, würde ich mir kurze Zeit später erlauben, etwas eindringlicher nachzufragen. Schauen wir mal…
Beste Grüße, André Grashof
Gar nichts passiert.
Aber wenn was passiert, oder ich dadurch etwas beschleunigen kann, dann opfere ich mich und trinke freiwillig nen Kasten Berliner. Dass ich mal so tief sinke…
Über wie viele Jahre sich das jetzt schon zieht!
Sollte man sich daran ein Beispiel nehmen und Anträge so bearbeiten?
Wer wettet mit mir um einen Kasten Bier (aber bitte kein Berliner Pils, da ist nicht nur die Besoldung mies), dass bis zum 31.7.2020 rein gar nichts passiert 😀 ?
So langsam hilft nur noch Galgenhumor.
Ich bin raus, da du wahrscheinlich Recht hast. Die Formel ist einfach „Zeit ist Geld“.
Bin mal gespannt was nach dem positiven urteil für uns passiert:-)
Hallo, glaub du könntest recht haben:-)
Hallo.
Laut Schreiben HPR will der Senat die A4-Besoldung nach A5 überführen. Hat das irgendwelche Auswirkungen bzgl der Berechnung? Der Abstand zu Transferleistungen ist damit ja größer.
Tach auch…..
Nach meiner Denke kann das nur eine Auswirkung für die Zukunft haben.
Das, wenn es wirklich zu einer Abschaffung von A4 kommen sollte, keine Widersprüche mehr Sinn machen könnten.
Für die bisherigen Widersprüche und Klagen kann das eigentlich keine Auswirkung haben, da es ja um die vergangenen Jahre geht.
Für mich fühlt es sich eher so an, dass das Land Berlin seine Schuld eingesteht wenn es wirklich zur Abschaffung von A4 kommt.
Hey Ihr,
diese erst einmal nur geplanten Veränderungen bei A 4 werden sich nur zukünftig auswirken. Ob es ausreicht, die verfassungsrechtlich geforderten Abstände zu Hartz IV damit einzuhalten, bleibt abzuwarten. Meine Hoffnung ist nach wie vor, dass sich Prof. Dr. Dr. Voßkuhle bereits soweit in die Formulierungen zum Urteil der Richterbesoldung eingebracht hat, dass auch der jetzige Wechsel nichts an einem gerechten Urteil ändern wird. Da auch andere Bundesländer ihre Besoldungen erhöht haben und insbesondere die schlechtest bezahlenden Bundesländer ordentlich nachziehen müssen (sofern das Urteil so wird, wie ich es mir erhoffe), ist es möglicherweise auch zukünftig noch erforderlich, Widerspruch einzulegen. Alles steht und fällt mit der (hoffentlich) im Urteil vorgegebenen Art und Weise der Berechnung. Nicht nur im Abstand zu Hartz IV, sondern auch im Abstand innerhalb der Besoldungsgruppen und zu den Besoldungen in anderen Bundesländern. Vielleicht geht der zweite Senat des BVerfG ja auch auf das von uns angeführte Prinzip der Bundestreue ein. Dann könnte der direkte Vergleich mit der Bundesbesoldung eine weitere wichtige Rolle spielen. Hoffen wir mal das Beste für die Beamtenschaft. Nicht nur im Land Berlin, sondern bundesweit! Alles Gute,
André
Auch die 2,5 Monate werden wir noch überstehen.
Hoffentlich wird ein wegweisendes Urteil gefällt!
Tach in die Runde,
schön, dass ihr daran glaubt… es wird geschoben und geschoben – immer weiter nach hinten! Man wartet und hofft – Monate – Jahre… Prof. Dr. Voßkuhle verabschiedet sich inzwischen in den Ruhestand.
Sollte das BVerfG wirklich zu unseren Gunsten entscheiden, zuckt der Senat die Schultern – Berlin hat ja jetzt erst recht kein Geld – leider, leider kam der Virus dazwischen. Dann heißt es wieder warten. Ich bin dann alt und grau…
Wir sollten froh sein, wenn dieses Jahr noch das Weihnachtsgeld bleibt.
Aber gut, ich habe geklagt, mehr kann ich nicht tun.
Sehr schön! Dann dauert es ja nicht mehr lange. Die Terminierung der Folgeverfahren werden dann noch interessant. Ich nehme an, hier sind wenige Richter aktiv 😉