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- ChatGPT zu Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025Was ChatGPT dazu sagt: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 27. Februar 2020 hat insbesondere zwei wichtige Konsequenzen für Anspruchssteller, die bereits einen ablehnenden Bescheid erhalten haben: 1. Mögliche neue Anspruchsgrundlage durch die Besoldungsnachzahlung Das Gericht stellte fest, dass die rückwirkende Besoldungsnachzahlung eine neue Ungleichbehandlung nach dem Lebensalter bewirken kann. Allerdings wurde auch klargestellt, dass eine solche Maßnahme gerechtfertigt sein kann, wenn sie: - notwendig ist, um erworbene Rechte zu schützen, - eine große Anzahl von betroffenen Personen berücksichtigt, - nicht zu einer zeitlich unbegrenzten Altersdiskriminierung führt. ➝ Folge: Personen, die bereits eine Ablehnung erhalten haben, könnten prüfen, ob durch die Besoldungsnachzahlung ein neuer Diskriminierungstatbestand entstanden ist, auf dessen Basis ein neuer Anspruch geltend gemacht werden könnte. 2. Unionsrechtswidrigkeit der starren Ausschlussfrist von zwei Monaten Der EuGH entschied, dass der Effektivitätsgrundsatz einer Regelung entgegensteht, die eine Ausschlussfrist von zwei Monaten auf den Tag der Verkündung eines EuGH-Urteils festlegt, wenn: - es für die Betroffenen nicht klar erkennbar war, dass sie diskriminiert wurden, - Uneinigkeit in der Rechtsprechung über die Übertragbarkeit des Urteils bestand.➝ Folge: Anspruchssteller, deren Anträge mit der Begründung abgelehnt wurden, dass sie die Frist versäumt haben, könnten argumentieren, dass diese Frist unionsrechtswidrig ist und ihre Ansprüche neu prüfen lassen. Was bedeutet das konkret für bereits abgelehnte Fälle? Betroffene sollten überprüfen, ob ihre Ablehnung auf der strikten Anwendung der Zweimonatsfrist basiert. Falls ja, könnten sie eine erneute Überprüfung fordern. Falls durch die Besoldungsnachzahlung eine neue Diskriminierung entstanden ist, könnten sie neue Ansprüche geltend machen. Wer sich aufgrund der unklaren Rechtslage nicht früher gewehrt hat, könnte nun eine bessere Chance haben, eine Entschädigung zu erhalten. Hier sind die konkreten Schritte, die Anspruchsteller unternehmen können, um eine erneute Prüfung oder einen neuen Anspruch geltend zu machen: 1. Ablehnungsbescheid genau prüfen Grund der Ablehnung analysieren: - Wurde der Antrag wegen der Zweimonatsfrist abgelehnt? - Wurde behauptet, es liege keine Diskriminierung vor? - Falls die Ablehnung auf die Frist gestützt wurde, könnte man sich auf das EuGH-Urteil berufen. 2. Neue Sachlage prüfen (Möglichkeit eines neuen Anspruchs) Das EuGH-Urteil erkennt an, dass die nachträgliche Besoldungsnachzahlung eine neue Altersdiskriminierung sein könnte. Falls du von dieser Nachzahlung betroffen bist, könnte sich daraus ein neuer Anspruch auf Entschädigung ergeben. 3. Neuen Antrag stellen oder Widerspruch einlegen Option 1: Neuer Antrag auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Falls durch die Besoldungsnachzahlung eine neue Diskriminierung entstanden ist, kannst du einen neuen Antrag stellen. - Bezug auf das EuGH-Urteil nehmen: Argumentieren, dass durch die Besoldungsnachzahlung die alte Altersdiskriminierung fortgeführt wurde. Option 2: Widerspruch oder Überprüfungsantrag gegen den alten Ablehnungsbescheid Falls dein Antrag nur wegen der Frist abgelehnt wurde: Schreiben an die Behörde aufsetzen, in dem du auf das EuGH-Urteil verweist: Die Zweimonatsfrist ist unionsrechtswidrig, weil die Betroffenen nicht rechtzeitig erkennen konnten, dass sie diskriminiert wurden. Falls das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann eine Überprüfung nach § 44 VwVfG beantragt werden. 4. Gerichtliche Schritte prüfen (falls Widerspruch oder neuer Antrag abgelehnt wird) Falls die Behörde nicht reagiert oder erneut ablehnt, kannst du eine Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Das EuGH-Urteil könnte als starkes Argument dienen, dass die bisherigen Ablehnungen rechtswidrig waren. 5. Beratung durch Fachanwalt oder Gewerkschaft einholen Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder Arbeitsrecht kann helfen, einen rechtssicheren Antrag zu formulieren. Gewerkschaften oder Interessenverbände haben oft eigene Musteranträge oder können Unterstützung leisten.
- Hans zu Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025Hallo Thomas !! Das Urteil vom EuGH war 2020!!Wann habt ihr denn die ablehnende Bescheide mit Enpfangsbekenntnis bekommen ?Finde den Fehler
- Markus F. zu Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 202524/2021 (SenFin): Hinweise zum Umgang anhängiger Verwaltungsstreitverfahren zur Altersdiskriminierung in der Besoldung auf Grund der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 27.02.2020 (Az.: C-773/18 bis C-775/18) Wobei ich nach Durchsicht dieses RS kaum eine Chance sehe, dort steht ganz klar, dass abgeschlossene Verfahren nicht "wiedereröffnet" werden.
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- ChatGPT bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
- Hans bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
- Markus F. bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
- Markus F. bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
- Markus F. bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
- Thomas bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
- Thomas Stein bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
- Thomas bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
- Thomas Stein bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
- Markus F. bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
Hallo, zunächst einmal all denen, welche hier noch engagiert und fleißig unterwegs sind, einen gute Rutsch sowie ein hoffentlich gesundes und stressfreies 2022 ! Apropos 2022 : habe beim Stöbern im Netz bzgl. Einigung im Tarifvertrag einiges entdeckt ! Gelten die unten aufgeführten Aussagen auch für Berliner Beamte oder gibt es wieder „Stolpersteine“ ?
„Öffentlicher Dienst Länder: 2,8 Prozent mehr ab 1. Dezember 2022“
„Danach erhalten die 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten der Bundesländer (außer Hessen) Anfang kommenden Jahres eine steuerfreie Zahlung nach den Corona-Regelungen in Höhe von 1.300 Euro“
Nur mal so nebenbei : ich meine etwas gelesen zu haben, dass ROT GRÜN ROR im neuen Koalitionsvertrag wohl zwei für uns/euch entscheidende Dinge beschlossen hat : Pensionierung mit 67 Jahren und ab 2023 ein einheitliches Berliner Besoldungsgesetz !
Gibt es dazu von „Insidern“ nähere Informationen ? Gruß Thomas
Hallo Mirko, Hallo an all die anderen,
hier mein Widerspruch für den Familienzuschlag ab dem DRITTEN Kind. Wer ihn verwenden möchte sollte ihn auf sich anpassen und noch in diesem Jahr einreichen. Mal sehen was dabei rauskommt.
Dir ZS Pers B LFK……
Keibelstraße 36,
10178 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2021 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2021) wurden die Familienzuschläge neu geregelt. Insbesondere wurde der Familienzuschlag der Stufe 4 und 5 angehoben. Nach dem Gesetzestext in § 2 Absatz 5 Nr. 1 heißt es:
(5) Ab 1. Januar 2021
1. wird ein für das dritte zu berücksichtigende Kind zu gewährender Familienzuschlag der Stufe 4 in Höhe von 819,76 Euro über dem Familienzuschlag der Stufe 3 gezahlt,
2. wird ein für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigendem Kind zu gewährender Familien-zuschlag der Stufe 5 und höher in Höhe von jeweils 678,99 Euro über dem Familienzuschlag der jeweils vorhergehenden Stufe gezahlt.
Ich beziehe im 2021 Familienzuschlag der Stufe …. in Höhe von genau …… Euro.
Abweichend von den in Absatz 4 aufgeführten Regelungen, in denen die Höhe der Familienzuschläge genau festgelegt wurde:
(4) Ab 1. Januar 2021
1. steigt der Erhöhungsbetrag für den Familienzuschlag der Stufe 2
für das erste zu berücksichtigendem Kind in der Besoldungsgruppe A 5 auf 168,96 Euro und wird der Erhöhungsbetrag für den Familienzuschlag der Stufe 2 in der Besoldungsgruppe A 6 auf 122,02 Euro und in der Besoldungsgruppe A 7 auf 29,36 Euro festgelegt…..
verwendet der Gesetzgeber in Absatz 5 die Formulierung:
„über dem Familienzuschlag der jeweils vorhergehenden Stufe“
Der mir monatlich ausgezahlte Familienzuschlag der Stufe … liegt demnach also nicht …….Euro über dem der Stufe …., sondern bei genau …… Euro.
Eine Festlegung wie in Absatz 4 auf genau …….. Euro erfolgte im Gesetz nicht.
Ich erhebe vorsorglich
Widerspruch
für das Haushaltsjahr 2021 und für die Folgejahre.
Ich bitte um Prüfung, gegebenenfalls Neuberechnung und Nachzahlung fehlender Beträge. Ich bitte weiterhin um eine Eingangsbestätigung um im Verfahren den rechtzeitigen Eingang dokumentieren zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo in die Runde, ich frage nur : kann es sein, dass diese gesamte Plattform hier „berliner-besoldung.de“ gescheitert ist ? Null Informationen mehr, keine Wasserstandsmeldungen, Nichts…. Wenn dem so ist und man den Kampf aufgegeben hat, dann wäre es doch nett wenn von den Protagonisten eine kurze Info erscheinen würde, mit dem Hinweis, liebe Leute es war alles umsonst unsere entscheidende Verhandlung vor dem BVerfG wird vielleicht in 20 Jahren stattfinden…. Nun gut, vielleicht werden ja mittlerweile wenigstens die Richter ordentlich alimentiert. Keine Ahnung ! Seit zwei Jahren bin ich in Pension, der letzte Kollege schrieb in etwa so : „Hoffentlich bin ich bis zum Urteil nicht bereits verstorben“ ! ? Vor x Jahren habe ich angefangen Widersprüche zu sammeln, vor x Jahren habe ich Klage eingereicht, anscheinend hunderte von Euro in den Sand gesetzt ! Ergebnis : politische Ignoranz ! hoch lebe der Rechtsstaat, frohe Weihnachten
Hallo Thomas, ich kann deinen Frust verstehen. Dass die Plattform gescheitert ist, würde ich nicht behaupten. Immerhin sind hier Informationen inklusive Berechnungen hinterlegt, die mittlerweile jeder verbeamteten Dienstkraft für die Anspruchstellung zur Verfügung stehen. Es gibt einfach nichts weiter zu berichten. Die Entscheidung zur Berliner A-Besoldung soll angeblich im nächsten Jahr gefällt werden. Wobei ich mich nicht wundern würde, wenn wieder irgend etwas dazwischen kommt. Letztendlich ist es bedenklich, dass der Staat seinen Dienern – die dem Streikverbot unterliegen – keinen schnellen effektiven Rechtsschutz in Sachen Besoldung bietet.
Gott sei dank – und jetzt werde ich sarkastisch – sind die Ansprüche vererbbar. Du bist nicht der Einzige, der über ein Jahrzehnt auf eine Entscheidung hofft. Aber der Markt reguliert sich bekanntermaßen selbst und so, wie die Verbeamtung der Lehrer in Berlin wiederkommt, wird auch irgendwann eine bundeseinheitliche Besoldung wieder eingeführt. Bis dahin gilt es weiterhin Widerspruch einzulegen und das Mindestmaß einer amtsangemessenen Besoldung gerichtlich einzuklagen.
Kurzum, wenn es wieder Neuigkeiten gibt, werden wir diese hier einstellen.
Dir und deiner Familie frohe Weihnachten und einen guten Rutsch vom
Team berliner-besoldungs.de
Hallo Mirko, vielen Dank für deine netten Worte ! Ich werde versuchen tapfer zu bleiben und das Positive Denken beizubehalten ! Ist allerdings schwierig bei solch einer politischen Führung und nach 30/40 Jahren „Schicht“ ! Lieber Mirko, lieber Andre und den vielen Anderen Teilnehmern hier, möchte ich eine gesunde, ruhige und friedliche Weihnachtszeit wünschen ! In der Hoffnung auf baldige positive Nachrichten, Gruß Thomas
Hey Thomas,
auch von mir noch einmal: Nicht den Mut und vor allen Dingen die Hoffnung verlieren! Das ist genau DAS, was dieser Senat möchte. Selbstverständlich ist es auch nicht in UNSEREM Sinne, dass es soooo lange dauert. Aber leider haben wir keinerlei Einfluss auf die Terminierung beim BVerfG. Glaube uns aber bitte, wenn ich Dir sage, dass wir nicht untätig sind. Manches darf jedoch noch nicht in die Öffentlichkeit. Hängt auch mit Urheberrechten zusammen … Das BVerfG wird aber noch einmal über die unfassbare und weiterhin vorsätzlich verfassungswidrige Haltung und Handlung des Berliner Senats informiert. Hoffen wir mal, dass sich die dortigen Richter*innen genauso darüber aufregen, wie wir es tun und vielleicht weitaus deutlichere Worte finden, als in dem Beschluss zur R-Besoldung. ALSO: Alles Gute für ALLE und schöne Weihnachtsfeiertage, wie auch einen guten Start in das Jahr 2022!!! Beste Grüße, André
„Plakataktion“ bin leider nicht betroffen, finde es aber eine tolle Idee !!!