Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.
MehrIn allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.
"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."
Mehr"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."
Mehr"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."
Mehr“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."
Mehr"... im Land Berlin für die Besoldungsgruppen der Kläger verfassungswidrig, weil die Besoldung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes ergebenden Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation nicht vereinbar ist."
MehrMit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.
MehrDer Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.
Mehr"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."
Mehr„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“
Mehr"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."
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Hallo, zunächst einmal all denen, welche hier noch engagiert und fleißig unterwegs sind, einen gute Rutsch sowie ein hoffentlich gesundes und stressfreies 2022 ! Apropos 2022 : habe beim Stöbern im Netz bzgl. Einigung im Tarifvertrag einiges entdeckt ! Gelten die unten aufgeführten Aussagen auch für Berliner Beamte oder gibt es wieder „Stolpersteine“ ?
„Öffentlicher Dienst Länder: 2,8 Prozent mehr ab 1. Dezember 2022“
„Danach erhalten die 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten der Bundesländer (außer Hessen) Anfang kommenden Jahres eine steuerfreie Zahlung nach den Corona-Regelungen in Höhe von 1.300 Euro“
Nur mal so nebenbei : ich meine etwas gelesen zu haben, dass ROT GRÜN ROR im neuen Koalitionsvertrag wohl zwei für uns/euch entscheidende Dinge beschlossen hat : Pensionierung mit 67 Jahren und ab 2023 ein einheitliches Berliner Besoldungsgesetz !
Gibt es dazu von „Insidern“ nähere Informationen ? Gruß Thomas
Hallo Mirko, Hallo an all die anderen,
hier mein Widerspruch für den Familienzuschlag ab dem DRITTEN Kind. Wer ihn verwenden möchte sollte ihn auf sich anpassen und noch in diesem Jahr einreichen. Mal sehen was dabei rauskommt.
Dir ZS Pers B LFK……
Keibelstraße 36,
10178 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2021 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2021) wurden die Familienzuschläge neu geregelt. Insbesondere wurde der Familienzuschlag der Stufe 4 und 5 angehoben. Nach dem Gesetzestext in § 2 Absatz 5 Nr. 1 heißt es:
(5) Ab 1. Januar 2021
1. wird ein für das dritte zu berücksichtigende Kind zu gewährender Familienzuschlag der Stufe 4 in Höhe von 819,76 Euro über dem Familienzuschlag der Stufe 3 gezahlt,
2. wird ein für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigendem Kind zu gewährender Familien-zuschlag der Stufe 5 und höher in Höhe von jeweils 678,99 Euro über dem Familienzuschlag der jeweils vorhergehenden Stufe gezahlt.
Ich beziehe im 2021 Familienzuschlag der Stufe …. in Höhe von genau …… Euro.
Abweichend von den in Absatz 4 aufgeführten Regelungen, in denen die Höhe der Familienzuschläge genau festgelegt wurde:
(4) Ab 1. Januar 2021
1. steigt der Erhöhungsbetrag für den Familienzuschlag der Stufe 2
für das erste zu berücksichtigendem Kind in der Besoldungsgruppe A 5 auf 168,96 Euro und wird der Erhöhungsbetrag für den Familienzuschlag der Stufe 2 in der Besoldungsgruppe A 6 auf 122,02 Euro und in der Besoldungsgruppe A 7 auf 29,36 Euro festgelegt…..
verwendet der Gesetzgeber in Absatz 5 die Formulierung:
„über dem Familienzuschlag der jeweils vorhergehenden Stufe“
Der mir monatlich ausgezahlte Familienzuschlag der Stufe … liegt demnach also nicht …….Euro über dem der Stufe …., sondern bei genau …… Euro.
Eine Festlegung wie in Absatz 4 auf genau …….. Euro erfolgte im Gesetz nicht.
Ich erhebe vorsorglich
Widerspruch
für das Haushaltsjahr 2021 und für die Folgejahre.
Ich bitte um Prüfung, gegebenenfalls Neuberechnung und Nachzahlung fehlender Beträge. Ich bitte weiterhin um eine Eingangsbestätigung um im Verfahren den rechtzeitigen Eingang dokumentieren zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo in die Runde, ich frage nur : kann es sein, dass diese gesamte Plattform hier „berliner-besoldung.de“ gescheitert ist ? Null Informationen mehr, keine Wasserstandsmeldungen, Nichts…. Wenn dem so ist und man den Kampf aufgegeben hat, dann wäre es doch nett wenn von den Protagonisten eine kurze Info erscheinen würde, mit dem Hinweis, liebe Leute es war alles umsonst unsere entscheidende Verhandlung vor dem BVerfG wird vielleicht in 20 Jahren stattfinden…. Nun gut, vielleicht werden ja mittlerweile wenigstens die Richter ordentlich alimentiert. Keine Ahnung ! Seit zwei Jahren bin ich in Pension, der letzte Kollege schrieb in etwa so : „Hoffentlich bin ich bis zum Urteil nicht bereits verstorben“ ! ? Vor x Jahren habe ich angefangen Widersprüche zu sammeln, vor x Jahren habe ich Klage eingereicht, anscheinend hunderte von Euro in den Sand gesetzt ! Ergebnis : politische Ignoranz ! hoch lebe der Rechtsstaat, frohe Weihnachten
Hallo Thomas, ich kann deinen Frust verstehen. Dass die Plattform gescheitert ist, würde ich nicht behaupten. Immerhin sind hier Informationen inklusive Berechnungen hinterlegt, die mittlerweile jeder verbeamteten Dienstkraft für die Anspruchstellung zur Verfügung stehen. Es gibt einfach nichts weiter zu berichten. Die Entscheidung zur Berliner A-Besoldung soll angeblich im nächsten Jahr gefällt werden. Wobei ich mich nicht wundern würde, wenn wieder irgend etwas dazwischen kommt. Letztendlich ist es bedenklich, dass der Staat seinen Dienern – die dem Streikverbot unterliegen – keinen schnellen effektiven Rechtsschutz in Sachen Besoldung bietet.
Gott sei dank – und jetzt werde ich sarkastisch – sind die Ansprüche vererbbar. Du bist nicht der Einzige, der über ein Jahrzehnt auf eine Entscheidung hofft. Aber der Markt reguliert sich bekanntermaßen selbst und so, wie die Verbeamtung der Lehrer in Berlin wiederkommt, wird auch irgendwann eine bundeseinheitliche Besoldung wieder eingeführt. Bis dahin gilt es weiterhin Widerspruch einzulegen und das Mindestmaß einer amtsangemessenen Besoldung gerichtlich einzuklagen.
Kurzum, wenn es wieder Neuigkeiten gibt, werden wir diese hier einstellen.
Dir und deiner Familie frohe Weihnachten und einen guten Rutsch vom
Team berliner-besoldungs.de
Hallo Mirko, vielen Dank für deine netten Worte ! Ich werde versuchen tapfer zu bleiben und das Positive Denken beizubehalten ! Ist allerdings schwierig bei solch einer politischen Führung und nach 30/40 Jahren „Schicht“ ! Lieber Mirko, lieber Andre und den vielen Anderen Teilnehmern hier, möchte ich eine gesunde, ruhige und friedliche Weihnachtszeit wünschen ! In der Hoffnung auf baldige positive Nachrichten, Gruß Thomas
Hey Thomas,
auch von mir noch einmal: Nicht den Mut und vor allen Dingen die Hoffnung verlieren! Das ist genau DAS, was dieser Senat möchte. Selbstverständlich ist es auch nicht in UNSEREM Sinne, dass es soooo lange dauert. Aber leider haben wir keinerlei Einfluss auf die Terminierung beim BVerfG. Glaube uns aber bitte, wenn ich Dir sage, dass wir nicht untätig sind. Manches darf jedoch noch nicht in die Öffentlichkeit. Hängt auch mit Urheberrechten zusammen … Das BVerfG wird aber noch einmal über die unfassbare und weiterhin vorsätzlich verfassungswidrige Haltung und Handlung des Berliner Senats informiert. Hoffen wir mal, dass sich die dortigen Richter*innen genauso darüber aufregen, wie wir es tun und vielleicht weitaus deutlichere Worte finden, als in dem Beschluss zur R-Besoldung. ALSO: Alles Gute für ALLE und schöne Weihnachtsfeiertage, wie auch einen guten Start in das Jahr 2022!!! Beste Grüße, André
„Plakataktion“ bin leider nicht betroffen, finde es aber eine tolle Idee !!!