Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat heute bei Enthaltung der Fraktion der Linken eine entsprechende Beschlussempfehlung des Gesetzentwurfs vollzogen:
https://www.bundestag.de/presse/hib/846468-846468
Da neben der Vorsitzenden des Ausschusses jeweils mit Ausnahme der Fraktionsmitglieder der AfD die Sprecher und Obleute sowie die Berichterstatter der anderen Fraktionen mit inhaltlich weitgehend der identischen Mail am 01.06. wie folgt informiert worden sind, kann niemand von ihnen sagen, er oder sie habe von den Problematiken nichts gewusst:
Sehr geehrte/r …..,
in seiner 141. Sitzung hat der Ausschuss für Inneres und Heimat den im Betreff genannten Gesetzentwurf der Bundesregierung behandelt, dessen abschließende Beratung am 10. Juni durch den Deutschen Bundestag erfolgen soll.
Der Entwurf erfüllt allerdings weder die materiellen noch die prozeduralen Voraussetzungen, die erst seine Verabschiedung erlaubten, wie in der beigefügten Anlage 1 dargelegt wird (vgl. dort insbesondere den auf der Seite 8 getätigten Nachweis). Als Folge würden Bundesbeamtinnen und -beamte sowie ihre Familien noch bis weit in den mittleren Dienst hinein unterhalb des Grundsicherungsniveaus alimentiert werden (vgl. Anlage 2), was verfassungsrechtlich ebenfalls nicht statthaft ist.
Da die Materie auch wegen der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung 2 BvL 4/18 aus dem letzten Jahr nicht einfach zu durchdringen ist, füge ich Ihnen als [Funktion des Adressaten] die beiden Anlagen bei. Auch lasse ich Ihnen gerne meinen unlängst in der Öffentlichen Verwaltung erschienenen Beitrag zukommen: „Neue bundesverfassungsgerichtliche Direktiven für die Besoldungsdogmatik und ihre Folgen für das künftige Alimentationsniveau – Zugleich Bemerkungen zu BVerfG, Beschl. v. 4.5.2020, 2 BvL 4/18 -“ (DÖV 9/2021). Darüber hinaus stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.
Die beiden Anhänge werden am 03. Juni auf der Website https://www.berliner-besoldung.de veröffentlicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Schwan
Da sowohl dem Herrn Bundestagspräsidenten als auch der Frau Bundeskanzlerin in der vorherigen Woche neben einem sie über die Sachlage informierenden Schreiben zugleich der genannte DÖV-Beitrag zugesandt worden ist, sollte davon auszugehen sein, dass auch sie über die Problematiken ausreichend im Bilde sind.
Guten Morgen,
Ich würde es nicht ausschließen wollen, dass man auf Bundesebene nun doch nochmal „drauflegt“. Glücklich können all Diejenigen sein, dass beim Bund oder in Bayern arbeiten.