Am gestrigen Morgen hat der Bundesrat das BBVAnpÄndG 2021/2022 gemeinsam mit 71 weiteren Tagesordnungspunkten nach § 29 (2) GO-BR verabschiedet (https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_rubrik=2015240 Min. 56:56-57:46 ). Wie am 03. Juni hier in den Anlagen 1 und 2 dargelegt, erfüllt das Gesetz aus einer Vielzahl an Gründen nicht den Rahmen unserer verfassungsmäßigen Ordnung, so beispielsweise, indem es fortführt, dass „der verfassungsrechtlich gebotene Mindestabstand der unteren Besoldungsgruppe zum Grundsicherungsniveau durchgehend deutlich verletzt wird“, wie es das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hervorhebt (vgl. Anlage 1, S. 4), dass die Höhe der Mindestalimentation, die prozedural zwingend auszuweisen ist, mit der Folge nicht bemessen wird, dass die Nettoalimentation der untersten Besoldungsgruppe nach den Berechnungen des BMI deutlich unterhalb einer noch amtsangemessenen Höhe verbleibt (ebd., S. 4-9), und dass deshalb Beamtinnen und Beamten des Bundes bis weit in den mittleren Dienst hinein nicht einmal eine Alimentation auf Grundsicherungsniveau gewährt wird (vgl. Anlage 2). Nicht umsonst hat das BMI in einem Rundschreiben hervorgehoben, „dass die Missachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht zum Nachteil der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten führen“ sollte (https://www.dbb.de/artikel/besoldungsanpassung-fuer-bundesbeamte-beschlossen.html).
Am 01. Juni waren den mit der Thematik beschäftigten Bundestagsmitgliedern der Ausschüsse für Inneres und Heimat (jener Ausschuss war federführend) sowie für Recht und Verbraucherschutz und jenen des Verteidigungs- und Haushaltsausschusses die beiden Anlagen zugemailt worden (jeweils mit Ausnahme von AfD-Abgeordneten). Mit Datum vom 21. Juni hat die Vorsitzende des Ausschusses für Inneres und Heimat in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie die gerade genannten Anlagen den Berichterstattern des Ausschusses zum Beamtenrecht zur Kenntnisnahme und Berücksichtigung zugeleitet habe. Eine weitere Reaktion vonseiten der Abgeordneten der Union erfolgte nicht, so wie auch nicht vonseiten des Bundeskanzleramts, worin sich jeweils mit einer nicht geringen Wahrscheinlichkeit das entsprechende Desinteresse weiter Teile der Union an der Thematik zeigen dürfte. Darüber hinaus haben verschiedene der angemailten Abgeordneten aller anderen Parteien in Antworten ihre Sicht der Dinge dargelegt, worauf hier zunächst nicht weiter eingegangen werden muss.
Auch vonseiten des Bundestagspräsidenten, dem unter anderem die genannten Anlagen zur Kenntnis gegeben worden waren, erfolgte keine Reaktion. Das Bundespräsidialamt hat hingegen mit Datum vom 17. Juni unter anderem die genannten Anlagen zur Kenntnis genommen, darauf hingewiesen, dass es dem Bundespräsidenten qua Verfassung nicht zustehen würde, Stellung zu einem Bundesgesetz zu beziehen, das sich noch im Gesetzgebungsprozess befände, dass seine Zuständigkeit erst nach Verabschiedung eines Bundesgesetzes durch Bundestag und Bundesrat ansetze und dass er das BBVAnpÄndG 2021/2022 wie ebenfalls jedes andere Gesetz im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Befugnisse nach Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG eingehend prüfen werde. Abschließend versicherte das Bundespräsidialamt, dass der Bundespräsident die unter anderem in den beiden genannten Anlagen geäußerten Bedenken ernst nehmen und der Gesetzesprüfung mit der größtmöglichen Sorgfalt nachkommen werde.
Was die Thüringer machen, ist doch nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“. Aber sie machen wenigstens etwas. In Berlin sitzt man alles aus. Nicht nur die Grundgesetzwidrigen Einfrierungen der Besoldung von 2005 bis 2011 und die darauf folgenden „Besoldungsanpassungen“ von unter einem Prozent haben den Unmut der berliner Beamten hervorgerufen. Es waren vor allem unverhältnismäßige „Reformen“, wie das „Berliner Modell“, das die Leute krank gemacht hat. Viele junge Kollegen gingen, nach der Ausbildung, nach Hamburg und Bayern, wo sie nicht nur besser bezahlt wurden, sondern auch ihren Dienst vernünftig planen können.
Eine Abkoppelung der A-Besoldung ist wieder nur eine weitere Mißachtung der in dieser Besoldungsgruppe beschäftigten Beamten. Man sollte doch einmal eruieren, woher in einigen Bereichen, wie etwas der Polizei und der Feuerwehr, die Krankschreibungen exorbitant hoch sind.
Ich kann da nur aus eigener Erfahrung sprechen. Aber, gerade als Lebensälterer, kommt ein Punkt, an dem der Körper mental und kräftemäßig nicht mehr mitspielt.
Meine Forderung an die berliner Politik: „Die vorenthaltenen Besoldungsanteile, inklusive Zinsen (war ja schließlich ein aufgezwungener Kredit) auch an die Beamten und Versorgungsempfönger der Besoldungsgruppe A auszahlen, unter Erweiterung des „Reparationsgesetzes für die Besoldungsgruppen R und W, auszahlen. Und Zweitens; bei kommenden Reformen auch die Betroffenen zu Wort kommen lassen.
Schaut euch die Redebeiträge der Parteien im Landtag an:
zumindest eine Partei ( drei Buchstaben, beginnt mit A. 😉 bezog sich ausdrücklich auf die Stellungnahme des tbb
https://youtu.be/uZY-GuM8qlk
Ab 11:15
Also 11:15 UHR bzw. 2:17 Minuten laufzeit
Hier sei auch mal auf das Gesetzgebungsverfahren in Thüringen hingewiesen:
http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/82048/thueringer_gesetz_zur_gewaehrleistung_einer_verfassungsgemaessen_alimentation_sowie_ueber_die_gewaehrung_einer_anerkennungsleistung_fuer_ehemalige_ang.pdf
Bei 2 Kindern läuft es auf eine Besoldungserhöhung von MINDESTENS 5.500 Euro brutto / Jahr hinaus. Aber der Gesetzentwurf hat wohl noch einige materielle Mängel, wie der tbb (unten im pdf) fantastisch ausgearbeitet hat. Die Arbeit im entsprechenden Ausschuss steht wohl erst relativ am Anfang.
Moin…
soweit, so gut… nur sorgfältig ausgearbeitete Stellungnahmen interessieren keinen Politiker.
Der Beschluss des BVerfG ist eben eine Zäsur in der Beamtenbesoldung und offenbart das bundesweite Ausmaß der jahrelangen Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Bezahlung des öffentlichen Dienstes.
Wenn dies nicht das Signal ist, endlich und zwar bundesweit gegen diese Ungerechtigkeit aufzubegehren… was dann?
Wenn der Bundespräsident dieses verfassungswidrige Gesetz auch mit- bzw. auszeichnet brauch mir keiner mehr was von Gewaltenteilung erzählen. Die Missachtung des Bundesverfassungsgerichtes wäre komplett. Dies stünde dem Oberhaupt unseres Landes gar nicht gut zu Gesicht!
…ganz offensichtlich will niemand der politisch Verantwortlichen (egal ob in den Ländern oder im Bund) der Wahrheit ins Gesicht schauen und die erforderlichen Konsequenzen einleiten, die erforderlich wären, um der Beamtenschaft eine verfassungsgemäße Besoldung zuzugestehen. Kann man nur noch hoffen, dass das BVerfG klare Worte zu diesen Zuständen finden wird, wenn der Beschluss zur A-Besoldung im Land Berlin verkündet wird – oder das Eilrechtsschutzverfahren des saarländischen Kollegen Erfolg hat.