Laut ständiger Rechtsprechung des BVerfG stellen die Alimentationsansprüche einer Beamt*in ihre „grundrechtsgleichen, unmittelbar, so verstanden, „sofort“, gültigen Individualansprüche“ dar, die jeder Besoldungsgesetzgeber nicht nur zu berücksichtigen, sondern permanent / ununterbrochen, „unmittelbar“ und evident ausreichend, vollständig, „verfassungskonform“, zu „gewährleisten“ hat, woran es (auch) im Saarland, „realitätsgerecht berechnet“, seit mindestens 12 Jahren, vorsätzlich (wissentlich und willentlich, damit […]