Auszug aus dem Entwurf zum Besoldungsgesetz 2021 für das Land Berlin
(S. 79 und 82 des Entwurfs, Rechtschreibfehler wurden vom Original übernommen…)
Der/die ehemalige Beamte(in) in BesGr. A 4 – jetzt aufgestiegen nach A 5 – erhält eine fast identische Bruttobesoldung, wie eine Mitarbeitende in der BesGr. A 8, sofern er/sie zwei Kinder hat. Berechnungen für die weiteren Besoldungsgruppen sind im Gesetzesentwurf nicht zu finden. Die verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Abstandsgrenzen zwischen den Besoldungsgruppen und Besoldungsstufen werden damit fast vollständig eingeebnet – das widerspricht in grober Weise den Direktiven des BVerfG!
Netto-Alimentation (ab Januar 2021) | BesGr. A 5 | BesGr. A 8 |
Ehepaar +2 Kinder (Regelsatz für Kinder gewichtet) | ||
Grundgehalt Erfahrungsstufe 1 | 2.251,38 | 2.532,88 |
Allgemeine Stellenzulage | 22,72 | 22,72 |
Familienzuschlag Stufe 1 verheiratete | 139,03 | 139,03 |
Familienzuschlag Stufe 2 (1. Kind) | 124,89 | 124,89 |
Familenzuschlag Stufe 3 (2. Kind) | 124,89 | 124,89 |
Familienzuschlag Erhöhungsbetrag Kind 1 | 168,96 | 0 |
Familienzuschlag Erhöhungsbetrag Kind 2 | 186,05 | 94,28 |
Sonderzahlung ggf. inkl. Sonderbeträge/ Monat | 137,50 | 137,50 |
Hauptsstadtzulage | 150,00 | 150,00 |
Monatsbrutto | 3.305,42 | 3.326,19 |
Jahresbrutto inkl. Sonderzahlung | 39.665,04 | 39.914,28 |
Das ist gefühlt eine noch größere Verarsche als die bisherige Besoldung. Zumal sie die Zahlen ja tatsächlich selbst so offensichtlich darstellten und sich nicht mal die Mühe zum Verschleiern gemacht haben. Ein unfassbar ignorantes, arrogantes und nicht mehr nachzuvollziehbares Verhalten