Mit Meldung vom 14.03.2018 verkündet die Berliner CDU-Fraktion auf ihrer Webseite, dass die Regierungsfraktionen ihren Antrag auf rückwirkende Erhöhung der Besoldung zum 01.01.2018 abgelehnt haben.
Damit macht R2G deutlich, dass – durch die zeitliche verzögerte Anpassung an die Tarifabschlüsse – weiter an der verfassungswidrigen Haushaltskonsolidierung zu Lasten der Beamten festgehalten wird. Der Verfahrensablauf kann in der Parlamentsdokumentation des Berliner Abgeordnetenhauses zum Haushaltsumsetzungsgesetz nachgelesen werden.
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