Da derzeit unterschiedliche Rechtsauffassungen bezüglich der Anzahl der im Jahr einzulegenden Widersprüche bestehen, ist es vorsorglich angebracht den Widerspruch ½ Jährlich einzulegen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Für die erneute Anspruchsstellung für das 1. Halbjahr 2018 stellen wir hier eine Widerspruchsvorlage zur Verfügung, die für Aktive und Pensionäre geeignet ist, jedoch erst ab dem 01.06.2018 zur Anwendung kommen sollte.
Da die Rechtsanwälte bis dato hervorragende Arbeit geleistet haben und natürlich dafür bezahlt werden müssen, sind wir weiter auf Spenden angewiesen! Deshalb möchten wir nochmals aufrufen zu spenden, damit wir es auch schaffen, die letzten Meter bis zur Ziellinie zu meistern.
Am besten gleich und unter https://www.leetchi.com/c/noch-ohne
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