Der Deutsche Richterbund stellt fest, dass die Gehaltsschere in der Justiz immer weiter auseinander geht. Unterschiede von mehr als 900 Euro brutto im Monat weist der zum Jahreswechsel 2017/2018 neu erhobene Ländervergleich der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten aus, der auf der Seite www.richterbesoldung.de in allen Einzelheiten zu finden ist. Nach den aktuellen Zahlen des Deutschen Richterbundes (DRB) erhält ein junger Richter oder Staatsanwalt in Bayern monatlich mit rund 4378 Euro brutto genau 927 Euro mehr Gehalt als ein Berufsanfänger im Saarland – das sind rund 27 Prozent mehr.
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Neueste Kommentare
- HighTower zu Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des BundesverwaltungsgerichtsAuch wenn eure Kommentare schon etwas älter sind. Ich habe jetzt erst Post von meiner PKV bekommen. Ab Januar sind es dann 50 Cent weniger. Hatte erst an ein Lesefehler meinerseits gedacht. Ich bin vor Lichtjahren bei der PKV der Debeka ausgestiegen. Habe somit also keinen Überblick wie sich eure Tarife zusammen setzten. Vielleicht könnt ihr noch etwas an diesen Schrauben. Den Chefarzt herausnehmen oder auf das Zweibettzimmer verzichten und dadurch vielleicht den Tarif etwas absenken. Macht's gut und viel Glück für uns alle.
- Antwort zu Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-WestfalenWenn ich es richtig gelesen habe, wurde es in der Sitzung am 7.11. an den Hauptausschuss abgegeben.
- Mario zu Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-WestfalenFrage an einen Wissenden. Ist das neue Besoldungsgesetz schon verabschiedet?
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- HighTower bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Antwort bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
- Mario bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
- Väterchen Frost bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
- Mirko Prinz bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
- just me bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
- André Grashof bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
- Martin bei Fehler, vorsätzliche Falschberechnungen und Lügen im verfassungsbrechenden Referentenentwurf
- Väterchen Frost bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Lutz bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
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