In einer Information des Personalservices der Polizei Berlin – zuständig für die Beschäftigten der Polizei und der Feuerwehr – wird mitgeteilt, dass bislang 10930 Anträge und Widersprüche zur amtsangemessenen Alimentation eingegangen sind.
Auf Grund der Vielzahl der eingegangenen Schreiben ist es nicht möglich bis Ende 2017, die Eingangsbestätigungen zu versenden. Dies wird zum Teil erst im nächsten Jahr erfolgen.
Damit wird deutlich, dass die Personalverwaltungen wegen der Widerspruchswelle in Folge der Verwaltungsgerichtsurteile einer erhöhten Arbeitsbelastung und einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand ausgesetzt sind.
Dies hätte durch den Abschluss einer Prozessvereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Gewerkschaften und Berufsvertretungen und der Berliner Landesregierung vermieden werden können. Bislang hatte sich die zuständige Senatsverwaltung für Finanzen dazu nicht positioniert.
In der Info bittet der Personalservice im Interesse einer zügigen Bearbeitung darum, bei der Fertigung der Anspruchsschreiben folgende Punkte zu beachten:
- Name, Vorname (leserlich)
- Personalnummer
- Adressierung an die zuständige Personalstelle
- eigenhändige Unterschrift
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