Tausende Beamtinnen und Beamte haben gegen die Höhe Ihrer Bezüge protestiert. Das Landesverwaltungsamt (LVA) verweigert nun die Eingangsbestätigung für die bei ihm eingegangenen Widersprüche. Allein dem LVA sollen 2700 Widersprüche zugegangen sein. Auf der Internetseite des LVA wurde bekannt gegeben, dass „um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, noch keine Eingangsbestätigung erfolgt“. Auch auf persönliche Nachfrage wird eine Bestätigung verweigert.
Damit vereitelt die Landesbehörde den Nachweis, dass die Beamtinnen und Beamten fristgerecht protestiert haben. Der Nachweis ist zwingend notwendig, um mögliche Ansprüche auf eine spätere Nachzahlung zu sichern. Das LVA verhält sich grob treuwidrig, für die Verweigerungshaltung gibt es keinerlei Rechtfertigung. Es ist zu befürchten, dass das Land Berlin in einigen Fällen behaupten wird, der Widerspruch sei nicht eingegangen.
Der Deutsche Richterbund – Landesverband Berlin empfiehlt dringend allen Beamtinnen und Beamten, die noch keine Eingangsbestätigung für ihren Widerspruch erhalten haben, diesen nochmals per Fax einzureichen und den Sendebeleg aufzubewahren.
Als Faxnummer gibt das LVA die Nummer 9 (0) 28 – 3531 an.
Weiterführende Links:
https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/personalservice/artikel.350146.php
https://www.drb-berlin.de/www/
Dr. Stefan Schifferdecker
Stellv. Vorsitzender
Deutscher Richterbund – Landesverband Berlin eV.
Anm.: Dieser Hinweis trifft natürlich auch auf aktive Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin, die von ihren Widerspruchsstellen noch keine Eingangsbestätigung bekommen haben.
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