In der aktuellen Info des Landesverwaltungsamtes vom 10.11.2017 wird um Verständnis geworben, da für die dort eingehenden Widersprüche noch keine Eingangsbestätigungen versandt werden.
Ebenso wie die anderen Personalverwaltungen hofft das Amt auf eine grundsätzliche Entscheidung der Senatsverwaltung für Finanzen (SenF), wie mit den Widersprüchen umgegangen werden soll.
Seitens SenF werden – nach Bekunden im beamtenpolitischen Grundsatzgespräch vom 09.11.2017 mit dem dbb – jedoch zunächst die Entscheidungsgründe des Bundesverwaltungsgerichtes zu den Beschlüssen vom 22.09.2017 abgewartet.
Laut den FAQ auf der Webseite des BVerwG erfolgt die Veröffentlichung üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, nach Verkündung des Urteils.
Ob also eine Entscheidung von SenF bis zum Jahresende vorliegt, bleibt fraglich.
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