Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) unterstützt unser Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung.
Seit 2015 werden aktiv unsere Kläger der Besoldungsstufen A 4 und A 11 durch den BDK finanziell unterstützt, und das in nicht geringem Maße. Dafür auch an dieser Stelle erneut ein riesengrosses Dankeschön.
Die Klage hinsichtlich der A 4-Besoldung ist deshalb so wichtig, weil sie die Grundlage für die Feststellung der Einhaltung oder eben Nichteinhaltung des durch das BVerfG festgelegten Abstandsgebotes zum Niveau der sozialrechtlichen Grundsicherung ist.
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