Im Juli 2017 wurde im Brandenburger Landtag das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 beschlossen.
Wurde noch in den Bundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt in Folge der BVerfG-Urteile ein Gesetz für rückwirkende Zahlungen an alle betroffenen Landesbediensteten erlassen, wird mit Artikel 5 des Brandenburger Gesetzes geregelt, dass lediglich 300 Beamtinnen und Beamte, die ihre Ansprüche mit Widersprüchen und Klagen geltend gemacht haben, Nachzahlungen erhalten. Die Anspruchsteller bekommen eine nicht unbedeutende Summe der verfassungswidrig einbehaltenen Alimentation für die Jahre 2004 – 2014 nachgezahlt.
Die Begründungen für diese Verfahrensweise, die wahrscheinlich auch von den Berliner Politikern nach einem endgültigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Berliner Besoldung aufgegriffen werden, können den beigefügten Redebeiträgen der Brandenburger Politiker zum Nachzahlungsgesetz entnommen werden.
Für Berliner Beamtinnen und Beamte bedeutet dies:
Wer keinen Widerspruch einlegt, bekommt auch nichts!
Redebeiträge in der RBB Mediathek
Finanzminister Christian Görke
Uwe Schmidt, SPD Fraktion
Steeven Bretz, CDU Fraktion
René Wilke, Fraktion Die Linke
Andreas Galau, AfD Fraktion
Axel Vogel, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Iris Schülzke, BVB / Freie Wähler
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