Seit über 15 Jahren ist die A-Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten Gegenstand zahlreicher verwaltungsgerichtlicher Verfahren. Eine mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) soll in diesem Jahr folgen – allerdings mit einem begrenzten Fokus auf die Jahre 2010 bis 2015. Die grundsätzliche Frage bleibt jedoch: Wie kann ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden, insbesondere in laufenden Haushaltsjahren?
Kritiker bemängeln, dass das Land Berlin als Dienstherr seit Jahrzehnten finanzielle Sonderopfer von seinen verbeamteten Landesbediensteten verlangt – in der Hoffnung, dass viele Betroffene keinen Widerspruch einlegen oder klagen. Umso wichtiger ist es, Transparenz zu schaffen.
Auf Anregung und mit Hilfe des saarländischen Kollegen Jürgen Schmitt, dessen Besoldungsverfahren ebenfalls beim BVerfG anhängig ist, wurde ein Antrag formuliert, der die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen zur Offenlegung der verfassungsrechtlich erforderlichen Tatsachengrundlagen für das Haushaltsjahr 2025 auffordert. Begehrt werden eine Prognose der wirtschaftlichen Entwicklungen sowie nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen für eine amtsangemessene Alimentation.
Ein wesentlicher Punkt ist die Frage, ob der Berliner Gesetzgeber seiner Dokumentationspflicht nachkommt. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung muss eine angemessene Besoldung nicht nur materiell gesichert, sondern auch prozedural überprüfbar sein. Das umfasst unter anderem den systeminternen und systemexternen Besoldungsvergleich sowie eine realistische Einschätzung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Falls diese Anforderungen nicht erfüllt werden, stellt sich die Frage nach dem verfassungsrechtlichen Schutz der Betroffenen. Daher wird auch Auskunft über geplante Rückstellungen für mögliche Besoldungsnachzahlungen gefordert. Sollte keine fundierte Prognose vorliegen, wird eine tragfähige Begründung von Verfassungsrang verlangt.
Wir werden über den Fortgang berichten.
Hi Mirko,
kurze Frage:
Empfiehlst du, dass jetzt Jeder an den Senat (ggf. mit dem Musterschreiben) schreibt, der eventuell aktuell klagt?
Die Antwort dürfte ja bei Jeden gleich ausfallen.
Danke und beste Grüße
Hallo Interessierter,
sehe es als Information, welche Möglichkeiten es gibt sein Recht einzufordern. Die Personalstellen sollte man damit nicht belasten und SenFin soll sich ruhig mal Gedanken machen, wie mit unseren Rechten angesichts eines Streikverbotes umgegangen wird. Letztendlich bedeutet die zwingende Prognoseerstellung durch den Gesetzgeber, dass die Besoldung auch unabhängig von Tarifergebnissen betrachtet und nachjustiert werden muss. Dies auch retrograd für vergangene Jahre. Dies wurde in Vergangenheit anders gehandhabt, wo Besoldung immer nach Tarif kam.
Kurzum, wer das Schreiben nutzt, muss auch darüber nachdenken, wie er weiter seine Rechte einfordern will.
Der Werdegang wird auf alle Fälle hier dokumentiert.
BG Mirko
Vielen lieben Dank