Es kam zu einer interessanten Entscheidung vom Verwaltungsgericht Weimar.
Ein Polizeibeamter beantragte im Zuge der Nachzahlung von Erschwerniszulagen die Erstattung des ihm entstandenen Schadens, der ihm infolge der steuerlichen Mehrbelastung aufgrund der Einmalzahlung der Zulagen für mehrere Kalenderjahre entstanden ist.
Durch die Steuerprogression sei seine Steuerbelastung durch die Nachzahlung in den späteren Jahren insgesamt höher gewesen, als sie ursprünglich bei der monatlichen Auszahlung in den früheren Jahren gewesen wäre. Den ihm dadurch entstandenen Steuerprogressionsschaden bezifferte der Kläger unter Bezugnahme auf eine Berechnung seiner Steuerberaterin auf insgesamt 1.983,41 €.
Die Leistungsklage des Beamten hatte Erfolg. Der Dienstherr wurde verpflichtet, den durch die Nachzahlung der Erschwerniszulagen entstandenen Schaden nebst Zinsen ab Rechtshängigkeit zu ersetzen. Das Dienst- und Treueverhältnis gemäß § 45 Satz 1 BeamtStG verpflichte den Dienstherrn dazu, den entstandenen Schaden zu ersetzen.
In Analogie zu den noch ausstehenden Besoldungsnachzahlungen sollte man also das Weimarer Urteil im Hinterkopf behalten und die „Folgeschäden“ ggf. im Rahmen der Leistungsklage einfordern.
Der Gesetzgeber wäre gut beraten, wenn er diese kalkulierbaren Schäden bei einem Nachzahlungsgesetz berücksichtigt, damit nicht die nächste Klagewelle die Verwaltungsgerichte belastet.
VG Weimar 1. Kammer 1 K 1721/19 We
@Fragender, vielen lieben Dank.
Deutschland feiert 75 Jahre Grundgesetz und der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, gibt am 23.05.2024 dazu folgende Pressemitteilung heraus
Wegner: „Das Grundgesetz ist schon 75 Jahre alt und dabei noch immer zukunftsweisend. Es ist die beste, die freieste Verfassung, die unser Land jemals hatte; die erste Verfassung, die die Menschenwürde in den Mittelpunkt stellt. Das Grundgesetz erteilt uns auch einen Auftrag, den es Tag für Tag zu erfüllen gilt: Freiheit muss verteidigt werden. Sie muss wehrhaft sein. Und gerade in Zeiten der Unsicherheit birgt das Grundgesetz die Botschaft: Freiheit bedeutet Verantwortung für das Gemeinsame.“
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1449375.php
Gleichzeitig bricht der Senat auch unter der Führung von Wegner weiterhin ungehemmt die Verfassung und macht auch weiterhin keinerlei Anstalten, sich umgehend an die Verfassung zu halten. Das BVerfG lässt dies bislang ungehindert geschehen, anstatt ein deutliches Zeichen dahingehend zu setzen, dass Verfassungsbruch sich nicht lohnt (bzw. niemals lohnen darf). Das dürfte auch im Hinblick auf den Steuerschaden bei Zahlung der rechtswidrig vorenthaltenen Gehaltszahlungen gelten. Denn dieser Steuerschaden führt dazu, dass der Senat über die zu hohe Versteuerung einen Teil der vorenthaltenen Zahlungen wieder refinanzieren kann, und damit weiter vom Bruch der Verfassung profitiert.
Inzwischen bleibt nur festzustelllen, dass das 75-jährige Grundgesetz seit 15 Jahren absichtlich vom Senat missachtet wird. Dies ist in der Tat eine erhebliche Gefährdung der Demokratie, auch wenn die Politiker gegenwärtig versuchen, davon abzulenken. Und es ist ein offener Bruch mit den Grundsätzen des Beamtentums.
Hallöchen Väterchen Frost
Mit etwas Ironie musst du die Worte vom lieben Kai anders einordnen 😉
„Es ist die beste, die freieste Verfassung, die unser Land jemals hatte;“
Aus Sicht der Politik ist es die beste und freieste Verfassung im Sinne der Eigeninterpretation was die Auslegung zur angenommenen richtigen Alimentation betrifft.
Die GdP hat wohl den Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes bisher nicht richtig gelesen.
https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_Tarifabschluss-soll-uebernommen-werden-Angleichung-an-Bundesbesoldung-in-drei-Schritten
„Das sieht das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 bis 2026 und zur Einführung und Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2024-2026) vor:
Erhöhung der Besoldung um 200 Euro (brutto) ab 01. Nov 2024
Erhöhung der Besoldung um 6,26 % ab 01. Feb 2025 (5,5 % gemäß Tarifabschluss (mit 200 Euro aus Nov 24 min. 340 Euro (brutto)) sowie 0,76 % als erster Schritt der Angleichung an das Bundesgrundniveau)
Erhöhung der Besoldung um 0,76 % ab 01. Jan 2026
Die Höhe des dritten Schrittes orientiert sich an der Evaluation der ersten beiden Schritte und der dann vorhandenen Lücke
Erhöhung für versorgungsberechtigte Personen entsprechend zum Ruhegehaltssatz
Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 100 Euro ab 01. Nov 2024 und weitere 50 Euro ab 01. Feb 2025“
Kein Wort darüber, was darüber hinaus noch geplant ist und für die Beamten keineswegs von Vorteil sein dürfte.
Wenn ich ehrlich sein darf…
Das angekündigte Urteil des BVerfG zur A-Besoldung in Berlin wird niemanden hier das Gefühl von Gerechtigkeit geben.
Die möglichen Nachzahlungen werden nur einen Bruchteil dessen ausmachen, was uns jahrzehntelang vorenthalten wurde.
Und für die Zukunft… Die Besoldungsgesetze werden noch undurchsichtiger. Die Politik agiert mit Zuschlägen, die gestaffelt nach Besoldungsgruppe gezahlt und abhängig davon sein werden, ob der Partner / die Partnerin des Besoldungsempfänger über ein eigenes Einkommen verfügt oder sonstige Leistungen wie Arbeitslosengeld erhält.
Die Hoffnung, dass die Beschlüsse des BVerfG dafür sorgen werden, dass die Grundgehaltssätze für alle deutlich angehoben werden, kann man getrost begraben.
Wie einfalls-, ja trickreich die Besoldungsgesetzgeber agieren, sieht man anhand der völlig unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern.
Berlin wirft alle bisher vom BVerfG formulierten Grundsätze über Bord – noch bevor die jahrelang verfassungswidrige A-Besoldung überhaupt repariert wurde. Da ist man schnell und geht mit der Zeit, möchte man quasi up-to-date sein. Ansonsten gilt: Abwaaaarten.
Wird in den Berliner öD investiert: Wohl kaum. Die Mangelverwaltung geht weiter. Es wird sich nichts ändern. Bis irgendwann kein Polizist mehr auf den Straßen Streife laufen wird. Vielleicht wachen dann einige auf.
Hast du den Entwurf gelesen? Ich suche schon lange danach. Dort sollen nämlich auch die Nachzahlungsansprüche für den Familienzuschlag
geregelt werden. Zwei mal hat SenFin mich da schon vertröstet. Diesmal müsste ich sofort klagen. Für einen Link oder anderen Hinweis wäre ich dankbar.
Hallo Mario,
ich habe den Entwurf selbst nicht lesen können.
Aber man hat ja seine Quellen oder kennt jemanden, der jemanden kennt.
Die Nachzahlungen der Kinderzuschläge für Beamte mit 3 Kindern oder mehr werden, was ich vernehmen konnte, geregelt. Es soll auch Berechnungen geben, wie hoch die Nachzahlungen für die jeweiligen Jahre ausfallen. Ich hoffe, dass dir diese Aussage erstmal genügt.
Hast du den Entwurf gelesen? Ich suche schon lange danach. Dort sollen nämlich auch die Nachzahlungsansprüche für den Familienzuschlag
geregelt werden. Zwei mal hat SenFin mich da schon vertröstet. Diesmal müsste ich sofort klagen. Für einen Link oder anderen Hinweis wäre ich dankbar
und wieder nur ne leeeeeeeere Terminvorschau………………………:-(
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Wochenausblick/Wochenausblick_node.html
Hallo Mirco,
Ich benötige dringend den neuen Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung 2024 als Pdf. Wo kann ich ihn bekommen?
Neues aus Berlin:
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/05/berlin-beamte-hoehere-besoldung-hoeheres-pensionsalter.html
Ich verstehe die Aussage nicht: im Vergleich zu meiner Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe ist ein Unterschied von 6,53% vom Grundgehalt zu verzeichnen. Vielleicht wird ja die Hauptstadtzulage eingerechnet? Verglichen habe ich A10 und Erfahrungsstufe 5 Berlin im Februar 2025 mit der Bundesbesoldung stand jetzt.
Ich glaube sie vergleichen das mit der Besoldung Bund gültig bis Ende 02/24 oder die für uns kommende Besoldung nach Sockelbetrag und 5,5% mit der aktuellen vom Bund. Der Bund hatte die Tarifverhandlungen bereits vor uns durchgeführt und auch früher umgesetzt.
Hatte das nämlich gestern auch einfach mal bei A9 Eingangsstufe 1, St-Kl. 1 und ohne Zulagen verglichen. Da war der Unterschied der aktuellen (bereits erhöhten) Besoldung Bund und der aktuellen Berlins extrem, habe ich den vorher gültigen Besoldungsgsrechner Bund herangezogen, war es in der Basis nur knapp 60€ netto Unterschied.
So wird sich das Berlin immer schön rechnen. Da sie auch nicht die Polizeizulagen und freie Heilfürsorge heranziehen (die haben ja die normalen Verwaltungsbeamten nicht), sind die vermutlich auch tatsächlich überzeugt, dass sie nun das Bundesniveau erreichen:/
https://www.morgenpost.de/berlin/article242394590/So-viel-mehr-Geld-sollen-Berlins-Beamte-bekommen.html#
Die lang ersehnte Angleichung soll kommen 😂
Vergessen wird mal wieder der Vorteil der freien Heilfürsorge. Würde bei mir knappe 300€ ausmachen.
Wie sie es sich wieder schön rechnen….
Was heißt denn „200€ Sockelbetrag“ in Berlin? Wahrscheinlich nicht plus 200 € für jede Erfahrungsstufe? Mit zwei mal plus 0,76 % möchte man auf dem Level der Bundesbesoldung sein? Keine spürbaren Erhöhungen der Familienzuschläge? Keine Anpassungen der jährlichen Sonderzahlungen? Überhaupt keine rückwirkenden Erhöhungen, d.h., 2023 und die Jahre davor war die Besoldung top?
Der Teufel steckt im Detail.
Der große Wurf, wie von der CDU angekündigt, ist es nicht. Ganz im Gegenteil.
Berlin wird im Vergleich zum Bund nicht konkurrenzfähig. Jedenfalls nicht mit dem, was der dieser Senat gerade plant. Noch weniger wird der öD als Arbeitgeber attraktiver werden.
Ein Kollege hat mir folgende Pläne zur Besoldungsanpassung berichtet:
– Erhöhung aller Grundgehaltsätze um einen Sockelbetrag von 275 EUR ab November 2024, keine Erhöhung der Zulagen, wie in vielen anderen Bundesländern
– dafür Wegfall des Familienzuschlags 1 für Verheiratete ab November 2024
– lineare Erhöhung der Grundgehaltssätze und Zulagen um insgesamt 6,26 Prozent ab Februar 2025
– weitere lineare Erhöhung der Grundgehaltssätze und Zulage um 0,76 Prozent zum Januar 2026!!!
Diejenigen, welche bisher den Familienzuschlag 1 erhalten haben, bekommen ab November 2024 eine Ausgleichzahlung in Höhe von 75 EUR. Diese wird sukzessive aber mit den zukünftigen prozentualen Erhöhungen der Grundgehälter abgeschmolzen.
Die Ergänzungszuschläge für Kinder bleiben im Grundsatz bestehen – also nur die unteren Besoldungsgruppen erhalten diese Ergänzungen. Höhere Dienstränge, also ab A 10 oder höher gehen leer aus.
Das vom BVerfG formulierte Modell der vierköpfigen Beamtenfamilie mit einem Alleinverdiener wird komplett über Bord geworfen. Laut Statistischer Erhebungen arbeiten in einer Musterfamilie mit zwei Kindern überwiegend beide Elternteile. Damit wird die bisherige Rechtssprechung des BVerfG ad absurdum geführt. Dies wirkt sich auf das Mindestabstandsgebot zur sozialen Grundsicherung aus.
Dem Bund wird man nicht wirklich nahe kommen. Man hinkt mit den Erhöhungen ein Jahr hinterher. Brandenburg zieht im Gegensatz zu Berlin die Erhöhungsschritte vor.
Der Bund zahlt über 200 EUR Polizeizulage. Auch der Familienzuschlag für Verheiratete in Höhe von rund 180 EUR wird beim Bund weiterhin gezahlt.
Wird so nicht kommen und ist rechtlich nicht umsetzbar.
Woher stammen „diese“ Erkenntnisse?
Hat es die bisherigen Senate interessiert, ob ihre Besoldungsgesetze verfassungskonform sind?
Die Praxis mit den ergänzenden Kinderzuschlägen, also nur für die unteren Besoldungsgruppen, gibt es bereits seit geraumer Zeit. Das dies offensichtlich verfassungswidrig ist, hat bisher die Politik nicht gejuckt.
Zur Verdeutlichung der verfassungsrechtlich äußerst problematischen Praxis, angeblich Verfassungskonformität mittels von Erhöhungsbeträgen für Kinder herstellen zu wollen. Diese Erhöhungsbeträge gelten allerdings abnehmend nur für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8.
„Für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 erhöht sich der Familienzuschlag für
das erste zu berücksichtigende Kind (Stufe 2) und für das zweite zu berücksichtigende Kind (Stufe 3)
Erhöhungsbeträge
Besoldungsgruppe A 5 Besoldungsgruppe A 6 Besoldungsgruppe A 7 Besoldungsgruppe A 8
FZ Stufe 2
(1. Kind) 168,96 164,88 115,83 21,56
FZ Stufe 3
(2. Kind) 180,60 187,56 188,73 189,39
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG BE
Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 132,85
Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 141,05“
Rechenbeispiel (aktuelle geltende Besoldungsordnung)
A 7, Stufe 3, mittlerer Dienst, ledig und keine Kinder: 2.614,11 EUR Grundgehalt (ohne Berücksichtigung von Amtszulagen etc.)
A 10, Stufe 3, gehobener Dienst, ledig und keine Kinder: 3.296,70 EUR Grundgehalt (ohne Berücksichtigung von Amtszulagen etc.)
Differenzbetrag aufgrund der Wertigkeit des Amtes: 682,59 EUR
A 7, Stufe 3, mittlerer Dienst, verheiratet und zwei Kinder: 2.614,11 EUR Grundgehalt (ohne Berücksichtigung von Amtszulagen etc.)
142,92 EUR FZ Stufe 1
128,39 EUR FZ Stufe 2
128,39 EUR FZ Stufe 3
115,83 EUR Erhöhungsbetrag FZ Stufe 2
188,73 EUR Erhöhungsbetrag FZ Stufe 3
3.318.37 EUR gesamt
A 10, Stufe 3, gehobener Dienst, verheiratet und zwei Kinder: 3.296,11 EUR Grundgehalt (ohne Berücksichtigung von Amtszulagen etc.)
150,10 EUR FZ Stufe 1
128,39 EUR FZ Stufe 2
128,39 EUR FZ Stufe 3
141,05 EUR (Anrechnungsbetrag)
3.844,04 EUR gesamt
Differenzbetrag aufgrund der Wertigkeit des Amtes: 525,67 EUR
Die Rechnung zeigt, dass der Gehaltsabstand zwischen A 7 und A 10 signifikant sinkt, nämlich um 156,92 EUR bzw. 23 %, sobald zwei berücksichtigungsfähige Kinder zu versorgen sind.
Schwerlich vorstellbar, dass diese Praxis verfassungskonform ist. Auch in Brandenburg werden sogenannte Familiensonderzuschläge gezahlt – gestaffelt nach Besoldungsgruppen und natürlich abnehmend.
Es sind rein fiskalische Gründe, warum so verfahren wird. Mit dem Leistungsprinzip, welches der Alimentation eigentlich zu Grunde liegen sollte, hat dies mE nichts mehr zu tun.
Und angesichts dessen, was mir betreffs des Gesetzesentwurfs zur Besoldungsanpassung zu Ohren gekommen ist, wird weiterhin das Recht gebrochen. Es wird sogar der Versuch unternommen, die durch das BVerfG formulierten Prinzipien zum Mindestabstand zur Sozialsicherung zu umschiffen, indem man von der vierköpfigen Beamtenfamilie mit einem Alleinverdiener abrückt – begründet mit dem sozialen Wandel. Es wird vermutlich das Prinzip aus Thüringen adaptiert.
Der Familienzuschlag Stufe 1 soll wegfallen und der hälftige Betrag von 75 EUR als Sockelbetrag auf die Grundgehälter aufgeschlagen werden. Damit rückt man schonmal näher an das Bundesgrundniveau. Daher geht man wohl auch von einem Abstand von unter 2% zum Bundesgrundniveau aus.
Nur: der Bund zahlt weiterhin
171 EUR FZ Stufe 1 (verheiratet), 317 EUR FZ Stufe 2 (ein Kind) und weitere 146 EUR für das zweite Kind.
Geschenkt sind auch die 228 EUR Polizeizulage beim Bund, die zudem noch ruhegehaltfähig sind. In Berlin werden immerhin 153 EUR gezahlt.
Die Familienzuschläge Stufe 2 und 3 in Berlin bleiben mit je 128 EUR unverändert und konkurrenzlos, sofern man ein höheres Amt bekleidet.
Brandenburg zahlt im Übrigen fürs erste und zweite Kind auch höhere FZ.
Ich bin maßlos darüber enttäuscht, wie der CDU-geführte Senat uns täuschen will, das Ganze als riesigen Erfolg verkauft und dabei aber die verfassungswidrige Besoldungspraxis der Vorgängersenate weiterführt.
Man könnte auch sagen… wer sein Leben als Single leben will und keine Kinder in die Welt setzen mag, ist in Berlin als Beamter vielleicht ganz gut aufgehoben. Ansonsten gilt: sei ein einfacher Beamter und setze so viele Kinder wie möglich in die Welt. Dann rappelt es.
Leistung UND Familie zahlen sich für Beamte in Berlin hingegen nicht aus.
Familienzuschlag 1 Kind in Brandenburg 377€.
Familienzuschlag 1 Kind in Berlin 128 €.
Soll das Konkurenzfähigkeit zeigen?
Wenn man nach Thüringen schaut und dort die Umsetzung des Tarifvertrages auf die Beamten schaut, dann schaudert es mir:
– Streichung der 1. Erfahrungsstufe ohne gesetzgeberische Neueinschätzung der Ämterwertigkeit, nur zur rechnerischen Herstellung des Mindestabstandes zur Grundsicherung (Benachteiligung erfahrener Beamte gegenüber Neueinstellungen)
– Besoldungserhöhung von 3,25% aus dem Jahr 2023, um verfassungsgemäß bei der Besoldung zu bleiben (Mindestabstand), wird mit dem 1. Schritt der Erhöhung zum 1. November verrechnet und lediglich um 1,462% linear erhöht (Vergleich Berlin 200 € Sockelbetrag, bedeutet für Beamte eine Abkopplung vom TV-L , E6 (niedrigste Entgeldgruppe) bekommt durch den Sockelbetrages von 200Euro (7,74%) zum 1. November und der Erhöhung von 5,5 % zum 1. Februar 2025 insgesamt 13,24% umegerechnet mehr)
– alimentativer Ergänzungszuschlag (a la Herdprämie) von 531,38 Euro, wenn der Partner weniger als der Minijobgrenze verdient , Betrag verringert sich wenn Beamter durch Anstieg der Besoldungsgruppe und Besoldungsstufe besser besoldet wird (Aushebelung Ämterwertigkeit), verdient der Partner mehr entfällt der Zuschlag komplett
Hallo Martin, der Senat liest hier mit. Nicht, dass die noch auf dumme Ideen kommen 😉
Jaaa, die ach so soziale Minderheitsregierung unter dem Linken Ramelow ist äußerst gewieft, um kostensparend das Tarifergebnis auf die Beamten zu übertragen.
Pfui. Die Politik diskreditiert sich immer wieder selbst. Und dann wundert man sich über den Verdruss gegenüber dem Gesetzgeber.
In Bremen:
„Der Senator für Finanzen gibt in einem Schreiben an die Spitzenverbände der Gewerkschaften die geplanten Besoldungserhöhungen bekannt: rückwirkend zum 01.10.2023 soll das Besoldungsniveau um 1,85% erhöht werden, zum 01.11.2024 um pauschal 200 Euro (Zulagen +4,76%, Anwärter pauschal 100 Euro), zum 01.02.2025 um 3,65%.“
Klingt erstmal gut. Aber im Vergleich +200 Euro zum 1.11.24 und 5,5% zum 1.2.25 (TV-L) schlechter.
Einfach gesagt: in der Summe sind 3,65%+1,85% = 5,5%. Auf dem ersten Blick gleich wie im TV-L.
+ 5,5% zum Sockelbetrag von 200 Euro sind 11 Euro, 3,65% zum Sockelbetrag von 200 Euro sind aber nur noch 7,3 Euro. Rechnet man es hoch kommt es zu einer kleinen Schlechterstellung.
Du darfst aber nicht vergessen, dass die Grundgehälter bereits im Vorfeld des Sockelbetrages um 1,85 % erhöht wurden.
Das sind pro 200 EUR demnach 3,70 EUR. Damit kommt man auf die 11 EUR.
Allerdings erhalten die Bremer Beamten die Erhöhung von 1,85 % rückwirkend ab Oktober 2023. Bei angenommen 3.000 EUR brutto sind das
monatlich 55,50 EUR brutto. Für den gesamten Zeitraum von Oktober 2023 bis Februar 2025, also 16 Monate sind dies immerhin
888 EUR brutto mehr Gehalt.
Die 1,85% werden von den 5,5% entnommen um 2023 verfassungsgemäß bei der Besoldung zu bleiben (Mindestabstand). Das ist aber nur meine Einschätzung. Eigentlich müssten die 1,85% für 2023 extra gezahlt werden und nicht im Nachhinein von der vereinbarten Übernahme abgezogen werden.
Also nehmen wie mal für A 10 Stufe 5 Grundgehalt für Berlin an:
3659,09 + 1,85% = 3726,78 + 200 Euro = 3926,78 + 3,65%= 4070,10
Zum Vergleich:
3659,09 + 200 Euro = 3859,09 + 5,5% = 4071,33
Das Rückwirkende wirkt sich erstmsl positiv aus, aber auf lange Sicht negativ. Im Jahr 14,76 Euro weniger. Gut vllt lächerlich gering aber für 25.000 Beamte….
Hallo Martin,
du hast insoweit Recht. Du vergisst aber das vorgezogene Plus an Bruttoeinkommen. Bei deiner Rechnung mit A 10 Stufe 5 beträgt das
„Mehreinkommen“ monatlich immerhin 67,69 EUR von Oktober 2023 bis einschließlich Januar 2025.
Das sind in Summe ca 1.083 EUR brutto.
Der von dir errechnete monatliche Bruttofehlbetrag von 14,76 EUR wirkt sich demnach erst nach 73 Monaten aus. Dann sind die 1083 EUR
quasi aufgebraucht.
Man darf davon ausgehen, dass im Ergebnis des Karlsruher Beschlusses zur Verfassungsmäßigkeit der A-Besoldung ein Weg gefunden wird, der quasi pauschale und vermutlich steuerfreie Nachzahlungen zum Gegenstand haben wird.
Anders wird es jedenfalls kaum bis gar nicht möglich sein, zeitnah Nachzahlungen zu leisten.
Insofern ist dieses Urteil zwar äußerst interessant, aber für das Thema verfassungsgemäße Besoldung vermutlich nicht von Relevanz.
Das glaube ich nicht. Oder wird man das EStG mit einem Nachzahlungsgesetz aushebeln? Wäre mal ganz innovativ. Weißt du mehr?
Vielleicht läuft es so ähnlich wie einst mit der Altersdiskrminierung. Es gab damals pauschal 100 EUR Nachzahlung pro Monat. Meines Erachtens war das steuerfrei, da es sich um eine Art Entschädigungszahlung handelte.
Zumindest wird es nicht möglich sein, nach einem Karlsruher Beschluss zur A-Besoldung die jeweiligen Nachzahlungsbeträge dezidiert auszurechnen und nachzuzahlen. Das würde mehrere Jahre dauern.
Daher wird man eine einfache und pauschale Lösung bevorzugen, die den Haushalt Berlins nicht gänzlich zusammenbrechen lässt.
Sehr unwahrscheinlich, die Entschädigung war nach AGG. Die Besoldungsgesetze werden aufgehoben und neu erlassen. Wie bei den Richtern halt Prozente rauf. Sie können gerne pauschale Vorschüsse anweisen, aber die genaue Berechnung bleibt nicht außen vor. Eine andere Verfahrensweise als bei der R-Besoldung geht nicht, da dann der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird.
Der Haushalt ist mir ziemlich egal. Ob nun 65 Mrd. oder 120 Mrd. Euro Schulden, das hat keinen Einfluss auf die Pflichtausgaben. Es wurde rechtwidrig Sold vorenthalten. Spätestens seit der Entscheidung zur R-Besoldung vorsätzlich über mehrere Jahre. Dies in dem Wissen, dass man über den Personalhaushalt eine Menge Geld einspart und für andere Projekte ausgeben werden kann. Zusätzlich hat die Inflation das Geld entwertet, Verzugszinsen brauchen nicht gezahlt werden, und die Anspruchsteller sterben reihenweise weg.
Genau. Zeit kostet Geld – in diesem Falle dien Beamten, die jahrzehntelang zu niedrig besoldet wurden.
Und angesichts dessen, wird es ohne eine pragmatische Lösung nicht gehen. Sonst warten wir nach einem Beschluss und einem Reparaturgesetz nochmal mehrere Jahre, ehe der Personalservice die Nachzahlungen berechnet hat.
Und wenn das Land Berlin de facto zahlungsunfähig werden würde, ist niemandem geholfen. Vor diesem Hintergrund wird wohl eine Nachzahlung mit Augenmaß erfolgen. Die jedem von uns vorenthaltene Summe erhalten wir eh nicht in voller Höhe zurück. Das sollte allen klar sein. Und die Verantwortlichen sind schon lange nicht mehr im Amt und werden für diesen eklatanten Rechtsbruch nicht belangt.
Meine Hoffnung ist, dass Karlsruhe den Handlungsspielraum der Besoldungsgesetzgeber begrenzt und dieser unsäglichen Praxis, über Zuschläge etc verfassungskonform besolden zu wollen, einen Riegel vorschiebt. Dann wäre zumindest zukünftig kein Rechtsmissbrauch mehr möglich. Und die Grundgehälter müssten deutlich angehoben werden.
Am besten wäre die Rückkehr zur bundeseinheitlichen Besoldung.
Ich kann mir angesichts der Vorgeschichte überhaupt nicht vorstellen, dass das Land Berlin diesen Aspekt von sich aus berücksichtigen wird. Schließlich bekommt es auf diese Weise, also durch die erhöhte Besteuerung, einen nicht unerheblichen Teil der Nachzahlung wieder zurück und es kann seinen „Verlust“ weiter minimieren, wie es schon durch den inflationsbedingten Verlust an Kaufkraft geschehen ist.
Es sei denn, das BVerfG stellt klar, dass die Nachzahlung im Sinne des Urteils aus Weimar erfolgen muss, also dem Beamten durch die verfassungswidrige Besoldung insgesamt keine Nachteile entstehen.
Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, diesen Aspekt im Rahmen eines Schriftsatzes zu thematisieren?
Danke für die Info !!!