Mit der höchstrichterlichen Entscheidung in Sachen Berliner Besoldung ist vermutlich noch in diesem Jahr zu rechnen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Schreiben vom 16.11.2023 die Gewerkschaften, Berufsverbände, Spitzenverbände sowie den HPR des Landes Berlin angeschrieben und um Stellungnahme gemäß § 27a BVerfGG gebeten.
In dem Schreiben teilt die Vizepräsidentin des BVerfG, Frau Prof. Dr. Doris König mit, dass das Land Berlin gebeten worden ist, zu erläutern, was der inhaltlichen Erstreckung des „Reparaturgesetzes zur R-Besoldung im Land Berlin von 2009-2015“ auf die A-Besoldung entgegenstand.
Das BVerfG-Schreiben, welches dem HPR-Vorstand bereits Anfang Dezember 2023 vorlag, wurde leider erst mit der Einladung zur heutigen HPR-Sitzung (30.01.2024) den Gremiumsmitgliedern zur Kenntnis gegeben. Mithin eine zu kurze Frist, um als Liste eine Stellungnahme beizusteuern.
Desto erfreulicher war es, dass sich der renommierte Besoldungsexperte, Dr. Schwan, bereit erklärte, im Auftrag des Berufsverbandes „Unabhängige in der Polizei e.V.“ für die Liste im HPR „Die Unabhängigen“ (DFeuG, GVV und UNABHÄNGIGE in der Polizei), kurzfristig eine rechtliche Stellungnahme auszuarbeiten und diese dem HPR zur Verfügung zu stellen.
Da die Behandlung der Stellungnahme in der Kürze der Zeit und auf Grund des Umfanges im Gremium nicht möglich war, wurde die Beschlussfassung darüber auf die nächste HPR-Sitzung am 13.02.2024 vertagt.
Unseren treuen Lesern – vielleicht auch in Karlsruhe 😉 – wollen wir die Stellungnahme jedoch nicht vorenthalten und veröffentlichen diese schon heute.
Damit verbunden ist die Hoffnung, dass noch in diesem Jahr eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erfolgt, die zumindest für die in Frage stehenden Jahre den über ein Jahrzehnt andauernden Rechtsstreit befriedet.
30.01.2024, Antwort an den Auftraggeber UNABHÄNGIGE in der Polizei e.V.
29.01.2024, Stellungnahme für das BVerfG
Hallo Martin ,
im Gegensatz zur Hauptstadtzulage erhalten auch die Versorgungsempfänger die 4,1 % “ Sonderzahlung “ in Sachsen .
https://www.sbb.de/aktuelles/news/ergebnis-der-tarifuebertragung/
„Die Eckpunkte des Gesetzes stellen sich wie folgt dar:
Inflationsausgleichszahlung i.H.v. 3000 Euro (1000 Euro für das Jahr 2023, Januar-Oktober 2024 jeweils 200 Euro). Versorgungsempfänger erhalten die Inflationsausgleichszahlung nach dem jeweils maßgeblichen Ruhegehaltssatz.
Systemgerechte Übernahme des Sockelbetrages zum 1. November 2024 als lineare Zahlung i.H.v. 4,76%.
Lineare Anhebung zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5%.
Weitere Maßnahmen zum 1. Januar 2024:
Erstattung der Beiträge zur privaten Pflegeversicherung für berücksichtigungsfähige Ehegatten/Lebenspartner i.H.v. monatlich 33,08 Euro (analog der kostenlosen Familienmitversicherung in der GKV)
Erhöhung des Ehegattenanteils und des Kinderanteils (erstes und zweites Kind) beim Familienzuschlag auf jeweils 246 Euro
Zahlung einer monatlichen (zeitlich nicht befristeten) linearen Sonderzahlung für alle Beamtinnen/Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger i.H.v. 4,1% auf das Grundgehalt einschließlich Amtszulage
Damit wird in 2024 der Abstand zur Grundsicherung deutlich eingehalten und auch für 2025 gewahrt.“
Ich komme aus dem Staunen nicht heraus…
Sachsen zeigt, dass es geht, wenn man es nur möchte…
Meiner Meinung nach ist das der Anfang vom Ende der verfassungswidrigen Besoldung. Vielleicht wird es noch einige Monate dauern,
bis auch die anderen Bundesländer einsehen werden, dass es nicht anders geht. Aber es kommt sukzessive Bewegung in das Thema.
Hallo Fragender, Danke für die Info ! Sehr beachtlich….. das stimmt. Und natürlich geht sofort meine Frage in Richtung Mirko bzw. auch anderer engagierter Gewerkschaftsmitglieder : werden solche Informationen aus anderen Bundesländern denn auch im HPR diskutiert bzw. vorgelegt ? Oder anders herum, es gibt ja eine „angeblich“ große Polizeigewerkschaft, die sich in den sozialen Medien ständig damit rühmt, Treffen mit Senatsmitgliedern, speziell mit Herrn Evers, stattfinden zu lassen, auf Nachfrage dann aber nicht in der Lage ist, die mit Herrn Evers diskutierten Themen auch transparent darzustellen…. ist diese große Gewerkschaft denn auch in der Lage, solche maßgeblich wichtigen Informationen an die Senatsinnen- bzw. Finanzverwaltung weiterzuleiten und anzumahnen ? Nun gut Fragender, hoffen wir das Beste das endlich Schwung in die gesamte Sachlage kommt, die Abgabe der Stellungnahme war ja terminiert auf den 31.01.24, insofern dürfte ja beim BVerfG bereits fleißig gearbeitet werden…. bin gespannt ob es morgen was Neues zu berichten gibt, wie immer Dank an alle Beteiligten….
Was ist eine unbefristete lineare und dynamische Sonderzahlung? Ist diese Ruhegehaltsfähig? Ist diese jederzeit kündbar? Will man damit widersprüche vermeiden oder und eventuell Rückzahlungen vermeiden? Ist dieses Vorgehen der Landtagswahl geschuldet oder hat man tatsächlich sich an den 5 Säulen der Besoldungkriterien orientiert?
Ach, diese Sonderzahlung ist bestimmt das Pendant zur hauptstadtzulage
Danke euch beiden und spannend ist es, als Außenstehender zu verfolgen, wie es dann nun weitergehen wird….
Hallo Mirko, vielen Dank für die Informationen, welche du uns hier zukommen lässt. Wenn ich es richtig verstanden habe, findet heute eine weitere Sitzung des HPR statt ?! Wenn ja, wäre es sehr nett, wenn du uns auch von dieser Veranstaltung, natürlich nur im Rahmen deiner Möglichkeiten, mit Informationen versorgen würdest. Das insgesamt, zwischen den Gewerkschaften und anderen Interessenvertretungen einiges im Argen zu sein scheint, dass war mir gar nicht so bewusst. Danke und Gruß Thomas
Am gestrigen Abend versandte der HPR einen Newsletter, in welchem er das erhaltene Schreiben des BVerfG zur verfassungswidrigen Besoldung und seine Stellungnahme thematisierte.
Demnach wurde die Stellungnahme des HPR dem BVerfG am 31.01.24 fristgemäß zugestellt.
Hallo Fragender, also irgendwo beißt sich ja nun die Katze in den Schwanz…. ist denn dieser Newsletter öffentlich zugängig ? denn ich kann auf deren Homepage nichts finden ! Denn wenn sie es pünktlich abgeschickt haben, dann könnten sie ja auch veröffentlichen was sie da abgeschickt haben ! Und zweitens würde es ja dann gar nicht mit der Aussage von Mirko stimmig sein, wenn dann am 13.02. erst darüber abgestimmt werden soll was dem BVerfG zugestellt wird ?!?! Komisch….
Der HPR-Newsletter ist in der Regel öffentlich zugänglich, aktuell im Internet jedoch nicht eingestellt. Die Stellungnahme des HPR wird auszugsweise zitiert und ist schon an das BVerfG übersandt worden. In der Sitzung am 13.02. wird darüber entschieden, wie mit der Stellungnahme von Dr. Schwan umgegangen wird.
Hallo Thomas,
inwieweit der Newsletter außerhalb der Behörde zugänglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich meine, dass es sich um einen Newsletter des HPR für die Polizeibehörde handelt.
Zumindest konnte auch ich nichts auf der offiziellen Homepage des HPR unter berlin.de finden.
Ansonsten kann ich nur sagen, dass Anfragen beim HPR helfen sollten. Man kann wohl eine dezidierte Aussage erwarten, wenn einem
kein dienstliches Mailpostfach zur Verfügung steht.
Guten Morgen, die Sitzungen beim HPR sind 14-tägig. Die nächste Sitzung ist am 13.02.. Natürlich werde ich berichten.
BG Mirko
https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_Neuigkeiten-in-Sachen-Amtsangemessene-Alimentation?open&ccm=000
Anscheinend ein Geheimpapier oder warum wird das nicht veröffentlicht?
Guten Morgen Mirko, keine Ahnung. Vielleicht sorgt ja der 13.02. für mehr Klarheit ?! Ein schönes Wochenende gewünscht….
https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/besoldungsanpassungsanpassung-wird-voraussichtlich-anfang-februar-im-parlament-beraten/
…in dem Artikel heißt es u.a.: „Diese Vorgabe wird selbstverständlich und auch unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation aufgestellten Parameter im Rahmen der anstehenden Besoldungs- und Versorgungsanpassung berücksichtigt werden“. … ich freue mich schon riesig auf die dann anstehende etwa 30-prozentige Besoldungserhöhung … 🙂 Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Hoffen wir mal das Beste … aber eher nicht von unseren Politikern, sondern erst einmal von den Richterinnen und Richtern des BVerfG, die überaus klare Worte sprechen müssen, um weitere absichtliche Fehlinterpretationen und Falschberechnungen der Länder entgegenzuwirken.
Wie sieht denn eigentlich die Stellungnahme des DBB Berlin zum Schreiben des BVerfG aus? 😉
Hallo Mirko, vielen Dank für die eingestellten Informationen ! Mit Spannung dürfen wir also die kommenden Wochen und Monate betrachten ! Ein großes Lob und ein großer Dank geht natürlich auch in Richtung von Herrn Dr. Schwan ( 41 Seiten, „Hut ab“ ). Ich habe allerdings ein- / zwei Fragen bzw. Hinweise. 1. der Hinweis : in der Stellungnahme von Herrn Dr. Schwan muss sich der „Fehlerteufel“ eingeschlichen haben. In der Kopfzeile lautet es dort „Osnabrück, 29. Januar 2023“ ! Korrekt wäre doch vermutlich Osnabrück, 29. Januar 2024 ?! 2. wie geht es eigentlich Andre ? man hat hier ewig nichts mehr von ihm gehört oder gelesen. Habt ihr Kontakt ? Geht es ihm gut ? 3. ich bin gerade etwas perplex oder leicht verwirrt, keine Ahnung ! Das BVerfG schreibt also u.a. den HPR am 16.11.23 an und bittet um Stellungnahme, korrekt ? wenn ja, wurde da eine Frist gesetzt ? und weiter, dieses Schreiben liegt dem HPR dann Anfang Dezember 2023, also zwei bis drei Wochen später vor ??? Wurde dieses Schreiben mittels „Lastenesel“ von Karlsruhe nach Berlin verbracht ??? ( unfassbar !!!! ) Und ich verstehe es wirklich richtig, dass dieses Schreiben, den Gremiumsmitgliedern erst ca. 6-8 Wochen später zur Stellungnahme bekanntgegeben wurde um die Thematik dann am 30.01. bzw. jetzt am 06.02.24 zu behandeln ? Wenn ich das alles so richtig verstehe ist doch die Verfahrensweise ungeheuerlich und schlägt doch echt dem Fass den Boden aus….. was sitzen denn dort im HPR für Dilettanten ? wir warten hier viele Jahre das es voran geht und die keksen sich da einen aus, unfassbar ich bin echt geschockt ! Nun gut, ich würde mich gerne beim HPR beschweren, darfst bzw. kannst du mir lieber Mirko hier einen Kontakt einstellen oder soll ich da lieber selbst recherchieren ? Mit kollegialen Grüßen…..
Hallo Thomas, das BVerfG-Schreiben ist vom 16.11.23, beim HPR am 01.12.2023 eingetroffen. Frist für die Stellungnahme ist der 31.01.24. Beschwerden bitte an den Vorstand, der führt die laufenden Geschäfte. https://www.berlin.de/hpr/ueber-uns/der-vorstand/
Es ist sehr zu hoffen, dass der HPR erkennt, welchen Stellenwert diese gutachterliche Stellungnahme des Dr. Schwan hat und diese im Sinne aller Beschäftigten dem BVerfG mit vorlegt, damit sie Bestandteil des Entscheidungsprozesses des BVerfG werden kann. Aus meiner Sicht ist Dr. Torsten Schwan mittlerweile eine Koryphäe im Besoldungsrecht, der etliche Stellungnahmen im Besoldungsrecht für verschiedene Bundesländer in Fachzeitschriften veröffentlichte und Anerkennung im wissenschaftlichen und juristischen Bereich erhält. Auch die vorliegende neue Stellungnahme, die er unter großem zeitlichen Druck fertigte, zeigt sein profundes Fachwissen. Sensationell! Vielen Dank für die umfassende Arbeit!
Lieber André,
deinen Worten ist nichts hinzuzufügen. Herzlichen Dank an Dr. Schwan für seine wertvolle Unterstützung unserer Sache.
Guten Tag,
einleitend…………… Dr. Schwan, ich verneige mich und vielen Dank an die Unabhängigen.
Am Ende hoffe ich inständig, dass der Knoten endlich gelöst wird.
Zudem wünsche ich mir persönlich, dass diese ständigen Sticheleien zwischen dem HPR und den Unabhängigen endlich mal ein Ende finden. Ich habe es live miterleben dürfen/müssen. Bist du nicht bei der GDP oder DPOLG, dann bist du halt nur ein „Berufsverband“ (Ironie aus). Am Ende geht es doch um die Sache aller Widersprüchler/Klagender und sollte als gemeinsames Werk betrachtet und auch so verkauft werden. Diese Ellenbogenmentalität entspricht nicht der Sache und wirkt sehr arrogant.
Hallo André, schön dich hier wieder an Bord zusehen….. Danke @ Mirko ! Verstehe ich dich richtig, dass der HPR das Gutachten des Herrn Dr. Schwan in seine Stellungnahme an das BVerfG einfließen lassen muss ? Also wenn ich Mirko richtig verstanden habe, war Abgabetermin der 31.01.24 und das ist heute ! Ist dir / euch bekannt ob der HPR „gearbeitet“ hat und entsprechend dem BVerfG geantwortet hat ? Danke und Gruß Thomas
Der HPR könnte in seiner Stellungnahme auf das Gutachten von Dr. Schwan verweisen und es sich nach Beschlussfassung auch zu eigen machen. Die Frist des BVerfG zum 31.01.24 ist nach Interpretation des HPR-Vorstandes keine Ausschlussfrist. Wenn dem so ist, könnte die Beschlussfassung in der nächsten Sitzung ausreichend sein.
@ Mirko
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Frist des BVerfG, die heute bereits abgelaufen ist, nur ein Serviervorschlag ist, der vom HPR nach belieben interpretiert werden kann.
Was hat der HPR denn nun abgeschickt? Dr. Schwan hat hier freundlicher Weise eine sehr gut nachvollziehbare sachliche Stellungnahme äußerst schnell zur Verfügung gestellt.
Die Stellungnahme des HPR wurde stichpunktartig verlesen. (10 Seiten) Ein Papier wurde nicht vorgelegt. Ob das Schreiben rausgegangen ist, weiß ich nicht. Es soll uns noch zur Kenntnis gegeben werden. Da der HPR-Vorstand transparent arbeitet, wird er sicherlich auch den Berliner Landesbeschäftigen seine Ausarbeitung zur Verfügung stellen ;).
„Das BVerfG-Schreiben, welches dem HPR-Vorstand bereits Anfang Dezember 2023 vorlag, wurde leider erst mit der Einladung zur heutigen HPR-Sitzung (30.01.2024) den Gremiumsmitgliedern zur Kenntnis gegeben.“
Ist das jetzt „Sabotage“, Unvermögen, Ignoranz einzelner oder einfach „nur“ ein Verwaltungsakt im HPR ?
Kann doch nicht angehen, das da etwas wichtiges beinahe 2 Monate liegen bleibt und nicht umgehend als Info verteilt wird.
Die von dir aufgeworfenen Fragen sind berechtigt. Gerade auch deswegen, weil ein Mitglied des HPR gerne monatliche Newsletter über den behördlichen Gesamtverteiler verschickt.
Wobei mein Eindruck eher der ist, dass sich da jemand als Gewerkschafter selbst darstellen möchte. Denn inhaltlich kann ich diesen Newslettern nur selten etwas Brauchbares entnehmen. Meist sind es nur wohlfeile Worte, die dann aneinander gereiht sind.
Oha… die Fragestellung Richtung Land Berlin dürfte als Wink mit dem Zaunpfahl zu werten sein. Man könnte auch sagen… es droht dem Land Berlin als Besoldungsgesetzgeber eine heftige Watschen.
Diese sollte primär den ehemaligen Sonnenkönig treffen.