Am 16. Januar 2023 hat das Bundesministerium des Inneren und für Heimat den Entwurf eines BBVAngG öffentlich gestellt und mit ihm den Anspruch vertreten, dass der Bund mit dessen Verabschiedung seinen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen nachkomme und die Besoldungsstruktur an eine „realitätsgerechtere Ermittlung der Bedarfe der Besoldungsberechtigten und der zu berücksichtigenden Familienmitglieder“ anpasse [1]. Allerdings zeigt schon die zitierte Formulierung, dass es mit dem bekundeten Ziel nicht weit her sein kann. Denn ein verfassungskonformes Besoldungsgesetz kann kaum auf realitätsgerechterer Basis fundiert werden, da die von Verfassungs wegen zu berücksichtigenden Aufwendungen zur Sicherung des Existenzminimums vom Steuergesetzgeber nach dem tatsächlichen Bedarf realitätsgerecht – und nicht „realitätsgerechter“ – zu bemessen sind, wobei er dafür Sorge zu tragen hat, dass typisierende Regelungen in möglichst allen Fällen den entsprechenden Bedarf abdecken [2].
Entsprechend steht es dem Besoldungsgesetzgeber zwar frei, die Höhe des Grundsicherungsniveaus mit Hilfe einer anderen plausiblen und realitätsgerechten Methodik als der vom Bundesverfassungsgericht herangezogenen zu bestimmen. Ihn trifft jedoch die Pflicht, die ihm zu Gebote stehenden Erkenntnismöglichkeiten hinsichtlich der Höhe der Grundsicherungsleistungen auszuschöpfen, um die Entwicklung der Lebensverhältnisse zu beobachten und die Höhe der Besoldung an diese Entwicklung kontinuierlich im gebotenen Umfang anzupassen [3]. Seine Herangehensweise muss deshalb von dem Ziel bestimmt sein, sicherzustellen, dass die Nettoalimentation in möglichst allen Fällen den gebotenen Mindestabstand zu dem den Empfängern der sozialen Grundsicherung gewährleisteten Lebensstandard wahrt [4].
Die von ihm zugrunde gelegten Sozialleistungen sind dabei dann als evident unzureichend zu betrachten, wenn offensichtlich ist, dass sie in der Gesamtsumme keinesfalls sicherstellen können, Hilfebedürftigen in Deutschland ein Leben zu ermöglichen, das physisch, sozial und kulturell als menschenwürdig anzusehen ist, weshalb es auf die Höhe der Leistungen insgesamt und nicht auf einzelne Berechnungselemente ankommt, die dazu dienen, diese Höhe zu bestimmen [5]. Der Gesetzgeber hat von daher ebenso Obacht auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie auf Preissteigerungen zu geben und muss im Ergebnis zeitnah reagieren, um sicherzustellen, dass der aktuelle Bedarf gedeckt ist [6]. Dass also eine „realitätsgerechtere“ Bemessung des Grundsicherungsniveaus per se hinreichend sein könnte, um auf dieser Basis eine amtsangemessene Alimentation zu garantieren, wäre sachlich zu zeigen und vom Entwurf aussagekräftig zu begründen, was beides jedoch gravierend misslingt.
Denn allein das von ihm für das aktuelle Jahr herangezogene Grundsicherungsniveau verfehlte bereits das realitätsgerechte Maß im Jahr 2022 um monatlich mindestens deutlich mehr als 300,- €. Schon hier zeigt sich, dass das Bundesministerium des Inneren und für Heimat mit dem Entwurf nicht das Ziel verfolgt, nach langem Interregnum wieder zu einer verfassungsrechtlich garantierten amtsangemessenen Alimentation der Bundesbediensteten zurückzukehren. Vielmehr geht es unmissverständlich darum, die weithin für alle Besoldungsgruppen bestehende eklatante Verletzung des Mindestabstandsgebots ungebrochen fortzusetzen und weder vergangenheitsbezogen noch aktuell ein Modell zur Umsetzung der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen vom 4. Mai 2020 vorzulegen, wie es das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat 2021 allen Bediensteten des Bundes zugesichert hatte [7].
Die nachfolgende Betrachtung erörtert die geplante Fortsetzung des Treuebruchs, indem sie ausgehend von der präzisen Stellungnahme des Deutschen Richterbunds (IV.) zunächst das heute nach wie vor eklatant verletzte Mindestabstandsgebot bemisst (III.) [8]. Sie zeigt so, dass Ende 2022 das Mindestabstandsgebot im niedrigst bewerteten Amt um monatlich deutlich mehr als 1.100,- € verfehlt worden ist, sodass sich der absolute Fehlbetrag auf mehr als 32 % belaufen hat und sich die Besoldungsordnung A indiziell bis in die Besoldungsgruppe A 12 hinein als verletzt offenbart, wobei darüber hinaus davon auszugehen ist, dass die tatsächlichen Fehlbeträge noch um einiges höher liegen dürften. Denn die angestellte Bemessung kann in Teilen nur auf die „realitätsgerechteren“ Beträge des Entwurfs zurückgreifen, die der Deutsche Richterbund hier als „grob falsch“ nachweist, da die herangezogene methodische Herangehensweise sich als „grob fehlerhaft“ erweist [9].
Hierin offenbart sich augenscheinlich „des Mächtigen Druck, […] des Rechtes Aufschub, der Übermut der Ämter“, die einleitend kontextualisiert werden (I.), und zwar mitsamt ihrer Folgen, die mittlerweile wiederholt als rechtsstaatsgefährdend betrachtet worden sind, in ihrer Fortsetzung „den offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruch“ aufrechterhalten und so eine Verfassungskrise heraufbeschwören, „die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben“ [10]. Ein weiteres Anzeichen für ihr Aufziehen zeigt sich gleichfalls darin, dass mittlerweile bundesdeutsche Verwaltungsgerichte beginnen, Verfahren auszusetzen und dem EuGH die Frage vorzulegen – in diesem Fall zur Entscheidung über einen abgelehnten Asylantrag -, ob eine wirksame Sicherung der eigenen richterlichen Unabhängigkeit in Anbetracht der gewährten Besoldung und Alimentation noch gewährleistet sei und ob also das Grundrecht auf wirksamen Rechtsschutz von Klägern noch garantiert werden könne [11].
Der Ausgangspunkt der Betrachtung waren zwei Anfragen an den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium des Inneren und für Heimat, Johann Saathoff, die diesem Ende Juni auf der Internetplattform abgeordnetenwatch.de gestellt worden sind und die er in Fortsetzung des unzureichenden Gesetzentwurfs nicht sachgerecht beantwortet hat (II.). Die Betrachtung führt die Untersuchung des Gesetzentwurfs auf diese Anfragen zurück und bindet damit eine vom Portal aus nachvollziehbaren Gründen nicht öffentlich gestellte weitere Anfrage ein, indem sie sie wiederholt und zugleich ihre Rahmung kontextualisiert (V.). Diese weitere Anfrage ist am 27. Juli dahingehend beantwortet worden, dass der Betrachtung nicht der aktuelle Gesetzentwurf zugrunde liegen würde (VII.).
Als Folge aktueller Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist am Ende davon auszugehen, dass der Gesetzgeber in Konsequenz des Prozeduralisierungsgebots noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren die umfassende Kritik des Deutschen Richterbunds sachlich entkräften muss, da das Anführen von nicht im Gesetzgebungsverfahren vorgebrachten Gründen als deren „unzulässiges Nachschieben“ zu betrachten ist (VI.). Denn nachträgliche Begründungen können offensichtlich keine ein Besoldungsgesetz rechtfertigende Qualität entfalten, was insbesondere bedeutet, dass ein Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett bis dahin sachlich ggf. nicht grundlegend verändert in das Parlament einbringen wollte, bis zur Verabschiedung insbesondere zu begründen hätte, wieso er trotz einer indiziellen Verletzung des Mindestabstandsgebots bis mindestens in die Besoldungsgruppe A 12 hinein keine sachliche Erhöhung der Grundgehaltssätze als vonnöten betrachten wollte. Ein sachlicher Grund, die notwendigerweise substanziell anzuhebenden Grundgehaltssätze aller Besoldungsgruppen nicht anzuheben, könnte allein schon deshalb kaum angeführt werden, da sich die Bundesbesoldung heute als in einem stärkeren Maße verletzt zeigt als die vom Land Berlin zwischen 2009 bis 2015 seinen Landesbeamten gewährte Besoldung, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 als verfassungswidrig zu gering betrachtet hat, um das Abgeordnetenhaus von Berlin mit Gesetzeskraft zu verpflichten, jene Grundgehaltssätze im gebotenen Maß anzuheben [12].
Anmerkungen:
[1] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAngG.html <27.07. 2023>.
[2] BVerfGE 120, 125 (155).
[3] BVerfGE 155, 1 (28 Rn. 53).
[4] BVerfGE 155, 1 (26 f. Rn. 52).
[5] BVerfGE 137, 34 (75 Rn. 81).
[6] BVerfGE 137, 34 (76 Rn. 85).
[7] RdSchr. d. BMI v. 14.6.2021 – D3-30200/94#21 – 178#6 unter: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062021_D3302009421.htm <27.07.2023>.
[8] In der dem Parlamentarischen Staatssekretär am 17.07.2023 zugesandten Betrachtung war sachfehlerhaft eine Einmalzahlung von 16,67 € für also nur ein Kind zugrunde gelegt worden und nicht von 33,34 € für beide Kinder (vgl. die Tabelle 3 auf der S. 12 f.), was hier auch für die weitere Betrachtung korrigiert worden ist. Die Korrektur hat zu keiner substanziellen Veränderung der Ergebnisse geführt, was in Anbetracht des geringen Anteils der Einmalzahlung am Grundsicherungsniveau als Ganzem auch nicht zu erwarten gewesen wäre. Wenige orthographische und grammatikalische Fehler, die ebenfalls keine Auswirkungen auf den Sachinhalt gehabt haben, sind in der Zwischenzeit stillschweigend korrigiert worden. Die Betrachtung wird hier mit Ausnahme der genannten Änderungen sachlich unverändert wiedergegeben.
[9] Stellungnahme Nr. 5/23 zum Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG), Februar 2023 S. 12 unter https://www.drb.de/fileadmin/DRB/pdf/Stellungnahmen/2023/DRB_230228_Stn_Nr_5_BBVAngG.pdf <27.07.2023>.
[10] Ulrich Battis, Gutachterliche Stellungnahme zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, S. 13 f. unter https://www.sbb.de/aktuelles/news/amtsangemessene-alimentation-stellungnahme-abgegeben/ <27.07.2023>.
[11] VG Gießen, Beschl. v. 19.05.2023 – 5 L 855/23.GI.A
[12] BVerfGE 155, 1 (66 ff. Rn. 153 ff.).
Danke Markus…. Kleine Schritte, aber den heutigen Haushaltslagen bei Bund und Ländern muss man sich ja glücklich schätzen, dass überhaupt was übrig bleibt ! Große Probleme habe ich persönlich echt mit dieser Stadtstaatenzulage, obwohl diese wohl kommen wird. Wieder einmal fallen diejenigen, die über 20 Jahre ihren A…. hingehalten haben, hinten runter ! Denkt dran ihr werdet auch mal Pensionäre sein. Aber gut es ist eben so, oder um es im neuartigen Vertragswesen auszudrücken : für die Neukunden, da packen wir noch eine Schippe drauf, für die Altkunden bleibt folgender Spruch übrig : „Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen….
Ich kann dir nur zustimmen.
Ich habe noch ca 11 Jahre vor mir und kann der Stadtstaaten-Idee nichts abgewinnen.
Mag sein, dass ich dann weniger mit dem Auto fahre oder andere Dinge in der Ausgabe unnötiger werden.
Es wurde in der Corona-Zeit und dem Homeoffice gerede aber festgestellt, dass man daheim mehr Energiekosten verursacht.
Also benötigen auch Rentner und Pensionäre eine gewisse Stadtstaatenzulage.
Zulagen sind aber nicht ruhehaltsfähig.
Ich möchte nicht noch mehr Zulagen auf meinem Gehaltsbogen, liebe Gewerkschaften, ich möchte eine definitive Anhebung meines Grundbesoldung !!!
Völlig korrekt, HighTower… Aber es gibt leider Viele, die das nicht kapieren und ohne mal 10 Jahre weiter vorauszuschauen, ihre eigene, aktuelle Situation bewerten ! Auf die Gewerkschaften brauchst du da nicht hoffen, die kochen ihr eigenes Süppchen und werden diese „tolle“ Zulage hinterher als großen Erfolg verkaufen….. Anstatt allen Bediensteten eine stabile Erhöhung des Grundgehalts von 3-4 % zu geben, buddeln die solch eine Stadtstaatenzulage aus. Heutzutage ist es ja modern gegen alles zu klagen, ich persönlich überlege eine Iniative in die Welt zu rufen um gegen diese „Blendrakete“ Klage einzureichen….. Hätte ich persönlich in unserem schönen Land etwas zusagen, so würde es definitiv sofort eine Reform der damaligen Föderalismusreform geben ! Alle Feuerwehrfrauen- und Feuerwehrmänner, alle Polizistinnen und Polizisten sind in Deutschland gleich zu besolden !!!! Punkt aus, und davon wird mich niemals jemand abbringen, das wäre Fairnes, Wertschätzung und Gerechtigkeit in Einem, und nicht dieses politische „Rumgeeiere“…..
Mh….
07. November beschlossen und 01. Januar Inkrafttreten (keine zwei Monate)
Klingt ziemlich super! (für eben diese Spitzenbeamten)
Ich erinnere mich, dass mit den Erhöhungen der Diäten für Berliner Abgeordnete ebenso zügig verfahren wird (meine hier gelesen zu haben „in zwei Wochen durchs Parlament gepeitscht“).
Man scheint sich stets (?) einig! 🙂
was genau passiert eigentlich, wenn unsere Besoldung nach den entsprechenden Verhandlungen beschlossen werden soll?
Es wurde oft vom 3. Quartal gesprochen. Also wie lächerlich wäre das denn?!?
Was genau passiert in diesem, mindestens halben Jahr, ab Bekanntgabe des Tarifergebnis? Trifft man sich und vertagt dann ergebnislos in 2 Wochen, weil die Terminkalender voll sind, oder nächsten Monat oder das nächste Quartal? Oder finden da tatsächlich massiv (zahlenmäßig im hohen zweistelligen Breich angesiedelt) Sitzungen, Diskussionen, Debatten oder Ausschüsse und Arbeitskreise (was auch immer) statt?
Warum dauert das bei uns so lange?
Vielleicht hat ja jemand Ahnung und könnte mal Licht geben.✌🏼 Danke im Voraus
Es ist eine Farce…..
Aber du hast Recht, meines Erachtens wurde das Gesetz über die jährlichen Diätenerhöhungen unserer Abgeordneten, welche meines Erachtens dem Inflationsniveau entsprechen ( bitte verbessert mich, falls falsch ), ebenso durchgepeitscht….. und dann sind sich urplötzlich, von Linke bis AfD alle einig !?!? Insofern ist Politik für mich nur noch ein großer „Komödienstadel“ zur Verar…. ihrer Bürger ! Was gerade bundesweit geschieht, darüber sollten wir hier lieber nicht diskutieren, dass ist das allerhöchste Niveau von „Kasperletheater“ ! Jetzt dazu neu im Angebot ! das Bündnis Sarah Wagenknecht, unfassbar……
Genau, in deinem Beitrag steckt genügend Ironie, es wird so kommen, vor, ich vermute mal, September – November 2024 wirst du auf deinem Besoldungszettelchen nichts erkennen, vielleicht auch noch später, denn jetzt bauen wir ja in Berlin vielleicht eine Magnetschwebebahn und Olympia, ja Olympia müssen wir ja dann auch 2036 oder 2040 mit ausrichten, dann vermutlich ohne Verwaltung, Polizei und Feuerwehr….. da gibt’s in diesen Bereichen noch genügend Sparpotenzial !!! Schönes Wochenende gewünscht….
Ich verstehe sowieso nicht, dass unsere Besoldung erst nach den Tarifverhandlungen auf den Tisch kommt. Die könnten unser Gehalt ganz einfach per Gesetz anpassen und ihre großspurigen Versprechen ins ans Bindesniveau anzugleichen einlösen.
Immerhin scheint ja schon mal eine spürbare Erhöhung des DUZ im neuen Haushaltsplan enthalten zu sein. Wie spürbar definiert wird bleibt abzuwarten.
Müsste man mal genauer in den Entwurf schauen.
Wenn nach den Verhandlungen nicht mindestens zeit- und inhaltsgleich unsere Besoldung erhöht, können sie sich zukünftige Wertschätzungsemail sonst wo hinstecken. Bei landet das seit geraumer Zeit eh schon in den Papierkorb, diese Heuchler (sorry).
Absolut richtig. Es bedarf keiner Tarifverhandlungen, um die Besoldung verfassungsgemäß austugestalten. Der Besoldungsgesetzgeber kann jederzeit die Besoldung den aktuellen Lebensumständen anpassen.
Er muss es sogar, sofern man den Beschlüssen aus Karlsruhe Rechnung tragen möchte.
Die gängige Praxis ist eben eine andere. Und uns Beamten fehlt das Druckmittel, um unsere berechtigten Forderungen durchzusetzen. Es bleibt der Klageweg, welcher aber angesichts der Dauer der Verfahren ehrlicherweise nicht mehr zeitnah Abhilfe leistet.
Was die Erhöhung der Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten betrifft… ich habe Zahlen gesehen. Und meiner Erinnerung nach orientieren sich die Zuschläge an dem beim Bund gezahlten DuZ. Die Erhöhung wird wohl signifikant ausfallen.
Es geht zumindest in die richtige Richtung. Und ich bin überzeugt, dass wir im Nachgang der Tarifeinigung im öD kein halbes Jahr warten werden, bis wir mehr Geld aufs Konto bekommen. Berlin wird zumindest Abschlagszahlungen leisten, solange das Besoldungsgesetz nicht geändert wurde.
https://www.stadtmagazin-sh.de/henstedt-ulzburg/artikel/eine-wirkungsgleiche-umsetzung-wird-kommen
Aha… eine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergrbnisses auf die Beamten wird kommen. Eine zeitgleiche Übernahme könne jedoch nicht versprochen werden.
Nix verstanden. Die Besoldung ist entgegen der Behauptung nicht verfassungskonform. Eine Abkopplung der Besoldungsentwicklung vom Tarif und insbesondere von der Erhöhung des Bürgergeldes führt tiefer in die Rechtswidrigkeit.
Solche Politiker sollten lieber schweigen, statt wohlfeil daher zu reden. Das Ganze fühlt sich wie ein weiterer Tritt in sen Akkerwertesten an.
Wenn es um das eigene Geld geht, ist man sich immer einig.Dann sind die vielen Anderen, denn die Kosten ja mehr Geld, uninteressant. Nicht umsonst war Herr Wegener einer oder der erste Landespolitiker, der ein Aussetzen der Schuldenbremse stark befürwortete.Wie wichtig ihm die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des öffentlichen Dienstes sind, merkt man ja an seinem Nichtstun. Was wir denen Wert sind, sieht man ja auch bei den laufenden Tarifverhandlungen. Wie alle Jahre wieder, erstmal kein Angebot vorgelegt. Aber das sind dann genau die Herren die dann von Verfassungstreue reden. Ich kann Thomas mit seiner Meinung hier nur hundertprozentig Recht geben.
Info GdP zum DUZ:
Nacht: von1,87 auf 2,60€
Sonntag/Feiertag: von 3,84 auf 4,50€
Hört sich schon mal ganz gut an.
Was ich mich allerdings schon länger frage, warum werden die Zuschläge nicht analog dem TV-L gezahlt?
Hallo Markus, deine Frage kann dir wohl niemand beantworten…. Aber ich habe eine andere Frage : auch der Fragende hatte ja bereits bezüglich DUZ eine Andeutung gemacht, woher hast du denn deine Erkenntnisse ? GdP, ja schön und gut, mündlich von einem Mitglied oder gibt es dazu eine Verlinkung ? Danke dafür…..
Auf der Facebook Seite GdP Berlin.
📸 Sieh dir diesen Beitrag auf Facebook an https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=657295576574656&id=100068826578330
Gesetzentwurf zur besoldungsrechtlichen Anhebung von Spitzenämtern beschlossen
Pressemitteilung vom 07.11.2023
Aus der Sitzung des Senats vom 7. November 2023:
Der Berliner Senat hat sich heute mit dem Gesetzentwurf zur besoldungsrechtlichen Anhebung von Spitzenämtern befasst.
Grund ist die Anhebung einzelner Spitzenämter in ihrer umfassenden Aufgabenwahrnehmung als jeweilige Behördenleitung mit Wirkung ab dem Landeshaushalt der Jahre 2024 und 2025. Um diese haushaltsgesetzlichen Änderungen auch besoldungsrechtlich nachvollziehen zu können, sind die besoldungrechtlichen Regelungen entsprechend anzupassen. Eine entsprechende Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers hat der Senat in seiner Sitzung vom 7. November .2023 beschlossen. Die geplanten Änderungen sollen ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr zur weiteren Beratung an das Abgeordnetenhaus von Berlin überwiesen.
https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-1273.pdf
Hier darfst du im Detail nachlesen um wen- bzw um was es geht….
Jo jo im persönlichen Miteinander, da funktioniert das mit der Wertschätzung…. weiter so Berlin und Deutschland, ihr schafft das schon mit dem Abschaffen !
https://www.bz-berlin.de/berlin/geld-fuer-berlins-katastrophenschuetzer-wird-versechsfacht
Also mir braucht keiner mehr mit der Ausrede kommen, dass Berlin arm aber sexy sei und kein Geld über hat !
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article248532642/Mehr-Geld-Richter-und-Staatsanwaelte-wehren-sich-gegen-verfassungswidrige-Besoldung.html
Gibt es eigentlich was aus Karlsruhe zu vernehmen? Ich meine nicht den heftigen Dämpfer betreffs der Umwidmung der 60 Mrd EUR aus dem Coronahilfsfonds in den Klimaschutzfonds…
Es sind nur noch wenige Wochen bis zum Jahreswechsel und es warten noch drei Verfahren zum Thema Besoldung auf ihren Abschluss, die 2023
entschieden werden sollten.
Ich meine gelesen zu haben, dass der für die Verfahren zuständige Richter dauerhaft erkrankt ist. Da gebietet es sich natürlich, dass man die Verfahren ruhen lässt, bis das Ausscheiden aus dem Dienst absehbar ist und der Posten nachbesetzt wird. Ich rechne nicht mit einem Urteil vor 2025.
ich glaube du meinst herrn maidowski, der war aber am jüngsten urteil beteiligt und im sitzungssaal bei der verkündung dabei. scheint also wieder auf’m Dampfer
Hallo Fragender, wir wissen doch ganz genau, wie die fehlenden 60 Milliarden kompensiert werden! Schließlich ist das Klima eine „Überlebensfrage“! „Also Beamte, seid froh, dass ihr überhaupt etwas bekommt…“
Und zum Bundesverfassungsgericht: es ist doch offensichtlich, dass man die Urteile fürchtet, man braucht das Geld eben für “ andere Bereiche die notwendiger sind“ !
https://www.welt.de/politik/deutschland/article248581128/Buergergeld-Haushaltsausschuss-beschliesst-laut-Gruenen-Milliarden-Nachschlag.html
Geld ist doch genug da. Bei der Erhöhung des Bürgergeld folgt man schließlich auch der Inflationsrate. Nur für den öD soll das nicht gelten?
Unfassbar… ruhig ist es bei den Aktionen im Tarifstreit, wenn man bedenkt, wie sehr uns die Politik verarscht.
Hallo Fragender, Danke für den Artikel… Das zeigt mal wieder deutlich wie unser schönes Land, deutschlandweit, runtergekommen ist ! Die Verwaltung wird immer mehr kollabieren. Ergebnis : diejenigen, die dem Staat momentan noch zur Seite stehen, fühlen sich von Tag zu Tag immer weniger wertgeschätzt ! Sie werden über kurz oder lang das sinkende Schiff verlassen. Die innerliche Kündigung ist vorprogrammiert, die Folge ist Desinteresse am Job, Krankmeldung, Bourne-Out etc. ! Und wenn ich schon dieses BVerfG sehe, da wird mir übel. Zu einer Urteilsverkündigung treten 8 ( ACHT ) Herrschaften, medienwirksam in ihren roten Roben in Reih und Glied an. Ein Richter verkündet mündlich das Urteil. Die anderen 7 sind gelangweilte Staffage. Nun schrieb ein Vorredner hier, dass der Richter für die A-Besoldung erkrankt sei und er nicht mit einem Urteil vor 2025 rechne. Sorry, ich gehe noch weiter : ich behaupte wir werden gar kein Urteil bekommen. Legislatur und Judikatur werden im Hintergrund schon dafür Sorge tragen, auch wenn Du lieber Fragender dies für absolut unmöglich hältst. Der Zug ist leider abgefahren, spart euch eure Zeit und euer Geld um Widersprüche und Klagen einzureichen, es interessiert NIEMANDEN, schade eigentlich….Wo sind unsere Gewerkschaften zum Thema Besoldung ihrer Staatsdiener, ich höre, lese sehe nichts außer bla bla bla
https://www.welt.de/politik/deutschland/article248456802/Buergergeld-wird-2-1-Milliarden-Euro-teurer-als-geplant.html
Allerorts herrscht Arbeitskräftemangel. Die Politik setzt aber eben andere Prioritäten. Die eigenen Mitarbeitenden sind es jedenfalls nicht, die im Fokus stehen. Auch wenn das Bürgergeld vom Bund finanziert wird. Indirekt fehlt es den Ländern und Gemeinden und damit allen, die hier Steuern zahlen.
Staatsausgaben 2023
Migration: 48 Mrd€
Bürgergeld: 25 Mrd€
Steuerzuschuss zur Rente: 112 Mrd€
Wer so viel umverteilt, kann nicht mehr ausreichend in Infrastruktur, Digitalisierung, Bildung und Sicherheit investieren.
Stark wachsende Personengruppen in Deutschland:
– Rentner und Pensionäre
– Geringverdiener, die ins Bürgergeld wechseln
– Migranten in Sozialhilfe (Ohne dem Personenkreis es zu verübeln, weil es das existenzielle Grundniveau von ist, ob legal oder illegal)
– Nettosteuerzahler, die auswandern
Ernst gemeinte Frage: Was denkt ihr? Wie lange dauert es, bis die hiesigen Sozialsysteme kollabieren? Es ist ja logisch dass das Geld knapp wird.
Wie teuer ist der Neubau des Bundeskanzleramtes? 100Mrd. Außerdem wird das Schloss Bellevue saniert…
Es sind zwar Ausgaben des Bundes, aber man erkennt die Prioritäten.
Zustimmung…
Bis auf die Ausgaben für die Rentenzahlungen gebe ich dir recht. Die Rente wird aus einem Topf bezahlt, in welchen alle Arbeitnehmende einzahlen. Es ist eine Versicherung, die sich rechnen würde, sofern der Staat aus dem Rententopf nicht andere Ausgaben bedienen würde.
Waren unter den Kommentatoren hier nicht enige, die sich mit dem Wahlsieg der CDU in Berlin einen großen Wandel erhofft hatten?
Eins haben die letzten Jahre doch gezeigt: Egal welche Partei regiert, bei den Beamten wird maximal gespart und nach unten getreten.
Guten Morgen, da werden sich hier nicht viele „outen“ ! Zumindest aber betreibt doch der innenpolitische Sprecher der CDU Herr Burkhard Dregger ein wenig Öffentlichkeitsarbeit…. gemäß der GdP Berlin X – Plattform war er gestern zu Gast bei den Senioren der Dir 1 und hat dort „aus dem politischem Raum“ berichtet !!! Vielleicht hat er ja den Senioren mitgeteilt, dass sie sich keine Sorgen machen müssen, die CDU erarbeitet gerade ein Konzept um all denen, die seit der Ära Diepgen / Landowsky um zehntausende Euro betrogen wurden, zu entschädigen…. Übrigens ist die „Schwesterpartei“ SPD auch wieder populistisch gut unterwegs : Die Innensenatorin fordert vom Senat 1 Milliarde Euro aus dem Klimafonds um endlich die Gebäude der Feuerwehr und der Polizei vernünftig zu sanieren. Lobenswert aber Frau Senatorin wird diese Sanierungsmaßnahmen ( falls diese überhaupt jemals starten ) während ihrer Amtszeit nicht erleben. Diese Aussage fand dann auch große Zustimmung auf der Homepage der GdP. Zum Thema Besoldung hab ich von Frau Senatorin noch nie was gehört, außer eventuell allgemeines „Geplapper“ ! Und Herr Saleh äußert sich medienwirksam zur Präventionspolitik….
Fazit : letztlich ist es egal bei wem wir unser Kreuz machen… ( auch eine FDP oder AfD würden da mitnichten weiterhelfen… )
Hallo Thomas,
betreffs der Stadtstaatenzulage bin ich irgendwie zwiegespalten. Einerseits ist es eine Zulage, die nicht ruhegehaltsfähig ist und jederzeit nach Gutdünken gemindert oder gar abgeschafft werden kann. Zudem würde diese Zulage wohl Pensionären nicht zu Gute kommen, was aber widersprüchlich wäre. Denn man möchte mit dieser Zulage ja die erhöhten Lebenskosten abfedern, die in Großstädten existieren. Und Pensionäre belasten diese Lebenskosten ja auch. Davon mal abgesehen, daß der Dienstherr seinen Beamten lebenslang ein amtsangemessenes Auskommen garantieren muss. So zumindest ist die Rechtslage.
Andererseits ermöglichen eben die vom BVerfG definierten Parameter bei der Bemessung einer verfassungskonformen Besoldung, mittels der Gewährung von Zulagen den unterschiedlichen Lebenssituationen gerecht zu werden.
Daher ist die Idee der Stadtstaatenzulage zumindest ein Versuch, die in Berlin aktuell gezahlte Hauptstadtzulage tariflich zu legitimieren und losgelöst von den Grundgehältern denjenigen ein höheres Einkommen zu verschaffen, die unter hohen Wohn- und Lebenskosten leiden. Dann muss die Zulage aber auch für alle aktiven und in Ruhestand befindlichen Angehörigen des öD gelten.
Zu meinem Wahlverhalten… ich werde zukünftig mir noch genauer ansehen, wer von mir gewählt werden möchte und wie sich diese Personen und die dahinter befindlichen Parteien zurückliegend in ebzug auf den öD positioniert haben und auch aktiv eingebracht haben, um Verbesserungen herbeizuführen. Dann werde ich entscheiden.
https://www.welt.de/wirtschaft/article248347510/Warnstreiks-im-oeffentlichen-Dienst-der-Laender-fuer-die-naechsten-Wochen-angekuendigt.html
kein Angebot der Arbeitgeberseite zur zweiten Verhaltensrunde = keine Wertschätzung = kein Kreuz auf dem Wahlzettel
Wenn ZOS jetzt streikt, dann können wir uns echt die Karten legen…..Wir (Abschnitt) fahren jetzt schon am Limit, bin auf die Krankenstatstik für November gespannt 😀
Nachtrag:
Facebook verdi:
„Die Arbeitgeber haben auch in der 2. Verhandlungsrunde für den öffentlichen Dienst der Länder kein Angebot vorgelegt. Außerdem haben sie erklärt, dass ein Abschluss in Höhe des TvöD nicht infrage kommt. Das ist nicht akzeptabel!“
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen…..sollte es zu einem niedrigeren Abschluss kommen, bin ich echt gespannt, was Berlin dann mit unserer Besoldung macht. Dieses Gefühl der nicht vorhandenen Wertschätzung schlägt mir echt langsam auf den Magen.
Als ich 2004 ausgelernt habe, habe das Gemecker der kurz vor der Pension stehenden Kollegen „belächelt“ und konnte das nicht nachvollziehen. Jetzt im „zarten“ Alter von 42 Jahren kann ich das, leider! Mich persönlich zieht dieser ständige Rechtsbruch, die fehlende Wertschätzung und die stetige Arbeitsverdichtung echt runter.
Das Bundesverfassungsgericht muss endlich ein Machtwort sprechen und die Besoldungsgeber zwingen rechtskonform zu handeln.
*traurig*
Hallo Markus,
ein Abschluss analog zum TVöD ist wohl das Mindeste, was wir alle erwarten.
Aber letztendlich beschreibst du das Dilemma, in dem wir alle stecken, sehr gut. Die jüngeren Kollegen sind oft mit dem zufrieden, was sie bekommen.
Man kann nur hoffen, dass die Gewerkschaften hart bleiben. Die Streikbeteiligung wird sicherlich recht hoch sein. Und im Endeffekt muss Karlsruhe endlich mal die abhängigen Verfahren abschließen und diesem unsäglichen Geplänkel der Politik Einhalt gebieten.
Angesichts der angespannten Sicherheitslage und dem eklatanten Personalmangel ist das Verhalten der Arbeitgeber nicht nachvollziehbar. Ich werde entsprechend mein Wahlverhalten anpassen.
Guten Morgen, aber sind wir doch mal ehrlich, es ist doch alles „Vorgeplänkel“ ! Ich persönlich kann mich an keine Verhandlungen, ob Stahl, ob Einzelhandel, ob ÖD etc., erinnern, bei denen es zu einer sofortigen Einigung gekommen ist. Insofern werden nun langsam die „Drohgebärden“ hochgefahren. Ich bin gespannt wie sich dann die Gewerkschaften nach der 3. Verhandlungsrunde Anfang Dezember verhalten werden.
@ Markus : ich kann dein Denken und deine Gefühle total nachvollziehen, als ich in den 80er Jahren ausgelernt habe, da habe ich mir auch keine Gedanken gemacht. Man war glücklich und zufrieden mit einem grünen Stern auf der Schulter. Mauerfall, Wiedervereinigung, Berlin wurde Hauptstadt, es kam der Euro und zeitgleich der Finanzskandal der Berliner CDU mit den Herren Diepgen und Landowsky… Die Schulden Berlins stiegen ins unermessliche, die Wertschätzung sank immer tiefer… Signale, dass gerade Berlin als Hauptstadt eines der reichsten Länder der Welt, bei Ausstattung und Besoldung vorangehen müssten, blieben und bleiben total aus. Und nun stehen wir da wo wir jetzt stehen. Ich drücke allen, die noch in Amt und Ehren sind, die Daumen, dass es sich massiv ändern wird.
@ Fragender : die „Stadtstaatenzulage“, welche die Gewerkschaften fordern, ist doch letztlich Betrug am ÖD-Volk. es tut mir leid ich kann mich damit absolut nicht anfreunden…. und was meinst du mit Wahlverhalten ? was bleibt dir denn für eine Wahl ?
Und noch ein Hinweis für die Allgemeinheit ! Hat zwar direkt nichts mit Besoldung zu tun, aber man sollte dass schon mal checken, falls es zu Problemen kommt.
Aktuell kommt es immer wieder mal zu Differenzen bei der Abrechnung von Arztrechnungen. Teilweise sind diese Abrechnungen korrekt, teilweise aber auch fehlen Beträge. So geschehen bei mir mir und bei einem guten Freund. Wir haben beide den BE – Tarif bei der DeBeKa, trotzdem kam es vor kurzem zu Differenzen und es ging hier nicht um 20 Euro, bei mir es ca. 400 Euro und bei meinem Freund ca. 600 Euro.
Was ich sagen will, seid wachsam, macht eine gute Buchführung und vergleicht letztlich den Rechnungsbetrag mit den Überweisungen seitens eurer KV und der Beihilfe !
Mit der Debeka hatte ich noch nie derlei Probleme!
Wäre es nicht ein Segen, würde man uns das Joch der Beihilfe von den Schultern nehmen?
Wie auch immer das ausgestaltet würde.
Träumen kann man ja mal…
Guten Morgen in die Runde…. folgendes Statement wurde gestern auf der Berlin – Seite der GdP veröffentlicht :
https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_2-Verhandlungsrunde-fuer-den-TV-L-in-Potsdam?open&ccm=000
Forderung u.a. 300 Euro Stadtstaatenzulage ! Sorry, ich kann damit wenig anfangen….. Kann mir da jemand weiterhelfen ? Wird solch eine Zulage in Berlin bereits praktiziert ? Und wenn nein, gehe ich einfach mal davon aus, dass diese Zulage nicht für Pensionsempfänger in Frage kommt, korrekt ? Danke für eure Hinweise !
Guten Morgen Thomas, 🙂
Die Stadtstaatenzulage in Höhe von 300,- EUR ist eine Nebenforderung der Gewerkschaften, um den deutliche höheren Lebenskosten in Ballungszentren gerecht zu werden. Diese Zulage soll für Berlin, Hamburg und Bremen gelten. Vermutlich könnten auch NRW und Bayern etc. die Zulage partiell (z. B. in Köln, Düsseldorf, München) einführen, um den Dienstkräften, die in Großstädten arbeiten und wohnen, eine verfassungsgemäße Alimentation zu gewähren. Unstrittig ist nun mal, dass die Wohnkosten in Großstädten deutlich höher sind als in ländlichen Gebieten. Dafür hat man in ländlichen Gebieten wesentlich höhere Fahrtkosten, um vom Wohnort zur Dienststelle zu kommen – die man allerdings steuerlich zumindest geltend machen kann. Es ist trotzdem alles irgendwie eine Milchmädchenrechnung.
Ich meine, hinter der Forderung einer Stadtstaatenzulage verbirgt sich die Absicht, die in Berlin bereits eingeführte Hauptstadtzulage tariflich einzubinden. Denn nach bisheriger Rechtslage, muss Berlin die Hauptstadtzulage Ende 2025 wieder abschaffen, um nicht Gefahr zu laufen, aus der Tarifvereinigung der Länder ausgeschlossen zu werden.
Für den Berliner Senat wäre dies ein Dilemma. Für die Beamtenschaft könnte die Hauptstadtzulage zwar weiter gezahlt werden. Bei den Angestellten hingegen müsste Berlin die Zulage wieder abschaffen, sofern die Stadtstaatenzulage nicht tariflich vereinbart ist.
Man sieht… Flickenschusterei, um aus rein fiskalischen Gründen so wenig wie möglich bezahlen zu müssen. Das gesamte Besoldungssystem ist aufgrund der vielen Zulagen etc. kaum noch durchschaubar.
Natürlich nicht für Pensionsempfänger!
Alles für aktive, für Versorgungsempfänger wenn möglich nichts! Die Politik ist doch dahingehend mehr als offensichtlich
Wir bringen eben keinen Mehrwert mehr!
Jo Maledicti, „keinen Mehrwert mehr“ so wird es wohl sein, gibt da ein schönes Sprichwort : der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen… Oder ich vergleiche das immer mit einem Handyvertrag, warum erhalten Bestandskunden wohl nicht die gleichen Konditionen wie Neukunden…..
@ Fragender : Danke für deine Antwort
Die nett klingende Hauptstadtzulage ist eben eine Zulage, die nicht pensionswirksam ist. Hierin liegt ja das Problem.
Nahezu sämtliche Zulagen spiegeln sich nicht in der späteren Pension wieder.
Dabei hat der Besoldungsgesetzgeber laut den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums seinen Beamten ein Leben lang
dem Amt entsprechend angemessen zu alimentieren. Selbst wenn die Pension im Vergleich zur gesetzlichen Rente deutlich opulenter ausfällt, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Pensionen in der heutigen Höhe noch den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen.
Anstatt die Grundgehaltssätze verfassungsgemäß auszugestalten, basteln sich die Besoldungsgesetzgeber lieber eine Hülle und Fülle an Zulagen, um den Kreis derer, die damit besser bezahlt werden, möglichst klein zu halten. So spart man wieder Geld.
Und Rentner und Pensionäre haben absurderweise keine Lobby. Dieser Personenkreis kann ja auch nicht streiken.
Es ist beschämend, wie in diesem Land mit denjenigen umgegangen wird, die jahrzehntelang diesem Land gedient haben, während andere Menschen im arbeitsfähigen Alter und bei bester Gesundheit ohne jegliche Gegenleistung eine Rund-Um-Versorgung erhalten. Aber das ist ein anderes Thema.
Da gebe ich dir 100 % Recht ! Um so übler wird mir, wenn ich Bilder von heute aus Potsdam sehe. Dort werden eindeutig große Transparente von den Gewerkschaften mit folgender Aufschrift präsentiert : „Stadtstaatenzulage jetzt“ ! Genau das ist es lieber Fragender, selbst die Gewerkschaften stechen denen die die letzten Jahrzehnte ihren Buckel hingehalten haben, dass Messer in den Rücken. Unfassbar
Hallo,
bisher dachte ich, dass dies ein Forum ist, welches die aktuelle Besoldungssituation darstellt.
Gegenseitige Beschimpfungen, falsch oder richtig empfunden und sonstige Animositäten, solltet ihr vielleicht persönlich austauschen. Und da hier offensichtlich viele (ältere) Polizeibeamte unterwegs sind: sucht euch ne Kneipe oder eine Sporthalle.
Ja, ich glaube auch, dass es zu vielen Besoldungsungerechtigkeiten in fast allen Bundesländern gekommen ist.
Definitiv wurden wir von Finanzsenatoren und Regierenden (vermutlich nicht nur in Berlin) ausgenutzt; auch deshalb habe auch ich vor ein paar Jahren eine Klage eingereicht und warte auf das Ergebnis.
Aber wenn ich diese ganzen Kommentare meiner rentenversicherten Mutter zu erklären versuche, zeigt sie mir einfach nur den Vogel.
Es ist gut den hier Lesenden die Fortschritte in der Rechtsprechung oder auch tatsächlichen Geldleistungen der Länder darzustellen. Dies gibt etwas Hoffnung auf Gerechtigkeit.
Aber wenn ich zeitgleich die Aussage des Berliner Finanzsenators über die schwierige Haushaltslage Berlins lese (praktischer Weise zu den Tarifverhandlungen), ahne ich die Richtung.
Was wollte ich eigentlich sagen: lasst uns nicht gegenseitig anöden, sondern gemeinsam Informationen teilen.
Ich denke dass unsere Gewerkschaften die aktuelle Ausnahmesituation in Deutschland verstärkt offensiv und medial nutzen sollten, um unsere berechtigten Forderungen endlich durchzusetzen.
Finde ich persönlich bisher zu ruhig und wünschte mir diesbezüglich mehr Informationen dazu (welche Gespräche gab bzw. gibt es?)
Also liebe Gewerkschaftsvertreter…. habt ihr etwas für uns?
… eben erst entdeckt… ja, du hast vollkommen Recht ! Danke für deinen Hinweis und JA ich stimme dir komplett zu ! Auf geht’s ihr lieben Gewerkschaften, gebt uns Futter !
Guten Morgen Thomas,
deine Zeilen suggerieren mir, dass du stark emotionalisierst bist. Wenn dem nicht so ist, auch gut. Aber es wirkt so auf mich.
Für mich gesprochen – und ich maße mir an, zu sagen, dass ich ein recht gut ausgeprägtes juristisches Grundverständnis habe – stelle fest,
dass die Materie Besoldung aufgrund ihrer Komplexität höchst undurchschaubar geworden ist. Zu Zeit einer bundeseinheitlichen Besoldung war man im Stande, das Ganze noch zu überblicken. Mittlerweile ist dem nicht mehr so. Das liegt auch daran, dass die Indikatoren für die Bemessung der verfassungsgemäßen Besoldung von den Gerichten zunehmend ausgeschärft wurden. Exemplarisch nenne ich nur die folgenden Schlagworte: prozedurale Anforderungen an die Besoldungsgesetze, Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau, Abstandsgebot innerhalb der einzelnen Besoldungsstufen usw. Für juristische Laien hört sich das alles sicherlich kompliziert an. Umso dankbarer bin ich Experten wie Prof. Battis oder Dr. Schwan, wenn sie sich nicht nur unserer Sache annehmen, sondern auch mit einfachen Worten versuchen zu erläutern, was die Kerninhalte der mittlerweile vielen Gerichtsbeschlüsse sind. Ich möchte jedenfalls verstehen, warum ich wieviel Geld überwiesen bekomme.
Zum Stichwort „Pöbeln“… ich empfand einige deiner Aussagen unpassend. Dass ich das Wort „Pöbeln“ benutzt habe, war sicherlich überspitzt. Zuvor hatte ich was von „angiften“ geschrieben. Und das, was ich gelesen habe, beschreibt es für mich jedenfalls.
Und sei mir nicht böse… Aber du widersprichst dich. Generell glaubst du den Gewerkschaften kein Wort. Aber nun zitierst du aus einer Mitteilung der GdP und nimmst das für bare Münze.? Die GdP, der Sozialdemokratie sehr nahe und in der Vergangenheit mit kritischen Äußerungen in Richtung der von der SPD geführten Senate mehr als zurückhaltend, unterstellt dem Finanzsenator der CDU, dass er erst deutlich zeitversetzt das Tarifergebnis auf die Beamtenschaft übertragen wird. Nachtigall, ick hör´ dir trapsen…
Schau doch mal bitte auf die zurückliegenden Änderungen der Besoldungsgesetze. Nach dem letzten Tarifabschluss Ende 2021 hatte Berlin als letztes Bundesland erst gut ein Jahr später, nämlich Ende 2022, die besoldungsrechtlichen Regelungen angepasst und parlamentarisch verabschiedet. Wie alle anderen Bundesländer haben wir zuvor die vereinbarte Coronaprämie von 1.300 EUR erhalten und fristgerecht auch ab Dezember 2022 die lineare Erhöhung der Grundgehälter ausgezahlt bekommen. Warum sollte sich das jetzt ändern? Zumal der neue Senat in puncto Beamtenbesoldung zumindest neue Weg beschreitet – selbst wenn es mir auch zu lange dauert, bis final das Vorhaben Angleichung an das Bundesniveau umgesetzt sein soll.
Und wie ich bereits formuliert habe… Man darf getrost davon ausgehen, dass im Ergebnis der laufenden Tarifverhandlungen zunächst der Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 EUR gezahlt werden wird, bevor es lineare Erhöhungen der Grundgehaltssätze gibt. Und diesbezüglich besteht stets die Möglichkeit, Abschlagszahlungen bzw. Zahlungen unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu leisten. Die dafür notwendige Änderung der Besoldungsgesetze kann auch später realisiert werden und wird rückwirkend greifen. Alles andere würde keinen Sinn machen und führe einmal mehr zu einer verfassungswidrigen Besoldung. Und ich glaube Herrn Dr. Schwan, dass Karlsruhe sehr wohl beobachtet und registriert, wie die Besoldungsgesetzgeber agieren. Es bedarf nur endlich mal der Abschlüsse der anhängigen Verfahren. Die Verfahrensdauer moniere ich in jedem Fall.
Ich wünsche mir sehr, dass du nach den vielen, vielen Enttäuschungen alsbald wieder positive Erfahrungen machen wirst.
Hallo Fragender, Danke für deine Worte und ich möchte mich folgend versuchen kurz zu fassen…. Also sehe ich es als richtig an, dass du meinst, dass ich Herrn Dr. Schwan bepöbelt habe, aber hinsichtlich seiner Aussage in meine Richtung fällt dir nichts ein, sorry das empfinde ich als unfair. Nicht umsonst kam doch wohl aus seiner Richtung ( trotz arg beschäftigt ) null Reaktion. Aber gut, ich nehme es zur Kenntnis und weiß nun wie hier gewertet wird…..
Recht gebe ich dir in der Annahme das ich stark emotionalisiert bin, völlig korrekt und eventuell auch verständlich nach über 20 Jahren Betrug ! Das ich den Gewerkschaften kein Wort glaube habe ich gewiss so nicht formuliert, sie sind schlicht unfähig weil gefangen in ihrer eigenen Parteiabhängigkeit.
Und wenn wir getrost von deinen Voraussagen bezüglich des Tarifabschlusses ausgehen können, dann ja dann benötigt es ja keiner Spannung mehr….. ich zähle dann mal langsam runter von 10 auf 0 und beobachte dann ab sofort die Situation etwas weniger emotionalisiert….
Bitte erwarte hier jetzt nicht mehr so viel Schreiberei von mir, wir kommen so oder so nicht auf den gleichen Nenner und drehen uns im Kreis….
Hallp Fragender
Ich schreibe hier im Forum sehr selten.
Aber dei letzter Beitrag ist nicht vollständig.
„Schau doch mal bitte auf die zurückliegenden Änderungen der Besoldungsgesetze. Nach dem letzten Tarifabschluss Ende 2021 hatte Berlin als letztes Bundesland erst gut ein Jahr später, nämlich Ende 2022, die besoldungsrechtlichen Regelungen angepasst und parlamentarisch verabschiedet. Wie alle anderen Bundesländer haben wir zuvor die vereinbarte Coronaprämie von 1.300 EUR erhalten und fristgerecht auch ab Dezember 2022 die lineare Erhöhung der Grundgehälter ausgezahlt bekommen. “
Nur die Aktiven haben die 1300 Euro Coronaprämie bekommen.
Die Pensionöre haben nichts bekommen und mußten bis Dezember 2022 auf die angepaßte Erhöhung warten.
Eine GLANZLEISTUNG der Gerwerkschaften.
Einen schönen Abend noch
Hallo Andreas,
du hast völlig recht. Die Pensionäre bei der Coronaprämie außen vor zu lassen, war schlichtweg ungerecht.
Ich denke, die Gewerkschaftsvertreter wissen genau, dass sie jetzt liefern müssen. Der letzte Tarifabschluss war mager und nicht nur beim TVöD, sondern auch in anderen Branchen wurden respektable Tarifabschlüsse erzielt. Daher kann man davon ausgehen, dass auch für uns ein ähnliches, vielleicht sogar etwas besseres Ergebnis kommen wird.
Und auch ein Berliner Finanzsenator weiß um die Problematik Besoldung und Personalmangel bei gleichzeitig stets brisanter werdender Sicherheitslage. Er wird sich dem Ergebnis nicht entziehen können und wird es auch nicht wollen. Die Glaubwürdigkeit des Senats steht auf dem Spiel, wenn die großmundig angekündigte Angleichung an das Bundesniveau nicht kommt. Und der Senat würde ja sein eigenen Ziel und Versprechen konterkarieren, wenn er dir Beamtenbesoldung nicht spürbar erhöht, da sonst mit dem erzielten und auf die Bundesbeamten übertragenen Tarifabschluss im Mai 2023 der Abstand zu Berlin und auch den übrigen Bundesländern eklatant angestiegen sind.
Hallo Fragender
Ich schreibe hier im Forum sehr selten.
Aber dein letzter Beitrag ist nicht vollständig.
“Schau doch mal bitte auf die zurückliegenden Änderungen der Besoldungsgesetze. Nach dem letzten Tarifabschluss Ende 2021 hatte Berlin als letztes Bundesland erst gut ein Jahr später, nämlich Ende 2022, die besoldungsrechtlichen Regelungen angepasst und parlamentarisch verabschiedet. Wie alle anderen Bundesländer haben wir zuvor die vereinbarte Coronaprämie von 1.300 EUR erhalten und fristgerecht auch ab Dezember 2022 die lineare Erhöhung der Grundgehälter ausgezahlt bekommen. ”
Nur die Aktiven haben die 1300 Euro Coronaprämie bekommen.
Die Pensionäre haben nichts bekommen und mussten bis Dezember 2022 auf die angepasste Erhöhung warten.
Eine GLANZLEISTUNG der Gewerkschaften.
Einen schönen Abend noch
Gerne möchte ich hier kurz auf meine Vorredner eingehen… Danke für eure Meinungen. Nochmals, etwas milder ausgedrückt, es war niemals meine Absicht jemanden zu diskreditieren und schon gar nicht war es meine Absicht, hier darzustellen, dass Herr Dr. hier Stuß erzählt. Allerdings bin ich auch nicht gewillt, solche Aussagen in meine Richtung kommentarlos hinzunehmen…. Letztlich ist es doch ganz einfach, in solch einem Forum ist ausreichend Platz ! Jeder kann mit jedem kommunizieren. Herr Dr. Schwan muss sich doch von meinen Beiträgen nicht mehr angesprochen fühlen, kann diese getrost überlesen und muss diese somit nicht mehr kommentieren und genau so darf ich dann in Zukunft verfahren. das Thema ist somit für mich vom Tisch, weil eigentlich Kinderkram…. Nach mittlerweile 5 Jahren Klage, Kosten von 1000 Euro dafür, nach über 20 Jahren Betrug durch jedweden Berliner Senat mit einem mehr als sechsstelligen finanziellem Verlust, bin ich es echt leid immer nur „Schönmalerei“ zu erfahren, deswegen auch meine teils hart gewählten Worte…..
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/bezahlung-der-richter-in-nordrhein-westfalen-rechtmaessig_144_608348.html
Trotz festgestellter Unterschreitung des Mindestabstandes zum Sozialleistungsniveau hält das VG die Richterbesoldung in den Jahren 2017 bis 2021 in NRW für verfassungsgemäß.
Dieses Urteil ist in seiner Begründung haarsträubend. Insbesondere der Verweis auf die Schuldenbremse würde einer Besoldung nach Haushaltslage Tür und Tor öffnen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig und es ist nur zu hoffen, dass die weiteren Instanzen dieses Urteil kassieren.
Mich würde diesbezüglich sehr die Einschätzung von Herrn Dr. Schwan interessieren.
Hallo Fragender, was soll Herr Dr. Schwan schon dazu schreiben ? Ich würde sagen : „Flickenteppich Deutschland“ ! Gerade in der Rechtsprechung…. Einspruch, Berufung, und nein ich weiß nicht, und ach ich gebe das mal lieber an euch zurück und ja ich hier im Süden sehe das anders als du da oben im Norden und nein jetzt mischt sich auch noch der Osten und der Westen ein…. wir sehen es doch recht gut an der Entscheidung des BVerfG zur A-Besoldung ! Seit wann liegt der Vorgang dort ??? ( ich weiß es echt nicht….. )
Es macht zunächst wenig Sinn, Fragender, auf dünner Informationsbasis über eine gerichtliche Entscheidung zu spekulieren. Die Sicht auf die Dinge eines Dritten kann man nach meiner Lebenserfahrung nur hinreichend würdigen, wenn man genügend Informationen hat. Solange das Gericht seine Begründung nicht veröffentlicht hat, kann man sie nicht analysieren. Und solange man sie nicht analysieren kann, dürfte eine sachliche Bewertung nicht hinreichend möglich sein bzw. recht schnell zu Fehlurteilen führen. Wenn die Begründung des Gerichts vorliegt, werde ich sie mir eingehend anschauen und ggf. darüber auch – wenn nötig umfassender – schreiben. Da ich gerade an einem anderen Fall arbeite, den ich recht umfassend betrachte, halte ich die Wahrscheinlichkeit für hoch, dass ich mich auch mit den drei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Arnsberg noch werde umfassender beschäftigen müssen.
Ihnen, Herr Stein, liegen genügend Informationen über meine Sicht auf die Dinge vor, da ich mich umfassend zum Besoldungsthema geäußert habe. Äußerungen, wie Sie sie mir unterlegen, habe ich nach meiner Erinnerung noch nie getätigt (wenn ich mich falsch erinnere, dürfen Sie mich gerne zitieren). Die mit Ihren Aussagen mir unterlegten Meinungen betrachte ich deshalb als Unterstellung. Die Unterstellung wirkt auf mich in ihrem Aussagegehalt diskreditierend. Den nach meinem Empfinden aus Ihren Darlegungen sprechende Frust kann ich, wenn ich diesen richtig wahrnehme, nachvollziehen. Die mit Ihren Äußerungen nach meiner Wahrnehmung einhergehende Diskreditierung nicht. Wenn Sie sich mit mir weiterhin unterhalten wollen, sollten Sie aufhören, solchen sachlichen Stuß über mich zu verbreiten. Tun Sie das nicht, war das meine letzte Antwort an Sie.
Herr Dr. Schwan, ich fange mal hinten an. In meiner Antwort an Fragender, habe ich deutlich geschrieben : „Was soll Herr Dr. Schwan schon dazu schreiben ?“ Sie schreiben hier irgendetwas von Diskreditierung ihrerseits durch meine Person. Bitte unterlegen Sie diese Aussage mit entsprechenden Verlinkungen. Sollte Ihnen das nicht gelingen, so unterlassen Sie bitte solche Unterstellungen, die rechtlichen Folgen sollten Sie besser kennen als ich ! Und weiter : Sie geben hier öffentlich an, dass ich sachlichen Stuß über Sie verbreite… Ist das so ? Ich empfand es nicht so ! Und Ihre Drohung an mich, dass wenn ich diesen angeblichen sachlichen Stuß gegen ihre Person, nicht unterlasse, Sie mir dann nicht mehr antworten…. Ja da fällt mir nicht mehr viel zu ein, außer : Lieber Herr Dr. Schwan, wir mögen in vielen Dingen anderer Ansicht sein, haben hier auch gewiss bereits den ein- oder anderen Strauß ausgefochten, aber wenn Sie mir so kommen, bitte schön, es ist mir total egal ob Sie mir antworten oder nicht…. Wem meine Worte hier zu hart oder zu unsachlich erscheinen, der kann mir dass gerne mitteilen, sollte sich die Mehrheit dafür aussprechen, so ziehe ich mich hier gerne komplett zurück…. kein Thema
Ich glaube (hoffe), hier liegt ein Missverständnis vor. Thomas, Herr Dr. Schwan hat das von Dir Geschriebene so gedeutet, dass ER so sprechen würde. Herr Dr. Schwan, ich glaube (hoffe), dass Thomas Sie nicht angreifen wollte (so ja auch seine Antwort an Sie), sondern eher das „Problem“ anspricht, dass Gerichte in Deutschland anscheinend bemüht sind, eigene Vorstellungen in Ihre Entscheidungen zu packen, auch wenn diese von bereits getroffenen Entscheidungen anderer Gerichte abweichen.
Mal Hand aufs Herz… Was soll dieses gegenseitige Angiften bringen?
Wir sitzen alle in einem Boot und können glücklich sein, ausgewiesen kompetente Juristen wie Herrn Dr. Schwan mit an Bord zu haben.
Ohne sie hätten wir nicht einmal den Hauch einer Chance, die Besoldungsproblematik annähernd zu verstehen oder in den vielen anhängigen Verfahren Aussicht auf Erfolg.
Die Juristerei ist ein hochkomplexes Fachgebiet. Wie heißt es doch so schön: zwei Juristen, drei Meinungen.
Angesichts der jahrzehntelangen „Verarsche“ ist es absolut verständlich, dass die Emotionen mal hochkochen. Es ist einfach nur ungerecht, wie mit uns verfahren wird, obwohl wir täglich unseren Kopf für die Gerechtigkeit hinhalten und für Recht und Gesetz einstehen.
Dennoch – und nun werde ich mal mit Absicht oberlehrerhaft… Pöbeln hilft in keiner Weise. Und schon gar nicht bringt es uns ans Ziel, wenn wir uns schwächen, indem wir uns gegenseitig an die Gurgel gehen, wohlmöglich den Steuermann und Navigator über Bord werfen.
Worte dürfen durchaus scharf formuliert sein. Sie sollen auch durchaus – an passender Stelle – den Finger in die Wunde legen.
Was mir beim Lesen der letzten Beiträge auffiel, ist, dass es sicherlich nicht die Absicht war, jemanden zu diskreditieren. Man könnte aber durchaus auch anderer Meinung sein, weshalb ich dafür plädiere, die Wogen zu glätten und zukünftig einmal bis „Zehn“ zu zählen, bevor man in die Tasten haut.
Ich wünsche eine schöne Woche und bin schon auf die zweite Tarifrunde gespannt.
Guten Morgen Fragender, irgendwie hat mir dein Beitrag keine Ruhe gelassen und ich muss dazu leider noch etwas loswerden…. Bis auf den Eingangssatz kann man sich eigentlich gar nicht einseitiger positionieren ! Zwei Dinge sind mir dabei besonders aufgefallen, sorry
1. ohne kompetente Juristen hätten wir null Chance die Materie zu verstehen… ist das so ? also mir geht es komplett anders. Um es kurz zu sagen, die grundsätzlichen Fakten verstehe ich sehr wohl. Es ist mir auch egal was in der der 28. Änderung zur Einlassung im Besoldungsanpassungsgesetz steht, letztlich ist es kurz gesagt wichtig, was am Ende im Portemonnaie übrig bleibt !!! Und 2. Bitte teile mir hier unmissverständlich mit, wer hier „gepöbelt“ hat ???
Kommen wir aber zurück zum eigentlichen Thema : in deinem letzten Satz schreibst du, dass du auf den 2. und 3. November gespannt bist ! Sorry ich bin nicht gespannt, warum, ganz einfach, ich habe diese Gesprächsrunden in den letzten 20 – 30 Jahren gut verfolgt und mute mir jetzt mal zu dir mitzuteilen was am Freitag Abend das Ergebnis sein wird : Verhandlungsführer beider Seiten treten vor das Mikrofon, geben sich enttäuscht von der jeweiligen anderen Seite, kleine Drohgebärden werden ausgesprochen und beide hoffen dann kurz nach Nikolaus zu einem Ergebnis zu kommen….
Am Ende kommt, wenn wir Glück haben, für Berlin Folgendes heraus, gemäß GdP – Berlin – Seite, hat sich doch Herr Evers eindeutig positioniert, hier nochmal die Aussage : „Finanzsenator Stefan Evers hatte im Rahmen des Personalentwicklungsprogramms 2030 (PEP 2030) bereits einen Ausblick auf den Zeitrahmen ermöglicht. Demnach soll der Entwurf im 1. Quartal 2024 vorliegen, im 2. und 3. die Stationen im AGH durchlaufen und es so erst im 4. Quartal 2024 (dann aber hoffentlich rückwirkend) zur Erhöhung kommen.“
Das sagt mir ganz klar, ob da nun Fähnchen geschwenkt werden, Luftballons- oder Müsli-Riegel- oder Kugelschreiber verteilt werden, ES INTERRESSIERT IHN NICHT…. und wie gesagt, alles nur wenn wir ganz viel Glück haben !!! Denn vielleicht ist ja Berlin bis dahin komplett Pleite und aufgrund fehlender Wohnungen, Krieg und Migration gibt es eine saftige „Haushaltssperre“ ! ich bin gespannt
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/10/berlin-polizei-slowik-lage-dregger-loehne.html#top-of-commen
Hier der Link dazu, interessant sind die Kommentare… alle pro mehr Besoldung ! aber unsere linksgerichteten Freunde des rbb verbieten eine weitere Diskussion, möge sich jeder seinen Teil denken…
https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/de_auftakt-fuer-die-tarifverhandlungen-2023-tv-l
Wer morgen noch nichts vor hat
https://polizei.brandenburg.de/pressemeldung/land-und-gewerkschaften-einigen-sich-auf/4315921
Brandenburg plant u. a. eine Erhöhung der Polizeizulage auf bis zu 200 EUR.
Es sind zwar immer noch Minischritte. Aber es geht vorwärts.
„Brotkrumen“ in Brandenburg ! Und jeder der Beteiligten muss noch seinen Senf dazu abgeben, wie schwer doch die Gespräche waren und dass man sich endlich freut eine Einigung erzielt zu haben….. bla bla bla In Brandenburg die Erhöhung der Polizeizulage, sorry, dass bringt mich hier persönlich nullkommanull weiter…. Ich persönlich fordere unverzüglich eine bundeseinheitliche Besoldung, nicht mehr und nicht weniger, Punkt !
Hallo Thomas…
volle Zustimmung, was deine Forderung nach einer bundeseinheitlichen Besoldung betrifft. Die Föderalismusreform war dahingehend der größte Fehler. Absurderweise werden Fehler gerne mal wiederholt. Denn es gab in der Bundesrepublik bereits mal eine Besoldung, die nicht bundeseinheitlich war. Davon ist man damals abgerückt und man hatte eine bundeseinheitliche Besoldung eingeführt.
Im Übrigen fordere ich eine bundeseinheitliche und insbesondere verfassungskonforme Besoldung – und zwar sofort. Das Problem, was ich hierbei sehe… dies würde sämtliche öffentliche Haushalte überlasten. Zwar wurde auf unsere Kosten jahrzehntelang gespart. Das Geld ist aber nicht zur Seite gelegt worden. Es wurde ressortfremd mit vollen Händen ausgegeben, um andere, politisch genehme Projekte zu finanzieren.
Aber eins zeigt jedoch die Pressemeldung aus Brandenburg. Beim Thema Besoldung bewegt sich was. Und Berlin gerät letztlich in Zugzwang, wenn die anderen Bundesländer – wenn auch häppchenweise – besser besolden.
Hallo Fragender, diese „Tropfen die den Stein höhlen“ sind so klein, dass sie unterwegs verdampfen… Nehmen wir nochmal kurz untenstehenden Link, der ist zwei Monate alt. Mir kommt die Galle hoch wenn ich solch ein gequirltes Zeug lese, ZWEITAUSENDDREISSIG ?!?!?! PEP ?!?!?! Das sind nochmal sieben Jahre, weißt du der nette Herr Evers da ist ? Genau, wie viele seiner Vorgänger in der Versenkung verschwunden…. Dein Optimismus in allen Ehren, es tut mir leid, es fällt mir massiv schwer daran zu glauben…
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1360169.php
Und der jetzt bereits „weichgespülte“ RgB gibt einen Empfang für einen Herrn, welcher gerade 70 Jahre alt wurde, alles auf Kosten der Steuerzahler ! Es genügt ja nicht wenn der Herr von seiner Parteivorsitzenden zum 70. geehrt wird, nein, Herr Wegner muss auch noch medienwirksam nachziehen….. Für solch ein Sch… ist Zeit und Geld da…. Anstatt die Ärmel hochzukrempeln, klare Kante zu zeigen und zu sagen, „sorry Leute ihr wurdet über 20 Jahre lang besch….. wir ändern das sofort ! Nein, nichts gar nichts in dieser Richtung, ich bin und bleibe gespannt…..
Moin Thomas,
der Sektempfang für Herrn W. zu dessen 70. mag politischen Standards entsprechen. Mir ist allerdings auch die Galle hochgekommen,
als ich dies in den Nachrichten gesehen habe. Jener RBM, der aufgrund seiner rigorosen Sparmaßnahmen Berlin einen Bärendienst erwiesen hat, wird weiter hofiert. Wir werden es leider hinnehmen müssen. Denn ändern können wir es nicht.
In mir verfestigt sich immer mehr der Eindruck, dass die Politik betreffs der Entschädigungszahlungen wegen verfassungswidriger Alimentation und der Herstellung einer verfassungswidrigen Alimentation aus rein fiskalischen Gründen auf Zeit spielt. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen nämlich alsbald in Pension und viele Pensionäre, die Widerspruch eingelegt haben, nähern sich langsam ihrem Lebensende.
Ich behaupte mal, dass die Politik genau darauf abzielt, da verstorbenen Widerspruchsführern nichts nachgezahlt werden muss. Klingt perfide, ist aber naheliegend.
Eine Vielzahl der jüngeren Kolleginnen und Kollegen legen ja keinen Widerspruch gegen ihre Besoldung ein. Sie waren von den damaligen Sparmaßnahmen und heftigen Einkommensverlusten auch nicht betroffen.
Für mich steht in der schon 2 Monate alten Pressemitteilung der Senatsverwaltung nichts anderes, als dass Wegner und Evers die Tradition des absichtlichen Verfassungsbruchs seit Wowereit, Müller und Giffey fortsetzen wollen und werden. Das BVerfG interresiert sie ebensowenig, wie die mangelnde Wertschätzung. Von der Polizeipräsidentin Dr. Slowik kommt ebenfalls keine nennenswerte Unterstützung bzw nur nette Statements im Fernsehen , dass die Polizei schon alles tut.
Das sollte in der Konsequenz jeder für sich selbst einordnen, gerade in diesen Zeiten, und dafür sorgen, gesundheitlich auf der Höhe zu bleiben und sich nicht weiter verheizen zu lassen.
#Klimakleber #Ukraine #Hamas #Israel #Russland #Antisemitismus #Hauptstadtaufgaben #Gefahrenabwehr #Strafverfolgung #Gendern
Berliner Polizei unter Stress: Slowik spricht von Lageberuhigung, Dregger von Lohnerhöhung | rbb24
Berliner Polizei unter Stress
Slowik spricht von Lageberuhigung,
Dregger von Lohnerhöhung
Do 26.10.23 | 10:50 Uhr
Die 8 Leserklommentare beschreiben die fatalen Fehler der vergangenen Berliner Regierungen.
Der RBB24 hat nach dem 8. Leserkommentar mal wieder die Kommentarfunktion aus unerklärlichen Gründen geschlossen.
Sehr LESENSWERT !!!!!!
Guten Morgen, wahrlich interessante Erfahrungen und Ansichten. Persönlich könnte ich auch eine Menge beisteuern, werde dies aber absichtlich nicht tun, sonst könnte dies hier ausufern und ich denke wir sollten zum Thema dieses Forums zurückkehren, obwohl es natürlich nicht immer leicht ist. Die Gesamtlage ist einfach zu komplex und vielleicht wäre es ja fast besser einen „Stammtisch“ zu gründen um Meinungen, Erfahrungen, Erlebnisse auszutauschen, denn vom Ziel her haben ja wohl alle hier ein gemeinsames Interesse. Im Leben ist es schwierig ohne Pauschalisierungen auszukommen, wie sage ich etwas, wie schreibe ich etwas, ohne andere zu verletzen. Ich muss zugeben es gelingt mir gewiss nicht immer, aber man lernt ja nie aus. Salopp gesagt, früher sagten wir immer : man schalt doch mal den Kopp ein bevor du was sagst…. So, damit nun aber genug, sollte dieser „Stammtisch“ nicht zustande kommen, können wir uns vielleicht darauf einigen, hier jetzt die in Kürze zu erwartenden Verhandlungen abzuwarten und Neuigkeiten zu diskutieren. Ich denke das nimmt ein wenig „Dampf“ ( auch bei mir…. ) aus dem Geschehen hier ! Trotz der gesamten innerbehördlichen Missstände und der gesamten weltpolitischen Lage, wünsche ich euch ein schönes Wochenende !
Guten Morgen Thomas,
du hast recht. Ich wollte mit meinen Worten niemanden verurteilen. Vermutlich sind meine Sätze anders angekommen, als dies beabsichtigt war. Es bleibt eben nie aus, dass Formulierungen etwas unglücklich gewählt bzw. gar falsch verstanden werden.
Zurück zum Kernproblem. Ende nächster Woche starten die Tarifverhandlungen. Ich bin mehr als gespannt.
Und letztendlich bleibt die Politik dabei, dass sie sich und den Bürgern in die Tasche lügt.
Während die Innensenatorin natürlich – was soll sie wohl auch sonst sagen – in der Öffentlichkeit erklärt, die Polizei sei nicht am Limit, klingen die hiesigen Zeilen doch etwas anders.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/massive-sicherheitsbedenken-warnung-vor-inneren-unruhen-fur-freitag-geplante-anti-hamas-demo-in-neukolln-abgesagt-10655896.html
Bis zu 22 Stunden Dienst, kurze Ruhezeiten… ja, da wurde in der Vergangenheit ordentliche Arbeit geleistet, um die Polizei bzw. die gesamte Verwaltung herunterzuwirtschaften.
Und aus Karlsruhe vernimmt man zur Besoldung auch nix.
Hallo Kollegen,
dieses Forum sollte im eigentlichen Ursprung eine Forum für eine gerechtere Bezahlung, hier gemeint, die amtsangemessene Besoldung der Beamten in Berlin, sein.
Nun wird durch die extremen Ereignisse der vergangenen Tage der Rahmen dessen gesprengt, es ist Krieg auf den Straßen Deutschlands.
Und damit finden diese jetzt auch ihren Niederschlag in diesem Forum. Da täuscht auch die Regierungserklärung eines Kanzlers nicht darüber hinweg, dass in Deutschland jahrelang eine zu laxe Einwanderungs- und Migrationspolitik, betrieben wurde. Andere befreundete Länder der Welt machen es bis heute konsequent vor, wie eine Einwanderungs- und Integrationspolitik, auch hierzu Lande, funktionieren kann.
Dazu kommt auch die ebenfalls jahrelang praktizierte Sparpolitik, bis es quietscht, bei der Personaldecke und der Ausrüstung der Hilfsmittel für die Polizei.
Die Freunde des politischen Islams zeigen dem deutschen Rechtsstaat, was sie von ihm halten und das auch sehr konsequent. Anzeichen dafür gab es auch schon davor jahrelang und sind immer wieder verdrängt wurde.
Dazu kommt meiner Meinung auch, dass das Fehlen einer konsequente neutrale Außen- und Innenpolitik zu diesem sehr speziellen Thema und gerade weil wir in Deutschland historisch schmerzhafte und verlustreiche Erfahrungen machen mussten, dazu geführt hat, das diese Parteinahme nun verheerende Wirkungen zeigen und ich glaube das ist nur der Anfang. Das auch deshalb, weil es ja offenbar so weiter geht. Die Bundesregierung hat das Bekenntnis zur Staatsräson mit dem Versprechen, Israel mit dem Leben von deutschen Soldaten zu verteidigen und nun offenbar auch deutscher Polizeibeamter, wiederholt klar positioniert. Ich halte das für einen Fehler mit ordentlicher Wirkung, zumal der Konflikt im Nahen Osten eine lange Vorgeschichte hat. Jüngste Äußerungen im ÖRR und in der Tagespresse von politischen Spitzenvertreter u.a. der CDU, die auch die gegenwärtige Lage schon lange mit zu verantworten haben, bestätigen meine Einschätzung.
Leider müssen die Folgen des inkonsequenten und vorsätzlichen Handelns bei der sogenannten Sparpolitik der verantwortlichen Politiker, wieder einmal die Bevölkerung und vor allem die Kollegen unmittelbar ausbaden. Das muss endlich ein Ende haben. Und hier sind wieder die Gewerkschaften gefragt. Allerdings diese, die auch, um es mit den Worten eines amerikanischen Analytikers zu sagen „ Eier haben“. Es muss Schluss sein mit der Einmischung politischer Parteien in die Gewerkschaftsarbeit selbst. Es müssen Regularien gefunden werden, die die Gewerkschaftsarbeit gegen politischen Einflussnahmen autark machen. Aber auch vor mögliche Konsequenzen jeglicher Art und Weise gegen die Funktionäre der Polizeigewerkschaften selbst, darf es kein Tabu und muss ein Schutz möglich sein. Weiter muss sofort das Thema Personal, Ausrüstung und vor allem eine amtsangemessene Besoldung für diese Berufung, umgesetzt werden, damit dass schnellstmöglich auch mit dem Personal klappt.
Hallo Fragender,
bezugnehmend auf den Abschnitts deines Beitrages- Erosion in hiesigen Rechtsstaates- kann ich leider wieder einmal nur konstatieren, dass du keine Ahnung, bewusst oder nur nachgeplappert, vom Leben in der damaligen DDR, hast, Sorry. Es waren, um es gleich vorweg zu schreiben, nicht alle „Genossen“ der Partei. Gleichwohl war die „führende Rolle der Partei“ schon allgegenwärtig. Aber ich habe selbst in verschiedenen Bezirksbehörden damalige Kollegen gekannt, die ohne Parteizugehörigkeit gute Polizeiarbeit und durchaus auch Führungspositionen inne hatten. Das also zu pauschalisieren und alle die Kollegen, die bei die Volkspolizei waren, in den einen Topf zu werfen, zeugt, nicht von aufgeklärt sein, geschweige denn von Wissen über die Materie.
Auch habe ich persönlich mehr als kritische Worte oft genug gegenüber Vorgesetzten und davor auch im Zivilleben geäußert, zumal die Kritik immer einen sachlichen Hintergrund und Inhalt hatte. Und ich habe mich durchaus in vielfältiger Weise „entwickeln“ können. Und ich war natürlich auch viele Jahre in einer großen Polizeigewerkschaft, wohl wissend, dass nur Einigkeit stark macht. Ich hatte auch unendlich viele Gespräche mit Gewerkschaftsvertretern. Aber das war es dann auch mit der Einigkeit und stark machen.
Aber ich will hier nicht mein oder unser damaliges Leben in der DDR, hier mit dir mit einem Pingpong Dialog erörtern, wo du mir und den anderen Kollegen aus dem Osten, erklärst wie wir gelebt haben. Ich verwahre mich grundsätzlich darüber, dass es immer wieder diese Art der einseitigen Propaganda- Beurteilung von Bürgern dieses Staates aus der anderen Himmelsrichtung gibt. Diese Art der Aufarbeitung unserer gemeinsamen Vergangenheit ist mir mittlerweile höchst zuwider und völlig unproduktiv. Meine Erfahrung und Einschätzung der zurückliegenden Jahre in der deutschen Politik sind im Grundsatz die, dass beide deutschen Völker systematisch politisch Missbraucht wurden, das nannte sich kalter Krieg, hüben wie drüben. Das sich die jeweiligen Nationen während dessen anders entwickelt haben, als der Teil im westlichen Europa, liegt in der Natur der ideologischen geprägten Gesellschaften. Da muss aber auch irgend wann einmal Schluss damit sein!!!
Das ist hier dazu abschließend dazu zu wünschen und weiter, dass beide Bevölkerungsteile aus dieser Geschichte lernen und voneinander lernen mögen.
1. Ich pauschalisiere nicht, noch vorverurteile ich ehemalige Volkspolizisten.
2. Sicherlich habe ich nur oberflächlich die politische Einflussnahme in die Sicherheitsorgane der ehemaligen DDR hinein skizziert. Das Thema ist viel zu komplex, um es hier auch nur annähernd in der Form zu erörtern, wie es erforderlich wäre.
3. Du verkennst meine Herkunft. Mein Vater war in der DDR Uniformträger und kritisch, was ihn so manche Beförderung gekostet haben wird. Er hat mir später so einige Geschichten erzählt. Und auch mein über zehn Jahre älterer Bruder konnte mit so einigen Anekdoten aufwarten. Und heute unterhalte ich mich vortrefflich mit meinem Schwiegervater, der als Berufsfeuerwehrmann in der DDR und Nicht-Genosse seine ganz eigenen Erfahrungen machen musste.
Sei es drum… ich wurde zunächst sozialistisch und antifaschistisch erzogen, habe in zwei Staatssystemen gelebt und kam in den Genuss des Privilegs, dass mir nach dem Mauerfall quasi die Welt zu Füßen lag und ich mich frei entwickeln konnte.
Und wenn man mich fragen würde, welches Staatssystem besser ist, so müsste ich trotz einer völlig unbeschwerten Kindheit in der DDR nicht lange überlegen.
Ob ich nur rumplappere oder möglicherweise eine andere Sicht auf die Dinge habe, überlasse ich dir, werter Lachebajazzo. Mir ist es gleich…
Hallo Fragender,
dein Artikel liest sich wie ein Lehrbrief für Polizeischüler. Über die Diskussionen der Sinnhaftigkeit einer Gewerkschaft ist hier von meiner Seite folgendes anzumerken. Diese zitierten Gewerkschaften haben Jahrzehnte lang Zeit gehabt, den Begriff der „Gerechtigkeit“ annährend mit Inhalt zu füllen. Schließlich vermissen das sehr viele Kollegen aus gutem Grund. Das das nicht immer allumfassend funktioniert im Leben, kann jeder Kollege, der mit beiden Beinen in diesem steht, nachvollziehen.
Aber das Streben danach, sollte trotzdem eine der Prioritäten im Leben sein. Schließlich ist das für mich Teil meines Berufsverständnisses. Es geht nicht allein um lukrative Handyverträge oder den preisgünstigen Kauf eines Autos oder gar eines vermeintlich günstigen Kredites fürs EFH, hier gemeint ist die Wertschätzung. Diese liegt in einer materiellen Welt nun mal in der stetigen Verbesserung der Lebens und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst und dazu gehört natürlich auch die Besoldung. Diese Gewerkschaften sind bis auf wenige, (z.B. Metallgewerkschaften, Lokführergewerkschaften) nicht in der Lage, die wahren Interessen deren Mitglieder oder der Arbeitnehmer, hier gern auch Beamten, zu vertreten. Und das können Polizeigewerkschaften auch nicht umfassend gewährleisten. Zum einen sind diese an beamtenrechtlichen Vorschriften gebunden und zum anderen hat das auch geschichtliche Gründe.
Wenn wir in die Geschichte der Gewerkschaften in den USA zurückschauen, hatte seinerzeit der Präsident der USA, Ronald Reagan beim großen Streik der Fluglotsen in den USA, wenig demokratische Verhandlungsformen benutzt, um dann schließlich die beteiligte Gewerkschaft so in die Knie zu zwingen, dass sie sich von dem erfahrenen Elend bis heute nicht erholt hat.
Weil das so schön erfolgreich war, übernahm dann die Frau Thatcher, auch „eisernen Lady“ genannt, das Prozedere im Umgang mit den traditionell starken englischen Gewerkschaften, was die Gewerkschaftsarbeit dort zukünftig klein und wenig erfolgreich machte.
In Deutschland gefiel dieser politische Erfolg der Wirtschaft und dem damaligen Kanzler Kohl so gut, dass er die Vorlagen sogleich kopierte, mit dem Ergebnis, dass wie schon erwähnt, fast alle deutschen Gewerkschaften bis heute nur noch als zahnlose Tiger wahrzunehmen sind.
Es ist in diesem Zusammenhang bei den zivilen Gewerkschaften auch ein seltsamer Vorgang, dass bei der anstehenden Wahl der sogenannten Gewerkschaftsführer, immer wieder Spitzenfunktionäre der Parteien „gewählt“ werden. Und das ist u.a. eine der politischen Leinen, die den Einfluss, die Reichweite und damit auch die Erfolge der Gewerkschaften, im Zaume halten.
Dein Hinweis, lieber Fragender, auf die Gewaltenteilung ist richtig und ich bin ein Fan davon, nur scheint sich das hier, zu einer ausgewachsenen Verfassungskrise zu entwickeln, wenn sie denn nicht schon länger da ist……
Es ist hier für mich nur zu vermerken, dass ein Staat, hier Regierung und Parlament, es sich leisten kann, die staatstragenden Säulen, wie Polizei, Bundeswehr und Verwaltung einer Gesellschaft, verfassungswidrig zu alimentieren, einhergehend mit offensichtlicher politischer Arroganz und Abgehobenheit oder was ganz besonders fatal wäre, fremdbestimmt zu sein, so das er die politische und wirtschaftliche Lage dieser Republik, gar nicht mehr sachlich analysieren will oder kann, um dann bei Notwendigkeit gegen zu steuern, schlussendlich am Sterben ist.
Und keiner der anderen Gewalten konnte oder war willens, bzw. hält es gegenwärtig für nötig, diesen andauernden Verfassungsbruch der letzten Jahre bis heute, nun endlich Einhalt zu gebieten.
Nun zu deinem Zitat: Würde man dem Dienstherrn und Besoldungsgesetzgeber nicht permanent auf die Finger schauen… du hättest vermutlich irgendwann deinen Dienst quittiert, lange vor der Pensionierung, oder wärst völlig kaputt gespielt worden. Zitat Ende.
Wie merkwürdig………glaubst du eigentlich was du da schreibst? Hat das permanent auf die Finger schauen, geholfen…? Die sind immer noch dabei uns kaputt zu spielen, schau dir doch die gegenwärtige Lage auf den Straßen an…..unglaublich. Na und da ich bin schon auf Silvester gespannt.
Übrigens hatte die DDR keine Besoldungsprobleme bei den Angehörigen der Polizei, Armee und sonstiger staatlicher Organe. Denn die DDR- Führung wusste, das eine bescheidene Besoldung vorzeitig in eine Sackgasse führen würde. Das wollten diese nicht und das war klug genug, denn die hatten ganz andere Probleme zu bewältigen. Aber das ist ein anderes Thema.
Von daher halte ich den Vergleich mit der DDR zu dem Thema Besoldung, für sachlich falsch und ich finde dazu, wenn man scheinbar keine Ahnung von der Außen- und innenpolitischen Materie der von dir zitierten Ländern hat, wie die Gesellschaft dort aufgebaut war oder ist und schließlich funktionierte oder funktioniert, sollte man keine Vergleiche heranziehen, vor allem diese dann nicht im Brustton der Überzeugung zu vermitteln suchen, hierüber genau Bescheid zu wissen.
Übrigens mag ich auch Personalräte, wenn sie dann die Anliegen der Kollegen ernst nehmen und diese einer Lösung zuführen. Ich habe aber tatsächlich eher das Gegenteil bisher erfahren müssen.
Abschließend möchte ich noch eins anmerken, um einen Staat zu demontieren und zum Erliegen zu bringen, gibt es drei Phasen. 1. und 2. Phase sind Bildung demontieren, Energiesektor/ Wirtschaft demontieren, Executive demontieren einhergehend mit ungehemmter Migration.
Die dritte und letzte Phase ist der Bürgerkrieg.
Hallo Lachebajazzo, mir persönlich spricht dein Beitrag aus dem Herzen…. Danke ! Persönlich hatte ich eine sehr unruhige Nacht, weil mich aktuell gedanklich viele Dinge ( unser Forum hier und die Weltpolitik ) umtreiben. Zunächst möchte ich auch Maledicti für seinen Link danken. Einst lernte ich einen „retired Cop“ aus Miami, im Urlaub kennen, wir haben heute noch Kontakt. In vielen Gesprächen spürte ich, dass Wertschätzung seitens des Staates auch anders gelebt werden kann. Die Aussage von Fragender, dass US – Cops in New York gefährlicher leben als in Berlin, kann ich leider nicht teilen. im Gegenteil, mich persönlich umtreiben Ängste, dass sich in Berlin die Situation noch entschieden verschärfen wird…. Bei Gelegenheit werde ich hier mal ein paar Rechenbeispiele bezüglich Kosten- Nutzen einer gewerkschaftlichen Mitgliedschaft einstellen, danach kann jeder selbst urteilen…. abschließend ganz kurz : trotz aller Meinungsverschiedenheiten finde ich dieses Forum „Klasse“ ! Der Umgang miteinander ist von Respekt geprägt und die Beiträge fine ich meist informativ. Danke dafür, bleibt stark und passt auf euch und eure Liebsten auf…..
Hallo,
es war und ist nicht mein Ansinnen, zu belehren. Wenn meine Zeilen diesen Eindruck vermitteln, entschuldige ich mich.
Im Kern gehe ich mit dir und Thomas d´accord. Ich ziehe nur – zumindest für mich – andere Schlüsse.
Nach jahrelangem gewerkschaftlichen Verdruss – ich erklärte meinen Austritt aus einer Gewerkschaft Mitte der 2000er, da ich mit
dem gewerkschaftlich geduldeten Umgang der Politik mit uns Beamten in keiner Weise einverstanden war – habe ich meine Einstellung geändert.
Ich begriff nämlich, dass sich nichts ändern wird, wenn jeder sein eigenes Süppchen kocht. So habe ich zumindest für mich entschieden,
selbst aktiv zu werden. Nur so habe ich die Möglichkeit, was zu verbessern. Das gelingt nicht immer.
Und mich irritieren auch die teilweise vorhandenen Verflechtungen von Gewerkschaften und Politik. Denn bekanntlich hört ja bei Geld die Freundschaft auf. Und gerade die Funktionäre der „größten“ Gewerkschaft des öD sind aus meiner Sicht mitunter parteipolitisch zu eng vernetzt – insbesondere mit jenen Parteien, die uns oft nicht wohlgesonnen sind.
Das Thema Erosion des hiesigen Rechtsstaates wurde hier bereits ausgiebig diskutiert. Deine Einwände in Bezug die DDR hinken aus meiner Sicht. Ja… die Bezahlung von Polizisten und Soldaten war in der DDR deutlich besser – zumindest im Vergleich mit dem durchschnittsverdienenden Werktätigen. Man darf es doch nicht darauf beschränken. Die politische Indoktrination war hingegen beispiellos. Ohne Parteibuch war recht schnell Schluss auf der Karriereleiter. Kritische Worte haben einem schnell zur persona non grata werden lassen. Besoldung hin oder her… Ich jedenfalls verzichte auch eine finanzielle Besserstellung durch die Politik, wenn ich gleichzeitig zum Erfüllungsgehilfen diktatorischer Machtstrukturen mutieren würde. Ich hätte die Uniform nicht angezogen oder würde sie ausziehen. Das kann aber jeder für sich selbst entscheiden.
Befremdlich finde ich nur, wenn man die aktuellen Gegebenheiten permanent kritisiert, aber zugleich nicht willens ist, aktiv zu werden, um an Verbesserungen mitzuwirken. Das „jeder kämpft für sich“ hilft letztlich nur der Gegenseite. Uneinigkeit bedeutet Schwäche. Das zeigt die Geschichte und hat die Föderalismusreform bewiesen. Das Aufweichen des Besoldungsrechts hat genau dazu geführt, dass nach Kassenlage besoldet wird. Die Gewerkschaften haben damals nicht überzeugen können. Ich war fassungslos, was alles ohne Widerspruch durchgegangen ist – stets zu unserem Nachteil. Doch die einstigen Fehler kann man heilen. Hier und jetzt. Es sind allerdings dicke Bretter zu bohren…
Und in Bezug auf die aktuelle Sicherheitslage möchte ich deutlich sagen, dass ich wirklich beunruhigt bin. Ehrlicherweise muss man doch eingestehen, dass die Sicherheitsbehörden dem, was sich gerade Bahn bricht, kaum noch gewachsen sind. Dennoch kommen in Deutschland glücklicherweise keine Polizisten reihenweise durch Gewalttaten zu Tode. Der Mord an den beiden Kollegen in Kusel im Januar 2022 verdeutlichte zwar, dass der Polizistenjob immer lebensgefährlich sein kann. Allerdings haben wir bei Weitem keine amerikanischen Verhältnisse, wo jährlich Dutzende Polizisten im Dienst getötet werden.
Hallo Thomas,
ich möchte kurz auf deinen letzten Post antworten, auch wenn ich hier keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Gewerkschaften führen möchte.
In vielen Dingen sind wir uns einig. Aber deinen letzten Ausführungen kann ich in keinster Weise zustimmen.
Ohne die Personalräte und Gewerkschaften wären die Arbeitnehmer, dazu zähle ich auch die Beamtenschaft, vollkommen der Willkür der Arbeitnehmer ausgesetzt.
Was ist überhaupt gerecht?
Wie funktioniert eigentlich unsere Demokratie? Ganz richtig… Aufgrund der sich gegenseitig kontrollierenden Gewalten in Form der Legislative, Exekutive und Judikative. Hätte eine Gewalt alleine das Sagen und würde nicht einer permanenten Kontrolle unterliegen, hätten wir eine Diktatur. Wie sich Diktaturen im Laufe Zeit der entwickeln, sah man im Dritten Reich und in der DDR sowie sieht man in Russland, China, Nordkorea usw.
Würde man dem Dienstherrn und Besoldungsgesetzgeber nicht permanent auf die Finger schauen… du hättest vermutlich irgendwann deinen Dienst quittiert, lange vor der Pensionierung, oder wärst völlig kaputt gespielt worden. Daher es ist mehr als erforderlich, dass Personalräte und Gewerkschaften dafür Sorge tragen, dass sich alle Beteiligten an die Spielregeln halten.
Und die Gewerkschaften haben nur dann die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, wenn sie stark sind. Und stark ist man immer nur in der Gemeinschaft. Die Gewerkschaft sind wir alle, jede und jeder Einzelne, wenn wir uns als Team verstehen. Als Alleinkämpfer wärst du verloren. Das solltest du als Polizist eigentlich wissen.
Lieber Fragender, bitte lassen wir es dabei…. Und keiner wäre dem Anderen böse. Es tut mir leid, ich sehe es aufgrund der Enttäuschungen in den letzten ca. 20 – 25 Jahren leider anders. Da bleibe ich lieber Einzelkämpfer, ich habe nun einmal kein Vertrauen in Politik, Gewerkschaften etc. Übrigens nur mal so : aufgrund eines katastrophalen Dienstplanes in meinen letzten 6 Dienstjahren ( 2 x Früh, 2 x Mittel 2 x Nacht – 2 Tage frei ) bin ich von unserer Behörde kaputt gespielt worden. Monate- und jahrelange Gespräche mit den Gewerkschaften haben nichts gebracht, so viel dazu. Personalräte und Gewerkschaften sorgen leider gerade nicht dafür das Vieles besser wird…. das sind nun einmal meine Erfahrungen.
Hallo Herr Stein,
blickt man in die USA, könnte man direkt Unterschiede zu unseren Gewerkschaften feststellen. Zumindest bei der Besoldung der Mitarbeiter. Schon erstaunlich, dass es offensichtlich auch so gehen kann:
https://newyorkaktuell.nyc/100-000-und-mehr-im-jahr-pension-mit-45-das-sind-die-bezuge-bei-polizei-und-feuerwehr/
Was ist nun die Erkenntnis? Sind Gewerkschaften nun überflüssig oder vielleicht doch ganz nützlich?
Der Artikel beweist doch, dass es sinnfrei ist, diesbezüglich als Alleinkämpfer durchs Leben zu gehen. Ich gehe mal davon aus, dass sich die amerikanischen Cops nahezu alle gewerkschaftlich vertreten lassen. Damit können die Unions auch einen ganz anderen Verhandlungsdruck aufbauen.
Seid doch mal ehrlich… Die Föderalismusreform Anfang der 2000er hat nur dem Besoldungsgesetzgeber genützt. Seitdem wird gespart, bis es quietscht. Die Gewerkschaften haben sich damals nicht mit Ruhm bekleckert. Das streite ich gar nicht ab. Und selbst heute sind sich die Gewerkschaften oft uneinig, was nur der Gegenseite zu Gute kommt.
Nur wo würden wir heute stehen, wenn die Gewerkschaften in den letzten Jahren nicht in steten Verhandlungen mit der Politik über die Rahmenbedingungen gewesen wären.
Allerdings ist noch deutlich Luft nach oben. Das bestreite ich nicht. Und ich blicke mit Sorge auf die kommenden Monate. Die Polizei ist angesichts der aktuellen Sicherheitslage bereits am Limit. Und nun stelle man sich vor, dass Streikmaßnahmen notwendig werden, um unsere Gehaltsforderungen durchzusetzen. Wie soll das funktionieren, wenn der Objektschutz und das Gefangenenwesen streiken.
Wenn die Politik ehrlich zu sich und der hiesigen Gesellschaft wäre, würde man sich nächste Woche in der ersten Verhandlungsrunde auf ein Ergebnis verständigen, damit sämtliche Arbeitskampfmaßnahmen obsolet sind.
Abschließend nur noch ein Gedanke… auch wenn leider nicht darüber berichtet wird. Wieviele Cops in den USA erleben ihre Pension nicht, da sie im Dienst getötet werden? Die Cops gehen im Gegensatz zu uns ein wesentlich größeres privates Risiko ein, wenn sie eine Uniform anziehen.
Ja, Fragender, ich erwarte von der Politik nichts mehr! Der Blick auf die aktuelle Lage lässt einem nahezu hoffnungslos zurück.
Bei meinem Hinweis auf die US-Gewerkschaften dachte ich mir nur, die würden nicht locker lassen, bis das z.B jeder pensionierte Polizeibeamte wieder seinen „Hunni“ Polizeizulage bekommt!
Auch die Amtsangemessene Alimentation, auf die hier viele hoffen, wäre wahrscheinlich schon längst erkämpft worden.
Naja, aber vielleicht ist die Zeit jetzt doch nicht die schlechteste, um mit der Politik zu verhandeln. Jetzt wo die „Hütte“ mal wieder brennt!
https://www.welt.de/regionales/thueringen/article248005770/Nach-Gerichtsurteil-Hunderte-Beamte-klagen-wegen-Besoldung.html
Habe ich das richtig verstanden, dass vorgesehen ist, das Ergebnis der kommenden Tarifverhandlungen für die Berliner Landesbeamten erst im 4. Quartal 2024 zur Auszahlung zu bringen?
https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/de_tarifverhandlungen-tv-l-arbeitnehmer-orientieren-sich-am-bund-arbeitgeber-auch
Hallo,
ich gehe von folgendem Szenario aus.
Zunächst wird es rückwirkend ab Oktober 2023 steuerfreie Zahlungen im Sinne einer Inflationsausgleichsprämie geben. Dies ist in der Regel nach Abschluss der Tarifverhandlungen schnell umsetzbar.
Ich denke, dass der Tarifabschluss inhalts- und wirkungsgleich auf die Beamtenschaft übernommen wird. Alles andere würde keinen Sinn ergeben, da ansonsten das Land Berlin einmal mehr Gefahr laufen würde, verfassungswidrig zu alimentieren.
Da der neue Senat in puncto Besoldungspolitik neue, beamtenfreundlichere Wege geht, wird es aus meiner Sicht – wie bereits erwähnt – eine Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtenschaft geben. Somit wird auch den Beamten zeitnah die Inflationsausgleichsprämie zufließen.
Ab welchen Zeitraum eine lineare Erhöhung greift, wird erst zum Abschluss der Tarifverhandlungen feststehen. Ich vermute mal, dass eine prozentuale Erhöhung erst im dritten Quartal 2024 kommen wird.
Selbst wenn zu diesem Zeitpunkt das nötige Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, könnten Abschlagszahlungen erfolgen.
Insofern würde ich diesbezüglich erstmal abwarten.
Ja, so verstehe ich es auch.
Es gibt wieder vernünftige Zinsen am Finanzmarkt, die das Land Berlin so lange einstreichen kann, aber nicht für uns.
Schon witzig – die Laufzeit soll 12 Monate betragen und wenn die Erhöhung zur Auszahlung kommt, sind diese schon wieder vorbei.
Die Laufzeit des nun auszuhandelnden neuen Tarifvertrages soll gem. der Forderungen der Gewerkschaften 12 Monate betragen.
Man darf getrost von einer längeren Laufzeit, vermutlich von 24 Monaten ausgehen. Und eine lineare Erhöhung der Gehälter und Besoldung wird analog zum erzielten Tarifabschluss für den Bund und die Kommunen voraussichtlich im dritten Quartal 2024 wirksam werden. Bis dahin werden die Arbeitgeber / Dienstherrn gestaffelt einen steuerfreien Inflationsausgleich von bis zu 3.000,- EUR zahlen.
Bei aller berechtigten Kritik und dem nachvollziehbaren Argwohn ggü. der Politik… Die Gewerkschaften planen im Rahmen der Tarifverhandlungen Aktionen und Demonstrationen. Alle sind herzlich eingeladen, sich diesen anzuschließen. Je mehr von uns sichtbar sind, desto besser wird der Tarifabschluss für uns ausfallen.
…ach komm Fragender ! Und da erscheint dann wer ? „Freigestellte Personalratsmitglieder“, Pensionäre, vielleicht noch 10 % der Innendienstmitarbeiter, die bei Temperaturen zwischen 0 und 10 Grad ihren PoPo aus dem warmen Sessel erheben…. Oder meinst du wirklich im Ernst, dass sich irgendwelche Politiker oder Verhandlungsführer von dieser geballten Macht von vielleicht 200 – 300 Personen mit ihren DPolG oder GdP – Fähnchen in irgendeiner Weise beeinflussen lassen….. Diejenigen, die den Arsch auf der Straße für uns alle hinhalten, diejenigen, die im Schichtdienst ihren Körper kaputt machen, diejenigen wirst du dort kaum antreffen…. ja wie auch ? entweder sind sie gerade im Dienst oder sie schlafen, kümmern sich zeitlich gedrängt um ihre Familie und und und… Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren und schaue mir dann die Bilder an, die dann in den Medien von der 1. Verhandlungsrunde gezeigt werden….
Moin Thomas…
Du beschreibst genau das Problem. Viel zu viele sind zu träge, um für ihre Sache zu kämpfen. Und es gibt weit mehr Beschäftigte im öD. Man darf es nicht auf die Polizei beschränken.
Meckern und den Gewerkschaften vorhalten, sie täten nichts, greift zu kurz. Jedenfalls dann, wenn bei laufenden Tarifverhandlungen niemand gewillt ist, für die Sache zu kämpfen.
Die Feuertonne hat doch bewiesen, dass es der Politik nicht egal ist, wenn öffentlichkeitswirksame Aktionen stattfinden. Und wir haben momentan einen großen Vorteil… lies dir die Kommentare und Meinungen in den Medien durch. Überwiegend sind die Bürger unseres Landes der Meinung, dass diejenigen, welche täglich ihren Koof hinhalten, deutlich besser entlohnt werden müssen. Das war nicht immer so.
In diesem Sinne…
Vielleicht sehen wir uns bei der ein oder anderen Aktion.
Moin Fragender, vielleicht verstehe ich ja etwas grundlegend falsch oder bin zu doof es zu verstehen…. Die Gewerkschaften verlangen von mir, dass ich als Staatsdiener, welcher viele Jahre für Recht und Gesetz eingestanden ist, auf die Straße gehen soll und für meine Rechte demonstrieren soll ??? Nein, das sehe ich nicht ein. Und es geht auch gar nicht darum, dass es mir verhältnismäßig gut geht ! Es geht um das Prinzip, dass „Vater Staat“ und seine Politiker in der Pflicht sind, von Grund auf und nicht erst nach Aufforderung, für Gerechtigkeit zu sorgen ! Die Gewerkschaften sind meines Erachtens nach, Marionetten der Politik…..
Um es nochmals klarzustellen, meines Erachtens nach, gibt es kein anderes Land der Welt, in dem sich die Staatsdiener ihre gerechte Besoldung einklagen müssen. Allein dies ist unfassbar und unerklärlich, es macht mich sprachlos. Sorry, wir werden uns vermutlich auf keiner dieser Kundgebungen sehen, es ist einfach gegen meinen inneren Kodex…. trotz allem gönne ich euch ein gutes Gelingen
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Gewerkschaften-wollen-fuer-Landesbedienstete-10-5-Prozent-mehr-article24457458.html
Das kommt niemals so durch:-)
https://www.tdl-online.de/presse/detail/tdl-vorsitzender-dr-andreas-dressel-wir-stehen-vor-einer-aeusserst-schwierigen-tarifrunde
Das obligatorische Gejammer der Politik ließ nicht lange auf sich warten – wohlwissend, dass ohne die Beschäftigten im öD hier gar nichts mehr laufen würde. Selbst die aktuelle Migrationspolitik wäre ohne uns nicht realisierbar.
Mal ne bescheidene Frage…
Ist jemandem bekannt, ob das BVerfG wie in der Jahresvorschau für 2023 angekündigt die drei anhängigen Besoldungsverfahren für Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zum Abschluss bringt?
Langsam wird es meines Erachtens absurd und es entsteht der Eindruck, man will gar keine Entscheidungen herbeiführen.
Also… ich meine noch in diesem Jahr.
Guten Morgen,
angekündigt in der Jahresvorschau 2023 beim 2. Senat.
Ich empfehle, folgende Links immer mal zu checken. Ich glaube, immer Freitags werden diese aktualisiert:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Wochenausblick/Wochenausblick_node.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Akkreditierungshinweise/akkreditierungshinweise_node.html
Beste Grüße
Dankeschön für die beiden Links.
Der Wochenausblick (erster Link) ist ja thematisch irgendwie passend – zumindest was das gefühlte gerichtliche Untätigbleiben betrifft.
„Verfassungsbeschwerde eines Untersuchungsgefangenen betreffend ein gerichtliches Untätigbleiben im besonderen Haftprüfungsverfahren“
Wir dürfen aber heute erstmal gespannt sein, welche Forderungen die Gewerkschaften im anstehenden Tarifkonflikt einbringen werden.
Hallo Fragender, guten Morgen ! Ich bin gespannt ob dir da jemand weiterhelfen kann. Meine Wenigkeit jedenfalls nicht. Und wenn ich noch meine Meinung dazu erweitern darf : es wird auch keine Entscheidung in naher Zukunft geben ! Unser schönes Land, dieses Europa, diese Welt, es gibt doch anscheinend ganz Andere, viel größere Probleme als als Entscheidungen hinsichtlich der „popeligen“ A-Besoldung zu treffen ! Meine Vermutung geht ebenfalls dahin, dass die Herrschaften beim BVerfG einerseits total überlastet sind, andererseits aber im Hintergrund Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern laufen um Gerichtsurteile möglichst weit nach hinten zu schieben. Denn die Gelder, welche uns zustehen, werden nun mal momentan und zukünftig für andere ( wichtigere Dinge !?!? ) benötigt…. nur gut das man seinerzeit wenigstens für die „Artgenossen“ der R-Besoldung ( für Richter und Staatsanwälte etc. ) verhältnismäßig schnell Urteile „eintüten“ konnte ! Ein Schelm wer Böses dabei vermutet. Aber wie bereits öfter erwähnt, leider schwindet mein persönliches Vertrauen in unseren Rechtsstaat von Tag zu Tag immer mehr. Und schaue ich in meinen Familien- und Bekanntenkreis, so geht es mir nicht nur alleine so….
In der Tat drängt sich der von dir beschriebene Eindruck auf.
Das Problematische ist aber, dass ohne eine funktionierende Verwaltung das vermeintliche Ende schneller nahen würde, als jeder nur ansatzweise sich ausmalen könnte. Gerade Polizei und Feuerwehr sind doch die Garanten für das Funktionieren unseres Rechtsstaates.
Ich glaube dennoch an die Gerechtigkeit und richterliche Unabhängigkeit. Wenn dem nicht so wäre, müsste ich konsequenterweise mein Amt aufgeben.
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/de_gdp-mv-landesregierung-legt-gesetzesentwurf-zur-besoldung-und-versorgung-vor
Betrifft Mecklenburg-Vorpommern.
Zwar in Minischritten, aber es geht vorwärts.
Und es werden neben den Kinderzuschlägen immerhin die Grundgehälter angehoben, und dies rückwirkend zu. 01.01.2023.
Und es wird bereits in Aussicht gestellt, dass der kommende Tarifabschluss 1:1 auf sie Beamten übertragen werden wird.
Sehen wir es mal positiv… es kommt Bewegung in sie Besoldungspolitik.
https://www.dbb.de/artikel/silberbach-die-bundesinnenministerin-sorgt-fuer-massive-irritationen-bei-den-beschaeftigten
Na passt doch wie die Faust auf’s Auge…
…oder hier noch ein anderes Beispiel wie die Obrigkeit gerade mit den Kollegen vom Bund verfährt ! Die jammern nach fehlender Bürgernähe, ich lach mich schlapp, es geht einzig und darum die eigenen Taschen fett zu machen……
https://oeffentlicher-dienst-news.de/beamtenbesoldung-bundestag/
Hallo Kollegen,
Bravo Thomas, du hast völlig zu Recht, eines der wesentlichen Dinge benannt und ich stimme dir da zu. Die Berufsvertretungen sprechen zwar oft und viel von Missständen, aber du hast es schon geschrieben, es ist immer das selben Mantra, abgenutzt und hohl, nur ändern tut sich nichts bis wenig. Demagogische Begründung dazu seit Jahren, das können wir der Öffentlichkeit nicht „verkaufen“. Wieso nicht? Diese erwartet von uns zu Recht professionelle Arbeit, da kann man wohl ruhig auch mal dem Recht der Bevölkerung auf entsprechende Informationen in der Breite und das immer wieder, genüge tun, zumal wir hier jeden Tag mit soviel geistigen Dünnsch… voll gelabert (belogen) werden, um von den echten Problemen in diesem Land, Europas und der Welt, abzulenken.
Und ich nenne solche Aktionen wie die Feuertonne usw. auch nicht radikal. Sondern es ist das Recht eines jeden Betroffenen sich angemessen in der Sache zu wehren, zumal es da wohl auch einen Konflikt des deutschen Berufsbeamtentums und der Auslegung der EU Kommission dazu gibt. Genau deshalb haben die Verantwortlichen in Deutschland das deutsche Berufsbeamtentum seinerzeit dringlich daran erinnert, dass es immer noch ein Streikverbot hier gibt. Allerdings ist es nun auch dringlich an der Zeit zu hinterfragen, ob wir überhaupt noch diese Art von Berufsvertretungen brauchen…..und Vorsicht, nicht das dir noch jemand unterstellt, dass du mit deiner Meinung nicht auf dem Boden der freiheitlichen Grundordnung stehst. Das hatten wir hier schon mal ….
Hallo Lachebajazzo, Danke ! Ich komme kurz zu deinem letzten Satz : keine Angst, ich habe kaum noch etwas zu verlieren, somit werde ich hier weiterhin im kleinen Rahmen „Ecken und Kanten“ zeigen und „Tacheles“ reden, damit Kollegen, welche noch jünger sind, nicht blind der Politik und den Gewerkschaften vertrauen ! Sollte meine Ansicht nicht gewünscht sein, so möge man es mir hier mitteilen, dann bin ich raus…. Apropos Gewerkschaften, mach dir mal die Mühe und gehe auf die Berliner Homepage der vermeintlich größten deutschen Polizeigewerkschaft ( GdP ), klicke dort auf „Mitglied werden“ und schau dir die markigen Sätze an, für was sie alles einstehen und was sie sich alles kümmern…. Ein Hohn ! Okay, genug dazu, ich würde den Gewerkschaftsmitgliedern ( Personalratsmitgliedern !!! ) ja auch gar nicht unterstellen, dass sie beim Thema Besoldung, nicht das Beste für uns wollen, NEIN, sie können es einfach nicht…. gefangen in seiner persönlichen ( komfortablen ) Situation ist dort kein Führungsmitglied in der Lage, aufzustehen, mit der Faust auf den Tisch zu hauen und knallharte Gespräche im Interesse seiner Mitglieder mit den Politikern zu führen und im Notfall und zwar sofort, diese Gespräche abzubrechen um dies öffentlich zu machen. Stattdessen zeigt man sich im Anschluss an Gesprächen freudig strahlend im Großglanzformat…. Sorry, die Zeit ist abgelaufen, knallharte „klare Kante“ ist angesagt, nicht mehr und nicht weniger, würde ich für meine Monatsbeiträge verlangen ! Apropos Monatsbeiträge : diese Gewerkschaft schmückt sich auf ihrer Homepage mit über 13.000 Mitgliedern, zahle jeder im Durchschnitt monatlich 20 Eure, so sind wir monatlich bei ca 250,000 Euro, im Jahr bei fast 3 Millionen Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen ! Ein einziges Gewerkschaftsmitglied zahlt im Laufe von 40 Jahren ca. 10.000 Euro an Mitgliedsbeitrag, nun mag sich jeder für sich ausrechnen ob es sich lohnt ! Abschließend : die kalte Jahreszeit steht bevor und somit auch die Weihnachtszeit und der Jahreswechsel ! Frau Innensenatorin, Frau Polizeipräsidentin ( ich höre und lese von dieser Dame absolut null hinsichtlich der Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter ) Herr RgB werden wieder einmal ihre Bediensteten mit Lob, Dank und Anerkennung überschütten…. Lasst euch nicht von dieser „vermeintlichen Wertschätzung“ blenden, alles lieb alles schön, hören wir seit 30 oder 40 Jahren nur eure Geldbörsen füllen sich davon leider nicht….
Hallo Thomas,
da ich auf deinen Post nicht antworten konnte, fehlender Antwortbutton, möchte ich deine Frage hier beantworten.
Der Tarifvertrag für die Angestellten des öD der Länder (TV-L) wurde von den Gewerkschaften zum Ende der vereinbarten Laufzeit, also zum 30.09.2023, gekündigt.
Die ab dem 01.10.2023 dann geltenden Konditionen, also der neue Tarifvertrag, werden nunmehr mit den anstehenden Tarifverhandlungen erkämpft werden müssen. Ergo… das Ergebnis wird umso besser sein, je mehr sich an den gewerkschaftlichen Aktionen beteiligen.
Für die Beamtenschaft gelten die Besoldungsgesetze auf unbestimmte Zeit. Es sei denn, der Besoldungsgesetzgeber erklärt sich bereit, Änderungen / Verbesserungen vorzunehmen – z. B. in Form der Übertragung des Tarifergebnisses der Angestellten auf die Beamten. Änderungen können aber auch aufgrund von Gerichtsbeschlüssen notwendig werden. Daher klagen ja viele Beamte. Und die Entscheidungen des BVerfG müssen sich eigentlich in den Besoldungsgesetzen wiederfinden. So ist es längst überfällig, dass in Berlin auch die Beamten mit A-Besoldung vom eigentlich mehr als klaren Beschluss des BVerfG zur R-Besoldung partizipieren. Der Gesetzgeber weigert sich aber. Und die Gewerkschaften… naja… man könnte sagen, es ist viel zu leise, weil eben der Beamte generell dienstbeflissen und obrigkeitshörig zu sein scheint und sich nicht an gewerkschaftlichen Aktionen beteiligt. Nicht von ungefähr war die Feuertonne der Kollegen der Feuerwehr dem damaligen Senat ein Dorn im Auge. Die erregte die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit.
Im Endeffekt hat sich erst in den letzten beiden Jahrzehnten das Problem mit der verfassungswidrigen Besoldung ergeben – nach der Föderalismusreform.
Das besondere Dienstverhältnis zwischen Dienstherr und Beamten bringt Pflichten und Rechte mit sich – auf beiden Seiten.
Einerseits müssen Beamte sich stets wohlverhalten und sind ihrem Dienstherrn zur besonderen Treue verpflichtet, dürfen nicht streiken etc.
Andererseits muss allen Beamten ein auskömmliches Salär zur Verfügung gestellt werden – über die aktive Dienstzeit hinaus, was sich Pension nennt und daher nicht mit der normalen Rente vergleichen lässt. Und in diesem Punkt haben die Besoldungsgesetzgeber ihre Pflichten seit Jahren verletzt.
Und die einzige Chance für den Beamten ist, seine Rechte gerichtlich geltend zu machen.
Im Übrigen könnte jeder Besoldungsgesetzgeber jederzeit die Beamtenbesoldung neu regeln. Dazu bedarf es keines Tarifvertrages. Sprich… der Senat könnte bereits heute der unbestrittenen Notwendigkeit der Anpassung der Besoldung gerecht werden und entsprechende Erhöhungen ins Abgeordnetenhaus einbringen und mit der Mehrheit seiner Stimmen gesetzlich beschließen. Nur… es wird nicht gemacht. Im Gegensatz zur regelmäßigen Anpassung der Abgeordnetenbezüge, wobei das Gesetzgebungsverfahren oftmals nur wenige Wochen / Tage benötigt.
Insofern und unter Berücksichtigung der langen Verfahrensdauern beim BVerfG sind wir Beamte eigentlich ohne Rechtsschutz dem Dienstherrn und seinem „Wohlwollen“ ausgeliefert. Im Umkehrschluss erwartet der Gesetzgeber aber in jedem Falle absolute Verfassungstreue und pocht darauf, dass wir pflichtbewusst unseren Dienst verrichten. Er selbst tritt aber die Verfassung nachhaltig mit Füßen.
Hallo Fragender, ja das mit dem Antwort-Button ist mir auch schon ein- zweimal so passiert aber ist ja kein großes Problem ! Danke für deine umfassende Antwort und ja, viele Dinge davon sind und waren mir bekannt. Der 30.09.23 fehlte mir noch…. Nun gut, es ist wie es ist und zwar grausam ! Wenn ich richtig informiert bin, dann haben wir in Berlin an Besoldungserhöhungen seit dem Februar 2021 zwei mal minimal partizipiert und zwar wirklich minimal….. WERTSCHÄTZUNG > Danke Berliner Senat ! Wenn ich richtig informiert bin, wurde doch noch unter Rot Rot Grün ein Gesetz erlassen, welches vorsieht, die Bezüge der Abgeordneten automatisch, jährlich, im Rahmen der Inflationsrate zu erhöhen !? Darüber sollten wir hier aber nicht weiter diskutieren, bringt sowieso nichts…. Und die Rolle der Gewerkschaften !? Darüber haben wir hier in den letzten Jahren bereits oft genug gestritten… ich habe da meine spezielle Meinung und die ist massiv : Ich frage : wie viele verbeamtete Mitglieder haben die Gewerkschaften insgesamt ? ( spreche hier zunächst nur einmal von GdP und DPolG ) Wieviel „Kohle“ kassieren sie dafür monatlich an Beiträgen ? Und, sorry, es dem dienstbeflissenem Kollegen in die Schuhe zu schieben, dass er sich nicht genügend gewerkschaftlich zeigt bzw. bei zB Demonstrationen mit seiner Anwesenheit glänzt !!! Nein, sorry, das geht so nicht….. Das geht rein technisch nicht, Beruf, Familie, lange Fahrzeiten, Hobby’s ! Wo soll der Einzelne bitte diese Zeit hernehmen um zB an einer Demo teilzunehmen ???? Da die Gewerkschaften es ja noch nicht mal in die Reihe bekommen die Öffentlichkeit, massiv und korrekt über die hier besprochenen Missstände aufzuklären bleiben mE nur radikale Wege, welche die Öffentlichkeit massiv stören und die die Öffentlichkeit massiv wahrnimmt….. Feuertonnen, Blockaden ( alles natürlich friedlich ) etc. !!! Dann und erst dann wenn die Medien sich einschalten und es ihnen wert ist darüber zu berichten, erst dann bequemen sich die Herrschenden hinab zu ihrem (Beamten-) Volk !!!
Okay, Danke Fragender…. ich wusste nicht das für drei andere Bundesländer Entscheidungen anstehen. Aber wie dem auch sei, es bringt uns nicht im Geringsten weiter. Seit wann läuft das Verfahren mit dem Feuerwehrmann, welcher von der GdP unterstützt wird ? Genau, Ewigkeiten ! Aber sollen die da oben ruhig so weiter machen ! Anstatt endlich mal „klar Schiff“ zu machen und den Dreck der 20 Jahre lang liegen geblieben ist, aufzuräumen, werden Fantastereien in die Welt gesetzt. Bin auf die ersten Verhandlungen gespannt, müsste ja nächsten Monat losgehen…
Auf die Tarifverhandlungen können wir definitiv gespannt sein.
Es wird, meine Meinung, ein Krampf werden.
Die Kassen sind leer und die Politik wird Krokodilstränen weinen. Frühstens mit der dritten Verhandlungsrunde im Dezember wird es eine Einigung geben. Wenn überhaupt.
Es wird letztlich ein reines Kaspartheater sein. Wenn die Politik ehrlich zu sich ist, würde man ein respektables Angebot, mindestens analog zum Tarifabschluss des Bundes und der Kommunen, unterbreiten und damit mal zeigen, dass Wertschätzung nicht nur ein Wort ist.
Ich vermute eine Anhebung/Auszahlung für die Angestellten TV-L für April 2024.
Für die Beamten dann vermutlich Dezember 2024
Da bin ich anderer Meinung.
Die Übertragung auf den Beamtenbereich wird sicherlich zeit- und inhaltsgleich, vielleicht mit einem minimalen Abzug zur Rücklage für die Altersversorgung, erfolgen.
Alles andere wäre sonst verfassungswidrig, da die Beamtenbesoldung alleine schon wegen der geplanten Erhöhung des Bürgergeldes angehoben werden muss. Eien Abkopplung der Besoldungsentwicklung vom Tarifbereich dürfte nach den Beschlüssen des BVerfG keinem Gerichtsverfahren mehr Stand halten.
Die Umsetzung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen muss allerdings im Besoldungsbereich gesetzlich geregelt werden. Da hat ja der amtierende Senat mit dem PEP bereits eine Richtung vorgegeben. Im 2. Quartal soll demnach die Umsetzung vollzogen sein. Das Gesetzgebungsverfahren soll im 3. Quartal abgeschlossen sein.
Meine Prognose ist:
Nach Eingung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften im Dezember 2023 oder Januar 2024 gibt es rückwirkend ab Oktober 2023 eine Erhöhung in Form eines Inflationsausgleiches von 3.000 EUR.
Abhängig vom Druck auf die Arbeitgeber, also von unser aller Aufbegehren in Form von Demonstrationen und den hoffentlich hohen Streikbeteiligungen der Angestellten, wird es eine lineare Erhöhung der Grundbezüge ab Sommer 2024 oder etwas später geben. Die Richtschnur wird der Tarifabschluss des Bundes sein.
Man kann nur dahingehend appellieren, dass viele von uns an den Aktionen der Gewerkschaften teilnehmen. Je mehr, desto besser.
Guten Morgen und Danke für eure Meinungen…. hat von euch eigentlich jemand „auf Tasche“ wann der aktuelle Vertrag für unsere Angestellten in Berlin endet ? Endet eigentlich dann auch parallel dazu unser Vertrag ? Danke im voraus für die Antwort und Gruß
https://www.tagesspiegel.de/berlin/mehr-geld-fur-berliner-beamte-anpassung-an-bundesniveau-wurde-uber-200-millionen-euro-kosten-10481473.html
Ich verstehe diese 3,92 % nicht. Wahrscheinlich mit der Berlinzulage verrechnet?
Tja… das ganze Besoldungssystem ist mittlerweile so kompliziert, dass es schwer fällt, den Überblick zu behalten.
Es wird höchste Zeit, dass Karlsruhe endlich die anstehenden Beschlüsse verkündet.
Langsam ist es überhaupt nicht mehr nachvollziehbar, dass kurz vor dem Ende des 3. Quartals immer noch nicht feststeht, wann über die abhängigen Verfahren, die gem. Jahresvorschau in 2023 zum Abschluss gebracht werden sollen, entschieden wird.
Die Inflation drückt. Der Nachwuchs fehlt. Die Mitarbeitenden im öD sind am Limit. Das Bildungssystem idt völlig marode und glaubt man den Gewerkschaften, stehen uns harte Tarifverhandlungen bevor.
Es ist gelinde gesagt, einem Rechtsstaat nicht mal ansatzweise würdig, was die Politik sich hier leistet.
Die Worte der Anerkennung und den parlamentarischen Beifall können sich die Damen und Herren sonstwo hin stecken. Davon füllt sich weder der Kühlschrank, noch kann man damit heizen etc.
Hallo Fragender, aus den Medien vernehme ich immer wieder folgende Worte der „großen“ Parteien : Wir benötigen mehr Bürgernähe, wir müssen uns mehr um die Menschen kümmern usw usw usw ! Leere Hülsen sind das, es kommt nicht viel an beim „sogenannten“ Bürger ! Hinzu kommt das man in der Politik eindeutig davon ausgeht, dass wir anscheinend blöde sind und nicht Rechnen können ??? Nun gut, die aktuellen Wahlumfragen sprechen eine deutliche Sprache und wenn nicht verdammt schnell die „großen“ Parteien ihren Ars.. in Richtung Bürger bewegen, werden die Wahlen eine noch deutlichere Sprache zeigen…. Ich nehme nur einmal das Thema „Freie Heilfürsorge“ ! In wie weit wird denn Diese mit bei den Kalkulationen einberechnet ? Dazu habe ich mal eine Frage : Kann mir hier jemand den Begriff „Bundesgrundniveau“ erklären ? Sind damit die Grundgehälter der einzelnen Besoldungsstufen gemeint ? Und @ Fragender : Hast du dazu einen Link, aus dem hervorgeht, wann die Urteile gesprochen werden sollen ? Es ist und bleibt eine Farce wie Berlin’s A-Beamte behandelt werden…. Danke und Gruß Thomas
Es gibt doch die Jahresvorschau auf der Homepage des BVerfG. Und danach stehen drei Beschlüsse zum Thema Besoldung in 2023 an… für Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen.
Und mit diesen sollten – so die Hoffnung – die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Thema Besoldung weiter ausgeschärft werden.
Aber solange Karlsruhe nicht entscheidet, solange werden sich die Besoldungsgesetzgeber genüsslich zurücklehnen. Und dies ist angesichts der langen Verfahrensdauer nicht mehr hinnehmbar. Letztlich, so scheint es, sind wir als Beamte ohne wirksamen Rechtsschutz der Politik ausgeliefert. Unfassbar.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article247356450/Buergergeld-Arbeit-lohnt-sich-Heil-verteidigt-Erhoehung-der-Regelsaetze.html
Ich zitiere mal die Anfangspassage:
„Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum – nicht mehr und nicht weniger“, sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur Kritik nach der angekündigten Erhöhung der Regelsätze. Die Argumente der Union nannte der SPD-Politiker „nicht redlich“.
Und weiter…
„Das ist keine willkürliche Idee der Koalition, sondern das ist das Gebot unserer Verfassung“, sagte Heil.“
Dann habe ich aufgehört zu lesen… Heuchler durch und durch. Die Politik kann man nicht mehr ernst nehmen.
Interessante Aussage von Frau Bruckmeier, einer Forscherin zu Thema Armut / Mindestlohn
https://www.tagesspiegel.de/politik/erhohung-des-burgergeldes-wie-fair-sind-die-neuen-regelsatze-10424353.html
Zitat:
„Der Lohn richtet sich nun einmal nicht nach der Zahl der Kinder zu Hause. Wir können den Mindestlohn nicht auf 25 Euro setzen, weil einige Menschen mehr Nachwuchs zu versorgen haben.“
Und doch steht die Debatte über den Lohnabstand unter ganz anderen Zeichen als noch vor zehn Jahre“
Ach, schau an. Das sehen die Besoldungsgesetzgeber der Länder aktuell mit den Reparaturgesetzen anders, siehe auch https://forum.oeffentlicher-dienst.info/
https://www.merkur.de/leben/geld/gehalt-besoldung-beamte-verdienst-einkommen-erhoehung-verfassungswidrig-klage-geld-zr-92302244.html
https://amp.focus.de/politik/familienzuschlag-fast-verdoppelt-beamte-sacken-sattes-lohnplus-ein_id_203264864.html
„Berlin hat sich gegen die Nachzahlung entschieden“…
Berlin hat sich dagegen entschieden, weil wir schon am besten besoldet werden. Die anderen bundesländer müssen uns ersteinmal einholen:-)
Auch wenn ich die Gesetzesentwürfe der anderen Bundesländer nicht im Detail kenne…
Die Erhöhung der Familienzuschläge in Berlin ist zwar bereits vor vielen Monaten beschlossen und umgesetzt worden. Allerdings erhalten lediglich die unteren Besoldungsgruppen die erhöhten Zuschläge. Ab A9 wird der Dienstherr bereits knausrig.
Aber hey… Leistung zahlt sich schon lange nicht mehr aus.
Und aus rein fiskalischen Gründen hebt man halt ausschließlich die Familienzuschläge und sonstigen Zuschläge an, um nur einem kleinen Teil der Beamten mehr Geld zu zahlen.
Die Zuschläge sind weder pensionswirksam, noch berücksichtigen sie die Beamten, die Unterhalt zahlen.
Und für Berufseinsteiger, die gewöhnlich noch keine Kinder haben, sind die üppigen Familienzuschläge zunächst auch egal. So wird man keine Nachwuchskräfte für den öD begeistern können.
Man kann nur hoffen, dass Karlsruhe dieser ausufernden Praxis Einhalt gebietet. Mitunter wirken die Zuschläge wie ein zusätzliches Gehalt.
Anstatt Leistungsbereitschaft zu zeigen und sich fortzubilden, heißt es… Kinder, Kinder und nochmals Kinder zu bekommen.
Das mit der Beförderung kommt dann von ganz alleine. Schließlich sind zunehmend soziale Faktoren ausschlaggebend für eine Beförderung. Ob man leistungsstark ist, wird zur Nebensache.
Dahingehend mal die Frage an Herrn Dr. Schwan…
Ich meine mich zu erinnern, dass diese Problematik hier bereits mal Thema war. Wie ist Ihre Einschätzung zu der Praxis, über ausschließliche Erhöhungen der Familienzuschläge den Mindestabstand zum Bürgergeld einhalten zu wollen? Wird Karlsruhe dem einen Riegel vorschieben? Wie sieht es für Beamte aus, die Unterhalt zahlen, aber eben keine Familienzuschläge erhalten, da die Kinder beim anderen Elternteil leben?
Zunächst einmal hat der Besoldungsgesetzgeber das Recht, die familienbezogenen Besoldungskomponenten zu erhöhen, nicht zuletzt als Folge der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung vom 04. Mai 2020 – 2 BvL 4/18 -, die im Ergebnis zu einer erheblichen Erhöhung des Besoldungsniveaus in allen Rechtskreisen führen muss, was unmittelbare Folge des Mindestabstandsgebots ist, das in dieser Entscheidung konkret ausformuliert worden ist. Die Mindestalimentation umfasst den vom absoluten Alimentationsschutz umfassten Gehalt der gewährten Nettoalimentation, in die der Gesetzgeber keine Einschnitte vornehmen darf. Die 2020 deutlich ausgeweitete Höhe der Mindestalimentation als Folge der Konkretisierung der notwendigen Bemessungsmethodiken basiert u.a. auf den deutlich höher zugrundezulegenden Unterkunfts- und Heizkosten auch für Kinder sowie auf die durch sie verursachten Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe und für den monetären Gegenwert der sogenannten Sozialtarife. In dieser Ausweitung kann man sachliche Gründe für die durchaus deutlich höher zu veranschlagenden familienbezogenen Besoldungskomponenten wie bspw. traditionell die Familienzuschläge finden; denn kinderlose Beamte sind von diesen höheren Kosten nicht betroffen, sodass sich entsprechende Besoldungsdifferenzierungen, die zu höheren familienbezogenen Besoldungskomponenten führen, sachlich rechtfertigen lassen.
Auf der anderen Seite beruht aber die deutliche Erhöhung des Besoldungsniveaus als mittelbare Folge der deutlich höher als zuvor zu bemessenden Mindestalimentation ebenso auf ingesamt deutlich höher zu veranschlagende Unterkunfts- und Heizkosten sowie Sozialtarife, die den Beamten über ihre Kinderzahl hinaus entstehen. Von daher kann das höhere Besoldungsniveau nicht ausschließlich auf die familienbezogenen Besoldungskomponenten beschränkt bleiben, das nur umso mehr, als dass sie Nebenkomponenten der Besoldung sind und der amtsangemessene Gehalt der zu gewährenden Nettoalimentation sich verfassungsrechtlich vor allem aus der Grundbesoldung speisen muss, da sie den maßgeblichen Charakter der Ämterwertigkeit abbildet: Wenn bspw. ein nach A 6 besoldeter Beamter mit zwei Kindern als Folge der massiven Erhöhung von familienbezogenen Besoldungskomponenten über eine höhere Nettoalimentation verfügt als ein kinderloser Beamter, der nach A 12 oder gar A 13 besoldet wird, dann ist am Ende nicht mehr das Amt maßgeblich für die Besoldung, sondern eben die Kinderzahl, was dem Alimentations- und Leistungsprinzip widerspricht.
Von daher ist der Besoldungsgesetzgeber gezwungen, sich auch hinsichtlich der familienbezogenen Besoldungskomponenenten am tatsächlichen Bedarf zu orientieren, den er – um ihre Höhe sachlich hinreichend zu rechtfertigen – insbesondere dann im Laufe des Gesetzgebungsverfahren zu ermitteln hat, wenn er die bisherige Tradition des Verhältnisses von Grundgehalts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteilen verlassen will, in der in einer vierköpfigen Beamtenfamilien die familienbezogenen Besoldungskomponenten i.d.R. einen Anteil von unter 20 % des Besoldungsniveaus ausgemacht haben. Dieser Forderung, sich am tatsächlichen Bedarf zu orientieren, ist aber seit 2020 bislang kein Besoldungsgesetzgeber nachgekommen. Zugleich darf man davon ausgehen, dass sich der tatsächliche Bedarf mit zunehmender Höhe der Grundebesoldung – also in den höherwertigen Ämtern – gleichfalls erhöht: Nicht umsonst muss der Besoldungsgesetzgeber sicherstellen, dass sich der höher besoldete Beamte, der also im Sinne des Leistungsprinzips eine höherwertige Tätigkeit auf Basis eines höheren Qualifikationsniveaus verrichtet (nur so lässt sich ein höheres Grundgehalt sachlich rechtfertigen), einen kostenintensiveren Lebenszuschnitt erlauben kann. Daraus folgt also, dass der Besoldungsgesetzgeber, sofern er eine unterschiedliche Höhe in den familienbezogenen Besoldungskomponenten anvisieren will, diese mit aufsteigender Besoldungsgruppe höher ausfallen lassen müsste, um damit sicherzustellen, dass sie die tatsächlichen Bedarfe befriedigen könnten.
Tatsächlich aber gehen die Besoldungsgesetzgeber weiterhin unisono genau umgekehrt vor: Sie erhöhen seit 2020 in der Regel familienbezogene Besoldungskomponenten in den unteren Besoldungsgruppen exorbitant, um die Erhöhungsbeträge nach oben hin immer weiter zu verringen, um dann irgendwo ab A 9 oder A 10 keine entsprechenden Komponenten mehr zu gewähren. Darin offenbart sich der instrumentelle und verfassungswidrige Gehalt solcher Regelungen, denen es ausschließlich darum geht, Personalkosten einzusparen, und die also nicht das Ziel verfolgen, zu einer wieder verfassungskonformen Besoldung zurückzukehren. Diese kann in allen Rechtskreisen tatsächlich nur durch eine recht deutliche Erhöhung der Grundgehaltssätze erfolgen, die von nicht geringen, jedoch maßvollen Erhöhungen familienbezogener Besoldungskomponenten flankiert werden können.
Zur Problematik in allen bis dahin tätig gewordenen Rechtskreisen habe ich Anfang 2022 den folgenden Beitrag erstellt: https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Besoldungsrechtliche-Entwicklungen-in-Bund-und-Laendern-Februar-2022.pdf
Die Besoldungsrechtsspezialisten des dbb Alexia Tepke und Andreas Becker haben im letztjährigen Maiheft des ZBR diesbezüglich einen sehr lesenswerten Beitrag mit dem Titel „Goldene Besoldungszeiten nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtsvon Mai 2020 zur Mindest- und Familienalimentation?“ (ZBR 2022, S. 145 ff.) veröffentlicht. Sie kommen zu weitgehend denselben Ergebnissen, die sie am Ende zusammenfassen, indem sie betonen: „Mit der Benennung von objektiv überprüfbaren Kriterien und wiederholten Präzisierungen für die Besoldungsgesetzgeber durch das Bundesverfassungsgericht bedarf es jetzt in jedem Besoldungsrechtskreis deutlich erkennbarer und klarer Verbesserungen, um das massiv erschütterte Vertrauen der Beamtinnen und Beamten wieder zurückzugewinnen und den Alimentationsklagekreislauf zu durchbrechen.“ (ebd., S. 153)
Lieber Dr. Schwan,
vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Den Besoldungsgesetzgebern geht es natürlich nur darum, die Personalkosten so gering wie möglich zu halten.
Prinzipiell treffen ja die erhöhten Wohnkosten alle Beamten, die Kinder haben. Und gerade getrennt lebende Eltern halten ja jeweils extra Wohnraum für die Kinder vor, damit sie bei jedem Elternteil adäquat untergebracht sind. Damit haben sogar beide Elternteile höhere Wohnkosten.
Hätten Sie einen Link zu dem von Ihnen erwähnten Artikel?
Lieber Fragender, leider liegt der Artikel hinter einer Paywall. Die ZBR ist in Berlin aber vielfach einsehbar, vielleicht besteht hier die Möglichkeit, sie einzusehen:
https://zdb-katalog.de/title.xhtml?idn=011142278&view=brief
Im Internet habe ich lediglich einen Auszug des Artikels gefunden.
Das ist allerdings ein generelles Problem, was Kinder und deren Unterhalt angeht. Das hört beim vorgehaltenen Wohnraum noch lange nicht auf. Gehört hier aber nicht her. Ich bin gespannt, was unser lieber Senat so unternimmt, um seinen Versprechungen der Besoldungsangleichung oder -annäherung zu entsprechen.
@Fragender, wie kommst Du darauf, dass Kinderzuschläge nur für diejenigen gelten, bei denen auch die Kinder leben? Ich bekomme die Zuschläge, meine Kinder leben bei der Kindsmutter, die allerdings nicht im ÖD ist. Kinderzuschläge orientieren sich daran, ob für das Kind Kindergeld fließt. Da auch Unterhaltspflichtige Anspruch auf Kindergeld haben, gelten Familienzuschläge kinderbezogen auch für diese. So zumindest meine Erfahrung.
Hallo Tim,
da habe ich mich geirrt.
Sobald aber der andere Elternteil im öD tätig ist und das Kindergeld bezieht, bekommt man keinen Familienzuschlag – auch wenn man Wohnraum für die Kids vorhält und somit höhere Kosten hat.
Diesem Lebensumstand wird der Besoldungsgesetzgeber somit also nicht gerecht, wenn er die verfassungsgemäße Alimentation ausschließlich über die Zuschläge regelt. Davon abgesehen, dass Berlin die erhöhten Familienzuschläge lediglich in den unteren Besoldungsgruppen zahlt.
https://www.bz-berlin.de/berlin/berliner-beamte-geld-wohnungen
Ich glaube, Einzelheiten werden erst mit den Tarifverhandlungen bekanntgegeben….(mögliches „On-Top Verfahren“). Danke an die BZ, dass sie die Grundgehälter auch mal verglichen hat. Da dürfte ja auch schon auffallen, dass 2% niemals stimmen können………..
Eher zwischen 6-7 Prozent. Was mich sprachlos macht ist die bürgergelderhöhung von 12 Prozent. Das ist die zweite erhöhung seit dem wechseln von hartz4 zu bürgergeld. Damals waren es 50 euro mehr (11 Pozent) ich glaube so 23 prozent innerhalb eines jahres haben wir noch nie mehr bekommen das ist worklich ein echter inflationsausgleich.
Nicht nur die Erhöhung des Bürgergeldes steht an. Mit der Kindergrundsicherung wird zukünftig noch mehr Geld an armutsgefährdete Familien ausgeschüttet werden.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article247205944/Kindergrundsicherung-von-bis-zu-636-Euro-Paus-nennt-Prognose-fuer-Hoehe-der-Kindergrundsicherung.html
Ich gönne es jedem Kind, dass es in seiner Entwicklung alle Chancen hat, sich später ein sorgenfreies Leben aufzubauen. Aber es ist primär die Aufgabe der Eltern, genau dafür zu sorgen. Aber ich bezweifle, dass die staatlichen Subventionen bei denen ankommen, die es nötig haben – also den Kindern.
Man braucht sich nur das stetig sinkende Bildungsniveau im Land der Dichter und Denker ansehen. Hier mangelt es an allen Ecken und Enden.
Aber gut… Der Beschluss des BVerfG ist ja eindeutig. Ob die Politik das auf dem Schirm hat?
In dem Artikel sind ja die Grundgehälter gemeint, oder ?
Keine Ahnung welche Zuschläge der Bundesbeamte noch dazubekommt.
Will und mag ich jetzt auch nicht Google fragen.
Berlin wird sich mit der Hauptstadtzulage herausreden. Somit schrumpft der Abstand.
Nur…..die Hauptstadtzulage fällt nach 5 Jahren Zahlung weg.
Die anderen Länder hatten ja Berlin schon bei einer Weiterzahlung gedroht.
Und bei der Bundesbesoldung ist auch bereits das Weihnachtsgeld integriert. In welcher Höhe das erfolgt ist, kann ich leider nicht sagen.
Aber vielleicht führt die Kindergrundsicherung ja dazu, dass bei der Vergleichsberechnung nicht mehr von einer Familie mit mindestens zwei Kindern als Berechnungsgrundlage ausgegangen wird.
Dann kann der Ausgleich nicht mehr über die Familienzuschläge erfolgen, sondern korrekterweise über eine Heranziehung der Grundbesoldung als Berechnungsgrundlage.
https://www.berlin.de/hpr/aktuelles/hpr-aktuell/hpr-aktuell-2023/hpr-aktuell-info-es-geht-los-1360889.php
viel Spaß beim lesen
2.-3. Quartal 2024 bis zur Umsetzung des zukünftigen Tarifvertrag auf die Beamten in Berlin. PUH…also noch 1 Jahr warten und neben 2022 und 2023 ohne Inflationsausgleich.
Das nennt Evers also „Wertschätzung“. Für mich ist es eine weitere Unverschämtheit gegenüber all denjenigen, die den Laden am Laufen halten!
Ich finde es zudem extrem enttäuschend, dass der neue Senat den Verfassungsbruch fortsetzt und kann es verstehen, dass keiner der noch klar im Kopf ist, nicht für diesen Dienstherrn arbeiten will.
Abwarten… auch wenn es tatsächlich unverschämt wäre, sollte man sich so lange Zeit lassen.
Aber das 2. Quartal beginnt bekanntlich im April.
Ausgehend davon, dass es mal wieder das traurige Schauspiel werden wird, bis sich Arbeitgeber und Gewerkschaften einigen werden – also erst im Dezember 2023 -, wäre eine Übertragung des Ergebnisses auf die Beamten innerhalb der ersten 4 bis 5 Monate fast schon schnell.
Ja… geht es um die Erhöhung der Diäten, bedarf es lediglich weniger Wochen oder nur Tage.
Aber mal ehrlich… ich erwarte zunächst die Zahlung der Inflationsprämie in Höhe von 3.000 EUR. Das ginge auch über Abschlagszahlungen, die recht zeitnah realisiert werden können.
Einfach mal zurück denken… im Nachgang der zurückliegenden Tarifverhandlungen im 4. Quartal 2021 hatten wir im März 2022 die Inflationsprämie erhalten. Das eigentliche Gesetz zur Erhöhung der Geundgehälter war erst gut 12 Monate später verabschiedet.
Geben wir dem neuen Senat doch mal die Chance zu beweisen, dass es endlich eine Zeitenwende im Ungang mit dem öD in Berlin gibt.
Ansonsten an alle Pessimisten. Die kommenden Tarifverhandlungen laufen besser, umso mehr von uns an den Aktionen der Gewerkschaften teilnehmen. Wenn aber nur wenige Hundert sichtbar sind, lachen sich doch die Arbeitnehmer kaputt.
Ergänzung…
Und eine Umsetzung des Tarifergebnisses auf die Besoldung in Form eines Senatbeschlusses und einer Vergütung soll im 2. Quartal erfolgen. Steht so im PEP.
Das Gesetzgebungsverfahren ist dann nur noch Formsache.
weitere Ergänzung…
Der Beginn der stufenweisen Anpassung an das Bundesniveau ab IV. 2024 ist natürlich reichlich spät terminiert.
Aber irgendwie auch wieder besser als nie.
Und das weiter Abwarten auf den Beschluss des BVerfG ist auch irgendwie völlig unverständlich.
Man darf gespannt sein, ob man den Anforderungen des BVerfG gerecht werden wird.
Schließlich bekommen die Transferleistungsempfänger prozentual betrachtet ein fettes Plus. Das hat ja Auswirkungen auf den Mindestabstand.
Naja… ab man hat schon keine großen Erwartungen mehr als Berliner Beamter. IRONIE OFF.
es wurde doch nun eine inflationsgesteuerte/-angelehnte Basis („bürgergeld“) entwickelt. warum kann/will man nicht „Besoldung“ daran koppeln?
Das wäre zu einfach und bekanntlich folgt – aus welchen Gründen auch immer – die Besoldung dem Tarif(-abschluss).
„Der Senat habe deshalb im Haushalt eine Menge Geld in die Hand genommen, um eine schrittweise Angleichung der Berliner Bezahlung an das Bundesniveau einzuleiten.“ meint Herr Wegner in seiner Rede !
Ist dem wirklich so ? Kann das jemand bestätigen ? Bei wem ist etwas angekommen ?
Guten Tag,
ich verfolge die Beiträge auf dieser Seite schon seit geraumer Zeit und wollte mich, bevor ich meinen ersten Kommentar verfasse, erstmal bei allen für die Mühe und die Arbeit bedanken, die hier investiert wurde und wird.
Ich habe letztens einen Artikel im Tagesspiegel gelesen, in dem erwähnt wurde, dass die neue Anpassung der Besoldung in Berlin auch nur für Beamte erfolgen soll. Grundsätzlich wahrscheinlich nicht verkehrt, da die Lohnsteigerung über den TV-L erfolgt. Bisher gab es im Anschluss an die Tarifverhandlungen eine, wenn auch nicht zeitlich, wenigstens inhaltsgleiche Übernahme des TV-L Ergebnisses auf die Beamten.
Die neuesten Worte lassen mich eher vermuten, dass man sich von dieser Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten lossagen und die eigentliche Angleichung an den Bundesdurchschnitt auf einen längeren Zeitraum strecken will.
Ursprünglich war der Besoldungsabstand zur Bundesbesoldung laut Herrn Wegner ja nur knapp 2 %. Mit der Übernahme des Tarifergebnisses TVöD auf die Bundesbeamten, müsste der Rückstand somit aktuell bei knapp 12 % liegen.
Sollte das Tarifergebnis im TV-L ähnlich ausfallen und nicht auf die Beamten in Berlin übertragen werden, ist die Schere tatsächlich so groß und die Formulierung einer schrittweisen Anpassung hätte ihre Begründung gefunden. 2 % muss man nicht schrittweise gestreckt auf 5 Jahre anpassen. 12 % allerdings schon. Ich habe irgendwie ein ungutes Gefühl.
Hallo,
meine Einschätzung, die allerdings nicht richtig sein muss, ist folgende.
Im Oktober starten die Tarifverhandlungen für die Angestellten der Bundesländer. Das erzielte Ergebnis bei Bund und Kommunen dürfte richtungsweisend sein. Ich gehe von ähnlich hohen Lohnsteigerungen und einer Zahlung der 3.000 EUR Inflationsausgleich aus.
Der Fachkräftemangel im öD, der nunmehr auch von den Medien erkannt wurde und immer wieder thematisiert wird, sowie die angekündigte deutliche Erhöhung des Bürgergeldes spielen uns, also der Arbeitnehmerseite, in die Karten.
Die Politik, also Arbeitgeberseite, wird sicherlich zum Schein mauern und stöhnen, weiß aber letztlich, dass sie den Argumenten nichts entgegensetzen können.
Im Anschluss werden die Bundesländer das vereinbarte Ergebnis auf die Beamtenschaft übertragen. Möglicherweise mit marginalen Abweichungen. Berlin wird sich dem nicht verschließen.
Aber selbst bei einer inhalts- und wirkungsgleichen Übernahme klafft eine Lücke zwischen der Besoldung des Bundes und von Berlin. Diese Lücke möchte der neue Senat schließen. So jedenfalls der Plan. im Endeffekt wird man taktierend die Tarifverhandlungen und deren Ergebnis abwarten. Dann wird der Finanzsenator sicherlich konkret darstellen, in welchen Schritten eine Angleichung erfolgen wird. Ich prophezeie mal, dass Berlin so um die 1% zum Tarifergebnis der Bundesländer hinzu addieren wird. Analog zum Tarifabschluss des Bundes, dessen lineare Erhöhungen der Besoldungstabelle ab März 2024 greifen, könnte der Fahrplan so aussehen:
Erhöhung der Grundgehälter um 200,- EUR plus 5,3 % zzgl. 1 %, also 6,3 %. Der Zeitpunkt hängt vom Verhandlungsgeschick der Gewerkschaften und eurer Unterstützung ab.
Weitere Angleichungsschritte werden dann sicherlich im Jahresturnus erfolgen.
Beschämend ist sicherlich das weitere Abwarten des Senats bei der rückwirkenden Heilung der verfassungswidrigen Besoldung. Es ist unsäglich, auf den Beschluss des BVerfG zu warten. Es macht die Sache nicht besser.
Legt also zum Jahresende Widerspruch gegen die Besoldung ein. Karlsruhe wird dem Treiben alsbald ein Ende bereiten. Ich glaube da Herrn Dr. Schwan, der meines Erachtens die Sachlage plausibel und nachvollziehbar dargelegt hat.
Familienzuschlag für das 1. und 2. Kind in Berlin : 130€
Familienzuschlag für das 1 und 2. Kind in Brandenburg: 292€ (Rückwirkend zum 01.12.22 versteht sich)
Wie kann das sein??
Anbei zwei Links, die für die Besoldung in Berlin von Relevanz sind.
https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/zum-7-mal-polittalk-beim-fruehschoppen/
Zitat:
„Mit besonderer Spannung hatten Gäste und Gastgeber die Ausführungen des Regierende Bürgermeisters Kai Wegener erwartet, der zunächst Motivation und Einsatzfreude der Beschäftigten im öffentlichen Dienst würdigte. Wegner wörtlich: “Nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind schuld, wenn Berliner Dienststellen nicht funktionieren, sondern die Strukturen.” Ohne eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist der Landesdienst auch nach Überzeugung des Regierenden Bürgermeisters im personellen Wettbewerb mit dem Bund chancenlos. Der Senat habe deshalb im Haushalt eine Menge Geld in die Hand genommen, um eine schrittweise Angleichung der Berliner Bezahlung an das Bundesniveau einzuleiten. Für eine Angleichung “von heute auf morgen”, betonte Wegner, sei die Schere zu weit geöffnet. Weitere Zielsetzungen seien ein flexibleres Laufbahnrecht und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die der Regierungschef als “Herzensangelegenheit” bezeichnete. Bei den Reformprozessen setzt Wegner auf die Fortsetzung der guten Zusammenarbeit mit dem dbb berlin und auf ein gemeinsames “Ringen um den besten Weg”.“
Der RBM, Herr Wegner, sieht den dringenden Handlungsbedarf und geht angesichts seiner Formulierung von einer weit geöffneten Schere wohl davon aus, dass der Abstand der Berliner Besoldung zum Bundesniveau nicht unerheblich ist.
https://www.welt.de/eilmeldung/article247165228/Ab-2024-Buergergeld-steigt-deutlich-auf-563-Euro.html
Eine deutliche Erhöhung des Bürgergeldes soll es ab 2024 geben.
Damit steht einmal mehr die Beamtenbesoldung auf dem Prüfstand, will man den Vorgaben des BVerfG entsprechen.
https://twitter.com/senfin/status/1696426902972457098?s=20
heute wird der „große Wurf“ vorgestellt…………………….
bezüglich „Schere“ bin ich ja mal auf die kommenden Tarifverhandlungen der Länder gespannt :-)…..da kann mal mal sehen, wo die Reise hingeht…nicht, dass aus einer Schere eine Heckenschere wird…………….
Und weiter geht der Verfassungsbruch des neuen Senats. Dass man das Programm jetzt „PEP“ nennt und sich als Ziel das Jahr 2030 setzt, ist eine weitere Unverschämtheit gegenüber allen Beamten in Berlin, insbesondere in Bezug auf diejenigen, die derzeit den Laden am laufen halten und in den nächsten Jahren pensioniert werden.
Hier versucht der beue Senat, auf Kosten dieser Kollegen Geld zu sparen, da sie jnicht mehr in Genuss einer verfassungsgemäßen Besoldung kommen werden, aber gefälligst Leistung liefern sollen.
Ich hoffe inständig, dass das BVerfG das in einer zeitbahen deutlichen Entscheidung berücksichtigt.
Die Argumentation des Herrn Wegner darf man getrost als Nebelkerze bezeichnen. Für den weiteren Bruch der Verfassung gibt es keinerlei Rechtfertigung. Auch die „Schere“ ist es nicht, eher im Gegenteil!
Durch die angekündigte Erhöhung des Bürgergeldes bezweifle ich eine Entscheidung des BVerfG im Jahre 2024.
Denn eventuell schon berechnete Zahlen müssen ja dann wieder neu berechnet werden.
„Und der Hamster dreht sich weiter im Rad“
Lieber Herr Doktor Schwan, eventuell können Sie mir weiter helfen ! Meines Wissens nach klagt ein Berliner Feuerwehrmann in Bezug auf gerechte Alimentation mit Unterstützung, ich glaube der GdP. Diese Klage dürfte, wenn ich richtig informiert bin, vor dem BVerfG liegen !? Wen ich richtig vermute, auch schon sehr lange…. Nun meine Frage : wie kann es sein, dass diese Klage dort nicht voran gebracht wird ? und steht dies nicht gleichzeitig in einem totalem Missverhältnis zu dem Entscheid zur R-Besoldung, welcher 2021 ergangen ist ? Denn zumindest hatte dieser Bescheid für die R-Besoldung in Berlin ein Reparaturgesetz zur Folge ! Danke und mit freundlichen Grüßen Thomas Stein
Lieber Kollege Stein, im Winter 2021/2022 haben Herr Merkle und ich im betreffenden Normenkontrollverfahren eine Stellungnahme zum betreffenden Normenkontrollverfahren erarbeitet, mit der wir es beschleunigen wollten (https://www.berliner-besoldung.de/stellungnahme-zum-normenkotrollverfahren-2-bvl-4-bis-9-18/). Das Bundesverfassungsgericht hat im Frühjahr 2022 mit Veröffentlichung der Jahresvorschau 2022 seine Entscheidung über die Besoldung in Bremen in den Jahren 2013 und 2014 angekündigt (vgl. die Nr. 44 der Ankündigungen hinsichtlich des Zweiten Senats https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2022/vorausschau_2022.html). Mirkos Rückfrage wurde deshalb negativ beantwortet (https://www.berliner-besoldung.de/entscheidung-berliner-a-besoldung-nicht-2022/). Das war für die Betroffenen in Berlin stark enttäuschend. Von daher sind Ihre Fragen berechtigt und gut nachvollziehbar. Um sie zu beantworten, muss ich – mal wieder – etwas ausholen und also den Sachverhalt in seinen Kontext einordnen. Dabei ist es mir wichtig, vorweg zu betonen, dass ich mich weder in diesem Fall noch überhaupt als Verteidiger des Bundesverfassungsgerichts begreife – denn es braucht keinen, sondern spricht für sich selbst -; ich stelle also hier meine eigene Sicht auf die Dinge dar: Meine Aufgabe liegt nicht darin, Kritik am Bundesverfassungsgericht abzuwehren; vielmehr versuche ich, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht – nicht nur an dieser Stelle – zu verstehen, um damit mein Handeln entsprechend so einstellen zu können, dass ich in meinem Rahmen daran mitarbeiten kann, dass wir möglichst lieber heute als morgen in der Bundesrepublik hinsichtlich der Besoldungsgesetzgebung auf den Boden des Grundgesetzes zurückkehren (wobei ich weiterhin davon ausgehen, dass es eher übermorgen werden wird) – denn ich erachte den wiederkehrenden Angriff auf unsere Rechtsordnung, der in jeder wissentlichen und willentlichen Verletzung des Grundgesetzes liegt, als gefährlich. Denn deren permanente Wiederholung gefährdet unseren Rechtsstaat, so wie das bspw. Prof. Battis, der DRB in Berlin, aber auch im Bund oder im allgemeinen Rahmen die Präsidentin des Hamburger Oberverwaltungsgericht hervorgehoben haben. Als eigentlich historisch ausgebildeter Mensch, der sich recht intensiv mit der Historischen Bildungsforschung des 20. Jh.s beschäftigt hat, betrachte ich das Handeln der 17 Besoldungsgesetzgeber und Regierungen als gänzlich unverantwortlich und als Beschädigung unserer Demokratie. Diese Begrifflichkeit ist dabei bewusst gewählt; mir macht das, was hier geschieht, durchaus zu schaffen, da ich auf Grundlage einer wiederkehrend intensiven Beschäftigung mit Politik in der Weimarer Republik, die ich 1996 begonnen habe, das eine oder andere über politische Eigendynamiken rechtsstaatszersetzenden Handelns gelernt habe und auf dieser Basis davon ausgehe, dass man hier besser nicht mit dem Feuer spielt – denn wenn man nicht großes Glück hat, ist es am Ende ggf. da. Entsprechend haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes gewusst, was sie taten, so wie jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter, die sich hinsichtlich der Besoldungsgesetzgebung aktiv an der Politik des permanten Verfassungsbruchs beteiligen, das Erbe der Verfassungmütter und Verfassungväter auf billiger Grundlage verramschen und also wissen können (auch wenn sie es höchstwahrscheinlich zumeist nicht wissen wollen), was sie mit ihrem gänzlich unverantwortlichen Handeln anrichten können. Und wer darüber hinaus gezielt zum eigenen Vorteil auf dem Grundgesetz rumtrampelt, macht sich in Schrift und Tat zur Schwester und zum Bruder all jener, die das ebenfalls tun. Das sollte meiner Meinung nach all jenen bewusst sein, die so handeln. Sie stellen sich außerhalb der Geschichtspolitik der Bundesrepublik Deutschland und damit auch außerhalb des Werks ihrer Vormütter und Vorväter.
Aber zurück zu ihren Fragen: Das Bundesverfassungsgericht hat zwischen 2012 und 2020 sechs Entscheidungen in konkreten Normenkontrollverfahren zu Besoldungsgesetzen gefällt, von denen zwei als Grundsatzentscheidungen begriffen werden können: nämlich die Entscheidung aus dem Mai 2015, mit der ein umfassendes und konkretes Prüfprogramm zur Kontrolle der Besoldungsgesetzgebung erlassen worden ist, und die letzte aus dem Mai 2020, die mit der Konkretisierung des Mindestabstandsgebots als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums die Höhe des für eine amtsangemessene Alimentation notwendigen Besoldungsniveaus erkennbar gemacht und diese Höhe deutlich oberhalb der in den letzten rund 20 Jahren gewährten Besoldung und Alimentation bestimmt hat, was sie gleichfalls zu einer Grundsatzentscheidung macht (ggf. kann man auch die Entscheidung aus dem Februar 2012 als eine Grundsatzentscheidung begreifen; aber das will ich hier nicht ausführen, da es diesen Beitrag nur noch länger machte).
Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung fällt, die also einen starken Einfluss auf die weitere Rechtsprechung haben wird und damit einen nicht minder starken Einfluss auf die Gesetzgebung hat, sofern diese Entscheidung in einem konkreten Normenkontrollverfahren gefällt wird, fällt es gernell im Anschluss i.d.R. nicht gleich mit der nächsten Entscheidung eine weitere Grundsatzentscheidung, was einer der Gründe ist, weshalb bundesverfassungsgerichtliche Entscheidungsprozesse langwierig sind. Denn nach einer Grundsatzentscheidung beobachtet das Bundesverfassungsgericht sowohl, ob und wie die Gerichte diese umsetzen und welche Diskussionen sie in der Rechtswissenschaft auslöst, um darüber erkennen zu können, wie praktikabel die vollzogene Rechtsprechung ist und wo es ggf. nötig sein könnte, nachzuschärfen, aber ggf. auch die Grundsatzentscheidung in Teilen zu korrigieren, wobei die Korrektur i.d.R. keine umfassende ist, da beide Senate ihre Entscheidungen zumeist sehr umfassend abwägen (der nächste Grund, wieso bundesverfassungsgerichtliche Entscheidungen eher längere als kürzere Zeit bedürfen). Wie ich schon in den vergangenen Tagen geschrieben habe: Verfassungsrechtsprechung ist etwas gänzlich anderes als die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit (lesen Sie den Literaturtipp; Sie werden dort eine hochinteressante Lektüre vorfinden, die der Autor gut verständlich aufbereitet hat – die Materie ist reichlich komplex, Dieter Grimm bricht sie aber wiederkehrend auch für den juristischen Laien auf ein verständliches Maß herunter, es ist ein sehr kluges Buch, nicht zuletzt, weil es sich nicht nur an die Fachleute wendet).
Entsprechend war es zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht 2022 nicht die nächste Grundsatzentscheidung vollziehen würde, womit der nächste Grund dafür deutlich wird, wieso 2022 eben Bremen ausgewählt worden ist. Denn das Bundesverfassungsgericht beobachtet nicht nur die Arbeit der von seiner Rechtsprechung unmittelbar betroffenen Gerichte und die Diskussionen in der Rechtswissenschaft, aus denen es jeweils lernen kann. Es beobachtet ebenso das Handeln der von dieser Entscheidung mittelbar betroffenen Gesetzgeber („mittelbar“ deshalb, weil die eigene Entscheidung sich unmittelbar und also mit Gesetzeskraft nur auf einen kleinen Ausschnitt der gesamten Gesetzgebung auswirkt, nämlich in unserem Fall unmittelbar nur auf die Berliner R-Besoldung der Jahre 2009 bis 2015, aber über die mit der Entscheidung einhergehenden Direktiven mittelbar auf alle weitere Besoldungsgesetzgebung). Dieser Beobachtungsprozess ist ein weiterer Grund, wieso Verfassungsrechtsprechung ein langwieriger Prozess ist. Denn zwar bleiben (um in unserem Fall, dem Besoldungsrecht zu bleiben) die 17 Besoldungsgesetzgeber in allen Fällen dieselben, nämlich die 16 Länder- und die beiden Bundesparlamente – sie bleiben aber nicht die gleichen. Was will ich damit sagen. In unserer demokratischen Rechtsordnung bleiben die Parlamente dieselben, aber die Regierungen und die Merheitsverhältnisse – also das politische Personal – wechseln, wobei die Verfassungsrechtsprechung zu beachten hat, dass sie grundsätzlich immer die Vergangenheit betrachtet (nur ein vollzogenes Gesetz kann von einem konkreten Normenkontrollverfahren betrachtet werden), dass die Rechtsprechung aber gehörige Auswirkungen auf die Zukunft haben kann (und mit den genannten Grundsatzentscheidungen in unserem Fall auch hat): Verfassungsrechtsprechung schränkt als Folge sachlich ungenügender Politik der Vergangenheit die Möglichkeiten der demokratisch legitimierten Gesetzgeber – ggf. empfindlich (wie in unserem Fall) – für alle Zukunft ein, obgleich diese i.d.R. keinerlei Verantwortung für die vergangene Politik haben (wie gesagt, eine der bis heute zentralen besoldungsrechtlichen Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichts stammt aus dem Jahr 1958 – die damaligen Gesetzgeber sind in weit überwiegender Zahl heute bereits tot). Damit einhergehend, schränkt es unmittelbar die Wahlfreiheit des Souveräns ein, also der die Parlamente wählenden Bevölkerung. Im Extremfall wird der weite Entscheidungsspielraum, über den der Gesetzgeber verfügt, durch wiederholte Grundsatzentscheidungen des Bundesverfasungsgerichts (die als Folge einer sachlich verfehlten Politik aus der Vergangenheit ergangen sind) zukünftig so stark eingeschränkt, dass der Gesetzgeber kaum mehr eine Wahlfreiheit hat (und damit mittelbar in diesem Rechtsgebiet der Souverän ebenfalls). Vielmehr näherte sich ein solches Rechtsgebiet zunehmend Verwaltungshandeln an, indem der zukünftige Gesetzgeber als Folge sachlich verfehlter Politik der Vergangenheit der immer kleinschrittigeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgen muss (genau dieser Prozess einer zunehmend kleinschrittigen Rechtsprechung vollzieht sich hinsichtlich des Besoldungsrechts seit 2012 zunehmend und er hat ebenfalls ggf. nicht demokratiefördernde Folgen, da eine Demokratie der Freiheitsgrade bedarf, um als solche Politik betreiben zu können; ohne Wahlfreiheit keine Demokratie und kein demokratischen Ringen um die besten Lösungen).
Entsprechend dürfte sich das Bundesverfassungsgericht 2022 entschieden haben, zunächst erst einmal den Berliner Gesetzgeber weiterhin zu beobachten, darüber hinaus zu betrachten, wie die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit den 2020 neu erlassenen Direktiven umgeht und umgehen kann (also die Pratikabilität der eigenen Grundsatzentscheidung im Zuge der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu betrachten) und dafür auch auf die Expertise der Rechtswissenschaft zurückgreifen zu können, die eben die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung wie auch die weitere Rechtspraxis, die sich als deren Folge einstellt, kritisch begleitet.
Dabei muss weiterhin beachtet werden, dass Verfassungsrechtsprechung etwas gänzlich anderes ist als Rechtsprechung aller anderen Rechtsprechungsorgane: Rechtsprechung über einfachgesetzliches Recht, das also alle deutschen Gerichte mit Ausnahme des Bundesverfassungsgericht vollziehen, nimmt die von den Parlamenten verabschiedeten Gesetze zu Grundlage und betrachtet auf deren Grundlage, ob sich der Kläger und Beklagte, gesetzestreu verhalten haben. Gesetze sind dabei als einfachgesetliche Norm zumeist eher allgemein gehalten. Der Bundesverfassungsgericht betrachtet als einziges Gericht mit Rechtskraft hingegen, ob ein Gesetz mit der Verfassung in Einklang steht, wobei die Verfassungssätze – die Artikel unseres Grundgesetzes – noch einmal in einem sehr viel stärkeren Maße allgemein – abstrakt – sind als jedes Gesetz („Die Würde des Menschen ist unantastbar“; „Eigentum verpflichtet“; „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte“). Während also alle anderen Gerichte betrachten, ob eine beklagte Handlung mit dem Gesetz in Einklang steht und dabei auf die geltenden Gesetze zurückgreift, muss das Bundesverfassungsgericht im konkreten Normenkontrollverfahren betrachten, ob ein Gesetz mit stark allgemein gehaltenen Grundgesetzartikeln übereinstimmt, was bedeutet, dass es zunächst einmal diese Grundgesetzartikel mit Leben füllt. Es schafft in diesem Sinne also erst das Recht und findet es – anders als die anderen Gerichte – nicht vor. Und zugleich ist dieses geschaffene Recht die allgemeingültige Interpretation der Verfassung, womit ein weiterer Grund für die Langsamkeit verfassungsgerichtlichen Handelns gegeben ist. Irrt ein Verwaltungsgericht in der Auslegung des Rechts, können der Kläger oder Beklagte in die Berufung gehen, sodass der Fall von der Berufungsinstanz betrachtet und entschieden wird. Irrt auch die Berufungsinstanz, können der Kläger oder Beklagte in die Revision gehen und also die Revisionsinstanz anrufen. Das Bundesverwaltungsgericht kann Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichts „kassieren“, die wiederum die der Verwaltungsgerichte „kassieren“ können. Jedes Wort hingegen, dass das Bundesverfassungsgericht spricht, ist das letztgültige und ggf. das bis in alle Ewigkeit fortwährende. Niemand kann die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts korrigieren und ausnahmlos alle sind an seine Rechtsprechung gebunden – mit dieser hohen Verantwortung müssen die 16 Richter am Bundesverfassungsgericht leben, was bedeutet, dass ihre Rechtsprechung insbesondere in gesellschaftlich kontroversen Feldern langsam vonstatten geht und gehen muss: Das Bundesverfassungsgericht muss die Politik kontrollieren und darf nicht selbst Politik machen und ist sich aber klar, dass jede seiner Entscheidungen politischen Auswirkungen haben wird. Von daher bedarf es der Zeit; fehlerhafte oder unklare Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts können schwerwiegendere Auswirkungen für Staat und Gesellschaft haben als die jedes anderen Gerichts in der Bundesrepublik Deutschland. Insofern wollen bundesverfassungsgerichtliche Entscheidungen umfassend von den Senaten beraten und abgwogen werden.
Womit wir beim dritten Grund sein dürften. Denn das Bundesverfassungsgericht beobachtet nicht nur den Berliner Besoldungsgesetzgeber, den es noch einmal besonders genau beobachten wird, da er ja unmittelbar eine mit Gesetzeskraft erlassene Entscheidung sachgerecht umzusetzen hat (nämlich jene zur R-Besoldung in den Jahren 2009 bis 2015) – es boebachtet sämtliche Gesetzgeber, mindestens in den Fällen, in denen ihm weitere Vorlagebeschlüsse vorliegen. Ich gehe davon aus (das ist jetzt meine subjektive Sicht auf die Sache; die vorherige Darstellung sind Darlegungen, die – denke ich – in der Rechtswissenschaft unbestritten sind), dass das Bundesverfasungsgericht 2022 den Bremer Gesetzgeber deshalb betrachten wollte, um zunächst den am längsten anhängigen Fall zu entscheiden (die Bremer Vorlagen stammen aus dem Jahr 2016), und um so die 2020 erlassenen Direktiven ohne Grundsatzentscheidung weiter zu konkretisieren. Das ist der typische Prozess, wie ich das oben dargelegt habe. Dabei bleibt zu bedenken, dass im Frühjahr 2022, als die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefallen ist, den Bremer Fall zu betrachten, zwar absehbar war, dass die Gesetzgeber nach wie vor Schwierigkeiten mit der aktuellen Rechtsprechung aus dem Jahr 2020 hatten (vgl. nur meine entsprechend Darlegung aus dem Frühjahr 2022 https://www.berliner-besoldung.de/betrachtung-der-besoldungsrechtlichen-entwicklungen-in-bund-und-laendern-seit-2020/). Aber die wirkliche Extremität des gesetzgeberischen Handelns ALLER Gesetzgeber ist erst im Verlauf des Jahres 2022 noch einmal immer deutlicher geworden.
Als Folge dürfte – wie gesagt, das ist weiterhin meine Interpretation – das Bundesverfasungsgericht im Verlauf des Jahres 2022 einen Lernprozess vollzogen haben, sodass es mit hoher Wahrscheinlichkeit für 2023 eine weitere Grundsatzentscheidung angekündigt hat, indem es die nun angekündigte Entscheidung um Niedersachsen und Schleswig-Holstein erweitert hat; es geht nun also m.E. mit hoher Wahrscheinlichkeit den deutlich ungewöhnlichen Weg einer Grundsatzentscheidung im direkten Gefolge einer vorherigen Grundsatzentscheidung (worin sich die Priorität zeigen dürfte, die es der verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung zumisst). So wie sich bspw. die Entscheidung zur Parteienfinanzierung – absolute Obergrenze aus dem Januar 2023 liest, darf man dabei davon ausgehen, dass das Bundesverfassungsgericht (anders als wohl noch im Frühjahr 2022 geplant) nun zu weiteren empfindlichen Einschränkungen des weiten Entscheidungsspielraums des Besoldungsgesrtzgeber schreiten und das zugleich mit der Vorbereitung verbinden wird, ggf. bereits in der übernächsten Entscheidung den ersten Besoldungsgesetzgeber mit einer Vollstreckungsanordnung zu belangen.
Womit wir beim letzten hier zu betrachtenden Grund wären. Hätte das Bundesverfassungsgericht 2022 über die noch anhängigen Berliner Verfahren entschieden, hätte es im zentralen Feld nur zwei Möglichkeiten gehabt, nämlich das Abgeordnetenhaus, das 2021 wie gezeigt nicht sachgerecht gehandelt hatte, mit einer Vollstreckungsanordnung zu belangen oder das nicht zu tun. Hätte es 2022 entschieden und keine Vollstreckungsanordnung erlassen, wäre das, was ich als „verfassungsrechtliches Faustpfand“ bezeichne (kein sehr glücklicher Begriff für etwas, das es verfassungsrechtlich gar nicht geben könnte), vorbei gewesen – das Berliner Abgeordnetenhaus hätte danach noch auf Jahre fröhlich weitermachen können als wie zuvor. Denn mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte man dort den gesamten sachlichen Unsinn, den man dort seit 2021 wiederholt vollzieht, einfach weitervollzogen – jedenfalls ist für mich nichts anderes erkennbar, das mich vermuten ließe, dass auch nur eine der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien ihr hinsichtlich der Besoldungsgesetzgebung aktiv verfassungsbrechendes Handeln ändern wollte. Der mittlerweile hinsichtlich der Besoldungsgesetzgebung auch in Berlin so routiniert wie das tägliche Mittagessen vollzogene Verfassungsbruch getreu dem Motto „Darf’s noch etwas mehr sein“ wäre höchstwahrscheinlich von den diesbezüglich mittlerweile profesionalisierten Verfassungsbrechern schlicht fortgesetzt worden, so darf man vermuten.
Für eine Vollstrechungsanordnung hingegen dürfte Karlsruhe 2022 noch keine hinreichende Möglichkeit gesehen haben, da diese die Ultima Ratio ist. Wenn das, was ich hier dargelegt habe (https://www.berliner-besoldung.de/weitere-normenkontrollantraege-vor-der-entscheidung/), nicht ganz falsch ist, könnte sich diese Sichtweise im Verlauf des letzten Jahres gewandelt haben – ob dem so ist, werden wir nach der Veröffentlichung der angekündigten Entscheidungen besser einschätzen können. Wenn dem so ist, wie ich vermute, dann bereitet das Bundesverfassungsgericht nun die Ultima Ratio vor, und zwar nicht nur hinsichtlich eines Gesetzgebers, sondern potenziell mindestens hinsichtlich Niedersachsens, Berlins und Sachsens, ggf. auch für Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, für die sich im unterschiedlichen Maße ggf. heute bereits eine Vollstreckungsanordnung sachlich rechtfertigen ließe.
Nun gut, das war nun wieder ein recht langer Beitrag – tatsächlich ist er aber sachlich weiterhin noch viel zu kurz. Denn die Lage ist sachlich komplex und politisch verfahren. Auf eines können Sie aber Gift nehmen, lieber Kollege Stein, das Bundesverfassungsgericht nimmt seinen Auftrag sehr ernst, den gezielt die Verfassungkrise in Kauf nehmenden Besoldungsgesetzgebern die sachliche Problematik ihres Handelns vor Augen zu führen. Es kann aber weder deren Politik machen noch trägt es dafür die Verantwortung. Es kann nur versuchen, unter Beachtung des bald 75 Jahre lang gewachsenen Verfassungsrechts den völlig außer Rand und Band geratenen Besoldungsgesetzgebern die Möglichkeit zu geben, die Politik des hinsichtlich der Besoldungsgesetzgebung permanenten Verfassungsbruchs einzustellen und wieder auf den Boden des Grundgesetzes zurückzukehren. Diese Rückkehr können aber nur die Besoldungsgesetzgeber selbst vollziehen und sonst niemand anderes. Das Bundesverfassungsgericht wird in seinem Handeln nur umso mehr auf das penible Einhalten des Verfassungsrechts pochen – und es also auch hinsichtlich der eigenen Rechtsprechung nur umso penibler beachten -, je missachtender die verantwortungslosen Besoldungsgesetzgeber handeln. Und am Ende wird sich die Judikative durchsetzen, wenn es soweit kommen muss.
Lieber Dr Schwan,
herzlichen Dank für Ihre Ausführungen… spannend und lehrreich zugleich sind sie.
Vielleicht ergibt es sich, dass wir uns beide mal persönlich austauschen können.
Was mich betrifft: in der ehemaligen DDR aufgewachsen, ist es mir ein besonderes Anliegen, unserem Grundgesetz zu dienen. Ja… Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben Weitsicht bewiesen und kluge Regeln in Stein gemeißelt, die hoffentlich für die Ewigkeit Bestand haben werden.
Umso schlimmer ist es für mich, als Verfechter von Gerechtigkeit, wenn unsere jetzigen Staatslenker Recht und Gesetz mit Füßen treten. Politik wird mE momentan eher nach Gusto und Ideologie gemacht. Zuweilen entsteht der Eindruck, dass unser Grundgesetz gerne über die Maßen strapaziert und bewusst falsch ausgelegt oder verstanden wird, weil ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen ist.
Und nun fragen sich Politiker, weshalb eine Partei Zulauf erfährt, die man als verfassungsfeindlich bezeichnet. Aber selbst handelt man eben auch nicht immer verfassungsgetreu.
Und meine Befürchtungen haben Sie im ersten Teil Ihrer Ausführungen angeschnitten… Stichwort: Weimarer Republik und ihr Ende.
Genau vor solch einem Szenario habe ich Angst, selbst wenn es in deutlich abgeschwächter Form kommt.
Lieber Fragender, Sie sprechen mir – leider! – mit dem, was Sie schreiben, aus dem Herzen. Ich bin 1989/90 als junger Mann viel durch die DDR getrampt und auch gerne mit der Deutschen Reichsbahn gefahren und habe von außen gesehen, was eine Diktatur aus einem Staat machen kann – aber auch, was Menschen bewegen können, wenn sie sich aus ihrer „selbstverschuldeten Unmündigkeit“ (von der Kant spricht, ohne „Schuld“ moralisch gewertet zu wissen) befreien. Und ich kann mich gut an den 04. Juni 1989 erinnern sowie an die Bilder vom 07. Oktober 1989, nicht zuletzt an die mittels Schneepflügen umfunktionierten LKW (auch wenn ich das alles noch nur im Fernsehen gesehen habe), mit denen die Menschen wie Ungeziefer aus den Weg geräumt werden sollten. Damals stieg in mir die Hoffnung hoch, dass ich das niemals selbst erleben muss, also eine Staatsgewalt – meine Staatsgewalt in meinem Land -, die sich nur noch mittels Gewalt ihrer Bürger erwehren kann. Diese Hoffnung, gepaart mit der von ihnen beschriebenen Furcht sind es, die mich immer weiter an dem Thema arbeiten lassen. Mir bleibt es bei aller in meinem Leben gesammelten politischen Erfahrung völlig unverständlich, wie man wegen ein paar Milliarden Euro so geschichtsvergessen handeln kann und damit genau dafür zuvörderst die Verantwortung trägt, was Sie im vorletzten Absatz beschreiben. Man muss m.E. schon reichlich geschichtsvergessen und fast noch mehr und häufiger auf den Kopf gefallen sein, um sich in Anbetracht der krisenhaften Zeiten als Besoldungsgesetzgeber der Bevölkerung spätestens seit 2020 als einheitliche Front von wiederkehrenden Verfassungsbrechern zu präsentieren. Das einzige, was die dafür politisch Verantwortlichen hoffen können, ist, dass der ganze erschreckende Unsinn, für den sie in den Gesetzesbegründungen gleichfalls die Verantwortung tragen, niemals der Bevölkerung klar werden wird. Es ist zu vermuten, dass man genau darauf baut.
Lieber Herr Dr. Schwan, zunächst einmal möchte ich es als unfassbar positiv nennen, welche Mühe sie sich hier geben, obwohl es eigentlich nicht ihre Aufgabe wäre. Dank dafür ! Auch wenn – so wie sie es selber schrieben – ihr Artikel etwas lang war und ich ihn mittlerweile 2 x gelesen habe, so ist es doch für mich als verfassungsrechtlicher Laie schwierig, in Teilen zu folgen. Eigentlich wollte ich doch nur eine kurze Antwort auf meine Frage haben. Nun gut, es ist wie es ist und da ich als ( ehemaliger ) Polizeibeamter vermutlich Allem und Allen gegenüber skeptisch gegenüber stehe, bin ich vermutlich auch ggü. dem BVerfG skeptisch. Wenn ich richtig informiert bin, sitzen am BVerfG 16 Richter, je 6 Richter werden von der SPD und CDU/CSU benannt, je 2 Richter von der FDP und den Grünen. Ich möchte niemanden was unterstellen und ohne namentlich ins Google-Detail gegangen zu sein, vermute ich einfach mal, dass diese Herrschaften die entsprechenden Parteibücher besitzen. Und wenn ich jetzt 1 und 1 zusammenzähle, dann ist es egal, von welchem Senat, bzw. von welchen Parteien Berlin regiert wird. ES WIRD SICH NICHTS ÄNDERN, jedenfalls, und dass vermuten auch sie lieber Dr. Schwan, wird es noch sehr lange dauern. Das werde ich nicht mehr erleben und somit werde ich mich jetzt langsam damit abfinden ( und auch hier deutlich weniger oder gar nicht mehr schreiben ) es ist wie es ist ! Nur schade das ich 1000 Euro bezüglich einer Klage in den Gully geworfen habe. Viel schlimmer noch, ich habe anderen Kollegen und Freunden empfohlen, ebenfalls zu klagen. Ihnen und den weiteren Mitlesern hier wünsche ich zukünftig gutes Gelingen sowie viel Kraft und Gesundheit !
Lieber Kollege Stein, Parteipolitik oder an ihr angelehnte Sichtweisen wird man in den Senaten des Bundesverfassungsgerichts nicht finden, auch wenn die Parteien ein Vorschlagsrecht haben. Denn die beiden Senate haben im Verlauf der letzte gut 70 Jahre eine Art eigenen Geist entwickelt, der in der Zusammenarbeit bedeutet, dass die Argumente innerhalb des von dem Beratungsgeheimnis geschützten Raums zählen und also in sachlich lebhafter Debatte erörtert werden. Dabei darf man zugleich nicht vergessen, dass sechs der 16 Richter aus den Reihen der Bundesrichter der fünf bundesdeutschen Gerichtshöfe (dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesfinanzhof, dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundessozialgericht) rekrutiert werden, die also bereits über eine lange richterliche Erfahrung verfügen und diese nur auf Grund von Sachkenntnissen, nicht aber durch Protektion erlangen konnten. Weitere Richter werden aus den Reihen der rechtswissenschaftlichen Hochschullehrer und darüber hinaus aus der Anwaltschaft und Ministerialbürokratie rekrutiert. Am Ende findet sich zumeist auch ein kleiner Teil von Richtern, die vormals Abgeordnete oder Minister waren und die also das politische Geschäft von innen kennen, sodass sie für die sachliche Beratung wichtige Erfahrungen von politischen Strkuturen und Prozessen mitbringen, ohne dass sie deshalb zu Parteigängern der Politik werden würden. Denn der Rollenwechsel von der Politik in die Rolle des Richters am Bundesverfassungsgerichts ist wiederkehrend glaubhaft beschrieben worden – und lässt sich darüber hinaus auch an dem zentralen Feld der Rechtsprechung ermessen.
Denn das Bundesverfassungsgericht ist gezwungen, seine Entscheidungen sachlich schriftlich zu begründen – und hier zählen ausnahmslos juristische Gründe. Würde in der Begründung eine (paartei-)politisch gefärbte Argumentation durchscheinen, würde das die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts schwer beschädigen. Entsprechend fungiert auch die Rechtswissenschaft, die die begründeten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig unter die Lupe nimmt, sie kritisiert und alternative Sichtweisen entwickelt, als ein grundlegendes Korrektiv, was nicht minder für die weitere Rechtsprechung sämtlicher weiterer Gerichtsbarkeit gilt, die ja auf Basis auch der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung Recht sprechen muss. Insofern kann man von einer deutlich Politikferne in Karlsruhe ausgehen, was die jeweiligen Entscheidungen – wie bspw. jene von mir vorhin genannte zur Parteienfinanzierung – wiederkehrend deutlich zeigen. Auch das Mindestabstandsgebot wäre niemals als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums betrachtet worden, wenn sich Karlsruhe nicht in gänzlicher Politikferne aufhalten würde. Denn es macht den Besoldungsgesetzgebern seit 2020 das Leben reichlich schwer.
Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass wir die längste Zeit unseres Lebens auf die rechtskräftigen Entscheidungen aus den genannten Gründen gewartet haben – soll heißen: Wenn sich die Begründungen zu den angekündigten Entscheidungen so lesen werden lassen, wie ich das (soweit wie ich das kann) vermute, wird mit ihnen ein deutlicher Druck auf alle Besoldungsgesetzgeber, vor allem aber auf Niedersachsen und – ggf. in weniger starker Form – Schleswig-Holstein ausgeübt werden. Dem Bundesverfassungsgericht ist heute sicherlich ebenfalls klar, dass die wiederkehrende Missachtung seiner Rechtsprechung die eigene Autorität untergraben kann. Daran kann es kein Interesse haben. Entsprechend ist damit zu rechnen, dass es sachliche Vorkehrungen treffen wird, die den Besoldungsgesetzgebern die Aufrechterhaltung der Kontinuität des konzertierten Verfassungsbruchs deutlich erschweren wird. Sofern die Entscheidung vor der beginnenden Umsetzung der im Winter zu erwartenden Tarifvereinbarung auf die Beamten erfolgen sollte, wovon ich ausgehe, dass das geschehen wird, werden die Gesetzgeber ein erfreuliches Knobelwerk vorfinden, auf das sie reagieren dürfen. Wird die Reaktion nicht mit dem Konzert wiederkehrenden Verfassungsbruchs brechen, dürfte es im kommenden Jahr eventuell die erste Vollstreckungsanordnung geben. Denn durch den zu erwartenden Abschluss der Arbeit an der neuen Besoldungsdogmatik dürfte ebenfalls zu erwarten sein, dass ab dem nächsten Jahr Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in schnellerer Abfolge geschehen werden.
Ich gehe also nicht davon aus, dass Sie das Ergebnis ihrer Klage nicht mehr erleben werden. Wie gesagt, ich werde Ihnen nach der angekündigten Entscheidung eine Wette anbieten (der Einsatz wird ein Bier sein, das wir dann gemeinsam trinken), bis wann Berlin zu einer wieder amtsangemessenen Alimentation zurückgekehrt sein wird; und das Bier sollten wir ggf. in größere Runde trinken, weil wir dann etwas zu feiern hätten. Denn wenn die angekündigten Entscheidungen in Teilen so begründet werden, wie ich das vermute, dann werden wir vielleicht noch zwei, drei oder vier Jahre warten müssen; gesetzt dem Fall, das es (in Teilen) so kommt, wie ich vermute, dann zerbricht der Konsens zwischen den Besoldungsgesetzgebern im Verlauf des nächsten Jahrs – und dann wird der Konkurrenzföderalismus ggf. erstaunliche Blüten treiben. Denn in allen Rechtskreisen liegt ein starkes bis extremes Fachkräfteproblem vor. Wenn erst ein Dienstherr sich durch eine höhere Besoldung hier Vorteile verschafft (was Thüringen und Hessen, welches nicht Teil der TdL ist, bereits zaghaft beginnen), dann werden andere nachziehen, um nicht noch weiter ins Hintertreffen zu geraten. Die Zeit spielt für die Beschäftigten und nicht mehr für die Dienstherrn.
Lieber Herr Dr. Schwan, ihre Worte und ihr Geschriebenes in „Gottes Ohr“ ! Gerne werde ich hier zukünftig die weiteren Beiträge verfolgen, mich allerdings mit meinen Beiträgen etwas mehr zurückhalten. Insofern wird der Kontakt nicht verloren gehen und die Wette werde ich definitiv annehmen…. ich freue mich, liebe Grüße
Lieber Kollege Stein,
das wollte ich mit meinen Kommentaren gerade nicht erreichen, dass Sie Ihre ggf. kritischen Kommentare reduzieren. Ich denke, Kritik ist wichtig und sinnvoll, da wir nur an ihr weiterkommen. Diese Seite ist ja genau dafür da, auch kritische Anmerkungen zum Thema anzubringen.
Herzliche Grüße!
Lieber Herr Doktor Schwan, und so drehen wir uns im Kreis….. sehr ausführlich haben sie gewiss sachlich und faktisch korrekt nun referiert ! Lediglich ein wenig zu viel hätte, könnte, dürfte…. ! Da ich persönlich mehr emotional und weniger fachlich als Sie in der Materie stecke, möchte ich es entschieden kürzer machen : seit 2012, also in 11 ( !!! ) Jahren sind sechs Urteile ergangen und nichts hat sich quasi bewegt. Nun gut, dann wünsche ich noch ein schönes Warten, meine Wenigkeit wird – falls jemals in Deutschland überhaupt möglich – lange, sehr lange unter der Erde liegen. Abschließend eine Frage : gibt es europa- oder weltweit überhaupt ein Land, in dem die Staatsdiener ihren gerechten Sold einklagen ?
Naja… Die Frage ist doch, ob es ein anderes Land auf dieser Erde gibt, in welchem es Beamte oder sowas ähnliches gibt – mit allen Rechten und Pflichten sowie einem gesetzlich festgeschriebenen Streikverbot.
In der Besonderheit des deutschen Beamtentums liegt doch der Grund, weshalb wir mehr oder weniger dem Besoldungsgesetzgeber ausgeliefert sind. Uns steht eben nicht das Streikrecht zur Verfügung, um unsere Forderungen durchzusetzen.
Es ist diesbezüglich beim EuGH ein Verfahren anhängig. Verbeamtete Lehrkräfte klagen gegen das Streikverbot. U. a. wird eben damit argumentiert, dass aufgrund des fortgesetzten Verfassungsbruchs beim Thema Besoldung durch den Dienstherrn das besondere Dienst- und Treueverhältnis einseitig zu Ungunsten der Beamtenschaft aufgekündigt wurde.
Es wird also spannend, wie der EuGH sich positionieren wird. Ein für die Kläger positiver Verfahrensausgang wäre wegweisend und würde zumindest der Beamtenschaft, die nicht in besonderem Maße hoheitlich handeln, das Recht einräumen, zu streiken.
Okay…. lassen wir jetzt mal bitte kurz die Rechte und Pflichten sowie das Streikverbot bitte beiseite ! Ich sehe jetzt speziell zunächst ein mal Uniformträger von Feuerwehr und Polizei. Ich schaue viel Nachrichten und lese viel, aus keinem Land der Welt ist mir jemals zu Ohren gekommen, dass sich Polizisten oder Feuerwehrleute ihren gerechten Sold vor Gericht einklagen müssen, es ist doch lächerlich was in in diesem Land hier abgeht….. habe noch zwei weitere Fragen : 1. @ Fragender : du schriebst in einem anderen Beitrag, dass man sich hinter vorgehaltener Hand erzählt, dass Karlsruhe die Verfahren absichtlich verzögert ! Gibt es dazu nähere Hinweise ? Dies wiederum würde nämlich meine These bestärken, dass im Staate Deutschland bezüglich Besoldung etwas schief läuft ! Oder warum war Karlsruhe in der Lage bezüglich R-Besoldung zu urteilen, kommen aber in der A-Besoldung aber nicht aus dem Knick !!! ??? 2. @ all : gibt es eigentlich Übersichten / Tabellen, wie Polizisten / Feuerwehrleute in Europa in den einzelnen Ländern besoldet / entlohnt werden ? Danke im voraus, für die wie immer gepflegten Antworten !
Lieber Kollege Stein,
ich schreibe dieses Mal mal nicht so lang und insbesondere nicht so lang über Rechtliches, gebe ihnen aber einen wirklich guten Lesetipp, nämlich das Buch „Verfassungsgerichtsbarkeit“ von Dieter Grimm, das er 2021 bei surkamp veröffentlicht hat und das die Besonderheit eben der Verfassungsgerichtsbarkeit deutlich macht. In dem Buch veröffentlicht der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht 17 Aufsätze, die er in den letzten knapp 50 Jahren zum Thema veröffentlicht hat. Als Einstieg lohnen sich viele der Aufsätze, deshalb kann man das Buch einfach von vorn bis hinten lesen – ein guter Einstieg ist aber bspw. auch der siebte Aufsatz über „Verfassung, Verfassungsgerichtsbarkeit, Verfassungsinterpretation an der Schnittstelle von Recht und Politik“. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich ihr Bild vom Bundesverfassungsgericht grundlegend ändern wird, wenn sie das Buch lesen. Als Folge wird sich ihre Enttäuschung über das, was ihr Dienstherr mit ihnen anstellt und was in Deutschland alle Dienstherrn mit ihren Bediensteten anstellen, kaum ändern, denke ich – aber ihnen wird die Verantwortung dafür noch einmal deutlicher werden, denn das ist, was man beim Lesen lernt (und das Buch ist kein Lobgesang auf das Bundesverfassungsgericht, sondern in allen Aufsätzen eben eine nüchterne Betrachtung von Sinn, Form, Aufgaben, Stärken und Schwächen von Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland und in der Welt).
Eine der Quintessenzen des Buches ist, dass es in der Natur der Sache liegt, dass Verfassungsgerichtsbarkeit langsam ist und auch langsam sein muss: Wie eine Verfassung kann ein Verfassungsgericht, das sie auslegen muss, im Regelfall, welcher durchaus Ausnahmen kennt, sie aber nicht zur Regel machen kann, ohne seinen Auftrag zu verletzen, nur in Äonen denken, nicht aber in Jahre, die für es eher Stunden sind.
Darüber hinaus dürfte es sehr wahrscheinlich sein, dass mit der angekündigten Entscheidung das Bundesverfassungsgericht seine neue Besoldungsdogmatik abschließt – und dann wird die kommende Rechtsprechung mit hoher Wahrscheinlichkeit schneller gehen. Sicher dürfte zunächst sein, dass das Bundesverfassungsgericht mit der anstehenden Entscheidung den drei Gesetzgebern wie immer rund ein Jahr Zeit geben wird, seine Gesetzgebung verfassungskonform zu ändern. Wenn das nicht geschieht, dürften – vermute ich begründet (Genaueres werde ich ggf. sagen können, wenn die angekündigte Entscheidung vorliegt; an ihr wird man mit hoher Wahrscheinlichkeit einiges über die Zukunft ablesen können) – deutliche Schritte auf die Dienstherrn zukommen, ohne dass bei ihnen heute ggf. die Fantasie reicht, sich das vorstellen zu können oder zu wollen.
Ich werde Ihnen nach der angekündigten Entscheidung eine zeitliche Wette anbieten, bis wann in Berlin wieder eine verfassungskonforme Besoldung vorliegen wird – wobei mir tatsächlich eine Wette zu jeden anderen Besoldungsgesetzgeber lieber wäre, da Berlin nun wirklich ein in vieler Hinsicht ballerinahafter Spezialfall ist, über den man besser nicht wettete, schätze ich…
Auch wenn sich das viele aus nachvollziehbaren Gründen heute kaum mehr vorstellen mögen, weil der Mensch zumeist von der Vergangenheit auf die Zukunft schließt und also meistens denkt, es gehe alles immer so weiter wie bisher; aber mit recht hoher Wahrscheinlichkeit dürften wir mit der anstehenden Entscheidung durch das Nadelöhr der Neuentwicklung einer umfassenden Besoldungsdogmatik durch sein. Und sofern das der Fall wäre – und ich kann heute weiterhin sachlich keinen Grund erkennen, warum das nicht der Fall werden sollte -, wird’s ungemütlich für die Dienstherrn und wird der länderübergreifende konzertierte Verfassungsbruch Risse bekommen, die ihn bald schon einstürzen lassen werden, sodass es in einem Rechtskreis schneller und in anderen komplexer zu deutlichen Anhebungen der Grundgehaltssätze kommen wird – sobald ein Dienstherr aber die Grundbesoldung deutlich anheben wird, werden weitere folgen: Denn in Anbetracht des Fachkräftemangels wird die Konkurrenz um Fachkräfte nun Jahr für Jahr größer werden.
Ich mag Ihnen, lieber Dr. Schwan, gerne folgen.
Kurz über lang werden durch das BVerfG alle Besoldungsgesetzgeber gezwungen sein, die Alimentation der Beamtenschaft deutlich zu verbessern.
Vielleicht, wenn die Beamtenschaft auch wieder Wertschätzung erfährt, wird der öD attraktiv für Nachwuchskräfte sein.
Problembehaftet für uns jetzt Betroffene ist:
– Die Politik sitzt das aus. Jeder Verantwortliche hofft, dass nicht in seiner Legislaturperiode die Nachzahlungen etc. fällig sein werden. Man schaue sich Wowereit an. Er ist weiterhin davon überzeugt, der beste Regierende Berlins (gewesen) zu sein. Er genießt seine üppig Pension und wird hofiert und gefeiert; trotz seiner eklatanten Fehlleistung.
– Unsere Zeit ist endlich. Das vorenthaltene Geld, sei es durch die unrechtmäßige Bezahlung oder die jahrelangen Wartezeiten auf eine Beförderung, bekommen wir doch 1:1 niemals erstattet.
Die jetzigen Nachwuchskräfte profitieren gleich mehrfach: kaum Konkurrenz bei der Einstellung, schnelle Beförderungen und verbesserte Familienzuschläge sowie höhere Grundgehälter. Wir, die Beamtenschaft im mittleren Alter, sind die Angemeierten.
Bis auf den vorletzten Satz bin ich völlig bei Ihnen, lieber Fragender: Denn bislang gibt es auch für die jüngeren Kolleginnen und Kollegen weitgehend keine höheren Grundgehälter, während die neuen familienbezogenen Besoldungskomponenten zumeist nur für verheiratete und/oder Beamte mit Kindern Vorteile bringen, und zwar vielfach vor allem in den unteren Besoldungsgruppen, da jene Komponenten in den überwiegenden Fällen in den höheren Besoldungsgruppen abgeschmolzen bzw. gar nicht erst gewährt werden. Auch hier geht es also i.d.R. weitestgehend bis vollständig darum, dass „Sonderopfer“ der Bediensteten betragsmäßig möglich vollständig aufrechtzuerhalten. Das veritable Nachwuchsproblem in vielen Teilen des öffentlichen Diensts findet genau darin eine ihrer zentralen Ursachen. Wer wiederkehrend in einer nicht geringen Zahl Grundsicherungsempfänger besser stellt als Teile seiner Bediensteten, muss sich nicht wundern, wenn er am Ende ohne genügenden Nachwuchs zurückbleibt.
Guten Morgen,
nöhere Angaben kann ich nicht machen. Von einem Verzögern würde ich nicht sprechen, eher ein mit Blick auf die angespannten Haushalte Scheuen.
Aber diesbezüglich hat Dr. Schwan schon recht plausibel erklärt, dass die Richter in Karlsruhe ihrem Auftrag, die Verfassung zu hüten, unbeeindruckt nachkommen werden.
Auch dann, wenn jede(r) weiß, wie Richter des BVerfG ins Amt kommen. Daher sollten wir tunlichst vermeiden, den Karlsruher Richtern irgendwas zu unterstellen. Sie machen ihre Arbeit sehr gut und sind stets präzise in ihren Ueteilsbegründungen. Es gibt für mich keinen Grund, an deren Unabhängigkeit zu zweifeln.
Einen Überblick über die Besoldung in anderen Ländern habe ich nicht. Derartige Klageverfahren wie in Deutschland wird es jedoch nicht so geben. Denn die Bezahlung regelt sich dort anders. Da wird ggf. der Dienst verweigert oder man heuert woanders an.
Aber in Anbetracht der Korruption in vielen Ländern dürfte auch klar sein, dass es nicht überall gut um das Salär von Polizisten bestellt ist.
@Fragender
Für mich sind das tatsächlich nur weitere leere Versprechen, wie zum Beispiel die von Henkel vir ein paar Jahren, der ja auch in der CDU ist.
Nirgends in dem Statement ist die Rede davon, dass bisher verfassungswidrig alimentiert wurde.
Welche Legitimation gibt es denn, weiterhin nicht verfassungsgemäß zu besolden, also einen rechtswidrigen Zustand unverzüglich zu beseitigen? Mit Unwissenheit kann sich dieser Senat jedenfalls nicht heraus reden.
Ich kann Thomas Stein voll verstehen. Das ist ein moralisches Armutszeugnis, das seines Gleichen sucht und eine Verachtung für diejenigen, die die Stadttrotzdem am laufen halten. Und ganz offensichtlich ist es so, dass die Politiker sich nicht darum scheren, welches Unheil sie bei den Bediensteten anrichten. Der Objektschützer war gestern in der Abendschau mehr als deutlich…
Und natürlich kann ich sehr gut die Argumentation von Thorsten Schwan nachvollziehen, obwohl mir das alles inzwischen extrem gegen den Strich geht.
Für mich sind Wegner und sein Finanzminister inzwischen aktiv an diesem eklatanten Rechtsbruch beteiligt.
Ein Angleichen auf das Bundesgrundniveau in ein paar Jahren ist blanker Hohn, zumal der Senat uns für etliche Jahre Nachzahlungen schuldet. Gegen diese jahrelange Unteralimentation richtet sich die Klage beim BVerFG.
Hallo Väterchen Frost,
prinzipiell stimmig. Aber…
Henkel’s CDU war Juniorpartner der SPD unter Wowereit. Bekanntlich hatte Wowereit nichts für dem öD übrig. Beamte waren ihm sogar zuwider, wenn man den vielen Geschichten glauben mag. Mein persönliches Aufeinandertreffen mit ihm war davon geprägt, dass er mich völlig ignorierte, wobei sein Staatsgast mich höflich grüßte. Ich durfte mal in Dienstkleidung formell Spalier stehen.
Und der Sparwahn des Wowereit war auch der Grund, weshalb Henkel sich mit seinen Vorstellungen kaum durchsetzen konnte. Das konnte man damals auch sehen, als Henkel dem unsäglichen Treiben auf dem Oranienplatz ein Ende setzen wollte. Er wurde letztlich von Wowereit zurück gepfiffen.
Dass nahezu 20 Jahre Sparwahn und verfassungswidrige Alimentation nicht in 20 Wochen behoben werden können, sollte auch klar sein. Und sowohl Wegner als auch Evers müssen irgendwie den Haushalt im Auge behalten. Die zu beackernden Baustellen sind vielfältig. Und trotz der vielen Probleme wird doch klar, dass der jetzige Senat andere Prioritäten setzt und zumindest die eigenen Bediensteten wieder mehr in den Fokus gerückt haben. Nein… Wegner kann man bisher nicht vorwerfen, nicht gehandelt zu haben. Er wird sich sicherlich auch an seinen Taten messen lassen müssen. Etwas mehr Zeit muss man ihm aber schon geben. Interessant wird sein, in welchen Schritten eine Anpassung an die Bundesbesoldung erfolgen wird. Ich vermute mal, dass der bevorstehende Abschluss der Tarifverhandlungen der Länder im Dezember 2023 abgewartet werden wird, bevor man einen konkreten Fahrplan publiziert.
Und angesichts der Kassenlage wird kein Bundesland von heute auf morgen eine verfassungsgemäße Alimentation nachfinanzieren können. Wie soll man dies dem Wähler auch vermitteln können? Leider arbeiten die Medien gegen uns. Das Thema Besoldung wird in einem falschen und insbesondere schlecht recherchierten Kontext dargestellt. Und immer wieder wird damit Stimmung gegen die Beamten gemacht.
Ich bin es zwar auch leid, weiter warten zu müssen. Ja… es reicht wirklich. Meine Hoffnung ist jedoch, dass Karlsruhe die Ignoranz der Besoldungsgesetzgeber zum Anlaß nehmen wird und noch dezidiertere Vorgaben machen wird, was den Spielraum der Legislative weiter eingeschränkt. Denn im Endeffekt wird ja bundesweit äußerst kreativ durch Zuschläge versucht, kostenminimierend den Vorgaben des BVerfG gerecht zu werden. Dadurch ergibt sich ja praktischerweise neben der Grundbesoldung eine leistungsunabhängige Besoldung, die dazu führt, dass mein Familienstand und mein Wohnort darüber maßgeblich entscheiden, wieviel Geld auf meinem Konto landet. Das bekleidete Amt und die Erfahrung rücken dadurch zunehmend in den Hintergrund.
Wichtig ist, dass Karlsruhe die anstehenden Verfahren abschließt und vielleicht sogar eine Vollstreckungsanordnung erlässt, damit zukünftig langwierige Verfahren zumindest zum Thema Besoldung vermieden werden.
Das, was Sie schreiben, Fragender, ist mit einer Ausnahme – wenn ich das richtig sehe – politisch schlüssig, allerdings hinsichtlich ihrer Hoffnungen bezüglich des Bundesverfassungsgerichts eher übertrieben.
Ich finde, sie beschreiben die politischen Zwänge, denen der neue Regierende Bürgermeister ausgesetzt ist, stimmig. Die Ausnahme ist allerdings, dass er nun als Regierungchef das macht, was alle anderen auch machen. Er negiert seine Verantwortung vor der Bevölkerung, indem er den kontinuierten Verfassungsbruch ignoriert, um ihn so entsprechend fortzusetzen. Würde er verantwortungsvoll handeln, würde er zunächst einmal den kontinuierten Verfassungsbruch, der für Berlin vonseiten des Bundesverfassungsgerichts für den Zeitraum von 2009 bis 2015 festgestellt ist, anerkennen, so wie er und die CDU das zum eigenen Vorteil als Opposition für sich ausschlachten wollten (und würde er ihn anerkennen, wäre es kein Ausschlachten, sondern ehrliche Politik gewesen). Er würde nun also das Problem als Problem benennen, könnte die dafür Verantwortlichen ebenfalls benennen, zu denen er bislang nicht gehört hatte, und dann nach Lösungen suchen, um das Problem politisch anzugehen. Das wäre verantwortungsvolle Politik, die von einem Christ- wie von jedem anderen Demokraten als Regierungschef in Deutschland zu erwarten wäre. Denn das Problem ist ja nun einmal da und es betrifft mit den Bediensteten die, die das Staatswesen wesentlich mit am Laufen halten.
Stattdessen begibt er sich nun als Regierungschef genau in das Verhalten des länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs hinein, indem er das Problem negiert, indem er es ignoriert, um als Folge zukünftig nur noch mit gezielten Lügen oder verweigertem Sprechens reagieren zu können. Er begibt sich also nun wissentlich und willentlich, also zielgerichtet, in eine auswegslose Situation hinein – ausweglos deshalb, weil in Deutschland ob unseres Wertekanons Politiker an dem Wahrheitsgehalt ihres Sprechens gemessen werden. Und wenn er nun gemeinsam mit seiner Partei meint, in fünf Jahren das verfassungswidrig zu geringe Besoldungsniveau des Bundes – das ich in diesem Gehalt in meinem Beitrag betrachtet habe und das also in ebenfalls eklatanter Weise zu gering ist – erreichen zu wollen, um damit das Problem zu lösen, dann streut er der Bevölkerung und ggf. auch sich selbst Sand in die Augen, was zeigt, dass er diesbezüglich keine Probleme lösen, sondern den konzertierten Verfassungsbruch fortsetzen wollte.
Entsprechend kann man nun nicht erwarten, dass dieses politische Problem juristisch vom Bundesverfassungsgericht gelöst werden würde – denn dafür ist es nicht da. Die diesbezügliche Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist die Kontrolle der Gesetzgebung, also eine juristische, und nicht die Rolle eines Ersatzbesoldungsgesetzgebers, die es in unserer Verfassung nicht gibt. Es ist die Aufgabe der Politik, diese im Rahmen unserer Verfassung zu gestalten. Das Bundesverfassungsgericht zeigt ihr hingegen seit 2012 kontinuierlich, dass sie das hinsichtlich der Besoldungsgesetzgebung nicht tut – und hat das spätestens 2020 in entschiedener Deutlichkeit getan. Es war von daher spätestens seitdem Aufgabe der Politik, im demokratischen Rahmen unserer Verfassung zu handeln und also hinsichtlich der zu gewährenden Besoldungshöhe auf den Boden des Grundgesetzes zurückzukehren. Das ist seit 2020 in keinem Rechtskreis geschehen, womit der länderübergreifend konzertierte Verfassungsbruch sich endgültig als solcher Bahn gebrochen hat.
Und sobald der Bund nun wie von ihm offensichtlich weiterhin geplant als letzter der 17 Rechtskreise jetzt ebenfalls aktiv in diesen Reigen mit einstimmte und also den von mir betrachteten Gesetzentwurf in weitgehend unveränderter Form beschließen würde, dürfte die Verfassungskrise da sein, da damit dann alle 17 Besoldungsgesetzgeber aktiv gezeigt hätten, dass sie nicht bereit sind, hier das Bundesverfassungsgericht als das zu respektieren, was es nun einmal ist: der Hüter der Verfassung, der als einziger das Recht hat, sie mit abschließender Gesetzeskraft auszulegen. Und zugleich legten sie dann allesamt damit weiterhin gezielt Hand an die öffentliche Verwaltung, die seit Jahren zunehmend Schwierigkeiten hat, ihre Aufgaben so zu lösen, dass das für unser Gemeinwesen zukunftsfest ist. Damit verringerten sie zukunftsweisend mit jedem Monat mehr die Chance, das die vor uns liegenden gesellschaftlichen Probleme hinreichend gelöst werden könnten, da das Fachkräftereservoir in den nächsten Jahren Monat für Monat eher geringer und nicht größer werden dürfte, sodass man nun eigentlich als verantwortlicher und verantwortungsvoller Politiker alles daransetzen müsste, nun noch die Fachkräfte zu rekrutieren, die man ggf. bald nur umso schwieriger wird rekrutieren können – unabhängig davon, dass ein verantwortungsvoller Politiker den Blick über den eigenen Tellerrand hebt und betrachtet, welche Folgen Verfassungskrisen mit sich bringen können und fast zwangsläufig mit sich bringen. Dazu muss man aktuell nur nach Israel schauen und darf man sich, wenn man nicht mit politischer Amnesie geschlagen ist, gerne die Situationen in bspw. Polen und Ungarn sowie durchaus auch in den USA anschauen, die dazu geführt haben, dass insbesondere in den beiden ersten Staaten die Verfassungkrise das politische Gebäude weiterhin schwer beschädigt hat und dass sie im letzteren latent darauf wartet, wieder frontal in die politische Krise einzumünden. Denn der Sturm auf’s Kapitol liegt gerade erst zweieinhalb Jahre zurück.
Guten Morgen,
wenn nun aber die Besoldungsgesetzgeber sich weiterhin weigern, geltendes Recht anzuerkennen und einen verfassungskonformen Besoldungszustand im Ergebnis der Ignoranz nicht herstellen? Welche Optionen bleiben uns dann, wenn das BVerfG zwar die Legislative kontrolliert, aber eben nicht als Ersatz-Besoldungsgedetzgeber eintritt?
Die käme einem Teufelskreis gleich. Und was Sie, lieber Dr. Schwan, mit einer Verfassungskrise bezeichnen, ist im Endeffekt das Szenario, welches ich befürchte, dass es kommt.
Mir ist zu Ohren gekommen, dass Karlsruhe sich scheut, die Besoldungsverfahren abzuschließen – mit Blick auf die haushaltspolitischen Folgen, die nahezu alle Bundesländer finanziell überfordern werden.
Das Bundesverfassungsgericht wird am Ende im Sinne seines verfassungsrechtlichen Auftrags, sofern die Besoldungsgesetzgeber nicht zuvor zu einer wieder amtsangemessenen Alimentation zurückkehrten, von § 35 BVerfGG Gebrauch machen müssen, was aber weiterhin als eine juristische Maßnahme zur Kontrolle des Besoldungsgesetzgebers zu verstehen sein wird. Der § 35 BVerfGG lautet: „Das Bundesverfassungsgericht kann in seiner Entscheidung bestimmen, wer sie vollstreckt; es kann auch im Einzelfall die Art und Weise der Vollstreckung regeln.“
Damit würde es weiterhin nicht als Ersatzbesoldungsgesetzgeber fungieren, sondern seinem Kontrollauftrag nachkommen. Denn im Sinne des ersten Halbsatzes würde es den jeweiligen Besoldungsgesetzgeber anweisen, die Entscheidung bis zu einem bestimmten Datum mittels einer verfassungskonformen Gesetzgebung zu vollziehen, und darüber hinaus entscheiden, dass nach diesem Datum die Verwaltungsgerichtsbarkeit die Entscheidung zu vollstrecken hat. Zugleich würde es im Sinne seines Kontrollauftrags auf Grundlage des zweiten Halbsatzes höchstwahrscheinlich die Art und Weise der Vollstreckung hinsichtlich der Verwaltungsgerichtsbarkeit regeln und damit weiterhin nicht als Ersatzbesoldungsgesetzgeber fungieren, sondern nach wie vor den Kontrollauftrag vollziehen. Eine ggf. mögliche Art und Weise wäre ggf., dass das Bundesverfassungsgericht über die Mindestalimentation den Ausgangspunkt der Besoldungssystematik bemessen würde, diesen mit einem 10 %igen Sicherheitsaufschlag versehen würde, um dann mittels der prozentualen Besoldungsabstände die jeweiligen Nachzahlungsansprüche der höheren Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen festlegen würde (so könnte, denke ich, zumindest ein gangbarer Weg im Sinne des zweiten Halbsatzes aussehen). Damit würden weder das Bundesverfassungsgericht noch die Verwaltungsgerichtsbarkeit als Ersatzbesoldungsgesetzgeber fungieren, da der Besoldungsgesetzgeber weiterhin jederzeit die Möglichkeit hätte, über eine verfassungskonforme Gesetzgebung die Höhe der Besoldung und Alimentation selbst zu regeln, um damit selbst zur Vollziehung der mit Gesetzeskraft ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu schreiten.
Zugleich bleibt hierbei aber zu beachten, dass die Vollstreckungsanordnung die Ultima Ratio des Bundesverfassungsgerichts ist. Um sie anzuordnen, sind zunächst weiterhin hohe Hürden zu nehmen, soll heißen, wie der Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren bspw. prozedurale Sicherungen zu beachten hat, hat das Bundesverfassungsgericht zu beachten, dass das scharfe Schwert der Vollstreckungsanordnung erst dann gezogen werden kann, wenn im wiederholten Fall konkret und eindeutig hinsichtlich eines Gesetzgebers nachgewiesen ist, dass dieser eine Gesetzgeber hinsichtlich einer verfassungskonformen Gesetzgebung untätig bleibt bzw. nur so handelt, dass es einer Untätigkeit gleichkommt. Entsprechend bereitet das Bundesverfassungsgericht als Folge der länderübergreifenden konzertieren Verfassungsbruchs mit einiger Wahrscheinlichkeit im Moment die Möglichkeit einer Vollstreckungsanordnung vor, denke ich – Stichwort: „verfassungsrechtliches Faustpfand“ –, und liegt es also weiterhin an den Besoldungsgesetzgebern, ihr zu entgehen. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit dürfte sie bereits in der übernächsten Entscheidung hinsichtlich eines konkreten Besoldungsgesetzgebers gefällt werden (können).
Und schließlich halte ich die Sichtweise des geschätzten Kollegen Steins eines abgekarteten Spiels für sachlich falsch: Denn das Bundesverfassungsgericht hat seit 2012 den weiten Entscheidungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers immer weiter und also ihn mittlerweile empfindlich eingeschränkt und also 2012, 2015 zweimal, 2017, 2018 und 2020 jeweils Besoldungsgesetzgeber mit Gesetzeskraft dazu verpflichtet, ihre Gesetzgebung hinreichend zu verändern, was diese gleichfalls auch getan haben, um jedoch allesamt weiterhin nicht das Besoldungsniveau auf die Höhe einzustellen, die seit 2020 als ersichtlich verfassungskonform zu betrachten ist (bzw. dessen Unterschreitung seitdem als verfassungswidrig erkennbar ist). Denn insbesondere hat es 2020 eine sehr weitgehende Regelung zum Mindestabstandsgebot vollzogen. Wieso hätte es all das tun sollen, wenn es nicht das wiederholt von ihm in den Mittelpunkt gerückte Ziel verfolgte, die Qualität der öffentlichen Verwaltung zu erhalten, sondern wenn es ihm eigentlich um ein abgekartetes Spiel ginge? Zugleich wird es in seiner Rechtsprechung die Haushaltspolitik des Gesetzgebers kaum tiefergehend in den Blick nehmen, denke ich; denn auch diese liegt voll und ganz in deren Hand. Sie könnten jederzeit die Schuldenbremse wieder einhalten, indem sie eine umfassende Einsparungspolitik vollziehen würden, die alle Betroffenen gleichheitsgerecht treffen würde, worauf sie das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung regelmäßig hinweist.
Insgesamt ist dabei weiterhin zu beachten, dass zwischen der verwaltungs- und verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung deutliche prinzipielle Unterschiede vorhanden sind, die mit dazu führen, dass die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung wiederkehrend eine gehörige Zeit in Anspruch nimmt – insbesondere wenn sie einem Rechtsprechungswandel unterliegt, die zu einer gänzlich neuen Dogmatik führt, wie das hinsichtlich der Besoldungsrechtsprechung der Fall ist. Das Bundesverfassungsgericht hat seit 2012 in seitdem sechs Entscheidungen den weiten Entscheidungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers bereits deutlich eingeschränkt, und zwar ggf. auch für spätere Abgeordnete, die es heute noch gar nicht sind, da sie heute ggf. noch nicht auf der Welt sind, so wie die meisten von uns bspw. 1958 noch nicht auf der Welt waren, als es eine maßgebliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldungsgesetzgebung gefällt hat, an die die Besoldungsgesetzgeber bis heute weiterhin gebunden sind.
Es ist zugleich zwar nachvollziehbar, dass das individuelle Empfinden einem sagt, die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung müsste schneller vonstatten gehen. Das ist aber juristisch nicht realistisch, da das Bundesverfassungsgericht in konkreten Normenkontrollverfahren die höchste Instanz ist, die mit ihren Entscheidungen Recht setzt und damit die Möglichkeiten zukünftiger Gesetzgebung ggf. deutlich beschränkt, und zwar ggf. auf Jahrhunderte, da unsere Verfassung auf Ewigkeit angelegt ist. Auch hier liegt folglich die Verantwortung für den permanenten Verfassungsbruch im Besoldungsrecht ausschließlich bei den Gesetzgebern. Sie kehren in verfassungsrechtlich völlig unverantwortlicher Art und Weise wider besseren Willens nicht auf den Boden der Verfassung zurück und zwingen dadurch das Bundesverfassungsgericht dazu, im Sinne unserer Rechtsordnung und also im Rahmen der Verfassung den langwierigen Weg ggf. bis zur Vollstreckungsanordnung zu gehen, der eben in einigen Entscheidungen erst vorbereitet werden muss, bevor er wirklich vollzogen und eine Vollstreckunganordnung erlassen werden kann.
Wer von ihm verlangte, dass es schneller handeln sollte, verlangte ihm ggf. ab, dass es am Ende kaum anders handelte als die Besoldungsgesetzgeber, indem es nicht den Weg des in den letzten über siebzig Jahren gewachsenen Verfassungsrechts ginge, sondern sich ebenfalls über die einen Rechtsstaat ausmachende Rechtskontinuität hinwegsetzte. Das Verhalten der politischen Parteien und sämtlicher dafür Verantwortung tragenden Abgeordneten ist völlig unverantwortlich, da sie sehenden Auges und also gezielt ihre Politik auf die Verfassungskrise hin anlegen – wer dafür dem Bundesverfassungsgericht die Verantwortung geben wollte, unterstützt sie ungewollt genau in dem, worum es mir in dem aktuellen Beitrag auch geht: in der politischen Verschleierung des permanenten Verfassungsbruchs. Die Rückkehr zu einer wieder dauerhaft amtsangemessenen Alimentation wird am Ende eine politische sein und keine juristische. Die Verwaltungsgerichte kontrollieren die exekutive und das Bundesverfassungsgericht kontrolliert die legislative Gewalt. Der politische Prozess zur Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation ist Aufgabe des legislativen Gewalt, nicht der judikativen.
Guten Morgen ! Fast konform > Henkel war ne Pfeife und hätte er seinen politischen Auftrag Ernst genommen und einen A…. in der Hose gehabt, so hätte er sich mit dem Wowereit angelegt bis sich die Balke biegen… Bei Wegner und Evers bin ich wieder bei meinem Lieblingsthema : Geduld ! Jahrelange Misswirtschaft kann man nicht in 4-5 Monaten aufarbeiten, dafür ist die Stadt ganz einfach zu sehr runter gewirtschaftet worden. Obwohl, wie bekannt, auch bei mir die Zeit drängt, möchte ich den Herrschaften gerne 5-6 Monate Zeit einräumen um 1. die Tarifverhandlungen abzuwarten und 2. deren Fahrplan zu sehen wie die Angleichung von statten gehen soll ! Wobei ich irgendwie das Gefühl nicht loswerde, dass gerade dem Evers nicht immer die korrekten Zahlen vorliegen….. Und sorry : vom BVerfG erwarte ich NICHTS, gar NICHTS !!! Für ihre Leidgenossen die Herrschaften Richter und Staatsanwälte sind sie in der Lage zügig Urteile zu fällen, für die A – Besoldung kommt NICHTS ! Wieviel Jahre warten wir hier schon ??? Wieviel Jahre lieber Fragender bist du noch bereit zu warten ??? Dann wird ein Richter krank, der nächste geht in Pension, bla bla bla, dass ist mE ein abgekartetes Spiel zwischen Legislatur und Judikatur…. by the way > ich habe mir mal die Mühe gemacht pauschal zusammen zu rechnen wie viel Euro mir in den letzten 22 Jahren „gestohlen“ wurden, dies beinhaltet : gestrichenes Urlaubsgeld, gestrichenes oder nur minimal ausbezahltes Weihnachtsgeld, die Zuschläge für DuZ etc. und natürlich die mangelhafte Besoldung…. großzügig für den Senat gerechnet komme ich auf ca 120.000 Euro was einem jährlichen Verlust von ca. 5500 Euro gleichkommt ! Und die da oben wollen mir noch was erzählen ?
Ich bin ehrlich gesagt gar nicht bereit, weitete Jahre zu warten.
Meines Erachtens muss nun seitens der Rechtssprechung klar und deutlich formuliert werden, was Recht und Unrecht ist. Die Verfahren dauern viel zu lange. Hier müssen endlich die Beschlüsse gefasst werden, die uns die Möglichkeit einräumen, die Besoldungsgesetzgeber zu zwingen, uns ordnungsgemäß zu alimentieren.
Bisher ist eben nichts entschieden worden. Und mit dem Verweis auf ein laufendes Verfahren sitzen die Verantwortlichen alles fein weiter aus. Und sämtliche Verwaltungsgerichte harren eben auch mit Blick nach Südwesten aus.
Angesichts der Verfahrensdauer ist von einem wirksamen Rechtsschutz nichts zu spüren.
Und selbst wenn der neue Berlinee Senat seiner Verantwortung nicht gerecht wird. Welches Schlussfolgerungen ergeben sich daraus? Wem soll man politisch noch vertrauen? Schau in sie Bundesländer… alle Parteien, von Linkspartei bis CDU, sind irgendwo in Regierungsverantwortung. Und nirgens wird der Verfassungsbruch beseitigt. Also bliebe nur die Alternative, die bekanntlich lediglich Oppositionspartei ist. Doch wird diese es besser machen?
Ergo schwindet selbst innerhalb der Beamtenschaft das Vertrauen in unser System und die Politikverdrossemheit wächst. Und das ist gefährlich.
Weitere Versprechungen und weiter wird die Verfassung gebrochen, bzw. das BVersG in seiner bisherigen Rechtsprechung in Bezug auf die Richterbesoldung, die auch auf die A-Besoldung anzuwenden ist, ignoriert.
Der neue Senat setzt den Rechtsbruch einfach weiter fort. Eine Schande für die Demokratie, auch unter Kai Wegner!
https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-als-attraktiver-arbeitgeber-senat-plant-anhebung-der-gehalter-nur-fur-beamtete-landesbeschaftigte-10235593.html
Sehe ich nicht so.
Es sind im Endeffekt zwei verschiedene Paar Schuhe.
Die Kritik, dass weiter auf einen Beschluss des BVerfG zur Berliner A-Besoldung gewartet wird, anstatt sofort zu handeln, ist mehr als berechtigt.
Aber immerhin plant der jetzige CDU-geführte Senat eine sukzessive Anhebung der Beamtenbesoldung auf Bundesniveau. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Man darf nicht vergessen, dass die Berliner Besoldung vom Sparsenat des Sonnenkönigs von der übrigen Besoldungsentwicklung abgekoppelt wurde. Da gibt es noch Nachholbedarf.
Niedlich ist ja die Kritik der Grünen, die bisher den Finanzsenator gestellt hatten und nun vorwerfen, dass die Landesbediensteten ungerecht entlohnt werden würden, da die Löhne der Tarifangestellten nicht auf Bundesniveau angehoben werden sollen. Haha… hätte man alles längst erledigt haben können, als man in Regierungsverantwortung . Nein… Nun wird der Versuch unternommen, Zwietracht unter Beamten und Angestellten zu schüren.
Shame on you, Grüne. Ganz schlechter Stil.
Lieber Herr Dr. Schwan, bitte Nichts für Ungut ! Meine Anmerkung war bestimmt unpassend und ich möchte mich dafür entschuldigen. Aus dem Kontext heraus spiegelt diese Bemerkung allerdings meinen „inneren Frust“ über unseren „Unrechtstaat“ wider. Vielleicht beziehe ich in meinen Sätzen zu viele politische Dinge mit ein und pauschalisiere eventuell zu stark. Das werde ich zukünftig versuchen zu vermeiden. Insofern > es ist doch total gerecht wenn ein Kollege in BW oder Thüringen oder Bayern oder SH mit seinem dienstlichen Daimler-Kombi über die Dörfer fährt, dafür aber besser besoldet wird, als ein Kollege der in Berlin täglich den Allerwertesten in Brennpunktsituationen hinhält ! Insofern > es ist doch total gerecht wenn in manchen Bundesländern eine „Freie Heilfürsorge“ gewährt wird, in anderen Bundesländern aber wiederum nicht ! Detailliert könnte ich noch auf marode Objekte, auf einen hoch ausgestatteten Fuhrpark, auf stattfindende Einsätze von Bundespolizisten und Landespolzisten ( Seite an Seite mit unterschiedlicher Besoldung ) usw usw usw eingehen, nein das würde hier den Rahmen sprengen….. Man darf sich nochmals ausdrücklich für die damalige Föderalismusreform bei unseren Politikern bedanken ! Um es kurz zu machen : sorry meine Geduld ist am Ende ! Dieser Flickenteppich mit Versprechungen von in die Kamera lächelnden, heuchlerischen Politikern hat meine Aufmerksamkeit nicht mehr verdient….. ich habe fertisch
Hallo Thomas,
ich sehe es im Kern, wie du es beschreibst.
Allerdings würde ich dringend vermeiden, die Tätigkeit von Kollegen in anderen Bundesländern zu missbilligen bzw. weniger wertzuschätzen.
Auch die Kollegen in dünn besiedelten Landkreisen machen ihre Arbeit vernünftig und sind es wert, ordnungsgemäß bezahlt zu werden. Im Gegensatz zu Berlin sind diese Kollegen in brenzligen Situationen oftmals auf sich allein gestellt und können nicht erwarten, innerhalb weniger Minuten Unterstützung zu erhalten.
Genauso ist es tunlichst zu unterlassen, Beamte gegen Angestellte auszuspielen.
Im Ergebnis spielt man damit nur der Politik in die Hände, die nämlich nach Gutdünken und Kassenlage bezahlt, während die Politiker sich selbst stets das Maximale genehmigen – und zwar in rekordverdächtig schnellen Gesetzgebungsverfahren.
Uneinigkeit und Zerstrittenheit haben die Arbeitnehmer in ihren Positionen immer geschwächt.
Die Föderalismusreform ist die Wurzel allen Übels und zeugt von der Kurzsichtigkeit der Politik, da sie nur in Legislaturperioden denkt.
Die bundeseinheitliche Besoldung wurde einst eingeführt, da die Qualität des öD nicht mehr gegeben war und die finanzstarken Bundesländer die besten Köpfe abwarben. Die finanzschwachen Bundesländer hatten das Nachsehen.
Es war vorherzusehen, wie sich der öD seit Mitte der 2000er Jahre entwickeln wird.
Hinzu kommt ein eklatanter Fachkräftemangel bei gleichzeitig zunehmenden Sozialleistungen, sodass es sich für viele bei Berücksichtung der Steuer- und Abgabenlast sich nicht mehr zu lohnen scheint, arbeiten zu gehen.
Und der öD steht in Konkurrenz zur Wirtschaft, die guten Köpfen eben mehr Anreizen bieten kann. Während die besten Absolventen dann lieber an Bord des Katarmaran der freien Wirtschaft gehen, nehmen die verbliebenen Absolventen eben im Ruderboot des öD Platz. Und wer es nach 10 bis 15 Jahren in der freien Wirtschaft nicht mehr aushält, macht es sich als Quereinsteiger im öD bequem.
Nur fehlen eben dann die guten Leute an der Basis.
Es ist wahrhaftig ein Teufelskreis. Und wir sind eben die Leidtragenden, denen ein mittlerer fünfstelliger EUR-Betrag vorenthalten wurde. Die betrifft die generelle Besoldung als auch die Beförderungsoptionen und die damit einst verbundenen Wartezeiten von 10 bis 15 Jahren, ehe man „dran war“.
Und gerade die älteren Beamten mussten sich mächtig ins Zeug legen, um die Einstellungstest zu schaffen. Was wurde man damals kritisch beäugt.
Und heute… genommen werden muss nahezu jeder und jede, die sich bewerben, damit man überhaupt die Einstellungszahlen erreicht.
Alles gut Fragender…. man kann gewisse Aussagen von mir auch leider falsch interpretieren ! Mein Geschriebenes sollte niemals darauf hinzielen, die Arbeit der Kollegen in den ländlichen Gebieten zu missbilligen, sondern sollte ein mal wieder mehr oder weniger darauf verweisen wie es in Deutschland insgesamt gehandhabt wird, nämlich ungerecht ! Ich gönne jedem das Maximale, nur möchte ich dann auch gerne dazugehören…. Und auch den Mitarbeitern von GEF bzw. vom ZOS gönne ich das Maximale, zumal ich in diesem Bereich viele Jahre tätig war und vollen Respekt für die Kollegen mitbringe. Ich schrieb : „Es geht auch anders“ ! Das kann man so aber auch anders interpretieren….
Lieber Kollege Stein, Sie müssen sich nicht entschuldigen; denn wie gesagt, erstens kann ich – denke ich – Ihre Empfindungen gut nachvollziehen und zweitens haben Sie im wahrsten Sinn des Wortes jedes Recht dazu, so zu empfinden, da Ihnen von Ihrem Dienstherrn zielgerichtet seit mindestens 15 Jahren eine amtsangemessene Alimentation vorenthalten wird und weil, wie nun gerade wieder die CDU eindrucksvoll beweist, keine der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien irgendein wirkliches Interesse an der Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation hat, wozu der Gesetzgeber von Verfassungs wegen verpflichtet ist und wozu ihn das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich des Mindestabstandsgebots sowie mit Gesetzeskraft hinsichtlich der R-Besoldung unmissverständlich mit seiner letzten Entscheidung verpflichtet hat. Die Berliner CDU beweist gerade wieder, dass es ihr mit dem, was sie vor der Wahl zum Besten gegeben hat, ausschließlich um Wahlkampfgetöse gegangen ist. Als staatstragend darf man entsprechendes Handeln wohl nicht unbedingt betrachten. Als ewige Wiederkehr des Gleichen wurde so und wird so weiterhin das Vertrauen in die Regierenden zerstört und damit zugleich Hand an unsere Rechtsordnung gelegt.
Entsprechend war auch mein abschließendes Zitat gemeint, auf das Sie, denke ich, ärgerlich reagiert haben, weil eventuell nicht klargeworden ist, worauf ich im Abschluss meines Kommentars hinauswollte: Das „Wehret den Anfängen“ bezog sich nicht auf den länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruch – denn hier ist nicht der Anfang, sondern bereits das Ende der Fahnenstange erreicht. Geht es nun über die Fahnenstange hinaus, indem als letzter der Besoldungsgesetzgeber der Bund ebenfalls die bereits seit 2021 zielgerichtet von ihm vollzogene Verlängerung der Politik des kontinuierten Verfassungsbruchs nun mit dem von mir betrachteten Gesetz aktiv fortsetzte, dürften wir in die von Ulrich Battis betonte Verfassungskrise einschwenken, also in eine neue Phase der Kontinuität des hinsichtlich der Besoldungsgesetzgebung in allen Rechtkreisen sich weiterhin vollziehenden permanenten Verfasssungsbruchs. Das „Wehret den Anfängen“ meinte also den Anfang der Verfassungskrise und nicht den Anfang des seit spätestens 2008 in allen Rechtkreisen vollzogenen und seitdem kontinuierten Verfassungsbruchs. Der Bundesgesetzgeber sollte sich also seiner nun besonderen Verantwortung bewusst sein, wobei das, was derzeit aus dem BMI kommt, wohl eher nicht dazu angetan sein sollte, den Glauben daran zurückzugeben, dass sich dort gerade ein entsprechendes Verantwortungsbewusstsein entwickeln würde.
https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-objektschuetzer-der-berliner-polizei-erhalten-mehr-lohn-100.html
Geht auch anders… !!!
Hey Torsten, vielen Dank für Deine immense Arbeit und dass Du nicht locker lässt. Vermutlich wird aber eine Entscheidung des EuGH auch eine nicht unerhebliche Zeit in Anspruch nehmen… eventuell kommt ja vorher das BVerfG mal dazu, die in diesem Jahr angekündigten Verfahren zu entscheiden. Ob das dann das Land Berlin dazu bewegt, seine verfassungswidrigen Handlungen einzustellen, bezweifle ich jedoch mittlerweile.
Schauen wir mal… alles Gute, André
Hey André, hab Dank für Deine Worte. Was Du zu Berlin schreibst, liegt leider kurzfristig auf der Hand und wird dem Land mittelfristig jedoch vor die Füße fallen. Sobald wieder etwas mehr Zeit vorhanden ist, wird sich die Berliner Entwicklung der letzten Zeit hier mal ein wenig genauer angeschaut werden. Ich kann eure Enttäuschung weiterhin gut verstehen, dass es uns letztes Jahr nicht gelungen ist, das Bundesverfassungsgericht sachlich davon zu überzeugen, die anhängige Entscheidung über die Berliner A-Besoldung in die anstehenden Entscheidungen mit aufzunehmen. Wenn sich allerdings das bewahrheiten sollte, was ich hinsichtlich Niedersachsens und Schleswig-Holsteins mit dem inhaltlich nicht ganz glücklichen Begriff des „verfassungsrechtlichen Faustpfands“ zu beschreiben versucht habe (und was mit erklären könnte, wieso die Berliner A-Besoldung in den angekündigten Entscheidungen ausgeklammert bleibt), dann dürfte das mittelbare Auswirkungen auch auf die Politik im Abgeordnetenhaus haben, wobei zu vermuten ist, dass sie sich auch diesbezüglich hinsichtlich ihrer Besoldungsgesetzgebung als unfähig zeigen wird, öffentlich einen klaren Standpunkt zu ergreifen, und dass sie also über taktisches Lavieren weiterhin nicht hinauskommen dürfte. Der Qualitätsverlust im Besoldungsrecht, der das gesamte Abgeordnetenhaus erfasst und fest im Griff zu haben scheint, wirft ein bezeichnendes Schlaglicht auf eine politische Verantwortungslosigkeit, die am Ende womöglich nur noch durch eine Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG zu bändigen sein könnte. Wenn Politik sich nur noch als Fassade zeigt, wie sich das in der Besoldungsgesetzgebung des Abgeordnetenhaus weiterhin so offenbart, dann muss man sich nicht wundern, wenn sich zunehmend Wählerinnen und Wähler von ihr abwenden. Dem Qualitätsverlust im Besoldungsrecht geht der Qualitätsverfall in der politischen Arbeit voraus.
@ Fragender
Ich kann das, was Sie schreiben, gut verstehen: Wenn man wiederkehrend so vom eigenen Dienstherrn verschaukelt wird, dann ist es irgendwann recht wahrscheinlich, dass da etwas in einem zerbricht. In einem können Sie sich aber sicher sein, nämlich dass das Bundesverfassungsgericht insbesondere die Entwicklungen in und Entscheidungen der Berliner Politik genau beobachtet; denn nicht umsonst hat Karlsruhe den Berliner Besoldungsgesetzgeber mit seiner letzten Entscheidung unmissverständlich dazu verpflichtet, die Grundgehaltssätze in der Besoldungsordnung R für den Zeitraum von 2009 bis 2015 in einem hinreichenden Rahmen anzuheben, sodass der Dienstherr damit zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückgekehrt wäre. Wenn aber die dafür notwendigen Grundgehaltssätze selbst im Jahr 2023 höchstwahrscheinlich weiterhin nicht zu dem Besoldungsniveau führen, dass schon 2015 in der Besoldungsordnung R hätte erreicht werden müssen, dann darf man davon ausgehen, dass hier eine weiterhin gezielte Missachtung der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu identifizieren ist. Und darauf wird das Bundesverfassungsgericht in nicht mehr allzu langer Zeit reagieren, da es Teil seines verfassungsrechlichen Auftrags ist, zu kontrollieren, ob seine mit Gesetzeskraft erlassene Rechtsprechung sachgerecht befolgt wird. Was mit einiger Wahrscheinlichkeit die meisten, wenn nicht alle 17 Besoldungsgesetzgeber und augenscheinlich ganz sicherlich das Berliner Abgeordnetenhaus geflissentlich verdrängen, ist, dass mit einer ausgeformten Dogmatik die Karlsruher Entscheidungen im Anschluss schneller erfolgen können. Insofern dürfte man für die Berliner Politik befürchten, dass sie in den letzten drei Jahren hinsichtlich unseres Themas Zeit verschwendet hat, die ihr zukünftig eventuell fehlen wird. So, wie sich die Politik des Abgeordnetenhauses in den letzten drei Jahren bewegt hat, balanciert sie offensichtlich schon lange nicht mehr auf einem Drahtseil (was sie ggf. glaubt zu tun), sondern befindet sich bereits seit geraumer Zeit im freien Fall, ohne dass sie sich dabei wohl als fähig erweist, das zu realisieren. „Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren.“
Herzlichen Dank, lieber Dr. Schwan. Ihre Worte muntern zwar auf bzw. geben Zuversicht.
Dennoch befürchte ich ein Szenario, welches die Mehrheit der Gesellschaft vermutlich nicht mal ansatzweise kommen sieht.
Wenn sich die Politik, und ich glaube Ihren Worten, bereits im freien Fall befindet, der Rechtsstaat angesichts der Missachtung von gesprochenen Recht zunehmend erodiert, die politischen Ränder stärker werden, da immer mehr Menschen den Glauben an einen funktionierende Rechsstaat verloren haben, ist zu befürchten, dass unsere prinzipiell sehr gute und verteidigungswürdige Demokratie dem Untergang geweiht ist.
Wer soll die Werte unseres Grundgesetzes verteidigen, wenn selbst wir Beamte bei Polizei und Justiz jahrzehntelang hingehalten werden und sich die Zweifel mehren, dass die Grundsätze der Gewaltenteilung gelten und Bestand haben.
Es ist gelinde gesagt erschütternd, wie die Politik die Werte unserer Demokratie grob fahrlässig aufs Spiel setzt. Schon alleine deswegen muss Karlsruhe diesem Treiben endlich ein Ende setzen.
Wie Herr Gorbatschow im Herbst 1989 bereits mahnte:
„Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.“
Die, die er zur Einsicht zu bekehren versuchte, ignorierten seine Mahnung.
Der Rest ist Geschichte.
Lieber Fragender,
insgesamt könnte unser Rechtsstaat vonseiten der Legislative zwar besser gestellt sein, insbesondere, weil sich die verabschiedeten Gesetze vielfach als zu kleinteilig herausstellen und darüber hinaus wiederkehrend zu schnell verfasst werden, was mit dazu führt, dass solche Gesetze dann handwerklich schlecht gemacht sind, unabhängig davon, dass auch die Gesetzgebung (wie auch anders) interessenorientiert ist und man in manchen Themengebieten das Gefühl nicht loswird, dass die einzelnen Parteien verschiedentlich gerne stärker das Große und Ganze in den Blick nehmen dürften; zugleich steht es um ihn zum Glück – insbesondere im Vergleich mit nicht wenig anderen Staaten – mit einem verfassungstreuen Rechtswesen und einer entsprechenden öffentlichen Verwaltung nicht ganz schlecht (unabhängig davon, dass beide auch als Folge der Besoldungsgesetzgebung unter einem deutlichen Nachwuchsmangel leiden, was zu Qualitätsverlusten führen muss), und zwar das verleichsweise nur umso mehr, als dass sich überall in der Welt die Verfassungsgerichtsbarkeit unter Druck zeigt, während das Bundesverfassungsgericht in der Bundesrepublik von allen Seiten als maßgebliche Autorität anerkannt wird. Das ist in gesellschaftlich vielfach krisenhaften Zeiten nicht selbstverständlich und gerade wir Beamte müssen mit dafür sorgen, dass dem so bleibt, was der Hauptgrund ist, wieso ich mich mit dem Thema recht zeitintensiv beschäftige: Als Bürger möchte ich, dass unsere freiheitlich-liberale Gesellschaft erhalten bleibt, in der vieles zwar nicht zum Besten steht, die aber eben im Vergleich zu vielen anderen Staaten in der Welt das Leben und die Freiheit des einzelnen besser schützt und ihn folglich sich entfalten lässt und nicht bedrängt, wie man es staatlicherseits vielfach in der Welt beobachten kann.
Von daher sehe ich auch unsere Politik und auch nicht die des Abgeordnetenhauses als generell im freien Fall an – wobei die Berliner Politik aus ihrer historischen Gewordenheit von außen betrachtet einen wiederkehrend nicht selten etwas ballerinahaften Eindruck macht -; allerdings befinden wir uns m.E. hinsichtlich des Besoldungsrechts in allen 17 Rechtskreisen in einer weitgehend starken Krise, die ihre Ursache in dem länderübergreifenden konzertierten Verfassungsbruch findet, den die Dienstherrn quer durch alle Parteien wissentlich und willentlich, also zielgerichtet, betreiben. Das führt für die einzelne Kollegin und den einzelnen Kollegen zu wiederkehrend unhaltbaren Zuständen, weil es ihnen ihr grundrechtsgleiches Recht auf eine amtsangemessene Alimentation nimmt, was nicht zu akzeptieren ist, und muss dauerhaft zu einer schweren Beschädigung unseres Rechtsstaats führen, da damit Hand an das Rechtswesen und die öffentliche Verwaltung gelegt wird. Nicht umsonst betrachtet Prof. Battis uns auf den Weg hin zu einer Verfassungskrise – und diesen Weg haben wir nicht erst gerade zu beschreiten begonnen, sondern sind in ihm bereits recht weit vorangeschritten. Höchstwahrscheinlich dürfte sie spätestens dann da sein, wenn mit dem Bund der letzte der 17 Besoldungsgesetzgeber seit dem Mai 2020 eine gezielt verfassungswidrige Gesetzgebung umsetzte (die Gesetzgebung aus dem Jahr 2021 kann man ggf. wegen der vom BMI gemachten Zusagen als noch verfassungskonform betrachten, zu diesem Schluss sollte seinerzeit zumindest das Bundespräsidialamt gekommen sein). Auch und gerade deshalb habe ich mich veranlasst gesehen, den Beitrag zu verfassen, als dessen Folge wir hier schreiben.
Die Folgen jener Krise wären heute unabsehbar – sie müssten aber die Erosion unseres Rechtsstaats deutlich vorantreiben, so wie das die Präsidentin des Hamburger Oberverwaltungsgerichts schlüssig darlegt. Entsrechend können wir in Anbetracht dessen, dass sich die Verfassungsgerichtsbarkeit in vielen Staaten unter Druck zeigt, keine Politiker gebrauchen, die so unverantwortlich handeln und gezielten Blicks im Besoldungsrecht das Bundesverfassungsgericht beschädigen. Und in Anbetracht der recht stark krisenhaften Zeiten können wir gleichfalls keine Politiker gebrauchen, die den Öffentlichen Dienst beschädigen, indem sie den Beamten als wichtige Garanten der öffentlichen Ordnung ihre Rechte nehmen. Denn ein solches Handeln erweist sich m.E. als so unverantwortlich wie kurzsichtig zugleich.
In diesem Sinne sehe ich nicht gleich die ganze Politik des Berliner Abgeordnetenhauses im freien Fall, sondern „nur“ die hinsichtlich der Besoldungsgesetzgebung. Entsprechend gilt auch hier: „Wehret den Anfängen! Zu spät wird die Medizin bereitet, wenn Übel durch langes Zögern erstarkt sind“.
Lieber Herr Dr. Schwan ! Mit Interesse habe ich Ihre letzten Beiträge verfolgt. Vielen Dank für diese interessanten Informationen und Sichtweisen. Und ich würde Ihnen gerne mitteilen, dass ich Ihre Geduld mit diesem Staat, mit diesen Bundesregierungen der letzten 20 Jahre, mit diesen Politikern, mit den Politikern in Berlin der letzten 25 Jahre und der deutschlandweiten Judikatur, bemerkenswert finde ! Um es schnell auf den Punkt zu bringen : meine Geduld ist abgelaufen ! Meine Lebenszeit ( im nächsten Jahr werde ich 65 ) neigt sich auch ganz ganz langsam dem Ende entgegen und ich wünsche mir seit Jahren nur Eines : GERECHTIGKEIT ! Angetreten bin ich in den 80er Jahren voller Euphorie um für RECHT und GERECHTIGKEIT einzutreten. Ich bin guter Hoffnung, dass es mir gelungen ist. Denke ich an die heutige Situation, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich – und ich meine hier zunächst nur das Thema Beamtenbesoldung in Deutschland – komplett das Vertrauen in diesen Staat verloren habe. Und das trifft betrifft leider alle drei Gewalten. Seit JAHREN reden wir uns hier die Köpfe heiß, seit Jahren bittet irgendein daher Gekommener um Geduld, seit Jahren wird gesagt : aber jetzt in diesem Jahr fällt eine Entscheidung….. Nein, sie fällt nicht. Und warum : weil da oben niemand einen Arsch in der Hose hat und mit der Faust auf den Tisch haut. Sorry, es tut mir leid, unser Land geht den Bach runter, wirtschaftlich, im Beamtentum, im Gesundheitswesen usw usw ! Was musste ich in den letzten Wochen immer wieder hören ? Hilfe uns rennen die Wähler weg, oh Gott ein Aufschrei der etablierten Politiker….. Wir brauchen mehr Bürgernähe, ich lache mich schlapp…. „Wehret den Anfängen“ sorry meine Geduld ist am Ende ich habe keine Kraft mehr zu kämpfen….
Lieber Kollege Stein,
zunächst einmal kann ich Ihr Empfinden als langjähriger Personalrat hier in Niedersachsen gut nachvollziehen, da nicht wenige meiner Kolleginnen und Kollegen sich von ihrem Dienstherrn genauso wenig wertschätzend behandelt wissen, wie Sie das beschreiben. Das ist übrigens einer der zentralen Gründe dafür, dass ich recht viel Zeit darauf verwende, die Missstände in möglichst allen 17 Rechtskreisen offenzulegen und daran mitzuarbeiten, dass sich etwas ändert. Dass ich dabei als irgendein daher Gekommener, der ich offensichtlich für Sie bin und der Sie allerdings nicht um Geduld gebeten, sondern wie Sie nur seine Sicht auf die Dinge dargelegt hat und sich darüber hinaus nicht daran erinnern kann, jemals behauptet zu haben, dass in diesem oder einem der vergangenen Jahre nun die Entscheidung hinsichtlich Berlins gefällt werden würde, offensichtlich mein Gastrecht falsch genutzt habe, ist hoffentlich verzeihbar. Nach meiner Lebens- und Arbeitserfahrung ändern sich aber nun einmal Missstände zumeist eher, wenn man geduldig gegen sie anarbeitet. Und Geduld, die ich nicht Ihnen, sondern mir abverlange, bedeutet nicht Billigung von Unrecht – ich denke, das sollte aus dem, was ich auch hier unter der Berliner-Besoldung regelmäßig schreibe, ersichtlich sein -, sondern ist für mich (und das mag zum Glück jeder Mensch anders empfinden, da wir nun einmal Individuen sind) die Voraussetzung, um die Arbeit am Recht weiter fortsetzen zu können, und zwar das in eigentlich jeder der getätigten Arbeiten von ihrem Beginn an unter der Gewissheit, dass es Arbeit an einem Fass ohne Boden ist: also ggf. nur eine große Verschwendung eigener Lebenszeit. Ohne Geduld hätte ich den Bettel schon lange hingeworfen.
Wenn es sich auch recht kompliziert lesen lässt… Die Ausführungen legen ein weiteres Mal dar, dass der Besoldungsgesetzgeber trotz eklatanten Personalmangels im öD immer noch nicht gewillt ist, seine Beamtenschaft verfassungskonform zu bezahlen.
Auch wenn wir im Recht sind… was nützt es, wenn das BVerfG nicht entscheidet und noch klarere Vorgaben formuliert. Der 7. Monat des Jahres 2023 ist bald zu Ende. Und aus Karlsruhe war hinsichtlich der drei Besoldungsverfahren bisher nichts zu vernehmen.
Ebenso ist es eine Farce, dass die Bundesbeamten erst ganze sechs Monate nach dem Tarifabschluss eine Zahlung erhalten werden. Bekanntlich sind Gesetze über die Anpassung von Abgeordnetendiäten innerhalb von wenigen Tagen beschluss- und mehrheitsfähig.
Dieses Aussitzen ist einfach nur erbärmlich.
Ich kann Deinen Ärger gut verstehen, Fragender, und er ist hinsichtlich der Besoldungsgesetzgeber mehr als berechtigt, weshalb ich im Titel von einer „Verschleierung“ spreche, um in dem Einleitungstext, der zu der Verlinkung hinführt, jenen Prozess der Verschleierung noch einmal offenzulegen: Es ist offensichtlich, dass das BMI die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wissentlich und willentlich und also zielgerichtet missachtet und damit mit allen Konsequenzen für den einzelnen Bundesbeamten und für unser Gemeinwesen das in Kauf nimmt und mehr und mehr mit herbeiführt, was Prof. Battis in seiner gutachterlichen Stellungnahme im sächsischen Gesetzgebungsverfahren darlegt. Sachlich gibt es dafür keine Rechtfertigung: Wer die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gezielt und dabei in einem zunehmend extremen Maße missachtet, stellt sich außerhalb unserer Rechtsordnung und muss sich deshalb an entscheidender Stelle als mitverantwortlich betrachten lassen, wenn die Rechtstreue in unserem Land leidet und sich also in den letzten Jahre offensichtlich nicht kleiner werdende Teile der Gesellschaft ebenfalls von unserer Rechtsordnung entfernen. Die Präsidentin des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts hat das 2020 schlüssig auf den Punkt gebracht, um dabei zugleich präzise auf die Rolle der Justiz zurückzukommen:
„Dass in der Vergangenheit verwaltungsgerichtliche Entscheidungen durch die Exekutive nicht umgesetzt wurden, macht mich nachdenklich. Dies berührt die Grundfesten unseres Rechtsstaates. Es ist wichtig für uns alle, für unser gesellschaftliches Zusammenleben, dass die Regeln des Rechtsstaates von allen Beteiligten befolgt werden. Zum zweiten Teil ihrer Frage: Es ist nicht Aufgabe der Justiz, nach Stimmungslagen zu urteilen, sondern nach Recht und Gesetz. Die Justiz kann und darf ihr Fähnlein nicht in den Wind von Meinungen hängen. Meine Hoffnung ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die darin liegende Unabhängigkeit der Gerichte zu schätzen wissen.“ (https://www.welt.de/regionales/hamburg/article213096684/Hamburger-Gerichtspraesidentin-Gross-Justiz-urteilt-nicht-nach-Stimmungen.html)
Entsprechend dem Zitat würde ich das Bundesverfassungsgericht von der Kritik ausnehmen, die ich als nachvollziehbar verstehe, aber als sachlich nicht berechtigt. Denn es muss mit den Mitteln des Rechts versuchen, die 17 Besoldungsgesetzgeber wieder dazu zu bringen, hinsichtlich der Besoldungsgesetzgeber wieder auf den Boden des Grundgesetzes zurückzukehren, ohne dass es irgendeine Verantwortung dafür trägt, dass diese Besoldungsgesetzgeber zielgerichtet seine Rechtsprechung missachten – eine Situation, die unsere Verfassung in dieser extremen Form nicht vorsieht. Nicht umsonst wendet sich nun das VG Gießen an den EuGH, weil es für sich selbst nicht entscheiden kann, ob die eigene richterliche Unabhängigkeit noch gewährleistet ist. Denn das dürfte mit einer nicht geringen Wahrscheinlichkeit eine der Folgen der Missachtung der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung durch die Besoldungsgesetzgeber sein, dass nämlich damit die richterliche Unabhängigkeit in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Genau das wird der EuGH nun betrachten müssen.
Zu der das Bundesverfassungsgericht leitenden Motivation findet sich an anderer Stelle eine begründete Darlegung, vgl. die Antwort 4560 unter: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.4560.html Es hat seit 2012 eine völlig neue Besoldungsrechtsprechung, eine sogennante neue Besoldungsdogmatik, entwickelt – und eine solche Entwicklung bedarf der Zeit, nicht zuletzt, weil mit einer Dogmatik der Anspruch der sachlichen Widerspruchsfreiheit verbunden ist, der in der Realität niemals erreicht werden kann, jedoch nach Möglichkeit so weit wie leistbar vollzogen werden muss. Insbesondere darin dürfte der Hauptgrund dafür liegen, dass die für 2023 angekündigten Entscheidungen weiterhin auf sich warten lassen. Dem Bundesverfassungsgericht geht es als Hüter der Verfassung an oberster Stelle um die Qualität des Rechts, die es mit seinen Entscheidungen pflegt, während die 17 Besoldungsgesetzgeber in jeweils unterschiedlichem Maße, jedoch in den letzten Jahren weiterhin ohne Ausnahme zielgerichtet, am Qualitätsverfall des Besoldungsrechts arbeiten.
Hallo Dr. Schwan,
insoweit ist alles nachvollziehbar.
In der Quintessenz sind wir, die bereits jahrelang aktiven und mitunter inzwischen pensionierten Beamten, Versuchskaninchen, die salopp ausgedrückt der Besoldungsrechtsentwicklung, in Gestalt einer Schlange, vorgesetzt worden sind.
Sorry… wir alle haben nicht endlich Zeit und unser Leben ist kostbar und einzigartig.
Als wir damals den Amtseid geleistet hatten, war nicht davon auszugehen, dass wir zum Spielball der Politik werden. NEIN… das waren nicht die Abmachung und Voraussetzungen, unter denen wir uns als Beamte angedient haben.
Klar… man könnte kündigen oder versuchen den Dienstherrn zu wechseln. Aber auch dies wird ja verhindert oder zumindest stark erschwert.
Es scheint nicht mehr ohne öffentlichkeitswirksame Aktionen zu gehen, damit wir zeitnah zu unserem Recht kommen.